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Österreich: Nationalrat beschließt Bundestrojaner | heise online


Österreichische Ermittler dürfen bald Malware („Bundestrojaner“) kaufen, in Geräte von Bürgern einschleusen und diese überwachen. Unbeteiligte Dritte, darunter Betreiber von Messengerdiensten, werden per Gesetz dazu verpflichtet, heimlich an der Überwachung anderer mitzuwirken. Der Verdacht einer Straftat ist nicht erforderlich. Es reicht, wenn eine Person verdächtigt wird, in Zukunft eine schwere Straftat begehen zu wollen. Andere Ermittlungsmaßnahmen müssen aussichtslos erscheinen, ein Verwaltungsgericht zustimmen. Die entsprechende Regulierungsvorlage für den in Österreich als „Messengerüberwachung“ bekannten Bundestrojaner hat der Nationalrat, die direkt gewählte Kammer des österreichischen Parlaments, mit 105 zu 71 Stimmen beschlossen.

Dafür gestimmt haben Abgeordnete der Regierungsfraktionen: ÖVP und SPÖ geschlossen, die liberalen NEOS mehrheitlich. Dagegen stimmten die Abgeordneten der FPÖ, der Grünen, sowie von den NEOS Stephanie Krisper und Nikolaus Scherak. Die beiden Klubobmann-Stellvertreter unterwarfen sich dem Klubzwang nicht. Sieben weitere der insgesamt 183 Nationalratsabgeordneten haben nicht an der namentlichen Abstimmung teilgenommen.

Die Gegner halten die Überwachungsmaßnahme für verfassungswidrig, die Grünen möchten den Verfassungsgerichtshof anrufen. Die NEOS waren eigentlich auch dagegen, haben sich aber einen Kompromiss abringen lassen: Der Einsatzbereich der Bundestrojaner ist auf „Vorbeugung bestimmter, besonders schwerwiegender verfassungsgefährdender Angriffe“, die mit zehn Jahren oder längerer Haft bedroht sind, sowie Spionageabwehr beschränkt. Umgekehrt war die FPÖ früher dafür, ist jetzt aber dagegen. Im öffentlichen Begutachtungsverfahren gab es eine Flut ablehnender Stellungnahmen von Bürgern wie Experten.

Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) argumentierte im Plenum des Nationalrates für die Überwachungsmaßnahme. Sie sei notwendig zur Bekämpfung von Terroristen und zur Verhinderung von Anschlägen. Kommunikation habe sich verändert, daher bräuchten Polizei und Geheimdienst die staatlich finanzierte Malware. Die Handys der Bevölkerung seien dabei „völlig wurscht“, zitierte der Minister einen Ermittler. Unterminiert wird diese Argumentation durch das Fehlen eines Verwertungsverbotes von Zufallsfunden sowie den Umstand, dass Karner noch vor dem Beschluss eine Ausweitung der Messenger-Überwachung gefordert hat. Der Minister möchte, dass Bundestrojaner bei einem größeren Kreis des Verdachts möglicher zukünftiger Straffälligkeit eingesetzt werden.

Die Gesetzesnovelle wandert nun in die zweite Kammer des österreichischen Parlaments, den Bundesrat. Dort haben ÖVP und SPÖ eine Zweidrittelmehrheit, sodass die Abstimmung als Formsache gilt. Noch nicht bekannt ist, wie das einzige NEOS-Mitglied im Bundesrat, die Wiener Juristin Julia Deutsch, abstimmen wird. Ab kommendem Jahr werden Millionen aus dem österreichischen Bundeshaushalt in den Schwarzmarkt für noch unbekannte Sicherheitslücken fließen.


(ds)



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