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Österreich subventioniert lokal emissionsfreie Autobusse


Österreich subventioniert lokal emissionsfreie Autobusse (Klasse M3), die für öffentlichen Personenfern- oder Nahverkehr eingesetzt werden. Gefördert werden 60 Prozent der Mehrkosten der Anschaffung von Autobussen, die mit Strom aus Wasserstoffbrennstoffzellen, Akkumulatoren oder Oberleitung fahren, sofern sie neu sind und keine fossilen Range Extender aufweisen. O-Busse müssen Oberleitungslücken also elektrisch überbrücken. Fossile Heizungen oder Kühlanlagen sind hingegen erlaubt.

Die Fahrzeug-Mehrkosten werden anhand von Referenzpreisen von Dieselbussen für die jeweilige Kategorie ermittelt. Neue Infrastruktur zum Betanken mit Wasserstoff, zum Aufladen von Akkumulatoren sowie Oberleitungsanlagen werden großzügiger gefördert, nämlich mit 60 Prozent der Netto-Anschaffungskosten und Drittkosten – dies allerdings nur in unmittelbarem Zusammenhang mit Beschaffung lokal emissionsfreier Busse. Wer die Autobusse schon hat oder bereits bestellt hat, bekommt keinen Infrastrukturzuschuss. Sowieso rechtlich vorgeschrieben Ladestationen werden ebenfalls nicht subventioniert.

Nicht förderbar sind darüber hinaus Abgaben, Gebühren, Schulungen oder höhere Betriebskosten, sowie niedrigere Rücknahmewerte der emissionsfreien Fahrzeuge nach der Betriebspflicht von fünf Jahren. Überhaupt ausgeschlossen sind Maßnahmen im Bereich eigenwirtschaftlich betriebener Gelegenheitsverkehre.

Das Förderprogramm des österreichischen Verkehrsministeriums heißt EBIN, was für Emissionsfreie Busse und Infrastruktur steht. Es ist Teil des Ebus-Programms, das für 2025 und 2026 mit 240 Millionen Euro dotiert ist. Das deutet auf einen zweiten, wohl größeren Förderaufruf im kommenden Jahr in. Ebus ist wiederum Teil von Emove; unter diesem Begriff subventioniert Österreich E-Mobilität, aber keine PKW.

EBIN-Anträge sind ab sofort bis 22. Oktober bei der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) möglich. Untersagt ist die Annahme zusätzlicher Zuschüsse aus EU-Programmen. Wer sich genauer informieren möchte, kann die Unterlagen sichten und am 10. September an einer Videokonferenz teilnehmen. Die Zuerkennungen sollen Ende Jänner erfolgen; Förderwerber dürfen die Fahrzeuge und Anlagen allerdings schon unmittelbar nach Einreichung des Förderantrages bestellen.

Das Gesamtbudget des Förderaufrufs beläuft sich laut FFG auf zirka 80 Millionen Euro, einzelne Antragsteller können auf maximal 32 Millionen Euro hoffen. Die subventionierten Anlagen und Fahrzeuge müssen fünf Jahre lang in Österreich genutzt werden; grenzüberschreitender Verkehr ist zulässig, sofern die Verkehrsleistung im Ausland unter 20 Prozent bleibt.


(ds)



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Linux Mint 22.2 „Zara“ ist erschienen


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Die „Zara“ getaufte Version 22.2 der Linux-Distribution Linux Mint ist jetzt erschienen. Sie betreibt zwar vor allem Produktpflege, einige interessante kleinere Änderungen haben die Entwickler ihr dennoch spendiert. So nimmt das neue hauseigene Werkzeug Fingwit die Fingerabdrücke seines Benutzers ab und stellt dann das System auf die biometrische Anmeldung um. Letztere gelingt allerdings nur im Bildschirmschoner, beim Aufruf von „sudo“ und in allen Anwendungen, die über das Werkzeug „pkexec“ Systemverwaltungsrechte einfordern. Einen Sonderfall bildet ausgerechnet der Anmeldebildschirm: Sofern man das Heimatverzeichnis verschlüsselt oder einen Schlüsselbund nutzt, muss man dort weiterhin ein Passwort eintippen. Nur wenn beides nicht der Fall ist, lässt sich auch der Login-Bildschirm mit einem vorgezeigten Finger überwinden.

Besitzer eines Android-Smartphones erhalten im F-Droid-Store die App StyncyNotes. Sie orientiert sich am virtuellen Notizzettel Sticky und verwendet sogar dessen Dateiformat. Über ein Tool wie SnycThing lassen sich daher die Notizzettel zwischen StyncyNotes und Linux Mint synchronisieren. Apropos App: Das File Sharing Tool Warpinator gibt es jetzt auch als iOS-App.

