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NUC 16 Pro: Asus bricht mit Tradition und integriert RAM-Lüfter


Asus zeigt zur Technikmesse CES den Mini-PC NUC 16 Pro. Er setzt auf Intels taufrische Mobilprozessor-Baureihe Panther Lake alias Core Ultra 300. Vier Prozessorvarianten gibt es im NUC 16 Pro, die sich erheblich bei der Speicherausstattung unterscheiden. Bei allen sind die CPUs fest angelötet.

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Die beiden Topversionen kommen mit den 16-Kernern Core Ultra X9 388H beziehungsweise Core Ultra X7 358H. Ersterer taktet lediglich 300 MHz höher (5,1 statt 4,8 GHz). Beide Prozessoren integrieren Intels größte Grafikeinheit mit 12 Xe-Kernen. Bei diesen zwei Mini-PCs verlötet Asus bis zu 96 GByte RAM mit hoher LPDDR5X-9600-Geschwindigkeit, um die Übertragungsrate zu maximieren. Die CPUs laufen mit einer maximalen Turbo-Leistung von 65 Watt.


Tabelle mit den CPU-Konfigurationen für Asus NUC 16 Pro

Tabelle mit den CPU-Konfigurationen für Asus NUC 16 Pro

CPU- und RAM-Konfigurationen des Asus NUC 16 Pro.

(Bild: Asus)

In der dritten Variante sitzt der Core Ultra 7 356H. Er hat zwar ebenfalls 16 CPU-Kerne, allerdings eine deutlich schwächere GPU mit vier Xe-Kernen. Er läuft ebenfalls mit bis zu 65 Watt. Im vierten NUC setzt Asus den Achtkerner Core Ultra 5 325 mit bis zu 45 Watt ein.

Die zwei letztgenannten Varianten verwenden Speicherriegel vom Typ CSO-DIMM. Wie bei CU-DIMMs für Desktop-PCs sitzt auf den Riegeln ein Takttreiber (Clock Driver, CKD), der das Signal an die Speicherchips verstärkt. Asus nennt hier keine Taktfrequenzen; anhand von Intels Spezifikationen erscheinen jedoch DDR5-7200 und DDR5-6400 realistisch.

Dank der Riegelbauweise haben die zwei günstigeren NUC-Varianten einen Vorteil: Sie laufen auf Wunsch mit bis zu 128 statt 96 GByte RAM.

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Zwischen den Konfigurationen mit 65 und 45 Watt unterscheidet sich die Kühlung. In den stärkeren Mini-PCs bringt Asus einen zweiten Radiallüfter an der Unterseite unter, der primär für das RAM gedacht ist.


Explosionsdarstellung des NUC 16 Pro

Explosionsdarstellung des NUC 16 Pro

Explosionsdarstellung des NUC 16 Pro mit zwei Lüftern.

(Bild: Asus)

Erstmals in einem klassischen NUC ist das Mainboard nicht mehr 110 x 110 mm beziehungsweise 4 x 4 Zoll groß. Asus verbreitert die Platine auf 127 x 110 mm. Bisheriges Zubehör wie Fremdanbieter-Gehäuse sind somit nicht mehr immer kompatibel. Das Standardgehäuse lässt sich weiterhin werkzeuglos öffnen. Per VESA-Halterung kann man den Mini-PC hinten an einem Monitor befestigen.

Für Massenspeicher gibt es zwei M.2-Steckplätze, je einer ist mit PCI Express 5.0 beziehungsweise 4.0 angebunden (je vier Lanes). Zudem ist ein Funkkärtchen mit Wi-Fi 7 und Bluetooth 6.0 vorinstalliert.

An der Rückseite befinden sich je zwei Thunderbolt-4-Anschlüsse (USB-C), USB 3.2 Gen 2 (10 Gbit/s) Typ A, HDMI 2.1 und 2,5-Gbit/s-Ethernet. Mindestens für Unternehmen soll es eine Option auf Displayport 2.1 statt HDMI 2.1 geben. Vorn gibt es dreimal 10-Gbit/s-USB, zweimal als Typ A und einmal als Typ C ausgeführt. Die Stromzufuhr erfolgt über ein externes DC-Netzteil.


Beschriftete Anschlüsse des Asus NUC 16 Pro

Beschriftete Anschlüsse des Asus NUC 16 Pro

Die Anschlüsse des NUC 16 Pro. Asus verdoppelt das 2,5-Gbit/s-Ethernet.

(Bild: Asus)

Zu den Preisen und Verfügbarkeitsterminen des NUC 16 Pro hat sich Asus bislang nicht geäußert.

heise medien ist offizieller Medienpartner der CES 2026.


