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OLG-Urteil: Biometrische Überwachung bei Online-Prüfungen ist rechtswidrig
Das Thüringer Oberlandesgericht (OLG) hat mit einem Urteil vom Montag entschieden, dass die Online-Überwachung von Studierenden während digitaler Prüfungen mithilfe biometrischer Gesichtserkennung („Proctoring“) rechtswidrig ist (Az.: 3 U 885/24). Die Richter stellen mit dem Urteil in 2. Instanz klar, dass die Praktiken, die viele Universitäten während der Corona-Pandemie zur Betrugsprävention einführten, einen tiefen und unzulässigen Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen darstellen.
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Konkret verstößt die Verarbeitung von biometrischen Daten, die etwa zur Gesichtserkennung und damit zur Identifizierung der Prüflinge dienen, laut der an der Klage beteiligten Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) gegen Artikel 9 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Demnach dürfen solche besonders sensiblen Körperinformationen nur in Ausnahmefällen und vor allem nur mit einer ausdrücklichen, freiwilligen und informierten Einwilligung der betroffenen Person verarbeitet werden.
Das Gericht stellte fest, dass die beklagte Hochschule diese Anforderungen nicht erfüllte. Wichtiger Grund: Die Studierenden hatten in der Regel keine echte Wahl, an den Online-Prüfungen teilzunehmen, wenn sie ihr Studium fortsetzen wollten. Die Studentin Jennifer Kretzschmar, die in dem Fall gegen die Universität Erfurt klagte und von der GFF sowie der Studentenorganisation FZS unterstützt wurde, erhielt daher Schadensersatz zugesprochen. Damit erkennen die Richter die erlittene Rechtsverletzung und die damit verbundenen Ängste und Unsicherheiten rund um die Verwendung und Speicherung ihrer sensiblen Daten an.
„Big Brother hat keinen Lehrauftrag“
Im Zentrum des Verfahrens stand die Anwendung Wiseflow, die die Uni Erfurt zur digitalen Beaufsichtigung einsetzte. Diese Software überwachte die Studierenden auch per Gesichtserkennung. Dies sollte sicherstellen, dass während der gesamten Prüfungszeit dieselbe Person vor dem Monitor saß. Das OLG beanstandete vor allem die Tatsache, dass Wiseflow die gesammelten biometrischen Daten zudem an den externen Cloud-Dienstleister Amazon Web Services (AWS) weiterleitete. Dieser als klar rechtswidrig eingestufte Transfer verschärfte die datenschutzrechtlichen Bedenken erheblich.
Die GFF betont die Notwendigkeit, einen klaren Unterschied zwischen Aufsicht und Ausspionieren zu ziehen. Sie fordert Hochschulen auf, die Grundrechte ihrer Studierenden zu respektieren. GFF-Jurist David Werdermann lobt die OLG-Ansage: „Big Brother hat keinen Lehrauftrag.“ Das Urteil unterstreiche, dass die digitale Überwachungspraxis vieler Unis die informationelle Selbstbestimmung und das Recht auf Privatsphäre der Studierenden unangemessen einschränke.
Neudeutsch Proctoring wird die Beaufsichtigung von Prüfungen und Tests genannt, um die Identität der Teilnehmer zu überprüfen und Täuschungsversuche zu verhindern. Dazu kommt nicht nur bei Online-Prüfung oft Software zum Einsatz. Aus einem von der GFF beauftragten Gutachten geht hervor: Studierende sind dafür oft gezwungen, Anwendungen zu installieren, deren Funktionsumfang Spyware ähnelt.
Die Klägerin hob hervor, dass die eingesetzte Überwachungssoftware starke Ängste bei ihr ausgelöst habe. Die Entscheidung sei daher nicht nur ein rechtlicher Erfolg, sondern auch eine Bestätigung des Gefühls vieler Studierender, in ihren Grundrechten verletzt worden zu sein.
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Eilantrag in NRW blieb erfolglos
Das OLG kassierte mit seiner Entscheidung die der vorherigen Instanz. Das Landgericht Erfurt hatte die Klage im November 2024 zunächst noch abgewiesen. Das Urteil hat nach GFF-Ansicht Signalwirkung weit über den Bildungssektor hinaus, da es die strengen Anforderungen der DSGVO an die Verarbeitung biometrischer Daten in einer digitalen Umgebung bekräftige. Es diene als wichtiger Maßstab für alle Bereiche, in denen Technologien zur biometrischen Überwachung – etwa am Arbeitsplatz oder in anderen öffentlichen oder privaten Umfeldern – genutzt werden sollen.
