Künstliche Intelligenz
NVR zum Selbsthosten: Frigate erkennt nun Autokennzeichen und Gesichter
Der Open-Source-NVR Frigate bringt in seiner jüngst erschienenen Version 0.16 zahlreiche neue Funktionen mit. KI-gestützte Erkennung von Gesichtern und Autokennzeichen zählt ebenso dazu wie eine Internationalisierung der Benutzeroberfläche und mehr Möglichkeiten, Kameras zu steuern.
Gesichtserkennung inklusive
Das am 16. August nach einer dreimonatigen Betaphase erschiene neUpdate hat’s in sich. Vor allem die Gesichtserkennung mussten Frigate-Nutzer zuvor über andere Tools nachrüsten, nun ist sie mit an Bord. Für jede Person, deren Gesicht Frigate automatisch identifizieren soll, muss der Administrator Trainingsdaten hinterlegen: Einige hoch aufgelöste Porträtfotos sowie den Namen der Person reichen aus, dann klappen erste Erkennungen. Zunächst jedoch nur, wenn Besucher frontal in die Kamera schauen – nach einiger Zeit auch im Halbprofil. Die Entwickler haben eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Einrichtung der Gesichtserkennung veröffentlicht.
Grimassenkarambolage: Damit Frigate aus den oft pixelbreiigen Aufnahmen der Überwachungskameras Gesichter erkennen kann, benötigt der NVR hoch aufgelöste Trainingsbilder – hier die linken drei Fotos des Autors.
Autokennzeichen mit Regexp erkennen
Ein weiteres nützliches Feature: Nummernschilder von Kraftfahrzeugen kann Frigate jetzt nicht mehr nur markieren, sondern auch lesen und mit in der Konfiguration hinterlegten Exemplaren vergleichen. Gibt der NVR-Verwalter etwa das eigene Kennzeichen à la H-VH 1234
vollständig an, sendet Frigate eine entsprechende Benachrichtigung. Heimautomatisierungsplattformen wie Home Assistant können darauf reagieren und etwa das Außenlicht anschalten.
Praktisch im Alltag: Auch reguläre Ausdrücke beherrscht der freie NVR. Den DHL-Lieferwagen könnte er so mittels des regulären Ausdrucks „^BN-BP [0-9]{4}$
“ erkennen, der sehnsüchtig auf die überfällige Hardware-Sendung wartende Hausherr kann dann aus der Ferne per Gegensprechanlage den Paketboten einweisen. Aber Vorsicht bei allzu viel Automatisierung: Fälschungssicher sind Autokennzeichen keineswegs und wer automatisch das Garagentor für die vermeintliche Familienkutsche öffnet, könnte eine böse Überraschung erleben.
Wer will, kann Frigate zudem als Werkzeug zur Naturbeobachtung einsetzen. Mittels eines spezialisierten KI-Modells namens „MobileDet INat Bird Classification“ kann Frigate über 900 Vogelarten erkennen. Nutzer des kostenpflichtigen Dienstes „Frigate+“, betrieben vom Mitentwickler Blake Blackshear, können zudem maßgeschneiderte KI-Modelle trainieren und herunterladen. Der Dienst bietet eine Weboberfläche, in der Admins dem Modell Fehlerkennungen mitteilen und weitere Objekttypen zur Erkennung freischalten können. Dazu zählen viele weitere Tiere vom Reh bis zum Känguru, aber auch Lieferfahrzeuge verschiedener Unternehmen und Roboter-Rasenmäher, in künftigen Versionen womöglich auch Golfmobile und Dachse.
Internationalisierung und UI-Verbesserungen
Die Benutzeroberfläche steht nun auch in anderen Sprachen als Englisch zur Verfügung, und Nutzer können Kameras mit einem Klick ein- und ausschalten. Auch Aufnahmen lassen sich jetzt leichter manuell starten – wer Familienmitgliedern eingeschränkten Zugang zur Frigate-Oberfläche geben will, kann ihnen nun die neue „Viewer“-Rolle zuweisen. In dieser können sie die Kamerabilder und erkannten Objekte anschauen, aber keine Veränderungen vornehmen.
