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OLG-Urteil: Biometrische Überwachung bei Online-Prüfungen ist rechtswidrig


Das Thüringer Oberlandesgericht (OLG) hat mit einem Urteil vom Montag entschieden, dass die Online-Überwachung von Studierenden während digitaler Prüfungen mithilfe biometrischer Gesichtserkennung („Proctoring“) rechtswidrig ist (Az.: 3 U 885/24). Die Richter stellen mit dem Urteil in 2. Instanz klar, dass die Praktiken, die viele Universitäten während der Corona-Pandemie zur Betrugsprävention einführten, einen tiefen und unzulässigen Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen darstellen.

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Konkret verstößt die Verarbeitung von biometrischen Daten, die etwa zur Gesichtserkennung und damit zur Identifizierung der Prüflinge dienen, laut der an der Klage beteiligten Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) gegen Artikel 9 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Demnach dürfen solche besonders sensiblen Körperinformationen nur in Ausnahmefällen und vor allem nur mit einer ausdrücklichen, freiwilligen und informierten Einwilligung der betroffenen Person verarbeitet werden.

Das Gericht stellte fest, dass die beklagte Hochschule diese Anforderungen nicht erfüllte. Wichtiger Grund: Die Studierenden hatten in der Regel keine echte Wahl, an den Online-Prüfungen teilzunehmen, wenn sie ihr Studium fortsetzen wollten. Die Studentin Jennifer Kretzschmar, die in dem Fall gegen die Universität Erfurt klagte und von der GFF sowie der Studentenorganisation FZS unterstützt wurde, erhielt daher Schadensersatz zugesprochen. Damit erkennen die Richter die erlittene Rechtsverletzung und die damit verbundenen Ängste und Unsicherheiten rund um die Verwendung und Speicherung ihrer sensiblen Daten an.

Im Zentrum des Verfahrens stand die Anwendung Wiseflow, die die Uni Erfurt zur digitalen Beaufsichtigung einsetzte. Diese Software überwachte die Studierenden auch per Gesichtserkennung. Dies sollte sicherstellen, dass während der gesamten Prüfungszeit dieselbe Person vor dem Monitor saß. Das OLG beanstandete vor allem die Tatsache, dass Wiseflow die gesammelten biometrischen Daten zudem an den externen Cloud-Dienstleister Amazon Web Services (AWS) weiterleitete. Dieser als klar rechtswidrig eingestufte Transfer verschärfte die datenschutzrechtlichen Bedenken erheblich.

Die GFF betont die Notwendigkeit, einen klaren Unterschied zwischen Aufsicht und Ausspionieren zu ziehen. Sie fordert Hochschulen auf, die Grundrechte ihrer Studierenden zu respektieren. GFF-Jurist David Werdermann lobt die OLG-Ansage: „Big Brother hat keinen Lehrauftrag.“ Das Urteil unterstreiche, dass die digitale Überwachungspraxis vieler Unis die informationelle Selbstbestimmung und das Recht auf Privatsphäre der Studierenden unangemessen einschränke.

Neudeutsch Proctoring wird die Beaufsichtigung von Prüfungen und Tests genannt, um die Identität der Teilnehmer zu überprüfen und Täuschungsversuche zu verhindern. Dazu kommt nicht nur bei Online-Prüfung oft Software zum Einsatz. Aus einem von der GFF beauftragten Gutachten geht hervor: Studierende sind dafür oft gezwungen, Anwendungen zu installieren, deren Funktionsumfang Spyware ähnelt.

Die Klägerin hob hervor, dass die eingesetzte Überwachungssoftware starke Ängste bei ihr ausgelöst habe. Die Entscheidung sei daher nicht nur ein rechtlicher Erfolg, sondern auch eine Bestätigung des Gefühls vieler Studierender, in ihren Grundrechten verletzt worden zu sein.

