Connect with us

Künstliche Intelligenz

Nikon warnt: Firmware-Update für Z8, Z6 III und Z50 II nur ohne Fremdobjektiv


close notice

This article is also available in
English.

It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Wenn man eine Nikon Z8, Z6 III oder Z50 II mit neuer Firmware versieht, während ein Objektiv eines anderen Herstellers als Nikon an der Kamera steckt, kann es Probleme geben. Während Nikon auf den Downloadseiten für die Updates nur allgemein warnt, berichten Nutzer, was passieren kann: Die Kamera erkennt das Objektiv dauerhaft nicht mehr.

Entsprechende Berichte finden sich unter anderem im Nutzerforum von DPreview sowie bei Reddit. Nikon hat bisher nur allgemeine Probleme mit Updates bei montiertem Fremdobjektiv bestätigt. Im Einzelnen gilt das dem Unternehmen zufolge für die aktuelle Firmwareversion 3.00 für die Z8 sowie die Version 1.02 für die Z50 II. Die Links führen zu den Downloadseiten für die aktuellen Versionen, wo Nikon zu „Vorsicht“ rät. Auf den entsprechenden Seiten für die anderen Z-Modelle findet sich der Hinweis zum Zeitpunkt dieser Meldung nicht.

Da Nikon seine Kameras zunehmend auf eine einheitliche Hard- und Softwareplattform rund um den Expeed-7-Prozessor stellt, können Probleme mit anderen Modellen derzeit nicht ausgeschlossen werden. Eine entsprechende Anfrage von heise online konnte Nikon Deutschland nicht unmittelbar beantworten. Damit ist auch unklar, worin der Fehler genau besteht. Manche Nutzer berichten im Falle der Z8 davon, dass ein Downgrade auf die Firmwareversion 2.10 das Problem behoben hat.

Für die drei bisher betroffenen Kameras empfiehlt Nikon, ein Update nur mit einem originalen Z-Objektiv von Nikon vorzunehmen, oder mit einem Adapter der hauseigenen FTZ-Serie. Jene dienen dazu, ältere Objektive mit F-Bajonett aus der (D)SLR-Ära auch an den spiegellosen Kameras mit Z-Bajonett zu verwenden. Bis zur Klärung der Situation sollte man diesen Hinweis wohl auch bei anderen Nikon-Z-Kameras beherzigen.

Nikon hat die Fremdhersteller von Z-Objektiven einer Mitteilung von Viltrox zufolge bereits über das Problem informiert. Einen ähnlichen Hinweis gibt es auch von Tamron. An beiden Stellen gehen die Unternehmen nicht näher auf die technischen Hintergründe ein. Tamron deutet immerhin noch an, dass sich die Fehler möglicherweise durch ein Firmwareupdate für die Objektive lösen lassen.

Der Fall zeigt, dass die Zusammenarbeit der Hard- und Software von Kameras und Objektiven offenbar zunehmend zum Problem wird. In beiden Geräten stecken mehrere Subsysteme mit eigenen Prozessoren sowie Software. Die Kamerahersteller halten ihre Protokolle unter Verschluss, und nur manche – wie etwa Tamron – erhalten Lizenzen, um auch Funktionen wie Autofokus nutzen zu können. Andere verlassen sich auf eigenes Reverse Engineering, wobei dann in der Regel rein manuell nutzbare Objektive herauskommen.

Auch wenn die aktuelle Situation ärgerlich ist, kann man von den Kameraherstellern kaum erwarten, die zahllosen Kombinationen aus Kamera und Objektiv mit jeder Firmwareversion neu zu testen. Dennoch wäre es wünschenswert, wenn Nikon nicht nur schnell Abhilfe schafft, sondern auch erklärt, wie das Problem zustande kam.


Update

04.07.2025,

10:39

Uhr

Der Warnhinweis findet sich inzwischen auch auf der Downloadseite zur Z6 III. Damit sind von dem Problem alle drei Z-Kameras betroffen, für die Nikon zuletzt Firmware-Updates zur Verfügung gestellt hatte. Für das Flaggschiff Z9 gibt es noch keinen derartigen Hinweis, ebenso wie für die anderen Kameras, die mit dem Expeed-7-Prozessor bestückt sind. Wir haben die Meldung und die Überschrift entsprechend angepasst.


