Künstliche Intelligenz
Nicht von dieser Welt: Wie Jeff Bezos sich KI-Datenzentren der Zukunft vorstellt
Amazon-Gründer Jeff Bezos hat seine Vision für die Zukunft von KI-Rechenzentren vorgestellt. In einem Gespräch mit Ferrari- und Stellantis-Chef John Elkann im Rahmen der Italian Tech Week 2025 erklärte Bezos, dass in spätestens 10 bis 20 Jahren die ersten Gigawatt-Rechenzentren im Orbit entstehen sollen. Der Vorteil: Dort könnten sie Solarenergie ohne Beeinträchtigungen durch Dunkelheit oder Wolken gewinnen.
Damit sollen die Rechenzentren den enormen Energiebedarf als zentrales Problem angehen. Einer Prognose der Internationalen Energieagentur (IEA) zufolge soll sich der Strombedarf von Rechenzentren – angetrieben durch den KI-Boom – bis 2030 auf jährlich 945 Terawattstunden verdoppeln. Das entspricht ungefähr dem Stromverbrauch Japans.
Knapp ein Drittel dieses Stroms wird laut IEA mit Kohle produziert. Mehrere Tech-Konzerne wie Meta setzen zudem auf Atomstrom – bevor sich auf lange Sicht wohl erneuerbare Energien durchsetzen dürften.
Ähnlichkeit mit Orbit-Solarkraftwerken
Eine ähnliche Idee verfolgen verschiedene Forschungsteams und Start-ups, die Solarmodule in den Orbit verfrachten wollen. Island etwa will 2030 das erste orbitale Solarkraftwerk in Betrieb nehmen. Die dort gewonnene Energie soll schließlich in Form von Mikrowellen zur Erde gelangen.
In Bezos‘ Plan würde die Solarenergie gleich vor Ort genutzt. Die Komponenten für die Errichtung sowie die Wartung müssten derweil mit Schwerlastraketen den Orbit erreichen – und genau solche baut das Bezos-Unternehmen Blue Origin.
Strahlung: Konzept mit Schwächen
Allerdings hat auch dieses Konzept Schwächen. Die bestehen zum einen darin, dass die teils sensible Hardware wirksam vor der Sonnen- und Weltraumstrahlung geschützt werden müsste. Entsprechende Tests von Firmen wie HPE oder Axiom Space auf der ISS haben gezeigt, dass das durchaus eine Herausforderung ist, wie The Register schreibt.
Darüber hinaus müssten die Rechenzentren wohl hochautomatisiert arbeiten und von Robotern gewartet oder upgedatet werden. Fraglich, inwieweit das in großem Umfang auf Dauer funktionieren kann.
Hohe Latenzen bei Datenübertragung
Eine weitere Schwierigkeit stellt die große Entfernung von der Erde dar. Denn – wie von Satelliteninternet bekannt – müsste man bei der Datenübertragung hohe Latenzen in Kauf nehmen. Befände sich das Rechenzentrum in einem niedrigen Erdorbit (LEO), betrügen die Latenzen zwischen 20 und 40 Millisekunden.
Für Bezos kein Problem: Bestimmte Workloads ließen sich vielleicht nicht im Orbit verrichten. Für andere, weniger verzögerungsabhängige und energieintensive Anwendungen seien KI-Rechenzentren im Orbit aber ideal. Die Kosten terrestrischer Rechenzentren könnten, so Bezos, in den nächsten Jahrzehnten jene im Orbit jedenfalls unterbieten.
Dieser Beitrag ist zuerst auf t3n.de erschienen.
(jle)
Künstliche Intelligenz
BGH: Handy-Raub zwecks Datensichtung ist kein Diebstahl
Die strafrechtliche Einordnung der Wegnahme eines Smartphones stellt Gerichte vor eine komplexe Herausforderung. Das gilt vor allem, wenn es dem Täter nicht um das Gerät selbst, sondern um die Einsicht in darauf gespeicherte Daten geht. Der Bundesgerichtshof (BGH) sagt jetzt, dass die für räuberischen Diebstahl nach Paragraph 252 Strafgesetzbuch (StGB) notwendige Zueignungsabsicht fehlt, wenn ein Dritter das Mobiltelefon lediglich als Beweismittel zwecks Überprüfung oder Löschung von Daten an sich nimmt (Az.: 4 StR 308/25).