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Das OLG kassierte mit seiner Entscheidung die der vorherigen Instanz. Das Landgericht Erfurt hatte die Klage im November 2024 zunächst noch abgewiesen. Das Urteil hat nach GFF-Ansicht Signalwirkung weit über den Bildungssektor hinaus, da es die strengen Anforderungen der DSGVO an die Verarbeitung biometrischer Daten in einer digitalen Umgebung bekräftige. Es diene als wichtiger Maßstab für alle Bereiche, in denen Technologien zur biometrischen Überwachung – etwa am Arbeitsplatz oder in anderen öffentlichen oder privaten Umfeldern – genutzt werden sollen.

Die GFF reichte zusammen mit einem Studenten der Fernuniversität Hagen auch einen Eilantrag beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen ein. Ziel war es, dass eine für März 2021 geplante Prüfung nicht aufgezeichnet, sondern allenfalls mittels Videoübertragung beobachtet wird. Die Münsteraner Richter wiesen den Eilantrag aber ab. Diese Entscheidung beruhte nicht auf einer ausführlichen Prüfung der Rechtslage, sondern nur auf einer Folgenabwägung. Ausdrücklich heißt es vom OVG: Die „Rechtmäßigkeit der Aufzeichnung und Speicherung“ könne im Eilverfahren nicht geklärt werden.


(vbr)



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Was für Social Media in US-Suchtprozess auf dem Spiel steht


Im Alter von 6 Jahren schaute sie sich Youtube-Videos an, dann hatte sie einen Instagram-Account – Jahre früher als eigentlich erlaubt. Es folgten Snapchat und TikTok Inzwischen 20 Jahre alt, zerrte die unter den Initialen KGM auftretende junge Frau Social-Media-Netzwerke vor Gericht in den USA.

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Der Vorwurf von KGM: Die Plattformen seien extra so gestaltet worden, dass sie süchtig machten – zum Beispiel durch die Möglichkeit zum „endlosen Scrollen“, bei dem man mit nur einer Fingerbewegung immer weiter zum nächsten Beitrag gelangt und sie nie ausgehen. Die Folge für sie seien Depressionen, Angstzustände und Unzufriedenheit mit dem eigenen Körper gewesen. Die Konzerne hätten die Apps als „Fallen“ für junge Nutzer gestaltet.

Die ausufernde und problematische Social-Media-Nutzung von KGM habe den Verlauf ihrer Kindheit verändert, betonte ihr Anwalt Joseph VanZandt in einer Anhörung. Sie selbst verwies bei einer Befragung unter anderem darauf, dass sogenannte Filter auf Instagram, die das Aussehen von Menschen in Bildern verändern, zur Unzufriedenheit mit ihrem eigenen Körper geführt hätten. Als jemand einmal ein unbearbeitetes Bild von ihrem Gesicht gepostet habe, sei sie ausgeflippt. Die Algorithmen hätten ihr auch Ratschläge wie nur eine Gurke pro Tag zu essen, um abzunehmen, aufgetischt.

KGM klagte gegen Instagram, YouTube, Snapchat und TikTok. Wenige Wochen vor Prozessbeginn in Los Angeles gingen die Firmen hinter Snapchat und TikTok einen Vergleich mit der Klägerin ein. Instagram und YouTube wollen die Vorwürfe aber vor Gericht ausfechten. Da Instagram Teil des Facebook-Konzerns Meta ist, soll an diesem Mittwoch auch Firmenchef Mark Zuckerberg aussagen.

Für die Online-Riesen steht viel auf dem Spiel. In der juristischen Pipeline in den USA sind hunderte vergleichbare Klagen. Der Prozess in Los Angeles ist der erste Testballon dafür, ob solche Vorwürfe vor US-Gerichten Erfolg haben können. In den USA werden unterdessen zum Teil Vergleiche zu Prozessen gegen die Tabakindustrie gezogen, in denen den Unternehmen vorgeworfen wurde, ihren Kunden bewusst verschwiegen zu haben, dass Zigaretten süchtig machen. Die Konzerne zahlten am Ende Milliarden für Gesundheitskosten und schränkten Werbung ein.

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Social-Media-Plattformen sind in den USA weitgehend vor Klagen geschützt. Der Grund ist eine Regelung, die unter dem Namen Section 230 bekannt ist. Sie besagt im Kern, dass Plattformen nicht für von Nutzern veröffentlichte Inhalte verfolgt werden können. Diese Haftungsbefreiung machte erst den Aufstieg von Diensten wie YouTube oder Facebook möglich.