Update

05.07.2025,

12:12

Uhr

Inzwischen findet sich Nikons Warnhinweis auch auf der Downloadseite der Zf. Damit sind nun vier Kameras von dem Firmware-Problem betroffen. Wir haben den aktuellen Stand in einer neuen Meldung zusammengefasst.


(nie)



Source link

Künstliche Intelligenz

Medizinisches Cannabis: So funktioniert das Geschäft mit Marihuana auf Rezept


Ein paar Gramm Haze, ein bisschen Mango Kush und noch etwas Cannabis-Öl – es wirkt auf den ersten Blick fast so, als würde man bei einem ganz normalen Onlineshop Cannabis bestellen. Die Lieferung kommt direkt nach Hause. Was nach Drogenkauf im Darknet klingt, ist in Deutschland ganz legal: Medizinisches Cannabis gibt es seit der Teillegalisierung online auf Rezept.

Plattformen wie Dr. Ansay, Bloomwell, DoktorABC, Green Medical und andere vermitteln dieses Cannabis aus der Apotheke per App auf dem Smartphone. Für eine nötige Verschreibung müssen Sie nicht mal einen Arzt besuchen. Doch der Onlineversand hat auch Kritiker, die befürchten, dass das medizinische Cannabis zum reinen Genusskonsum zweckentfremdet wird. Deshalb droht eine Einschränkung der Telemedizin durch strengere Gesetze.

  • Seit 2024 gilt Cannabis rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel; Ärzte dürfen es zu therapeutischen Zwecken verschreiben. Das geht auch online per Telemedizin.
  • Das Bundesgesundheitsministerium plant nun eine Verschärfung der Cannabis-Gesetze und will dem aufblühenden Onlineversand von Cannabis damit Grenzen setzen.
  • Juristen sehen in dem aktuellen Entwurf allerdings einen Verstoß gegen EU-Recht, während Mediziner vom Bund mehr Mittel für die Forschung fordern.

Dieser Artikel beleuchtet das Geschäftsmodell, das seit der Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland aufblüht. Wir erklären, wer die Rezepte ausstellt und warum Kunden sich mit diesen unter Umständen trotzdem strafbar machen. Außerdem erläutert eine Psychiaterin, bei welchen Beschwerden Cannabis wirklich sinnvoll ist, und eine Juristin, ob die von der Bundesregierung geplante Verschärfung des Cannabisgesetzes dem Onlineversand wirklich ein Ende setzt.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Medizinisches Cannabis: So funktioniert das Geschäft mit Marihuana auf Rezept“.
Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

Programmiersprache Kotlin im Backend und für mobile Apps: Konferenz im Februar


Am 24. und 25. Februar 2026 findet erstmals die betterCode() Kotlin statt. Die zwei Tage der von iX und dpunkt.verlag veranstalteten Online-Konferenz sind im Paket oder einzeln buchbar.

Der erste Tag konzentriert sich auf die Entwicklung für Android und den Desktop. Dabei stehen unter anderem Jetpack Compose und die Neuerungen in Android 16 im Fokus.

Tag zwei zeigt fortgeschrittene neue und kommende Features der Programmiersprache wie Context Parameter und Rich Errors. Außerdem gibt er Einblicke in das Koog-Framework für AI Agents und Unit-Tests für Ktor-Anwendungen.

Das Programm der betterCode() Kotlin bietet deutsche und englischsprachige Vorträge unter anderem zu folgenden Themen:

  • Was Android 16 alles zu bieten hat
  • Compose Deep Dive
  • Kotlin Symbol Processing & Annotationen: Smarte DSGVO-Datenerfassung
  • Ktor-Services Unit-testen
  • Koog your own AI! Delicious recipes
  • From Classes To Functions
  • Mistakes You Make Using Kotlin Coroutine
  • Data Visualization with Kotlin for Finance

Bis zum 27. Januar 2026 kosten die Tickets für einen Konferenztag 249 Euro (alle Preise zzgl. 19 % MwSt.). Das Zweitagesticket ist für 449 Euro erhältlich.

Die zusätzlich buchbaren ganztägigen Workshops „Deep Dive into Testing mit Kotlin„, „Funktionale Programmierung: Data-oriented Programming“ und „Alles Ktor, oder was?“ kosten jeweils 549 Euro.