Die übrigen Neuerungen liegen im Detail: Wer mehrere Dateien umbenennt und diese dabei durchnummerieren lassen möchte, kann jetzt Nullen voranstellen, etwa „045_brief.txt“. Der Xviewer schaltet standardmäßig die EDID-basierte Farbkorrektur aus. Die Video-Streaming-Anwendung Hypnotix versteckt im neuen Theatermodus alle Schaltflächen und Menüs, der „rahmenlose Modus“ blendet den Fensterrahmen nebst Titelleiste aus. Beim Kanalwechsel setzt Hypnotix zudem die Lautstärke nicht mehr zurück.

Für den GNOME-Desktop geschriebene Anwendungen zeichnen ihre Benutzeroberflächen meist mithilfe der Libadwaita auf den Bildschirm. Diese Bibliothek haben die Linux-Mint-Entwickler so verändert, dass sie mit den Themes der Distribution zusammenarbeitet – im Einzelnen funktioniert dies derzeit mit den Themes Mint-Y, Mint-X und Mint-L.

Wie gut sich Libadwaita-Anwendungen die Themes überstülpen lassen, kann man mit dem Gnome Kalender, Simple-scan und Baobab ausprobieren. Diese Programme liefert Linux Mint 22.2 in ihren Libadwaita-Fassungen aus. Ergänzend pflegt das Linux-Mint-Team einen Fork der Libadwaita namens libAdapta. Er bietet den Funktionsumfang der Libadwaita, unterstützt aber Themes und umfasst ein paar nicht näher bezeichnete „Extras“.

Als Basissystem dient der Distribution weiterhin Ubuntu 24.04. Um neuere AMD-Prozessoren unterstützen zu können, aktiviert Linux Mint den von Canonical bereitgestellten Hardware Enablement Stack (HWE). Er rüstet unter anderem den neueren Linux-Kernel 6.14 nach. Eben jener arbeitet jedoch auf einigen Systemen nicht reibungslos. Betroffen sind vor allem VirtualBox-Nutzer, Besitzer einer älteren Intel-GPU mit i915-Treiber und Rechner mit einer Nvidia-Grafikkarte, die zwingend die eigentlich ausgemusterte Treiberversion 470 voraussetzt. Das Linux-Mint-Team rät Betroffenen, noch bei Linux Mint 22.1 und dem dort verwendeten Kernel 6.8 zu bleiben. Bestehende Linux-Mint-Installationen sollen sich zudem ohne den HWE auf die Version 22.2 aktualisieren lassen.

Der neue Kernel ist laut den Release Notes nicht die einzige Stolperfalle. Unter Umständen können einige Touchpads und die Audioausgabe nicht funktionieren. Fährt Linux Mint herunter, gewährt es allen noch laufenden Programmen gerade einmal zehn Sekunden, um sich kontrolliert zu beenden. Danach würgt die Distribution den zugehörigen Prozess umgehend ab. Auf diese Weise schaltet sich das System zwar schneller aus, für einige Dienste könnte die Zeit jedoch zu knapp bemessen sein. Wer unter Linux Mint Probleme beim Herunterfahren bemerkt, kann die Wartezeit in der Konfigurationsdatei „/etc/systemd/system.conf.d/60_custom.conf“ manuell erhöhen.

Analog zum Basissystem erhält Linux Mint 22.2 über einen besonders langen Zeitraum Sicherheitsupdates. Diesen Long-Term-Support versprechen die Linux-Mint-Macher bis zum Jahr 2029. Wer Linux Mint 22.2 erst einmal unverbindlich ausprobieren möchte, schreibt das offizielle Image auf einen USB-Stick. Von ihm startet dann ein Live-System, in dem sich die Distribution erkunden lässt. Wie immer hat man die Wahl zwischen dem Cinnamon-, einem Mate- und einem Xfce-Desktop.


(dmk)



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Lenovo IdeaPad Slim 3 mit 24 Stunden Laufzeit und Copilot+ im Test


Microsoft trommelt für Notebooks mit dem Marketinglabel Copilot+, denn nur bei solchen bringt Windows KI-Funktionserweiterungen mit, die dem Nutzer im Alltag mehr oder weniger auffällig unter die Arme greifen. Die KI-Erweiterungen brauchen allerdings einen Prozessor mit leistungsfähiger KI-Einheit (Neural Processing Unit, NPU). Die waren lange der Notebookoberklasse vorbehalten.

