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OLG-Urteil: Biometrische Überwachung bei Online-Prüfungen ist rechtswidrig
Das Thüringer Oberlandesgericht (OLG) hat mit einem Urteil vom Montag entschieden, dass die Online-Überwachung von Studierenden während digitaler Prüfungen mithilfe biometrischer Gesichtserkennung („Proctoring“) rechtswidrig ist (Az.: 3 U 885/24). Die Richter stellen mit dem Urteil in 2. Instanz klar, dass die Praktiken, die viele Universitäten während der Corona-Pandemie zur Betrugsprävention einführten, einen tiefen und unzulässigen Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen darstellen.
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Konkret verstößt die Verarbeitung von biometrischen Daten, die etwa zur Gesichtserkennung und damit zur Identifizierung der Prüflinge dienen, laut der an der Klage beteiligten Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) gegen Artikel 9 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Demnach dürfen solche besonders sensiblen Körperinformationen nur in Ausnahmefällen und vor allem nur mit einer ausdrücklichen, freiwilligen und informierten Einwilligung der betroffenen Person verarbeitet werden.
Das Gericht stellte fest, dass die beklagte Hochschule diese Anforderungen nicht erfüllte. Wichtiger Grund: Die Studierenden hatten in der Regel keine echte Wahl, an den Online-Prüfungen teilzunehmen, wenn sie ihr Studium fortsetzen wollten. Die Studentin Jennifer Kretzschmar, die in dem Fall gegen die Universität Erfurt klagte und von der GFF sowie der Studentenorganisation FZS unterstützt wurde, erhielt daher Schadensersatz zugesprochen. Damit erkennen die Richter die erlittene Rechtsverletzung und die damit verbundenen Ängste und Unsicherheiten rund um die Verwendung und Speicherung ihrer sensiblen Daten an.
„Big Brother hat keinen Lehrauftrag“
Im Zentrum des Verfahrens stand die Anwendung Wiseflow, die die Uni Erfurt zur digitalen Beaufsichtigung einsetzte. Diese Software überwachte die Studierenden auch per Gesichtserkennung. Dies sollte sicherstellen, dass während der gesamten Prüfungszeit dieselbe Person vor dem Monitor saß. Das OLG beanstandete vor allem die Tatsache, dass Wiseflow die gesammelten biometrischen Daten zudem an den externen Cloud-Dienstleister Amazon Web Services (AWS) weiterleitete. Dieser als klar rechtswidrig eingestufte Transfer verschärfte die datenschutzrechtlichen Bedenken erheblich.
Die GFF betont die Notwendigkeit, einen klaren Unterschied zwischen Aufsicht und Ausspionieren zu ziehen. Sie fordert Hochschulen auf, die Grundrechte ihrer Studierenden zu respektieren. GFF-Jurist David Werdermann lobt die OLG-Ansage: „Big Brother hat keinen Lehrauftrag.“ Das Urteil unterstreiche, dass die digitale Überwachungspraxis vieler Unis die informationelle Selbstbestimmung und das Recht auf Privatsphäre der Studierenden unangemessen einschränke.
Neudeutsch Proctoring wird die Beaufsichtigung von Prüfungen und Tests genannt, um die Identität der Teilnehmer zu überprüfen und Täuschungsversuche zu verhindern. Dazu kommt nicht nur bei Online-Prüfung oft Software zum Einsatz. Aus einem von der GFF beauftragten Gutachten geht hervor: Studierende sind dafür oft gezwungen, Anwendungen zu installieren, deren Funktionsumfang Spyware ähnelt.
Die Klägerin hob hervor, dass die eingesetzte Überwachungssoftware starke Ängste bei ihr ausgelöst habe. Die Entscheidung sei daher nicht nur ein rechtlicher Erfolg, sondern auch eine Bestätigung des Gefühls vieler Studierender, in ihren Grundrechten verletzt worden zu sein.
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Eilantrag in NRW blieb erfolglos
Das OLG kassierte mit seiner Entscheidung die der vorherigen Instanz. Das Landgericht Erfurt hatte die Klage im November 2024 zunächst noch abgewiesen. Das Urteil hat nach GFF-Ansicht Signalwirkung weit über den Bildungssektor hinaus, da es die strengen Anforderungen der DSGVO an die Verarbeitung biometrischer Daten in einer digitalen Umgebung bekräftige. Es diene als wichtiger Maßstab für alle Bereiche, in denen Technologien zur biometrischen Überwachung – etwa am Arbeitsplatz oder in anderen öffentlichen oder privaten Umfeldern – genutzt werden sollen.