Unter der Haube hat das Team die Unterstützung für verschiedene Modelle und Hardwarelösungen verbessert, darunter Hailo8, zusätzliche ONNX- und OpenVINO-Modelle und das RKKN Toolkit. Die volle Liste der Verbesserungen finden Interessierte in der ausführlichen Ankündigung auf Github.
Frigate bietet eine selbstgehostete Open-Source-Alternative zu NVR-Lösungen wie Unifi Protect oder Synology Surveillance Station. Der NVR verarbeitet Audio- und Videosignale vieler Überwachungskameras und unterstützt zudem Beschleunigerchips wie Googles Tensor Processing Unit (TPU). Dabei läuft Frigate selbst auf schwachbrüstiger Hardware: Selbst auf einem Raspberry kann der NVR praktisch in Echtzeit Objekte erkennen und Ereignisse aufzeichnen. Die Installation ist recht einfach und mittels Docker-Container flugs erledigt.
(cku)
Künstliche Intelligenz
Telekom Deutschland beruft neuen Technikchef
Mit dem Aufstieg von Abdu Mudesir in den Vorstand der Telekom rückt Alexander Jenbar auf den Posten des Technikchefs für Deutschland nach. Das teilte die Deutsche Telekom am Donnerstagabend in Bonn mit. Jenbar kommt von T-Mobile Polska, wo er bisher als Chief Technology and Innovation Officer (CTIO) im Vorstand saß.
Jenbar bringt jahrzehntelange Erfahrung in der Branche mit. Der 52-jährige Österreicher war seit September 2022 Mitglied des Vorstands bei T-Mobile Polska. Zu seinen vorherigen Stationen gehören Telekom Romania, TDC Net in Dänemark sowie A1 Telekom Austria. Davor war er unter anderem in Thailand und Deutschland tätig.
„Ich freue mich darauf, gemeinsam mit dem starken Team der Telekom Deutschland die nächsten Innovationsschritte zu gehen“, erklärt Jenbar. „Unsere Mission ist klar: Wir wollen Glasfaser- und Mobilfunknetze weiter konsequent ausbauen und die Telekom zur Nummer eins im digitalen Markt machen.“
(Bild: heise medien / Volker Briegleb)
Mudesir rückt in Vorstand auf
Mudesir hat zum 1. Oktober den Vorstandsposten für Technologie und Innovation von Claudia Nemat übernommen, die das Unternehmen auf eigenen Wunsch verlässt. In Nemats 2016 neu geschaffenem Ressort verantwortete er als CTO die Technik der Telekom-Gruppe, mit dem Ausscheiden von Walter Goldenits 2022 übernahm Mudesir auch die Rolle des Technikchefs der Telekom Deutschland.
Mudesir hat in Bremen Computerwissenschaft und Elektrotechnik studiert. 2010 promovierte er mit einer Arbeit über drahtlose Kommunikationstechnik. Seit 2018 ist er bei der Deutschen Telekom. Seine beruflichen Stationen vor der Telekom waren bei der Unternehmensberatung Altran und dem Ausrüster Huawei.
„Ich danke Abdu Mudesir für die wertvolle Arbeit mit dem Technik-Team und all die Erfolge, die unseren Kundinnen und Kunden ein überragendes Netzerlebnis bieten“, sagt Telekom-Deutschlandchef Rodrigo Diehl. „Abdu hat die Digitalisierung Deutschlands und die Nutzung von KI in unserem Netz maßgeblich vorangetrieben. Mit Alexander Jenbar konnten wir einen sehr versierten Technik-Experten als Nachfolger gewinnen.“
Nemat nimmt ihren Hut
Nemat hatte im Mai ihren vorzeitigen Abschied von der Telekom angekündigt. Sie hat dem Vorstand der Telekom 14 Jahre angehört. Die studierte Physikerin hat in ihrer Zeit bei der Telekom grundlegende technologische Fortschritte begleitet wie zuletzt die Künstliche Intelligenz.