Die GFF reichte zusammen mit einem Studenten der Fernuniversität Hagen auch einen Eilantrag beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen ein. Ziel war es, dass eine für März 2021 geplante Prüfung nicht aufgezeichnet, sondern allenfalls mittels Videoübertragung beobachtet wird. Die Münsteraner Richter wiesen den Eilantrag aber ab. Diese Entscheidung beruhte nicht auf einer ausführlichen Prüfung der Rechtslage, sondern nur auf einer Folgenabwägung. Ausdrücklich heißt es vom OVG: Die „Rechtmäßigkeit der Aufzeichnung und Speicherung“ könne im Eilverfahren nicht geklärt werden.
(vbr)
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Top 10: Der beste ergonomische Bürostuhl im Test – Preistipp kostet nur 100 Euro
Egal, ob Büro oder Homeoffice: Ein ergonomischer Bürostuhl ist Pflicht. Wir haben 25 Modelle getestet. Hier sind die zehn besten Bürostühle.
Wer im Sitzen arbeitet, sollte auf einen ergonomischen Arbeitsplatz achten. Andernfalls drohen chronische Schmerzen und eine geringere Leistungsfähigkeit. Der richtige Bürostuhl ist hier einer der wichtigsten Faktoren.
In dieser Bestenliste zeigen wir, worauf man beim Kauf eines Bürostuhls achten sollte. Außerdem zeigen wir aus über 25 Tests den besten ergonomischen Bürostuhl.
Welcher ist der beste Bürostuhl?
Der Steelcase Gesture ist der beste von uns getestete Bürostuhl und jeden Cent seines hohen Preises von 913 Euro (Stoffbezug ohne Kopfstütze) bis 1515 Euro (Lederbezug mit Kopfstütze) wert.
Der Interstuhl Pure Active fördert durch Mikrobewegungen das aktive Sitzen und beugt so Rückenschmerzen vor. Er kostet je nach Farbe ab 620 Euro.
Der Sharkoon C10 kostet 100 Euro. Er ist trotz des niedrigen Preises gerade für kleinere Personen eine gute Wahl.
Bürostuhl, Chefsessel oder Gaming-Stuhl?
Für diese Bestenliste fokussieren wir uns auf Bürostühle und lassen die ergonomisch weniger guten Chefsessel und Gaming-Stühle außen vor. Häufig hört man auch den Begriff Drehstuhl. Im Grunde beschreibt der Drehstuhl jeden drehbaren Stuhl, also auch klassische Bürostühle. Hier ein paar der wichtigsten Unterschiede:
Gaming-Stühle sind häufig farbenfroh und erinnern optisch an Rennsitze. Bürostühle hingegen konzentrieren sich auf Ergonomie und Komfort. Sie bieten in der Regel eine breite Palette an Verstellmöglichkeiten, einschließlich Sitztiefe, Neigungswinkel, Armlehnenhöhe und -breite sowie Lendenstütze. Gaming-Stühle eztwa von Backforce bieten als Verstellmöglichkeit neben der Höhe häufig lediglich eine Neigungsfunktion.
Worauf sollte man beim Kauf eines Bürostuhls achten?
Bei Rückenlehnen wird zwischen Polsterrücken und Netzstoffrücken unterschieden. Wer schnell schwitzt, sollte einen atmungsaktiven Netzstoffrücken wählen. Polsterrücken bieten dagegen in vielen Fällen den höheren Komfort. Sie bestehen aus Stoff, Kunstleder oder Leder.
Beim Kauf spielt auch das Material der Sitzfläche eine Rolle. Dabei entscheidet die Polsterstärke über die Weichheit der Sitzfläche. Eine Tiefenfederung sorgt dafür, dass der Bürostuhl beim Hineinsetzen nicht unnötig den Rücken staucht.
Idealerweise verfügt die Lehne des Bürostuhls über eine anpassbare Lordosenstütze, auch Lendenwirbelstütze genannt. Sie unterstützt die natürliche S-Form der Wirbelsäule und beugt Rückenschmerzen vor. Die Rückenlehne sollte nicht nur in ihrem Neigungswinkel, sondern im besten Fall auch in der Höhe anpassbar sein.
Ist eine Kopfstütze oder Nackenstütze vorhanden, sollten Käufer darauf achten, dass diese in Höhe und Neigungswinkel verstellbar ist. Nur so kann sichergestellt werden, dass sie die Nackenmuskulatur entlastet und nicht zu einer Fehlhaltung des Kopfes führt. In den meisten Fällen kann man die Kopfstütze abmontieren.