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Auch im Verfahren in Los Angeles versuchten die Unternehmen zunächst, es mit einem Verweis auf Section 230 gar nicht erst zu einem Prozess kommen zu lassen. Sie beantragten eine Abweisung der Klage. Das Argument: Selbst wenn KGM zu Schaden gekommen sei, seien es Videos und Beiträge anderer Nutzer gewesen, die dies angerichtet hätten. Richterin Carolyn Kuhl sah es jedoch anders: Das bedeute nicht, „dass es keine Haftung für den Schaden geben kann, der auf das Design der Funktion zurückgeht“. Und im vorliegenden Fall gebe es Hinweise darauf, dass Instagram-Funktionen KGM zu einem zwanghaften Video-Konsum verleitet hätten.

Zugleich steht auch KGM in dem Prozess vor einer recht hohen Hürde. Sie und ihre Anwälte müssen die Geschworenen davon überzeugen, dass die Funktionen von Instagram und YouTube ein wesentlicher Faktor für die psychischen Probleme der Klägerin waren. Meta kontert aber: „Das Beweismaterial wird demonstrieren, dass sie schon lange, bevor sie überhaupt soziale Medien nutzte, vor vielen erheblichen und schwierigen Herausforderungen stand.“ Zu Prozessbeginn argumentierten die Meta-Anwälte, die psychischen Probleme der Klägerin gingen auf Misshandlungen und zerrüttete Verhältnisse in der Familie zurück. Sie verweisen auch darauf, dass bei KGM keine Social-Media-Sucht diagnostiziert worden sei.

Instagram-Chef Adam Mosseri, der bereits vor Zuckerberg in den Zeugenstand musste, bestritt derweil, dass Social-Media-Plattformen süchtig machten. Nutzer könnten zwar sozusagen süchtig wie nach einer Fernsehserie werden, aber sie seien damit nicht „klinisch süchtig“, sagte er der „New York Times“ zufolge. Meta verweist auch auf über die Jahre eingeführte Maßnahmen zum Schutz junger Nutzer wie spezielle Accounts für Teenager und Aufsichtsfunktionen für Eltern.

Ein Anwalt der Google-Videoplattform YouTube sagte derweil, sie gehöre gar nicht zur Kategorie sozialer Medien, sondern sei eher ein Streaming-Dienst wie Disney+ oder Netflix.

In Europa steht derzeit mit ähnlichen Vorwürfen TikTok im Visier. Nach vorläufigen Ergebnissen einer EU-Untersuchung verstößt die Video-App gegen europäisches Recht. Konkret geht es dabei um suchtfördernde Mechanismen – zum Beispiel um stark personalisierte Empfehlungen und das ununterbrochene automatische Abspielen von Videos. Die EU-Kommission hielt in ihrer vorläufigen Untersuchung fest, dass die Gestaltung von TikTok die Nutzer ständig mit neuen Inhalten „belohne“ und dadurch den Drang fördere, weiterzuscrollen. In Australien unterdessen gilt seit Mitte Dezember ein striktes Social-Media-Verbot für alle Personen unter 16 Jahren.


(dahe)



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Kommentar zur Bediensicherheit moderner Motorräder: Eingebaute Ablenkung


Jeder kennt die Situation, wenn Menschen, die in ihr Smartphone vertieft sind, auf dem Bürgersteig fast in einen hineinlaufen. Jetzt stelle man sich vor, die Person wäre mit 100 km/h unterwegs – eine Kollision wäre unausweichlich. Bei Motorrädern besteht genau diese Gefahr durch immer mehr eingebaute Ablenkung.

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Der ADAC hat Ende Januar erneut davor gewarnt, dass durch den Trend zu immer mehr Funktionen und komplexeren Bedienungen im Auto die Gefahren zunehmen. So fiel die durchschnittliche Note für Bediensicherheit von 2,3 im Jahr 2019 auf 2,7 im vergangenen Jahr. Leider entwickelt sich diese Gefahr parallel dazu auch bei Motorrädern. TFT-Displays sind mittlerweile Standard und Bluetooth-Konnektivität zum Smartphone bei aktuellen Modellen üblich.