(mma)



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heise+ Update vom 9. Januar 2026: Lesetipps fürs Wochenende


Liebe Leserinnen, liebe Leser,

in letzter Zeit frage ich mich häufig, ob und wie problematisch ich es finde, dass KI mit an vielen Stellen das Denken abnimmt. Beim Navi habe ich mir diese Gedanken nie gemacht, stelle aber fest, dass ich mich zwar orientieren kann, aber kaum noch Straßennamen kenne – die Bequemlichkeit hat halt ihren Preis. Tatsächlich zeigen Studien, dass unsere kognitiven Fähigkeiten verkümmern können, wenn wir sie nicht mehr fordern. Das bedeutet aber nicht, dass wir auf die Helfer verzichten müssen. Es kommt vielmehr darauf an, wie wir sie nutzen. In einem unserer Hintergrundartikel gehen wir genau dieser Frage nach und zeigen auf, wie wir verhindern, dass KI unser Denken verkümmern lässt und sie stattdessen als intelligentes Werkzeug einsetzen.

Dass smarte Technik auf kreative und spielerische Weise begeistern kann, will Lego mit seinem neuen Smart-Play-System beweisen. Die dänischen Klötzchenbauer versprechen nicht weniger als die größte Innovation seit der Minifigur. Ich wollte es genau wissen und habe mich durch Patentanträge und technische Dokumente gewühlt, um herauszufinden, was wirklich hinter Legos neuer Smart-Play-Technik steckt.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „heise+ Update vom 9. Januar 2026: Lesetipps fürs Wochenende“.
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Wenn Polizei und Ermittlungsbehörden die Inhalte von Smartphones sehen wollen


Wenn eine Straftat mit Internetbezug im Raum steht, kann es zu Hausdurchsuchungen kommen. Das gilt nicht bloß bei schwersten Delikten. Schon eine Beleidigung, eine üble Nachrede oder eine Verleumdung kann genügen, damit die Polizei eine Wohnung durchsucht und Smartphone, PC, Festplatten und Speicherkarten beschlagnahmt. Sogar Ordnungswidrigkeiten können eine Durchsuchung auslösen, etwa wenn Straftatbezüge naheliegen – beispielsweise bei Urheberrechtsverletzungen.

Anders als eine Personenkontrolle auf der Straße ist die Durchsuchung einer Wohnung nur unter strengen Voraussetzungen zulässig. Nach § 105 Abs. 1 der Strafprozessordnung (StPO) muss normalerweise ein Richter die Maßnahme angeordnet haben. Eine Ausnahme gilt, wenn Gefahr im Verzug ist – dann können die Strafverfolger die richterliche Entscheidung nachreichen.

  • Damit die Polizei die Wohnung eines Verdächtigen durchsucht und beispielsweise Smartphones beschlagnahmt, muss es um Beweise für die Begehung einer Straftat gehen, selten auch einer Ordnungswidrigkeit.
  • Eine Durchsuchungsanordnung muss den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren; immerhin geht es um einen empfindlichen Grundrechtseingriff.
  • Gegen vermeintlich unverhältnismäßige Maßnahmen zur Beweissicherung sind Rechtsmittel möglich, die sich allerdings erst im Nachhinein auswirken können.

Für eine Durchsuchung nach § 102 StPO muss ein sogenannter Anfangsverdacht vorliegen: Ein Beschuldigter muss also im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens verdächtig sein, eine Straftat begangen zu haben. Außerdem muss zu vermuten sein, dass die Beamten bei ihm Beweismittel vorfinden. An den Anfangsverdacht sind keine hohen Anforderungen zu stellen, aber bloße Vermutungen genügen nicht. § 46 Abs. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) erlaubt es, die Vorschriften aus der StPO sinngemäß auch unterhalb der Straftatenschwelle anzuwenden. Daher können in seltenen Fällen bereits Ordnungswidrigkeiten zu einer Durchsuchung führen.


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Von München bis Sevilla: Internationaler Schlag gegen Cyber-Mafia „Black Axe“


Sie agieren mit perfiden Online-Betrugsmaschen wie dem „Love Scam“ und waschen die Millionengewinne weltweit. Nun ist Ermittlern in Spanien ein empfindlicher Schlag gegen die als „Black Axe“ bekannte nigerianische Cyber-Mafia gelungen. An der Operation, die sich gezielt gegen die Infrastruktur des Netzwerks richtete, waren auch Ermittler aus Bayern beteiligt.