In dem Fall, der zunächst vor dem Landgericht Essen verhandelt wurde, lauerte der Angeklagte zusammen mit seinem Sohn einem Zeugen auf, bedrohte ihn mit einem Messer und nahm ihm das Smartphone weg. Die Absicht dahinter war, das Gerät nach Beweisen für eine etwaige außereheliche Beziehung mit der Gattin respektive Mutter der beiden Angreifer zu durchsuchen.
Die Umstände erinnern an einen TV-Krimi: Nach der Drohung: „Ich werde deine Tochter entführen“ und sexuell missbrauchen, überschüttete der Täter sein Opfer mit Benzin. Trotz einer Pfefferspray-Attacke durch den Sohn des Angeklagten gelang es dem Opfer, den Motor seines Wagens zu starten. Der Angreifer saß zu diesem Zeitpunkt noch halb im Auto und sprang in Panik aus dem anfahrenden Fahrzeug, um nicht mitgeschleift zu werden. Währenddessen ging das Mobiltelefon des Opfers verloren und war anschließend nicht mehr auffindbar.
„Gebrauchsanmaßung“ reicht nicht
Das Landgericht verurteilte den Angeklagten wegen besonders schweren räuberischen Diebstahls in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer verhältnismäßig hohen Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten. Der BGH hob dieses Urteil im Revisionsverfahren nun jedoch auf, da die Zueignungsabsicht – also der Wille, das Gerät dem eigenen Vermögen zuzuführen – nicht ausreichend belegt gewesen sei.
Nach Paragraph 252 StGB setzt der räuberische Diebstahl voraus, dass der Täter die fremde Sache wegnimmt, um sie sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen. Diese Absicht liegt den Karlsruher Richtern zufolge nur vor, wenn der Täter die Sache zumindest vorübergehend unter Ausschluss des Eigentümers als eigene behandeln und sie seinem Vermögen „einverleiben“ will. Sie fehlt dagegen bei bloßer „Gebrauchsanmaßung“, also wenn der Täter die Sache nach der Nutzung unverändert zurückgeben oder sie zerstören beziehungsweise vernichten will.
Der BGH bekräftigt dabei: Fehlt es an der Absicht, das Smartphone über die für die Datenprüfung benötigte Zeit hinaus zu behalten, liegt keine Zueignungsabsicht im Sinne des Diebstahlsparagraphen vor. Die bloße Absicht, Daten zu überprüfen oder zu löschen, reicht nicht aus.
Datendelikte sind gesondert zu prüfen
Die Annahme des Landgerichts, das bloße Einstecken des Handys in die Jackentasche deute automatisch auf eine Zueignungsabsicht hin, kritisierte die Revisionsinstanz. Das sei auch als kurzzeitige Sicherung zur Datenprüfung erklärbar. Ohne weitere Indizien für einen darüber hinausgehenden Aneignungswillen sei die Zueignungsabsicht nicht nachgewiesen.
Da die notwendige innere Tatseite – die Absicht des Delinquenten – nicht ausreichend belegt war, hat der BGH den Schuldspruch aufgehoben. Mit dem nun veröffentlichten Beschluss vom 13. August verweist er die Sache zur neuen Verhandlung an eine andere Jugendkammer des Landgerichts Essen zurück.
Die Entscheidung betont laut dem Strafrechtler Jens Ferner die zentrale Bedeutung der Täterabsicht bei der Beweiswürdigung und sorgt für eine klare Abgrenzung zwischen strafbarem Diebstahl und nicht diebstahlsrelevanten Handlungen. Allerdings könne die Löschung von Daten je nach Einzelfall trotzdem eine Zueignung begründen. Auch Datendelikte müssten dann gesondert geprüft werden.
(ds)
Künstliche Intelligenz
Überraschend gut: Flottes 13-Zoll-Tablet Alldocube Ultra Pad ab 300 Euro im Test
Mit Snapdragon 7+ Gen 3 und 13‑Zoll‑LCD mit 144 Hz klingt das Alldocube Ultra Pad nach Oberklasse-Tablet. Es kostet aber überraschend wenig.
Günstige Tablets gibt es viele, aber Modelle, die auch fürs Gaming taugen, kosten meist ein Vielfaches. Es gibt aber preiswerte Alternativen. Mit dem iPlay 70 Mini Ultra überraschte Alldocube mit einem günstigen Gaming‑Tablet im kompakten 8-Zoll-Format – jetzt folgt eine große 13‑Zoll‑Variante mit ähnlich starker Hardware. Warum das günstige No‑Name‑Tablet ein Geheimtipp ist und ob es einen Haken gibt, klären wir in diesem Testbericht.