Die GFF reichte zusammen mit einem Studenten der Fernuniversität Hagen auch einen Eilantrag beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen ein. Ziel war es, dass eine für März 2021 geplante Prüfung nicht aufgezeichnet, sondern allenfalls mittels Videoübertragung beobachtet wird. Die Münsteraner Richter wiesen den Eilantrag aber ab. Diese Entscheidung beruhte nicht auf einer ausführlichen Prüfung der Rechtslage, sondern nur auf einer Folgenabwägung. Ausdrücklich heißt es vom OVG: Die „Rechtmäßigkeit der Aufzeichnung und Speicherung“ könne im Eilverfahren nicht geklärt werden.
(vbr)
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Spiele-Glaskugel 2026: „GTA“-Götterdämmerung | heise online
Das vergangene Videospieljahr 2025 war für einige etablierte Publisher wie Ubisoft und Activision ein unerwarteter „Reality Check“, während ein kleines Entwicklungsstudio aus Frankreich mit „Clair Obscur: Expedition 33“ Kritiker und Spieler begeisterte. Bei den Großen kamen vor allem EA mit „Fifa 26“ und „Battlefield 6“ oder Nintendo mit ihrer altbewährten Masche durch. Wie geht es nun für eine Branche weiter, die trotz aller Höhen und Tiefen fast 200 Milliarden Dollar Umsatz machte?
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Zeitenwende? Ja? Nein?
Erstmal Luftholen: Der Einsatz Künstlicher Intelligenz wird bei der Videospielentwicklung immer wichtiger. Egal, ob bei der Prozessoptimierung, beim Design oder bei der Programmierung – ein hart umkämpfter Markt und hohe Entwicklungskosten zwingen Entwicklungsstudios fast schon zum Einsatz günstiger generativer KI. Ist das kritikwürdig? Mit Sicherheit. Embarks „Arc Raiders“ und zuletzt Sandfall Interactives „Clair Obscur“ haben das schmerzlich erfahren – letzterem wurde sogar der „Indie Game Award“ wieder entzogen.
Neue Konsolen sind 2026 nicht zu erwarten. Sony und Microsoft liegen in Lauerstellung, während Nintendo das macht, was sie schon immer machen: mehr Mario, mehr Pokémon und ein bisschen Zelda. Spannend wird es bei den PCs. Während Nvidia Gerüchten zufolge die Grafikkartenproduktion drosseln will, steht die neue Steam Machine von Valve in den Startlöchern. Über die finale Technik und den Preis des „Gabe Cubes“ gibt es bisher nur Spekulationen. Die spannende Frage: Wiederholt Valve den Flop der ersten Welle Steam Machines vor rund 10 Jahren oder gelingt endlich der Durchbruch als Konsolenalternative?
Die Spiele 2026
Im kommenden Jahr dürfen die Fans ohnehin keine Innovationen erwarten. Stattdessen konzentriert sich die Branche auf den üblichen Mix aus großen Open-World-Titeln, ein paar Reboots und Fortsetzungen bekannter Marken. Nur wenige Publisher und Entwicklungsstudios setzen auf Neues. Wenn doch, steht meist ein großer Namen dahinter, wie etwa Marvel oder James Bond.
Die „Hitman“-Macher von Io Interactive haben sich die James-Bond-Lizenz geschnappt und wollen in ihrem Prequel „First Light“ die Fans mit Schleichen und Action begeistern. „Marvels Wolverine“ von Insomniac zückt dagegen die Krallen und lässt es krachen mit einer Geschichte, die nicht auf einer Vorlage basiert. Ein Superhelden-Action-Adventure von den „Spider -Man“-Machern – was soll da schon schief gehen? Natürlich erscheint „Wolverine“ zumindest vorerst exklusiv für die PS5.
PS5-Spieler dürfen sich vorläufig exklusiv auf „Saros“ von Housemarque freuen. Gelingt den Finnen nach „Returnal“ wieder ein schweißtreibendes SF-Abenteuer, bei dem sich die spielerische Herausforderung im Soulslike-Stil und eine spannende Story die Waage halten? Capcom will nach Jahren mit „Pragmata“ endlich wieder eine neue Marke auf die Beine stellen. Der Plot vom kleinen geheimnisvollen Mädchen und dem Elite-Kämpfer, die sich durch das Abenteuer rätseln und ballern, klingt spannend.