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Bei einem Großeinsatz in Spanien wurden insgesamt 34 mutmaßliche Mitglieder der international agierenden kriminellen Organisation verhaftet. Die von der spanischen Polizei geführte Operation fand in enger Zusammenarbeit mit dem bayerischen Landeskriminalamt und mit maßgeblicher Unterstützung von Europol statt. Europol half, die Strukturen der Gruppe über Ländergrenzen hinweg zu kartieren, bündelte Informationen und stellte Analysen sowie Experten vor Ort in Madrid bereit. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit umfasste auch den Einsatz von zwei deutschen Beamten am Einsatztag in Spanien. Wie Europol mitteilte, fanden die meisten Festnahmen in Sevilla (28) statt. Den Festgenommenen wird vorgeworfen, allein für einen Betrugsschaden von über 5,93 Millionen Euro verantwortlich zu sein.

Im Zuge der Ermittlungen stellten die Beamten Bargeld in Höhe von 66.403 Euro sicher und froren Bankkonten mit Einlagen von 119.352 Euro ein. Derzeit stehen in München zwölf mutmaßliche Mitglieder vor Gericht. Die Anklage wirft den Männern unter anderem die Bildung einer kriminellen Vereinigung, Geldwäsche und in Dutzenden Fällen Betrug vor. Die von Europol koordinierte Aktion zielte auf den Kern des organisierten Verbrechensnetzwerks ab, das gezielt „Money Mules“ (Finanzagenten) in verarmten Gegenden mit hoher Arbeitslosigkeit rekrutiert, um die durch Cyberkriminalität erbeuteten Gelder zu waschen.

„Black Axe“, auch bekannt als „Neo-Black Movement of Africa“, ist eine hierarchisch strukturierte kriminelle Organisation mit nigerianischen Wurzeln. Ursprünglich nach Informationen von n-tv in den 1970er Jahren als Studentenbewegung mit dem Ziel gegründet, gegen Kolonialismus und Unterdrückung zu kämpfen, wandelte sich die Gruppe laut Interpol über die Jahre in ein weltweit agierendes Verbrechersyndikat. Das Symbol der Organisation, eine Axt, die die Ketten des Kolonialismus zerschlägt, stammt noch aus dieser Gründungszeit.

Interpol geht davon aus, dass „Black Axe“ heute einer der führenden Akteure im weltweiten Cyber-Finanzbetrug ist. Aus dem altbekannten Geschäftsmodell der Spam-Mails, bei denen ein fiktiver nigerianischer Prinz Geld für den Zugriff auf sein angebliches Erbe benötigt, entwickelte sich seit den 1990er Jahren ein globales Betrugs- und Geldwäschenetzwerk. Heute umfassen die kriminellen Aktivitäten ein breites Spektrum, darunter Identitätsdiebstahl, Drogen- und Menschenhandel, Prostitution, Schutzgelderpressung und bewaffnete Raubüberfälle. Europol schätzt die Zahl der weltweiten Mitglieder auf mindestens 30.000.

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Neue Mitglieder werden dem n-tv-Bericht zufolge durch brutale und ritualisierte Initiationsriten, die oft körperliche Misshandlung und Demütigung beinhalten, zur Loyalität verpflichtet. Oftmals agiert die Organisation unter dem Deckmantel gemeinnütziger Vereine, um ihre kriminellen Machenschaften zu verschleiern. In Deutschland nutzte „Black Axe“ unter anderem den eingetragenen Verein „Neo Black Movement of Africa“, der vordergründig karitative Zwecke verfolgte.

Im April 2024 gelang den deutschen Behörden ein Schlag gegen das Netzwerk, als bei Razzien in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Hamburg elf ranghohe Mitglieder festgenommen wurden. In Deutschland sind die Sicherheitsbehörden seit Längerem alarmiert. Der Bundesnachrichtendienst (BND) warnte laut Behördenspiegel bereits 2019 vor der zunehmenden Ausbreitung der nigerianischen Mafia.

Ein Schwerpunkt der kriminellen Aktivitäten hierzulande ist der sogenannte „Love Scam“ oder „Romance Scam“. Dabei täuschen die Täter online eine Liebesbeziehung vor, um ihren Opfern unter falschen Vorwänden hohe Geldsummen zu entlocken. Allein in Bayern wurden nach Angaben des Bayerischen Innenministeriums im Jahr 2023 mehr als 450 Fälle mit einem Gesamtschaden von rund 5,3 Millionen Euro registriert. Zu solchen und ähnlichen Aktivitäten der Gruppierung gab es bereits 2021 Berichte.


(mack)



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