Wer über den Verlauf der betterCode()-Konferenzen auf dem Laufenden bleiben möchte, kann sich für den Newsletter eintragen.


(rme)



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

Tesla Cybertruck: Zu gefährlich für deutsche Straßen


close notice

This article is also available in
English.

It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Teslas Cybertruck darf auch von Angehörigen der US-Streitkräfte nicht nach Deutschland importiert oder hier zugelassen werden. Das Bundesverkehrsministerium hat eine entsprechende Anfrage der US-Streitkräfte nach rechtlicher Prüfung abgelehnt. Dies geht aus einem Informationsschreiben der Streitkräfte an Militärangehörige hervor, das im Netz kursiert. Der Elektro-Pickup erfülle die europäischen Sicherheitsstandards nicht und weicht sogar erheblich von diesen ab, wie aus der Mitteilung hervorgeht.

Die US-Streitkräfte hatten beim Bundesverkehrsministerium angefragt, ob Angehörige des US-Militärs den Cybertruck im USAREUR-AF-System importieren und registrieren dürften. Nach der rechtlichen Prüfung kam das Ministerium jedoch zu einem eindeutigen Ergebnis: Der Tesla Cybertruck verfügt über keine EU-Typgenehmigung und kann diese aufgrund gravierender Sicherheitsbedenken auch nicht erhalten.

Besonders problematisch ist die Karosserie des Fahrzeugs: Die scharfkantigen, steifen Edelstahlbleche des Cybertrucks verstoßen gegen EU-Sicherheitsvorschriften, die primär dem Schutz ungeschützter Verkehrsteilnehmer dienen. Während US-amerikanische Sicherheitsstandards sich hauptsächlich auf den Schutz der Fahrzeuginsassen konzentrieren, legen europäische Vorschriften besonderen Wert auf die Sicherheit von Fußgängern, Radfahrern und Motorradfahrern.

Die EU-Vorschriften verlangen passive Sicherheitsmerkmale wie Aufprallschutzzonen und verbieten scharfe Kanten an der Fahrzeugkarosserie. Zudem sind bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen Geschwindigkeitsbegrenzer vorgeschrieben – Anforderungen, die der Cybertruck allesamt nicht erfüllt. Eine sichere Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland, die laut Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut Voraussetzung für die Zulassung privater Fahrzeuge durch die US-Streitkräfte ist, sei damit nicht gewährleistet.

Das Bundesverkehrsministerium stellte zudem klar, dass der Cybertruck auch keine nationale Einzelfahrzeuggenehmigung erhalten könnte. Die Abweichungen von den EU-Rechtsvorschriften seien zu erheblich. Dies bedeutet, dass auch deutsche Privatpersonen keine Möglichkeit haben, das Fahrzeug legal auf deutschen Straßen zu betreiben.

Ein weiterer Aspekt der Ablehnung betrifft die militärische Sicherheit: Der Cybertruck würde im öffentlichen Straßenverkehr erhebliche Aufmerksamkeit erregen. Dies würde dem eigentlichen Zweck der USAREUR-AF-Kennzeichen zuwiderlaufen, die dem Schutz der Streitkräfte dienen sollen. Die auffällige Optik des Fahrzeugs macht eine unauffällige Nutzung unmöglich.

Die US Army Customs Agency wird aufgrund dieser Entscheidung keine Importzertifikate für Tesla Cybertrucks ausstellen. Angehörige der US-Streitkräfte, die dennoch einen Cybertruck importieren, riskieren, das Fahrzeug auf eigene Kosten zurück in die USA verschiffen zu müssen. In den USA selbst läuft der Verkauf des futuristischen Pickups schleppend: Im zweiten Quartal 2025 halbierten sich die Erstzulassungen auf nur noch 4.306 Fahrzeuge.

Das Importverbot gilt nicht nur für Deutschland, sondern für die gesamte Europäische Union. Solange Tesla keine grundlegenden Änderungen an der Konstruktion des Cybertrucks vornimmt, bleibt das Fahrzeug vom europäischen Markt ausgeschlossen. Welche technischen Anpassungen notwendig wären, um eine EU-Typgenehmigung zu erhalten, ist derzeit unklar – die erforderlichen Änderungen an der charakteristischen Edelstahl-Karosserie dürften jedoch erheblich sein.


(mki)



Source link

Weiterlesen

Beliebt