Elementar ist eine Höhenverstellbarkeit des Bürostuhls. Wenn die Füße gerade auf dem Boden aufstehen, sollten sich Füße, Knie und Hüftgelenk im rechten oder noch offeneren Winkel befinden. Die Sitzfläche sollte ebenfalls gerade sein oder etwas nach vorn abfallen. Zwischen Knie und Sitzfläche darf etwa eine Handbreit Platz sein. Ist dies nicht der Fall, könnte bei längerem Sitzen die Blutzufuhr der Beine beeinträchtigt werden und damit das Thromboserisiko steigen.
Von vielen häufig unterschätzt, gehören Armlehnen zu einem ergonomischen Bürostuhl dringend dazu. Denn ohne Armlehnen hängen die Arme beim Arbeiten mit Maus und Tastatur in der Luft oder liegen auf der harten Tischkante auf. Eine Armlehne entlastet auch die Schultern.
Sie sollte in Höhe, Breite und Tiefe anpassbar sein. Die Höhe sollte der des Schreibtisches entsprechen. Dabei beträgt der Winkel der Armbeuge im besten Fall 45 Grad. Außerdem sollten Käufer auf eine Polsterung achten.
Eine Wippmechanik habe so gut wie alle Bürostühle. Verlagert der Nutzer sein Körpergewicht, kippt die Lehne zusammen mit der Sitzfläche und den Armlehnen nach hinten. Die Wippmechanik sollte dabei an das Körpergewicht anpassbar sein. Allerdings sollte man bei längerem Arbeiten im Stuhl auf die Wippmechanik verzichten.
Besser als die Wippmechanik ist die Synchronmechanik. Hier passt sich die Rückenlehne der Bewegung an und hält so den Kontakt zum Rücken. Im Gegensatz zur Wippmechanik bleibt der Winkel zwischen Sitzfläche und Rückenlehne nicht gleich, sondern vergrößert sich. So öffnet sich der Körper beim Zurücklehnen. Das korrigiert Fehlhaltungen und entlastet den Rücken.
Der König der Bürostuhlmechaniken ist die 3D-Mechanik. Sie erweitert die Synchronmechanik um Bewegungen nach links/rechts sowie vorn/hinten. Diese zusätzlichen Mikrobewegungen stärken die Muskulatur, mobilisieren die Wirbelsäule und aktivieren den Blutkreislauf. Wer viel Zeit auf dem Bürostuhl verbringt, sollte auf eine 3D-Mechanik achten. Entsprechende Stühle sind jedoch teuer.
Für was ist der Drehknopf unter dem Bürostuhl?
In den meisten Fällen passt der Drehknopf unter dem Bürostuhl den Widerstand der Rückenlehne an das Körpergewicht des Nutzers an. Als Faustregel gilt: Je schwerer der Nutzer, desto straffer sollte man den Widerstand einstellen.
Wann zahlt die Krankenkasse den Bürostuhl?
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für einen ergonomischen Bürostuhl nur, wenn eine schwere, ärztlich nachgewiesene Erkrankung vorliegt – zum Beispiel Morbus Bechterew, starke Skoliose, eine Wirbelsäulenversteifung oder Bandscheibenvorfälle mit neurologischen Ausfällen wie Lähmungen oder Sensibilitätsstörungen). Normale Rückenschmerzen oder „Verspannungen“ reichen fast nie aus, seit 2020 haben die Kassen die Kriterien deutlich verschärft.
Der Stuhl muss als Hilfsmittel anerkannt werden und meist aus dem Hilfsmittelverzeichnis stammen. Der Zuschuss liegt dann je nach Kasse bei maximal etwa 400 Euro bis 600 Euro.
Fazit
Einen Bürostuhl sollte man vor dem Kauf ausprobieren oder sicherstellen, dass der Online-Kauf problemlos zurückgeschickt werden kann. Denn der Bürostuhl muss primär eines: perfekt zum eigenen Körper passen. Manchmal müssen Käufer dafür nicht einmal viel Geld ausgeben. So kann es sein, dass auch ein preiswerter Bürostuhl bereits perfekt zur eigenen Physiologie passt. Ein anschauliches Beispiel dafür ist der Sharkoon C10. In den meisten Fällen ist es jedoch sinnvoll, auf möglichst viele Einstellungsmöglichkeiten zu achten. Das gilt besonders dann, wenn mehrere Personen den Bürostuhl nutzen.