Design
Das Alldocube Ultra Pad überrascht mit einer hochwertigen Verarbeitung. Wie schon das iPlay 70 Mini Ultra besitzt es ein stabiles Unibody-Gehäuse aus Aluminium. Optisch erinnert es eher an Geräte von Lenovo oder Samsung als an ein typisches No-Name-Tablet. Das Design zeigt klare Kanten mit abgerundeten Ecken und wirkt insgesamt modern.
Mit 191 × 292 × 7,6 mm bleibt das Tablet angenehm dünn und ist nur wenig kleiner als ein Samsung Galaxy Tab S10 FE+. Größe und Formfaktor liegen also auf ähnlich hohem Niveau.
Das 3:2-Format erweist sich im Alltag als vielseitig. Beim Lesen oder Arbeiten profitiert man von der zusätzlichen Fläche in der Höhe. Für Filme oder Spiele wäre ein breiteres Seitenverhältnis zwar besser geeignet, doch der Trend bei Android-Tablets geht klar in Richtung 3:2, was sich in der Praxis als sinnvoll zeigt.
Alldocube Ultra Pad – Bilder
Display
Als Panel-Technologie beim Display mit 12,95 Zoll kommt IPS zum Einsatz, das eine gewohnt hohe Blickwinkelstabilität bietet. Die Anzeige überzeugt mit lebendigen, kontrastreichen Farben sowie einer ausgewogenen Darstellung und hoher Leuchtkraft. Lediglich bei den Schwarzwerten kann das Panel naturgemäß nicht ganz mit OLED mithalten – für den Preis handelt es sich jedoch um ein ausgezeichnetes Display.
Mit einer Auflösung von 2880 × 1840 Pixeln erreicht das Ultra Pad eine hohe Bildschärfe von rund 263 PPI, bei der einzelne Pixel mit bloßem Auge kaum erkennbar sind – zumal man ein Tablet meist in größerem Abstand betrachtet als ein Smartphone. Dank der Bildwiederholrate von bis zu 144 Hz wirken Spiele, Animationen und Scrollbewegungen äußerst flüssig.
Auch die Helligkeit kann im Vergleich zur Konkurrenz überzeugen: Mit aktivierter automatischer Anpassung erreichten wir knapp 600 Nits. Der Hersteller spricht von bis zu 700 Nits. Damit lässt sich das Gerät selbst an einem schattigen Platz im Freien noch ordentlich ablesen – deutlich heller sind vorwiegend Premium‑Tablets oder eben Smartphones. In Innenräumen kann allerdings die starke Spiegelung stören, insbesondere bei Lichtquellen im Hintergrund. Das ist ein typisches Problem von Tablets mit Glossy-Display.
Kamera
Wie bei den meisten Tablets spielt die Kamera auch beim Alldocube Ultra Pad keine große Rolle. Im Gerät stecken eine schlichte Frontkamera mit 5 Megapixeln sowie eine rückseitige Hauptkamera mit 13 Megapixeln und Autofokus. Für gelegentliche Fotos oder das Abfotografieren von Dokumenten reicht das in der Praxis aus, mehr sollte man aber nicht erwarten.
Selfies wirken etwas blass und sind nur mäßig scharf. Die Hauptkamera liefert etwas bessere Ergebnisse, hat aber Probleme mit dem Dynamikumfang und zeigt nur wenige feine Details. Videos zeichnet die Frontkamera immerhin in Full-HD auf, die Hauptkamera sogar in 4K. Dennoch wirken die Clips leicht verpixelt, nicht besonders stabilisiert und farblich eher flau. Für ernsthafte Foto- oder Videoaufnahmen ist das Tablet weniger geeignet – als Notlösung geht es aber.
Ausstattung
Im Inneren des Alldocube Ultra Pad arbeitet ein flotter Snapdragon 7+ Gen 3, derselbe Chip wie im iPlay 70 Mini Ultra. Das ist zwar kein High-End-Prozessor, aber ein starker Vertreter der oberen Mittelklasse. Im Alltag reagiert das Tablet schnell und flüssig. Die Benchmarks bestätigen das: Rund 18.600 Punkte im PCmark Work 3.0 und 3000 Punkte im 3Dmark Wild Life Extreme sind für diese Preisklasse ein starkes Ergebnis. Selbst grafisch anspruchsvollere Spiele laufen ordentlich, solange man die Details nicht überreizt.