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Was mit lang angekündigten Reboots wie „Prince of Persia: The Sands of Time“ oder „Fable“ passiert, ist pure Spekulation. Anders sieht es bei „Lara Croft: Legacy of Atlantis“ aus. Die Entwicklungsstudios Crystal Dynamics und Flying Hog planen eine Neuinterpretation des ersten „Tomb Raider“-Spiels, das bereits über 30 Jahre auf dem Buckel hat. Mal sehen, wie sehr der Zahn der Zeit am Spielprinzip genagt hat. Ich bekomme jedenfalls noch Gänsehaut, wenn ich an diesen Hai denke. Bis jetzt steht nur fest, dass „Legacy of Atlantis“ irgendwann im kommenden Jahr erscheinen soll.
Kein Risiko
Bei den Fortsetzungen steht gleich im Februar „Resident Evil: Requiem“ in den Startlöchern. Nach einer Reihe herausragender Remakes wie „Resident Evil 2“ gilt es für Capcom ihren guten Ruf zu verteidigen. Erste Trailer lassen einen weniger actionlastigen Ansatz erwarten als noch im brachialen „Resident Evil: Village“. Gruselig, brutal und schockierend dürfte es für Spieler auf Konsole und PC trotzdem werden.
Der Open-World-Racer „Forza Horizon 6“ ist ebenfalls für das kommende Jahr angekündigt. Diesmal dürfen sich die Spieler in Japan austoben. Kaum ein Rennspiel bot so viel Abwechslung und Spielspaß wie „Forza Horizon 5“. Der Vorgänger gilt deshalb als Genre-Maßstab. Umso größer sind die Erwartungen an das Entwicklungsstudio Playground Games und Publisher Microsoft. Was sicher sein dürfte: eine beeindruckende visuelle Umsetzung und großer Spielumfang. Realismus? Eher nicht. Für Xbox, PC und vermutlich irgendwann für die PS5.
„Nioh 3“ von Team Ninja wird im Februar vor allem beinharte Fans begeistern, für die Frust ein Fremdwort ist. Der dritte Teil dieser Soulslike-Reihe glänzt wieder mit unbarmherzigen Gegnern und schnellen Kämpfen. Ein Reaktionstest für Spieler, denen „Elden Ring“ und Co. zu leicht sind. Das alles exklusiv für die PS5.
In „Gears of War: E-Day“ erleben wir die Vorgeschichte der Elitesoldaten Marcus und Dom. Die Entwicklungsstudios The Coalition und People can Fly versprechen ein etwas geradlinigeres Spielerlebnis als in „Gears of War 5“. Das wird Fans der brachialen Third-Person-Action-Orgie freuen. Ob sie mit der alten Masche auch neue Fans gewinnen werden, bleibt abzuwarten. Das neue „Gears of War“ erscheint exklusiv für Xbox und PC.
„Lords of the Fallen 2“ soll mit Mittelalter-Vibes die Soulslike-Fans abholen. HeXWorks hatte mit dem Reboot des Vorgängers schon ein gutes Händchen bewiesen. Auch aus deutscher Sicht wird es spannend. King Art Games, die mit dem gelungenen RTS „Iron Harvest“ überraschten, dürfen sich nun bei „Warhammer 40 K: Dawn of War 4“ austoben.
Fehlt noch was? Achja. Rockstar veröffentlicht nach Jahren der Entwicklung und mit einem inoffiziellen Budget von über einer Milliarde Dollar mit „Grand Theft Auto 6“ das teuerste Spiel aller Zeiten. Die Gangsterjagd findet dieses Mal in einem fiktiven US-Staat namens Leonida statt, der an Florida angelehnt ist. Als Protagonisten schlüpfen die Spieler in die Rollen des Gangsterpärchens Lucia und Jason. Das wird groß und spektakulär. Dass Rockstar aber von der bewährten Open-World-Erfolgsformel aus Rennspiel und Geballer abweicht, ist nicht zu erwarten. Um den Release-Termin von „GTA 6“, Stand jetzt der 19. November, wird es ansonsten recht still werden: Kein anderes großes Studio wird sein Spiel freiwillig gleichzeitig auf den Markt bringen.
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39C3: Die Krux mit der digitalen Souveränität | c’t uplink
Spätestens seitdem Donald Trump wieder im Weißen Haus sitzt, geistert die „Digitale Souveränität“ verstärkt durch die politischen Diskussionen. Die Bundesrepublik hat mittlerweile ein eigenes Zentrum dafür (ZenDiS) und einen Fonds, der sich zur Agentur gemausert hat (Sovereign Tech Fund/Agency). Aber ist jetzt das Schlagwort „Digitale Souveränität“ der Türöffner für mehr Open-Source-Software in Behörden, Verwaltungen, Schulen und anderen öffentlichen Einrichtungen, oder erweist sich das als Bumerang? Sind Big Tech, die doch viel in Linux und Open Source investieren, wirklich das Problem?