Viele Motorräder haben nur kleine TFT-Displays von fünf Zoll oder sogar weniger, und die sind zudem noch überfrachtet. Es werden nicht nur Geschwindigkeit, Drehzahl und diverse Motordaten angezeigt, sondern auch Assistenzfunktionen. Dazu per Bluetooth eine Flut von Informationen und Funktionen, die eher in den Bereich Freizeit gehören, wie das Abspielen von Musik. Die Aufmerksamkeit des Fahrers wird unwillkürlich abgelenkt, wenn plötzlich auf dem Display aufflackert, dass eine Nachricht auf dem Handy eingegangen ist.


Motorrad-Display

Motorrad-Display

Motorrad-Displays spiegeln und stellen Zahlen zu klein dar. Besser wäre wenigstens eine Instrumentendarstellung mit Zeigern, noch sicherer aber traditionelle Instrumente.

(Bild: Ingo Gach / heise Autos)

Ein Motorradfahrer, der auf der Landstraße bei Tempo 100 den Blick nach unten auf seine Instrumente richtet, legt pro Sekunde 27,78 m im Blindflug zurück. Die Suche im Display kann auch längere Zeit in Anspruch nehmen, gerade beim Versuch, die winzigen Zahlen und Buchstaben zu entziffern. Mancher wünscht sich verzweifelt eine Lupe. Erschwerend kommt heute oft hinzu, dass die Informationen im elektronischen Display dicht gedrängt und unlogisch verstreut liegen. Da wird schon mal der Tageskilometerzähler mit der Motortemperatur verwechselt oder die Batteriespannung mit der Außentemperatur.


Royal_Enfield_Tacho

Royal_Enfield_Tacho

Tacho einer Royal Enfield Shotgun 650 (Test) mit Kontrolleuchten. Mehr Information benötigt kein Mensch.

(Bild: Florian Pillau / heise Medien)

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Wer eine bestimmte Information haben will oder eine Einstellung ändern möchte, muss meist in den verschachtelten Menüs suchen, was mit viel Drückerei auf eng zusammenliegenden Tasten (schon wieder die falsche erwischt!) oder Fummeln an Scrollrädern am Lenker verbunden ist. So kann das Einstellen der Griffheizungsstufe oder der Traktionskontrolle schon mal ausarten, wenn sie sich im fünften Untermenü versteckt. Selbst wer vorher die Bedienungsanleitung auswendig gelernt hat, wird längere Zeit mit dem Durchklicken im Menü beschäftigt sein und nicht auf den Verkehr achten. Da gerät das Motorrad schon mal auf die Gegenfahrbahn oder das vorfahrtberechtigte Auto wird nicht wahrgenommen.


Linkes Lenkerende Kawasaki Z 1100 SE

Linkes Lenkerende Kawasaki Z 1100 SE

Schalter-Dschungel mit Vertipp-Garantie am linken Lenkerende der Kawasaki Z 1100 SE (Test)

(Bild: Ingo Gach / heise Medien)

Eine weitere Innovation findet in Motorrad-Cockpits langsam Einzug: Touchscreens. Was bei einem Smartphone praktisch ist, kann auf dem Bike schnell zum Albtraum werden. Denn um das Display zu berühren, muss die Hand vom Lenker genommen werden. Doch egal, ob dann keine Hand an der Vorderradbremse oder am Kupplungshebel ist: In einer Notsituation fehlt die entscheidende Sekunde, die zur Reaktionszeit hinzukommt, um einen Unfall zu verhindern, weil erst nach dem Hebel gegriffen werden muss. Einhändige Vollbremsungen funktionieren nicht.

Der neueste Schrei sind bis zu sieben Zoll große TFT-Displays aus dem Zubehörhandel. Meist stammen sie aus China und kosten kaum mehr als 100 Euro. Am Lenker befestigt können sie Apple CarPlay oder Android Auto darstellen. Allerdings verschwinden die Motorrad-Instrumente mit den wichtigen Informationen teilweise oder sogar gänzlich dahinter. Auf den Zusatz-Displays kann der Fahrer während der Fahrt über den Touchscreen Apps aufrufen.