Auch die Speicherausstattung kann sich sehen lassen. Mit 256 GB internem Speicher und 12 GB RAM bietet das Tablet reichlich Reserven. Zusätzlich nutzt es bis zu 12 GB virtuellen RAM, also ausgelagerten Flash-Speicher, der das Multitasking verbessert. Im Vergleich zu echtem Arbeitsspeicher ist er aber etwas langsamer. Wer mehr Platz benötigt, kann den Speicher über eine microSD-Karte erweitern.
Bei den Schnittstellen zeigt sich das Ultra Pad modern ausgestattet. Wi-Fi 6, Bluetooth 5.4 und ein USB‑C‑Anschluss nach USB 3.1 Gen 2 gehören in dieser Preiskategorie nicht zum Standard. Der Ausgang unterstützt zudem Displayport. Dank Pogo-Pins kann man auch eine Tastatur anschließen. Über einen Fingerabdrucksensor hätten wir uns allerdings gefreut.
Die acht Lautsprecher liefern einen überraschend vollen Klang und unterstützen DTS‑Audio. Optional erhältlich sind eine Tastaturhülle und ein Eingabestift. Es existiert auch ein Bundle, in dem beides bereits enthalten ist. Achtung: Unser Testgerät kam mit englischem QWERTY‑Layout. Wer lieber auf Deutsch tippt, sollte vor dem Kauf prüfen, ob es eine Variante mit deutschem Layout gibt. Die Tastatur wirkt etwas klapprig, reicht aber völlig aus, um gelegentlich eine Mail oder Notiz zu tippen.
Der Stylus ist einfacher gehalten als etwa Samsungs S Pen. Er muss über USB‑C geladen werden und hat keine druckempfindliche Spitze. Eine Halterung am Tablet fehlt ebenfalls. Immerhin reagiert der Stift präzise genug für einfache Skizzen oder kurze Notizen.
Software
Das Alldocube Ultra Pad kommt bereits mit Android 15 zum Kunden. Die hauseigene Oberfläche Alldocube AI OS wirkt mit ihren farbigen Symbolen und Menüs recht bunt und eigenständig, bleibt aber insgesamt übersichtlich. Der Sicherheits-Patch stammt aus September 2024 und ist damit erfreulich aktuell. Dank Widevine-Level-1-Zertifizierung spielt das Tablet Inhalte von Streaming-Diensten wie Netflix auch in Full-HD ab.
Unklar bleibt allerdings, wie regelmäßig und wie lange Alldocube seine Geräte mit Updates versorgt. Nach unseren bisherigen Erfahrungen geschieht das eher unregelmäßig und mit größeren Abständen. Das dürfte die wohl größte Schwäche des Tablets sein, primär für Nutzer, die Wert auf langfristige Sicherheit und Softwarepflege legen.
Akku
Der Akku mit üppigen 15.000 mAh sorgt für eine lange Laufzeit. Beim PCmark-Battery-Test erreichten wir rund 13 Stunden im simulierten Dauerbetrieb bei einer Displayhelligkeit von 200 Nits – ein starker Wert im Vergleich zur Konkurrenz.
Wie lange der Akku im Alltag tatsächlich hält, hängt stark von der Nutzung ab. Spiele beanspruchen den Energiespeicher am meisten, wer hauptsächlich Videos streamt, dürfte dagegen problemlos auf etwa 14 Stunden kommen. Das Tablet wird für seine Größe angenehm flott geladen. Mit 33 W über Power Delivery dauert eine vollständige Ladung etwas mehr als zwei Stunden.
Preis
Die unverbindliche Preisempfehlung von 460 Euro wirkt für ein Tablet eines eher unbekannten Herstellers zunächst recht selbstbewusst. Aktuell bietet Alldocube auf Amazon jedoch einen Rabatt-Code über 160 Euro an, womit das Tablet rund 300 Euro kostet. Das Bundle mit Tastatur, Schutzhülle und Stift liegt bei etwa 340 Euro statt der ursprünglich veranschlagten 500 Euro. Das ist ein wirklich fairer Preis für das Gebotene.