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Niedersachsen: Polizei soll schon im Vorfeld von Straftaten überwachen dürfen
Die niedersächsische Landesregierung will mit ihrem Entwurf zur Novelle des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (NPOG) den Strafverfolgern des Landes umfassende neue Befugnisse im digitalen Raum und bei der präventiven Gefahrenabwehr verschaffen. Die Reform soll es den Ordnungshütern ermöglichen, auf neue Bedrohungsformen – insbesondere im Bereich Cyberkriminalität und Terrorismus – effektiver reagieren zu können.
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Doch es hagelt Kritik: In deren Zentrum stehen die Herabsetzung der Eingriffsschwelle und die geplanten technologischen Überwachungsinstrumente, die erhebliche Grundrechtseingriffe zur Folge haben könnten.
Die wohl einschneidendste Neuerung ist die Einführung des Konzepts der „Vorfeldstraftat“ in Paragraf 2, das die Eingriffsschwelle polizeilicher Maßnahmen senkt und an die Precrime-Dystopie aus dem Film „Minority Report“ erinnert. Mit dem vom Bundesverfassungsgericht im Urteil zum BKA-Gesetz behandelten Ansatz sollen Überwachungsbefugnisse schon in einem sehr frühen Stadium zur Anwendung kommen, sofern eine strafbewehrte Vorbereitungshandlung von erheblicher Bedeutung vorliegt.
Zu den zentralen Überwachungsmaßnahmen, die bereits im Vorfeld zulässig sein sollen, gehört der nachträgliche biometrische Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet (Paragraf 32 c). Dies würde es Ermittlern erlauben, biometrische Merkmale, etwa aus Fotos oder aus der Videoüberwachung von Personen, die mit einer einschlägigen Vorfeldstraftat in Verbindung stehen, mit öffentlich zugänglichen Informationen abzugleichen. So könnten sie etwa mit automatisierter Gesichtserkennung die Identität feststellen.
Gegner werten dies als rechtliche Grundlage für ein weitreichendes, anlassloses Internet-Crawling durch die Polizei. Ebenfalls ist der Einsatz der automatisierten Datenanalyse (Paragraf 45 a) zur Abwehr von Gefahren im Zusammenhang mit einer Vorfeldstraftat von erheblicher Bedeutung vorgesehen.
Live-Gesichtserkennung nicht ausgeschlossen
Die Novelle sieht generell eine Reihe neuer Befugnisnormen zur Nutzung moderner Technologien vor, die tief in die informationelle Selbstbestimmung der Bürger eingreifen. Der Entwurf regelt etwa den Einsatz sogenannter intelligenter Videoüberwachung. Dabei unterscheidet die rot-grüne Landesregierung zwischen zwei den Hauptformen Verhaltenserkennung und biometrischer Echtzeit-Fernidentifizierung.
Bei ersterer werden automatisierte Systeme zur Erkennung und Auswertung von Mustern bezogen auf Personen eingesetzt. Die Anwendung soll auf die Feststellung von Verhaltensmustern beschränkt werden, die auf eine geplante Straftat oder einen Unglücksfall hindeuten. Eine pauschale Zulassung zur biometrischen Erkennung wird zwar ausgeschlossen, eine automatisierte Vorhersage potenzieller Gefahrenlagen aber nicht.
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Auch eine Kompetenz zur besonders umkämpften Live-Gesichtserkennung im öffentlichen Raum soll neu geschaffen werden. Sie ist dem Plan nach nur zulässig, um eine gegenwärtige Gefahr für Leib oder Leben abzuwehren oder zur Verhinderung einer terroristischen Straftat, und unterliegt einem strengen Richtervorbehalt mit hohen Eingriffshürden. Die KI-Verordnung der EU setzt hier enge Grenzen, deren Einhaltung voraussichtlich gerichtlich überprüft werden dürfte.
Big-Data-Analysen im Palantir-Stil
Mit der Einführung der automatisierten Datenanalyse soll die Polizei KI-gestützte Anwendungen nutzen dürfen, um große Mengen von rechtmäßig erhobenen, internen Fall-, Personen- und Sachdaten zu verknüpfen und auszuwerten. Ziel ist es, durch die Erkennung von verborgenen Mustern und Beziehungen in komplexen Datensätzen Gefahren frühzeitig zu erkennen und abzuwehren.
Obwohl die Regierung betont, keine Software der umstrittenen US-Firma Palantir einsetzen zu wollen, sollen damit potenziell ähnlich weitreichende Big-Data-Analysen zulässig werden. Die Kontrolle will sie durch den vagen Grundsatz „Human-in-the-Loop“ gewährleistet wissen, bei dem die finale Entscheidung über polizeiliche Schritte beim Beamten verbleiben würde.
