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Österreich subventioniert lokal emissionsfreie Autobusse


Österreich subventioniert lokal emissionsfreie Autobusse (Klasse M3), die für öffentlichen Personenfern- oder Nahverkehr eingesetzt werden. Gefördert werden 60 Prozent der Mehrkosten der Anschaffung von Autobussen, die mit Strom aus Wasserstoffbrennstoffzellen, Akkumulatoren oder Oberleitung fahren, sofern sie neu sind und keine fossilen Range Extender aufweisen. O-Busse müssen Oberleitungslücken also elektrisch überbrücken. Fossile Heizungen oder Kühlanlagen sind hingegen erlaubt.

Die Fahrzeug-Mehrkosten werden anhand von Referenzpreisen von Dieselbussen für die jeweilige Kategorie ermittelt. Neue Infrastruktur zum Betanken mit Wasserstoff, zum Aufladen von Akkumulatoren sowie Oberleitungsanlagen werden großzügiger gefördert, nämlich mit 60 Prozent der Netto-Anschaffungskosten und Drittkosten – dies allerdings nur in unmittelbarem Zusammenhang mit Beschaffung lokal emissionsfreier Busse. Wer die Autobusse schon hat oder bereits bestellt hat, bekommt keinen Infrastrukturzuschuss. Sowieso rechtlich vorgeschrieben Ladestationen werden ebenfalls nicht subventioniert.

Nicht förderbar sind darüber hinaus Abgaben, Gebühren, Schulungen oder höhere Betriebskosten, sowie niedrigere Rücknahmewerte der emissionsfreien Fahrzeuge nach der Betriebspflicht von fünf Jahren. Überhaupt ausgeschlossen sind Maßnahmen im Bereich eigenwirtschaftlich betriebener Gelegenheitsverkehre.

Das Förderprogramm des österreichischen Verkehrsministeriums heißt EBIN, was für Emissionsfreie Busse und Infrastruktur steht. Es ist Teil des Ebus-Programms, das für 2025 und 2026 mit 240 Millionen Euro dotiert ist. Das deutet auf einen zweiten, wohl größeren Förderaufruf im kommenden Jahr in. Ebus ist wiederum Teil von Emove; unter diesem Begriff subventioniert Österreich E-Mobilität, aber keine PKW.

EBIN-Anträge sind ab sofort bis 22. Oktober bei der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) möglich. Untersagt ist die Annahme zusätzlicher Zuschüsse aus EU-Programmen. Wer sich genauer informieren möchte, kann die Unterlagen sichten und am 10. September an einer Videokonferenz teilnehmen. Die Zuerkennungen sollen Ende Jänner erfolgen; Förderwerber dürfen die Fahrzeuge und Anlagen allerdings schon unmittelbar nach Einreichung des Förderantrages bestellen.

Das Gesamtbudget des Förderaufrufs beläuft sich laut FFG auf zirka 80 Millionen Euro, einzelne Antragsteller können auf maximal 32 Millionen Euro hoffen. Die subventionierten Anlagen und Fahrzeuge müssen fünf Jahre lang in Österreich genutzt werden; grenzüberschreitender Verkehr ist zulässig, sofern die Verkehrsleistung im Ausland unter 20 Prozent bleibt.


(ds)



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