Fazit
Das Alldocube Ultra Pad gehört zu den positivsten Überraschungen unserer Tablet-Tests. Die bislang eher für kompakte und günstige Geräte bekannte Marke liefert hier ein stark ausgestattetes Modell, das sich hinter Konkurrenten von Samsung, Lenovo oder Xiaomi nicht verstecken muss.
Die Leistung ist für diese Preisklasse beeindruckend und macht das Tablet sogar Gaming-tauglich. Das 13-Zoll-LCD mit 144 Hz sorgt für ein flüssiges Bild, und zusammen mit dem satten Klang der acht Lautsprecher wird das Ultra Pad zu einem echten Entertainment-Tipp.
Weniger überzeugend sind die Kameras, die Update-Politik des Herstellers bleibt zudem unklar. Wer jedoch für vergleichsweise wenig Geld ein großes Tablet mit starker Leistung und gutem Display sucht, wird hier fündig.
Künstliche Intelligenz
Anatomie zum Anfassen: Portal für druckbare 3D-Anatomiemodelle
Die Masaryk University in Brünn, Tschechien, hat ein frei zugängliches Anatomie-Portal gestartet. Der Bereich Simulation Centre (SIMU) an der Medizinischen Fakultät ermöglicht mit dem Portal den kostenlosen Zugriff auf 3D-Modelle von Knochen, Organen und Lernobjekten. Die Modelle zeigen dabei neben gesunden Knochen auch erkrankungstypische Anomalien im Knochenbau. Im Gegensatz zu kommerziellen Plattformen öffnet diese Ressource ihre Inhalte für alle Interessierten. Studierende, Dozenten und Kliniker nutzen inzwischen das Angebot und greifen weltweit darauf zu.
Öffentlich und frei zugänglich
Ing. Jiří Travěnec, stellvertretender Direktor für Technologie bei SIMU, betont: „Im Gegensatz zu anderen ähnlichen Plattformen, die in der Regel kommerziell betrieben werden, ist unser Portal öffentlich und frei zugänglich. Jeder kann die Modelle selbst herunterladen und ausdrucken.“ Damit die Modelle auch den Ansprüchen der klinischen Ausbildung genügen, durchläuft jedes Modell eine strenge Prüfung. Ein Nutzer – oft ein Dozent oder praktizierender Kliniker – überprüft anatomische Genauigkeit und Eignung für den Einsatz im Lehr- und Ausbildungsbereich.
Travěnec beschreibt den Prozess dabei so: „Beispielsweise kann jemand ein Modell des Dickdarms anfordern, um laparoskopische Nahttechniken (Technik bei minimalinvasiven Operationen) zu üben. Auf der Grundlage von CT-Scans oder mithilfe von 3D-Scans erstellen wir das Modell, und der Nutzer überprüft dann nicht nur dessen visuelle Genauigkeit, sondern auch dessen Eignung für den vorgesehenen Zweck.“
3D-Druck im Ausbildungsbereich
SIMU produziert die Modelle intern und spart so Kosten und schont Ressourcen. 3D-Druck eignet sich ideal für Trainingswerkzeuge, die schnell verschleißen. „Es gab einen Fall, in dem uns ein Lieferant einen Kanülierungsmodell für die Nabelschnur anbot, der für Unterrichtszwecke ungeeignet war. Also haben wir unseren eigenen entwickelt. Darüber hinaus können wir einige Lernmodelle zu einem Bruchteil ihrer üblichen Kosten herstellen“, erzählt Travěnec.
Wie das Branchenportal 3D Printing Industry (3DPI) berichtet, umfasst das Anatomie-Portal aktuell siebzig Modelle. SIMU plant für die Zukunft Erweiterungen, da der 3D-Druck in Medizin und Ausbildung zunehmend an Bedeutung gewinnt. In Kooperation mit dem St. Anne’s University Hospital konzentriert sich das Team auf Frakturen an Tibia und Schlüsselbein.
Techniker Michal Šemora erklärt: „Anhand von CT-Scans können wir einen Knochen anhand eines gespiegelten Bildes der gesunden Seite drucken, sodass Chirurgen die Operation im Voraus planen können. Sie können entscheiden, wo Titanplatten und -schrauben angebracht werden sollen, testen, wo in den Knochen gebohrt werden muss, oder ob eine maßgeschneiderte Platte anzufertigen ist.“ Solche Anfragen bearbeitet SIMU meist innerhalb von 48 Stunden.
(usz)
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