Auch weitere Bereiche sollen eine deutliche rechtliche Ausweitung erfahren: Der Entwurf schafft Rechtsgrundlagen für den Einsatz unbemannter Fahrzeugsysteme (Drohnen). Dieser soll grundsätzlich offen erfolgen. Zudem geht es um die Detektion und Abwehr solcher Flugobjekte, die eine unberechtigte Gefahr darstellen.
Ferner soll die Nutzung von mobilen Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten räumlich und technisch erweitert werden. Künftig könnten Bodycams unter strengen Voraussetzungen – zur Abwehr einer dringenden Gefahr für Leib oder Leben – auch in Wohnungen genutzt werden. Technisch ermöglicht wird zudem die automatisierte Auslösung der Aufzeichnung, beispielsweise über eine Holster-Signalvorrichtung beim Ziehen der Dienstwaffe, um das Deeskalationspotenzial und die Beweissicherung in Stresssituationen zu erhöhen.
Datenweitergabe und Befürchtungen
Im Rahmen der Anpassung an europäische Vorgaben sollen zudem die Regeln zur Datenübermittlung an öffentliche und private Stellen auch in Drittstaaten überarbeitet werden. Das nährt Sorgen für die Privatsphäre bei Weitergaben in Länder mit potenziell geringerem Datenschutzniveau.
Bürgerrechtler vom Freiheitsfoo monieren, dass das Vorhaben einen Paradigmenwechsel in der niedersächsischen Sicherheitspolitik einleite. Der Staat verlagere damit seinen Fokus von der konkreten Gefahrenabwehr hin zur Vorhersage. Die Bevölkerung werde unter Generalverdacht gestellt. Punkte wie Transparenz insbesondere zur Funktionsweise der KI-Systeme und die Gefahr der Diskriminierung durch algorithmische Voreingenommenheit blieben unterbelichtet.
Die 1. Lesung im Landtag ist für Mittwoch geplant. Auch Länder wie Berlin oder Baden-Württemberg stricken aktuell an Novellen ihrer Polizeigesetze, wobei ebenfalls KI-Analysen im Vordergrund stehen. Bei der Bundesregierung ist ein ähnliches „Sicherheitspaket“ in der Mache.
(wpl)
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Öffentliche Sicherheit wichtiger als Umwelt: Klage gegen A1-Ausbau abgewiesen
Das Bundesverwaltungsgericht hat grünes Licht für den ersten Teil des Lückenschlusses der Autobahn 1 in der Eifel gegeben. Das oberste deutsche Verwaltungsgericht in Leipzig wies die Klage des rheinland-pfälzischen Umweltschutzverbandes BUND gegen die Planungen des Landesbetriebs Mobilität ab. (Az.: BVerwG 9 A 17.25). Der Ausbau der A1 sei ein wichtiges europäisches Infrastrukturvorhaben und als solches bedeutsam für die öffentliche Sicherheit.
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Es geht um 25 Kilometer
Die A1 ist eine der längsten Autobahnen Deutschlands. Sie führt über 730 Kilometer von der Ostseeküste in Schleswig-Holstein über Hamburg, Bremen und Köln durch die Eifel bis nach Saarbrücken – allerdings mit Unterbrechung. Derzeit endet sie im Norden nahe Blankenheim in Nordrhein-Westfalen und im Süden bei Kelberg und hinterlässt eine etwa 25 Kilometer lange Lücke. In dem Verfahren ging es um den Abschnitt Adenau-Kelberg.
Die Umweltschützer hatten eine Vielzahl von Verstößen gegen den Arten- und Habitatschutz gerügt. Die geplante, rund zehn Kilometer lange Strecke führt durch das Vogelschutzgebiet „Ahrgebirge“.
Öffentliche Sicherheit vor Naturschutz
Die Bundesrichter betonten die Bedeutung der Autobahn als Teil des europäischen Verkehrsnetzes. Dies habe durch die Corona-Pandemie und den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine eine stärkere Bedeutung erlangt. Lückenschlüsse wie jener der A1 seien auch unter militärischen Gesichtspunkten wichtig. Daher seien bestimmte Ausnahmen beim Vogelschutz zulässig.
Der Lückenschluss soll nach jüngsten Angaben vom Bund rund 730 Millionen Euro kosten. Geplant sind drei Abschnitte zwischen Kelberg und Blankenheim in NRW. Die anderen beiden Teilstücke befinden sich noch im Planungsstadium.
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