Es besteht bei einigen Herstellern sogar die Möglichkeit, über mitgelieferte Mini-Kameras das Geschehen vor (!) und hinter dem Motorrad auf dem Bildschirm zu verfolgen. Kein Witz. Es braucht nicht viel Fantasie, um zu begreifen, wie gefährlich die Ablenkung durch die Elektronik ist. Niemand verlangt von den Motorradherstellern, wieder zum analogen Tacho zurückzukehren, aber ein benutzerfreundlicheres Informationssystem mit vereinfachter Bedienung wäre bei vielen Modellen dringend erforderlich.


(fpi)



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Digitalisierung an Schulen: Studien warnen vor Leistungsabfall



Bernd Müller

Ein Computerkabinett in einer Schule. Auf jedem Tisch steht ein Monitor.

(Bild: Frame Stock Footage / Shutterstock.com)

Millionen für Tablets und KI an Schulen – doch Studien zeigen: Ohne Konzept kann Digitalisierung Lernen und Konzentration verschlechtern. (Teil 2 und Schluss)

Im ersten Teil dieses Berichts haben wir gesehen, wie die große Vision der digitalen Schule an der Realität scheitert: an geteilten Zuständigkeiten, an bürokratischen Hürden, an Laptops, die ungenutzt in Schränken verstauben, an einem KI-Chatbot, dessen Ergebnisse Lehrer nicht verwenden können. Doch all das ist nur die Oberfläche.

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Digitalisierung an Schulen: Ein wiederkehrendes Muster des Scheiterns

Was wir in Brandenburg beobachten, ist keineswegs neu. Larry Cuban, emeritierter Professor an der renommierten Stanford University und ehemaliger Oberschulrat, hat dieses Muster bereits vor Jahrzehnten beschrieben.

In seinem Buch „Lehrer und Maschinen“ analysiert er die aufeinanderfolgenden Zyklen des technologischen Fortschritts in Schulen – und kommt zu einem ernüchternden Befund: Die von den Befürwortern neuer Technologien geweckten Erwartungen werden nur in geringem Maße erfüllt, und der Ablauf ist scheinbar immer derselbe.

EdTech seit Jahrzehnten: Warum neue Technologien Schulen selten verändern

Ein Zyklus beginnt, so Cuban, mit großen Versprechungen der Technikentwickler und deren Forschung. Dann nehmen die Lehrer die neuen Werkzeuge kaum an, ein wirklicher akademischer Fortschritt bleibt aus.

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Dies führe immer wieder zu den gleichen Vermutungen: Es liege an der fehlenden finanziellen Ausstattung, am Widerstand der Lehrkräfte oder an der lähmenden Schulbürokratie. Dennoch würden die Behauptungen der Vorreiter von niemandem infrage gestellt.

Da die versprochenen Fortschritte weiter auf sich warten lassen, werden letztlich die Maschinen für den Misserfolg verantwortlich gemacht. Und dann? Es dauert nicht lange, dann wird den Schulen die nächste Generation der Technik verkauft, und der für die Hersteller gewinnbringende Zyklus geht von vorn los.

Die ungenutzten Laptops in Brandenburg, der verschmähte KI-Chatbot Telli, die Klagen über zu wenig Fortbildung und zu starre Förderrichtlinien – es ist, als hätte Cuban das Drehbuch für genau diese Situation geschrieben. Vor Jahrzehnten.

Doch die eigentlich beunruhigende Frage liegt noch tiefer. Sie wird in den offiziellen Dokumenten kaum gestellt, aber sie drängt sich auf, je länger man wissenschaftliche Studien wälzt: Was passiert eigentlich mit unserer Fähigkeit zu lernen und zu denken, wenn wir immer mehr davon an Maschinen abgeben?