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Den wöchentlichen c’t-Podcast c’t uplink gibt es …
In dieser Sonderfolge des c’t uplink, die live auf dem 39. Chaos Communication Congress (39C3) aufgezeichnet wurde, blicken wir kritisch auf den Begriff „Digitale Souveränität“. Welche Konzepte sich dahinter verbergen, diskutiert c’t-Redakteur Keywan Tonekaboni mit seinen Gästen Anne Roth, Bonnie Mehring und Sven Neuhaus. Gemeinsam sprechen sie darüber, welche Probleme sich aus dem Schlagwort ergeben und warum es nur so langsam vorwärtsgeht mit freier Software in der öffentlichen Hand.
Mit dabei:
– Anne Roth, Referentin für Digitalpolitik bei der Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag
– Bonnie Mehring, Senior-Projekt-Managerin Free Software Foundation Europe (FSFE)
– Sven Neuhaus, Tech Lead Open-Source-Produkte, Zentrum Digitale Souveränität (ZenDiS)
Moderation: Keywan Tonekaboni
Produktion: Özgür Uludaǧ mit freundlicher Unterstützung des c3voc
In unserem WhatsApp-Kanal sortieren Torsten und Jan aus der Chefredaktion das Geschehen in der IT-Welt, fassen das Wichtigste zusammen und werfen einen Blick auf das, was unsere Kollegen gerade so vorbereiten.
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(ktn)
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OpenAI setzt auf Audio-KI – neue Hardware im Blick
Alles auf Audio heißt es offenbar bei OpenAI. In den vergangenen zwei Monaten soll das interne Team, das sich um Audio-Funktionen und Modelle kümmert, ausgebaut worden sein. Das deutet darauf hin, dass es sich bei der angekündigten Hardware aus dem Haus um ein Gerät handelt, das auf Audio basiert. Verwunderlich ist das nicht.
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Wie The Information berichtet, hat OpenAI intern etwa Umstrukturierungen vorgenommen, um neue Teams auf die Entwicklung von Audio-Modellen anzusetzen. Alle sollen an einem „audio-first“ persönlichem Gerät arbeiten. Dieses ominöse, aber seit einer Weile groß angekündigte Gerät soll in etwa einem Jahr erscheinen.
ChatGPT kann freilich bereits mit Nutzern sprechen – wie auch andere KI-Chatbots. Wie das funktioniert, ist unterschiedlich. Wahlweise gibt es ein textbasiertes Modell, das Input und Output verarbeitet, dieses dann jedoch an ein anderes Modell weiterreicht, das Text in Audio umwandelt. Oder aber ein multimodales Modell kann Audio direkt verarbeiten, ohne diesen Übersetzungsschritt.
Eine mit der Entwicklung vertraute Person soll nun The Information gesagt haben, dass das von OpenAI bisher verwendete Modell dem reinen Textmodell in der Leistung unterlegen ist. Die Weitergabe an ein zweites Modell für die Sprachausgabe kostet Zeit – würde also die Kommunikation verlangsamen. Doch der Informant soll auch von ersten Erfolgen mit einem neuen, auf Audio spezialisierten Modell sprechen.
Andere Unternehmen setzen ebenfalls auf Audio. Weg vom Bildschirm scheint die Devise. Google plant beispielsweise mit den Audio Overviews eine Audio-Suchmaschine. Zunächst funktioniert das neue Sprechen mit einem Computer aber besonders gut bei smarten Brillen. Meta hat die Ray-Ban- und Oakley-Versionen bereits seit Längerem auf dem Markt, Google hinkt mit seinen neuen Glasses etwas hinterher, unterdessen haben sich aber auch einige Start-ups bereits auf dem Markt eingebracht. Dazu zählt etwa die Rokid Glasses oder jene von Even Realities.
OpenAI jedoch sagt, dass das eigene Gerät mehr sein soll als nur eine Brille. Es ist davon auszugehen, dass es neben Audio auch auf einen ununterbrochenen Betrieb setzt. „Always on“ soll KI-Hardware erst richtig hilfreich machen – so zumindest stellt sich das Silicon Valley das vor. Meta hat erst kürzlich das Start-up „Limitless“ übernommen, das ebenfalls auf einen dauerhaft zuhörenden Anhänger setzt.
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(emw)
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