Nemat galt neben dem ehemaligen Deutschlandchef Srini Gopalan als eine Kandidatin für die Nachfolge von Vorstandsboss Tim Höttges. Nachdem der Aufsichtsrat Anfang des Jahres Höttges Vertrag noch einmal verlängert hatte, entschied sie sich, zu neuen Ufern aufzubrechen. Gopalan war in die USA gegangen und wird nächster CEO der US-Tochter T-Mobile.
(vbr)
Künstliche Intelligenz
Athena1 wird Europas erster Rüstungs-Prozessor
Regierungen und Hersteller in der EU sollen ab dem zweiten Halbjahr 2027 den europäischen Prozessor Athena1 kaufen können. Der französische Chipdesigner SiPearl entwirft ihn im Rahmen der European Processor Initiative (EPI).
Athena1 nutzt offenbar das identische oder weitgehend gleiche CPU-Die wie der bereits angekündigte Rhea1. Das Herzstück bilden 80 ARM-Kerne vom Typ Neoverse V1, beim Athena1 allerdings ohne flottes High-Bandwidth Memory (HBM2e) direkt auf dem CPU-Träger. Der Prozessor ist zwingend auf DDR5-Speicher angewiesen. Diese Bauweise macht die CPU günstiger.
Auch für die Rüstungsindustrie
SiPearl nennt drei Anwendungsfelder: Regierung, Rüstungsindustrie sowie Luft- und Raumfahrt (Aerospace). Ein kurzes Vorstellungsvideo zeigt explizit Kampfgerät als Einsatzgebiet. Es ist das erste Modell für diesen Zweck.
Insbesondere in der Rüstungsindustrie und Luft- sowie Raumfahrt stört die alte Technik nicht: Dort ist die Leistung zweitrangig, viel wichtiger ist die Zuverlässigkeit, insbesondere in unterschiedlichen Umgebungsbedingungen (Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Strahlung). Die Neoverse-V1-Kerne stammen noch aus dem Jahr 2022, der angestrebte 7-Nanometer-Fertigungsprozess von vor 2020. Außer einer 80-Kern-Version kommen auch Varianten mit 64, 48, 32 und 16 CPU-Kernen.
Der taiwanische Chipauftragsfertiger TSMC produziert sowohl Rhea1 als auch Athena1 – eine europäische Alternative mit einem geeigneten Fertigungsprozess gibt es nicht. Unklar ist, ob das Athena1-Chipdesign von Rhea1 abweicht, etwa um den Prozessor besser gegen Umwelteinflüsse abzuhärten.
TSMC übernimmt zunächst auch die weitere Verarbeitung der Chips, setzt sie also unter anderem auf ihre Träger (Packaging). SiPearl will das Packaging später nach Europa holen, um die hiesige Industrie zu stärken.
(mma)
Künstliche Intelligenz
Kameras im Betrieb: Arbeiter erhält 15.000 Euro Entschädigung für Überwachung
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm hat in einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 28. Mai die Rechte von Beschäftigten gegenüber einer Ausspähung durch Arbeitgeber gestärkt. Die 18. Kammer entschied, dass ein Arbeitnehmer, der über fast zwei Jahre hinweg unzulässig per Video überwacht wurde, Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung in Höhe von 15.000 Euro hat. Sie wertete die dauerhafte Überwachung der Arbeitsstätte als schwere Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Klägers (Az.: 18 SLa 959/24).
Der Fall betraf einen Produktionsmitarbeiter in einem Betrieb zur Herstellung von Stahlblöcken. Das beklagte Unternehmen überwachte die 15.000 Quadratmeter große Betriebshalle, das Lager, Verbindungsgänge und sogar Büroräume mit insgesamt 34 Videokameras. Sie zeichneten teilweise 24 Stunden am Tag in HD mit Zoom- und Echtzeitzugriff auf, wobei die Aufnahmen mindestens 48 Stunden gespeichert wurden.
Der Kläger arbeitete überwiegend an einer Schälmaschine. Obwohl er dort meist mit dem Rücken zur Kamera stand, wurde sein Arbeitsplatz permanent überwacht. Sobald er seinen Arbeitsplatz verließ, um etwa zu den Toiletten, dem Pausenraum oder dem Büro zu gehen, wurde er zwangsläufig auch von vorn erfasst.