Diese Frage stellt sich besonders dann, wenn Digitaltechnik ohne ein durchdachtes pädagogisches Konzept in die Klassenzimmer kommt. Wenn Schüler zwar Tablets und Laptops bedienen, aber niemand ihnen zeigt, wie sie diese Werkzeuge zum aktiven, selbst gesteuerten Lernen nutzen können. Wozu sie ja erst einmal befähigt werden müssten – durch Lehrkräfte, die selbst kaum fortgebildet werden.

Studien zeigen: Nicht Technik, sondern Pädagogik entscheidet über Lernerfolg

Die wissenschaftliche Forschung ist hier mittlerweile erstaunlich eindeutig: Nicht die Technik selbst ist entscheidend, sondern das pädagogische Konzept dahinter. Digitale Werkzeuge können das Lernen verbessern – aber nur, wenn sie gezielt und reflektiert eingesetzt werden. Ohne ein solches Konzept, das zeigen aktuelle Studien, kann die Technik die Lernleistung sogar verschlechtern.

Die bloße Anwesenheit von Bildschirmen im Klassenzimmer ist kein Fortschritt. Sie kann sogar ein Rückschritt sein.

Und genau das ist das Problem: In Brandenburg werden Millionen in Hardware investiert, aber für die pädagogische Begleitung fehlen Zeit, Personal und wohl auch der politische Wille. Die Geräte sind da. Die Konzepte nicht.

Smartphones in der Schule: Studien belegen Leistungsabfall durch Ablenkung

Nehmen wir für einen Moment an, alle technischen Probleme wären gelöst – das Geld ist da, die IT-Experten sind da, das WLAN läuft. Was passiert dann am ersten Tag im Klassenzimmer?

Sofort taucht ein viel alltäglicheres, aber vielleicht noch größeres Problem auf: das private Smartphone in jeder Hosentasche.

Die Forschung dazu ist ziemlich eindeutig. Studien aus England und Spanien haben gezeigt, dass Handyverbote an Schulen die Leistungen der Schüler im Schnitt verbessern – und ganz besonders profitieren die leistungsschwächeren Schüler.

Was auch logisch erscheint: Wer sich ohnehin schon schwertut, dürfte für die schnelle Dopamin-Dusche von TikTok natürlich viel anfälliger sein.

Die große PISA-Studie von 2022 bestätigt das: Schulen mit Handyverboten schneiden besser ab. Aber selbst an den Schulen, die offiziell ein Verbot haben, gaben 29 Prozent der Schüler an, ihr Handy trotzdem mehrmals am Tag zu nutzen. Fast jeder Dritte ignoriert das Verbot also einfach.

Die Zerrissenheit zeigt sich auch bei den Jugendlichen selbst. Die Mehrheit ist gegen ein Verbot – sie sagen, sie benötigen das Gerät für Kommunikation und Recherche. Gleichzeitig geben aber 71 Prozent, eine riesige Mehrheit, zu, dass ein Verbot ihnen helfen würde, sich besser zu konzentrieren.

Sie wissen also ganz genau, dass das Gerät ihnen schadet. Aber der Drang, es zu nutzen, ist stärker.

Die Lehrer stecken mittendrin in dieser Zwickmühle. Laut einer EU-Umfrage vom Juni 2025 sieht eine absolute Mehrheit der Lehrkräfte negative Auswirkungen auf die Konzentration und über die Hälfte sogar auf die soziale Interaktion.

Eine niederländische Monitoring-Studie hat genau das untersucht: Dort, wo es strikte Regeln gibt, berichten Lehrer und sogar Schüler von einem besseren Sozialklima. In den Pausen wird wieder mehr geredet, es wird gespielt, es gibt mehr direkten Augenkontakt. Die Niederländer haben dafür ein wunderbares Modell entwickelt: „Thuis of in de kluis“ – zu Hause oder im Spind.

Doch das Problem verschwindet nicht immer, es verlagert sich nur. Das ist der sogenannte Verdrängungseffekt: Wenn das Handy im Spind ist, klappen manche Schüler eben den Laptop auf und sind dann dort auf Social Media. Man verbannt also das private Ablenkungsgerät, um dann das schulische Ablenkungsgerät einzuführen.

Das wirkt nicht zu Ende gedacht.



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