Vierstellige Preise für Notebooks mit Copilot+ sind schon länger passé, doch das hier getestete Lenovo IdeaPad Slim 3 (15Q8X10) drückt den Einstiegspreis noch einmal ein ganzes Stück: Es hat einen Straßenpreis von 600 Euro. In ihm arbeitet der Achtkerner Snapdragon X X1-26-100, das derzeit kleinste Prozessormodell von Qualcomm. AMD und Intel haben für Notebooks dieser unteren Mittelklasse keine aktuellen CPUs mit dicker NPU in petto, sondern nur gut abgehangene Technik.

Damit der Nutzer auch etwas vom neuerworbenen KI-Notebook hat, diktiert Microsoft den Herstellern mit Copilot+ zwei weitere wichtige Hardwarebedingungen. Die erste sind mindestens 16 GByte Arbeitsspeicher, weil KI-Modelle viel Speicher fressen. Der zeitgemäße Speicherausbau macht selbstverständlich auch dann Freude, wenn man grade nix mit KI tut, sondern schlicht viele Browsertabs gleichzeitig offen hat.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Lenovo IdeaPad Slim 3 mit 24 Stunden Laufzeit und Copilot+ im Test“.
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Datenschutz: Rekordstrafen gegen Google & Shein wegen Cookies und Inbox-Werbung


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Die französische Datenschutzbehörde CNIL geht weiter konsequent gegen Verstöße im Umgang mit Cookies und Inbox-Werbung vor. Mit mehreren, jetzt veröffentlichten Entscheidungen vom Montag verhängte sie gegen Google eine Geldstrafe in Höhe von insgesamt 325 Millionen Euro und gegen die chinesische Fast-Fashion-Plattform Shein eine in Höhe von 150 Millionen Euro. Damit sanktionierte sie vor allem die Nichteinhaltung von Cookie-Regeln. Die CNIL sieht die Geldbußen als Teil ihrer zahlreichen Maßnahmen zum Eindämmen „nicht konformer Praktiken beim Tracking und der gezielten Werbeansprache von Internetnutzern“.

Hintergrund: Nach einer Beschwerde der österreichischen Bürgerrechtsorganisation Noyb vom August 2022 führte die CNIL mehrere Inspektionen des E-Mail-Dienstes Gmail und des Prozesses zur Erstellung eines Google-Kontos durch. Sie ergaben, dass Google Irland und der US-Mutterkonzern in den Tabs „Werbung“ und „Soziale Netzwerke“ von Gmail Inbox-Werbung anzeigten. Die Kontrolleure kamen zum Schluss, dass solche Anzeigen nach dem französischen Post- und elektronischen Kommunikationsgesetzes die Zustimmung der Gmail-Nutzer erfordert hätte.

Ferner stellten die Prüfer fest, dass User beim Erstellen eines Google-Kontos dazu angehalten wurden, Cookies für die Anzeige personalisierter Werbung auszuwählen. Zudem klärte der Internetriese sie nicht klar darüber auf, dass das Hinterlegen der Browserdateien für Werbezwecke Voraussetzung für den Zugriff auf die Dienste von Google ist. Ihre in diesem Zusammenhang eingeholte Einwilligung war laut der CNIL daher ungültig und stellte einen Verstoß gegen das französische Datenschutzgesetz dar.

Die Datenschützer haben Google ferner dazu verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten Maßnahmen zu ergreifen, um die Anzeige von Werbung zwischen E-Mails in den Postfächern der Gmail-Nutzer ohne vorherige Zustimmung zu unterlassen und eine gültige Einwilligung der Nutzer für die Platzierung von Werbe-Cookies bei der Erstellung eines Google-Kontos einzuholen. Andernfalls müssen Google in den USA und in Irland je eine Strafe von 100.000 Euro pro Tag der Verzögerung zahlen. Erschwerend kam dazu, dass die CNIL den Suchmaschinen-Giganten bereits 2020 und 2021 zweimal wegen Verstößen im Zusammenhang mit Cookies sanktioniert hatte.

Beim Festlegen der Geldbuße für Shein berücksichtigte die Aufsicht etwa, dass der Online-Händler mehrere Verpflichtungen nicht erfüllte. So habe er einige Cookies ohne Einwilligung der Nutzer platziert, deren Entscheidungen nicht respektiert und sie nicht angemessen über die auf die Festplatte gekrümelten Dateien informiert. Shein bezeichnete die Strafe als „völlig unverhältnismäßig“ und kündigte Berufung an. Google verwies auf bereits eingeführte Datenschutzverbesserungen. Der Konzern will die Beschlüsse gründlich prüfen. Die Google-Sanktion dürfte US-Präsident Donald Trump nicht schmecken, da dieser nach Abschluss eines Zoll-Deals den Druck auf die EU erhöhte. Er drohte etwa mit dem Verhängen hoher Aufschläge gegen Länder, die „diskriminierende“ Regeln oder Steuern gegen US-Tech-Firmen einführen.


(mho)



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