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OLG-Urteil: Spieler können Verluste bei illegalem Online-Casino zurückfordern


Das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg hat in einem richtungsweisenden Urteil die Rechte von Spielern gegenüber Anbietern von illegalen Online-Casinospielen deutlich gestärkt. In dem Fall hatte ein Spieler zwischen 2014 und 2020 dem Online-Glücksspiel bei einem in Malta ansässigen Anbieter gefrönt, der in Deutschland keine gültige Lizenz besaß. Der Spieler forderte von dem Anbieter 505,98 Euro zurück, da die Spielverträge aufgrund des Verstoßes gegen Paragraf 4 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) in Verbindung mit dem einschlägigen Paragrafen 134 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nichtig seien.

Der beklagte Casino-Betreiber hielt dagegen, dass der Spieler die Illegalität der Spiele gekannt habe und dass deutsches Recht aufgrund der internationalen Ausrichtung des Angebots nicht anwendbar sei. Das OLG Brandenburg bestätigte jedoch in der jetzt publik gewordenen, aber noch nicht im Volltext veröffentlichten Entscheidung vom 16. Juni 2025 im Kern das Urteil der Vorinstanz und sprach dem Spieler den vollen Erstattungsbetrag zu (Az.: 2 U 24/25).

Die Brandenburger Richter stützten ihre Entscheidung auf zwei Hauptpfeiler: Sie stellen klar, dass Paragraf 4 GlüStV ein sogenanntes Verbotsgesetz ist. Ein Verstoß dagegen führt dazu, dass die geschlossenen Spielverträge von Anfang an unwirksam sind. Dies ist eine gefestigte Rechtsprechung, die auch von anderen Oberlandesgerichten geteilt wird.

Der Anbieter versuchte, die Rückforderung mit Blick auf Paragraf 817 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) abzuwehren. Diese Vorschrift besagt, dass eine Rückforderung ausgeschlossen ist, wenn der Leistende – hier der Spieler – durch die Leistung selbst gegen ein Gesetz verstoßen hat und ihm dies bekannt war oder er es leichtfertig ignorierte.

Das OLG wies diese Argumentation zurück. Ihm zufolge habe nicht festgestellt werden können, dass dem Spieler die Illegalität bewusst gewesen sei oder er sich dieser Erkenntnis leichtfertig verschlossen hätte. Ausschlaggebend war hier demnach nicht, ob der Spieler die Rechtslage hätte kennen können, sondern ob sich ihm konkrete Zweifel an der Legalität des Angebots aufdrängen mussten. Angesichts der deutschsprachigen Gestaltung und aktiven Werbung für deutsche Spieler war dies laut dem Gericht nicht der Fall. Es betont, dass eine pauschale Anwendung dieser Vorschrift den Spielerschutz untergraben würde, insbesondere da der Gesetzgeber ein Verbot nicht lizenzierter Angebote bewusst erlassen hat.

Ferner erkannte das OLG auch sogenannte deliktische Ansprüche des Spielers an. Das bedeutet, dass der Anbieter aufgrund einer unerlaubten Handlung wie hier des Verstoßes gegen Schutzbestimmungen wie das Glücksspielgesetz zum Schadensersatz verpflichtet sein kann.

Der OLG-Beschluss reiht sich ein in eine Serie von Urteilen, die Spielern die Rückforderung ihrer Verluste ermöglichen, auch wenn sie selbst an den illegalen Casino-Angeboten teilgenommen haben. Er verdeutlicht, dass die Gerichte die Verantwortung der Online-Glücksspielanbieter, die keine hierzulande gültige Lizenz haben, immer stärker in den Fokus nehmen.

Zugleich lehnten es die Brandenburger Richter ab, das Verfahren auszusetzen und auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu warten. Sie verwiesen auf bereits vorhandene Rechtsprechung der Luxemburger Richter, die nationale Glücksspielbeschränkungen für vereinbar mit der Dienstleistungsfreiheit erklärt. Da der beklagte Anbieter nie versucht habe, eine Konzession zu erhalten, erkannte das OLG hier auch keine Relevanz der jüngsten Vorlagebeschlüsse des Bundesgerichtshofs (BGH) insbesondere zu Sportwetten an den EuGH.

Das Urteil habe wichtige verfahrensrechtliche Aspekte beleuchtet, erläutert der IT-Rechtsanwalt Jens Ferner. Dies gelte insbesondere für die sogenannte Prozessstandschaft. Diese bezieht sich auf die Möglichkeit, dass ein Kläger in eigenem Namen klagen darf, obwohl er seine Ansprüche zur Prozessfinanzierung abgetreten hat. Es handelt sich um die Befugnis, fremde Rechte im Prozess im eigenen Namen geltend zu machen. Das sei relevant im Zusammenhang mit der zunehmenden Anzahl von Klagen, die von Drittfinanzierern unterstützt werden, weiß der Jurist.