Die Erholungs- und Sanitärräume selbst waren zwar nicht überwacht. Doch über die Kameras konnte kontrolliert werden, wann und wie lange der Arbeitnehmer sich auf dem Weg dorthin befand. Die beklagte Überwachung erstreckte sich über einen Zeitraum von 22 Monaten (Januar 2023 bis Oktober 2024).
Pausenzeiten abgefragt
Die Firma rechtfertigte die einschneidende Maßnahme mit dem Schutz vor Diebstahl und Vandalismus sowie der Arbeitssicherheit. Als weitere Gründe nannte sie das Nachverfolgen von Maschinenausfällen und der korrekten Materialverladung. Der Kläger hingegen litt nach eigenen Angaben unter einem erheblichen Leistungs- und Anpassungsdruck. Er fühlte sich permanent beobachtet und berichtete, der Geschäftsführer habe Mitarbeiter auch unerwartet angerufen und zu ihren Pausenzeiten befragt.
Das LAG Hamm bestätigte die Auffassung der Vorinstanz, dem Arbeitsgericht Dortmund, wonach die Videoüberwachung rechtswidrig war. Im Rahmen der Maßnahme werden laut dem Urteil personenbezogene Daten verarbeitet, sodass sie daher den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) genügen müsse.
Die im Arbeitsvertrag enthaltene allgemeine Klausel zur Datenverarbeitung sahen die Richter als unwirksam an, da die erforderliche Freiwilligkeit der Einwilligung bei Abschluss eines solchen Dokuments fehlt. Auch die nötige Belehrung über das Widerrufsrecht sei nicht erfolgt. Die Überwachung war laut dem Urteil unverhältnismäßig und konnte nicht durch die berechtigten Interessen des Arbeitgebers gerechtfertigt werden.
„Live-Überwachung“ und extremer Druck
Die pauschal behaupteten Diebstahl- und Manipulationsgefahren habe das Unternehmen nicht ausreichend konkretisiert, moniert das LAG. Für viele Zwecke, wie den Diebstahlschutz von außen, wäre die Überwachung des externen Bereichs ein milderes Mittel gewesen. Zudem sei die Kontrolle der gesamten Halle inklusive des Arbeitsplatzes des Klägers zum Verfolgen von Maschinenausfällen oder zur Dokumentation der Verladung nicht erforderlich gewesen. Die Richter hielten auch fest, dass die Beklagte die Maßnahme vorsätzlich durchführte.
Der Anspruch auf finanzielle Entschädigung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) setzt einen schweren, rechtswidrigen und schuldhaften Eingriff in das Persönlichkeitsrecht voraus. Das LAG Hamm sah einen solchen gegeben – nicht nur aufgrund der Dauer der Rund-um-die-Uhr-Beschattung.
Die eingesetzte HD-Technik habe eine „Live-Überwachung“ und das Beobachten von Gesichtern und Mimik erlaubt und sei daher sehr invasiv gewesen. Zudem sei ein „extrem hoher Anpassungsdruck“ erzeugt worden, da die Arbeitnehmer zu jedem Zeitpunkt mit der Beobachtung rechnen mussten. Die Beklagte habe die unverhältnismäßige Ausspähung auch unverändert fortgeführt, obwohl der Kläger die Unerwünschtheit und Rechtswidrigkeit mit anwaltlichem Schreiben rügte.
Die vergleichsweise hohe Summe von 15.000 Euro halten die Richter für angemessen, da sie eine Genugtuungsfunktion für den Kläger erfüllen und die Firma von künftigen Verletzungen abbringen soll. Die ursprüngliche Unterlassungsklage wies das LAG dagegen ab, da das Arbeitsverhältnis der Parteien zwischenzeitlich beendet sei und somit keine Wiederholungsgefahr mehr bestehe. Rechtsmittel gegen das Urteil hat die Kammer nicht zugelassen. Mit einer potenziellen Beschwerde darüber müsste sich das Bundesarbeitsgericht beschäftigen.
(wpl)
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