Während der BGH Banken und Zahlungsdienstleister verstärkt aus der Haftung nehme, gerieten die Veranstalter von Glücksspielen selbst immer stärker in die zivilrechtliche Verantwortung, führt Ferner aus. Diese Entwicklung sei „folgerichtig und verfassungsrechtlich geboten“. Der Richterspruch markiere so auch ein „Etappenziel in der praktischen Durchsetzung des staatlichen Glücksspielmonopols“. Er stelle zudem einen weiteren wichtigen Schritt in der zivilrechtlichen Aufarbeitung des illegalen Online-Glücksspiels in Deutschland dar und sende ein klares Signal an die Anbieter.


(nen)



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Apple Watch: Bluthochdruck-Warnung für neue und ältere Uhren


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Bluthochdruck ist eine Volkskrankheit: Alleine in Deutschland haben nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) zwischen 20 und 30 Millionen Menschen eine sogenannte Hypertonie. Weltweit wird von 1,3 Milliarden Erwachsenen ausgegangen, die damit zu tun haben. Das Gemeine daran: Wenn sich die Symptome bemerkbar machen, ist die Krankheit oft schon fortgeschritten. Viele leben lange unentdeckt mit dem Hochdruck. Das erhöht das Risiko für Herzinfarkte, Schlaganfälle und Nierenkrankheiten.

Eine Gesundheitsfunktion für den Blutdruck stand deshalb wenig überraschend recht weit oben auf dem Wunschzettel vieler Apple-Watch-Nutzer. Soweit, dass das klassische Messgerät zum Kontrollieren in der Schublade bleiben kann, ist die Entwicklung leider noch nicht. Aber immerhin wird die Apple Watch künftig auf mögliche Warnzeichen hinweisen können, sodass Betroffene den Verdacht überprüfen lassen können. Neu bei den Gesundheitsfunktionen ist indessen auch ein Schlafindex, der Aufschluss über die Schlafqualität gibt.

Das Erfreuliche ist: Das Bluthochdruck-Feature wird nicht nur Käufern der neuen Apple Watch Series 11 und der Apple Watch Ultra 3 zur Verfügung stehen. Laut Apple erhalten es auch Besitzer einer Ultra 2 sowie der Series 9 und Series 10. Gegenwärtig wird es noch durch die amerikanische Gesundheitsbehörde FDA überprüft und könnte Ende des Monats freigegeben werden. Der im Englischen Sleep Score genannte Schlafindex wird sogar ab der Series 6, auf der Apple Watch SE ab der 2. Generation, und allen Ultra-Modellen zur Verfügung stehen, sofern mindestens ein iPhone 11 mit iOS 26 vorhanden ist. Voraussetzung ist natürlich in allen Fällen die Installation von watchOS 26 auf der Uhr.

Dem Bluthochdruck kommt Apple mithilfe des optischen Herzsensors auf die Spur kommen. Er zeichnet auf, wie die Blutgefäße des Nutzers auf die Herzschläge reagieren. Diese Aufzeichnungen werden über einen Zeitraum von 30 Tagen per Algorithmus ausgewertet und Nutzer bei Anzeichen benachrichtigt. Die Uhr muss dabei nicht Tag und Nacht getragen werden, sondern es genügt, sie tagsüber zu tragen. Die Funktion steht allerdings erst Menschen ab 22 Jahren zur Verfügung. Wer bereits mit Bluthochdruck diagnostiziert wurde, kann sie ebenfalls nicht nutzen. Und auch Schwangere sind davon ausgenommen.

Den Algorithmus hat Apple mithilfe von maschinellem Lernen entwickelt. Dadurch wurden Daten aus Studien mit über 100.000 Teilnehmern ausgewertet. Ob die Funktion wirklich funktioniert, habe man dann mit 2000 Menschen in einer klinischen Studie überprüft.

Wer eine Benachrichtigung erhält, erhält den Ratschlag, mit der Health-App des iPhones sieben Tage lang eine Art Mess-Tagebuch zu erstellen. Mithilfe eines klassischen Messgeräts können dann Werte ermittelt werden, die der Betroffene in der App einträgt. Diese Daten können einem Arzt bei der Diagnose helfen. Das Messprotokoll können offenbar auch Menschen mit diagnostiziertem Bluthochdruck nutzen, um in größeren Abständen Kontrollmessungen aufzuschreiben. Apple rechnet damit, dass alleine im ersten Jahr über eine Million Menschen Benachrichtigungen erhalten werden, dass sie möglicherweise Bluthochdruck haben.

Der Schlafindex ist eine Ergänzung der bisherigen Aufzeichnung von Schlafphasen. Für verschiedene Aspekte werden vom Gerät Punkte vergeben. Dies sind die Schlafdauer, die Zeit im Bett und die Zahl der Unterbrechungen. Aus der Summe kann klassifiziert werden, wie hoch die Schlafqualität ist. Ein solcher Index ist von anderen Gesundheits-Gadgets wie Fitness-Ringen bekannt. Nutzer könnten laut Apple mit der Funktion ableiten, was sie tun können, um ihren Schlaf zu verbessern.


(mki)



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Tele-Gymnastik: So gut ist Adobes neue Kamera-App fürs iPhone


iPhone-Fotografen auf Fotosafari kennen das Problem: Um das Krokodil auf der Nilreise, den bunten Vogel im Stadtpark oder das scheue Reh im Wald aus sicherer Distanz formatfüllend einzufangen, reicht das iPhone-Teleobjektiv nicht aus. Auch schöne Schüsse vom Vollmond gelingen so nicht.

Als Notlösung bleibt dann nur noch der Digitalzoom, den wir in einem eigenen Tipp-Beitrag erläutern – doch ideal ist der sicherlich nicht.

Genau hier setzt nun das Projekt Indigo von Adobe an: Die kostenlose App will besser zoomen als andere Kamera-Apps und zudem realistischere Bildkorrekturen durchführen. Damit sollen die Ergebnisse ähnlich denen von Spiegelreflexkameras ausfallen.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Tele-Gymnastik: So gut ist Adobes neue Kamera-App fürs iPhone“.
Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.



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59 bis 189 Euro: Sapphire kehrt nach 12 Jahren ins Mainboard-Geschäft zurück


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Sapphire verkauft wieder Mainboards für Desktop-PCs. Den Anfang machen fünf Platinen für AMDs aktuelle AM5-Plattform und eine für ältere AM4-Prozessoren bis Ryzen 5000. Der Hersteller begnügt sich aktuell mit der Einsteiger- und Mittelklasse.

Sapphire kehrt damit nach über 12 Jahren ins Mainboard-Geschäft zurück. Das Pure Platinum Z77 von Anfang 2013 war eines der letzten Sapphire-Modelle, damals für Intels Core i-2000 (Sandy Bridge) und Core i-3000 (Ivy Bridge).

Das Nitro+ B850A Wifi 7 ist mit einer Preisempfehlung von 189 Euro das teuerste Modell aus dem neuen Sechsergespann und das einzige im ATX-Format. Es nimmt Ryzen-Prozessoren der Baureihen 7000, 8000G/F und 9000 auf. Mit dabei sind PCI Express 5.0 am Grafikkartensteckplatz und ein M.2-Slot. Das Funkmodul beherrscht Wi-Fi 7; per Ethernet sind 2,5 Gigabit/s drin.

Einsparungen gibt es bei den USB-Anschlüssen: Sapphire begnügt sich mit je viermal USB 3.2 Gen 2 (10 Gbit/s) und USB 2.0. Auf USB4 verzichtet der Hersteller. Auch der Realtek ALC897 gehört zu den günstigeren Soundchips.

B850-Mainboards anderer Hersteller mit vergleichbarer Ausstattung starten bei 180 Euro. Micro-ATX-Modelle sind etwas günstiger.


(Bild:

Sapphire

)

Das Nitro+ B850M Wifi stellt weitgehend eine auf Micro-ATX verkleinerte Variante des Nitro+ B850A Wifi 7 mit weniger PCIe-Steckplätzen dar. Sapphire tauscht lediglich das Funkmodul durch eines mit Wi-Fi 6 aus.

Das Pulse B850M Wifi im Micro-ATX-Format ist weiter abgespeckt. Für Grafikkarten gibt es nur noch PCIe 4.0 – PCIe 5.0 bleibt an einem M.2-Steckplatz erhalten. Außerdem sind weniger und langsamere USB-Anschlüsse dabei. Das Maximum liegt bei 5 Gbit/s (USB 3.2 Gen 1, früher USB 3.0 genannt).


Nitro+ B850M Wifi

(Bild:

Sapphire

)

Das B650M-E hat gar kein WLAN-Modul und nimmt nur zwei statt vier Speicherriegel auf. Die Platine selbst und die Kühlkörper sind auf einen niedrigeren Preis getrimmt.

Das Pulse A620AM und A520M-E runden die Palette mit Preisempfehlungen von 99 beziehungsweise 59 Euro nach unten ab. Sie sind für Billig-PCs gedacht. Das A520-Modell etwa hat nur noch PCIe 3.0 und keine Kühler für die Spannungswandler.

Die Micro-ATX-Mainboards sind bei deutschen Shops bereits erhältlich. Das Nitro+ B850A Wifi 7 sollte bald folgen.


(mma)



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