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OLG-Urteil: Spieler können Verluste bei illegalem Online-Casino zurückfordern
Das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg hat in einem richtungsweisenden Urteil die Rechte von Spielern gegenüber Anbietern von illegalen Online-Casinospielen deutlich gestärkt. In dem Fall hatte ein Spieler zwischen 2014 und 2020 dem Online-Glücksspiel bei einem in Malta ansässigen Anbieter gefrönt, der in Deutschland keine gültige Lizenz besaß. Der Spieler forderte von dem Anbieter 505,98 Euro zurück, da die Spielverträge aufgrund des Verstoßes gegen Paragraf 4 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) in Verbindung mit dem einschlägigen Paragrafen 134 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nichtig seien.
Der beklagte Casino-Betreiber hielt dagegen, dass der Spieler die Illegalität der Spiele gekannt habe und dass deutsches Recht aufgrund der internationalen Ausrichtung des Angebots nicht anwendbar sei. Das OLG Brandenburg bestätigte jedoch in der jetzt publik gewordenen, aber noch nicht im Volltext veröffentlichten Entscheidung vom 16. Juni 2025 im Kern das Urteil der Vorinstanz und sprach dem Spieler den vollen Erstattungsbetrag zu (Az.: 2 U 24/25).
Die Brandenburger Richter stützten ihre Entscheidung auf zwei Hauptpfeiler: Sie stellen klar, dass Paragraf 4 GlüStV ein sogenanntes Verbotsgesetz ist. Ein Verstoß dagegen führt dazu, dass die geschlossenen Spielverträge von Anfang an unwirksam sind. Dies ist eine gefestigte Rechtsprechung, die auch von anderen Oberlandesgerichten geteilt wird.
Verträge nichtig, Rückforderung möglich
Der Anbieter versuchte, die Rückforderung mit Blick auf Paragraf 817 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) abzuwehren. Diese Vorschrift besagt, dass eine Rückforderung ausgeschlossen ist, wenn der Leistende – hier der Spieler – durch die Leistung selbst gegen ein Gesetz verstoßen hat und ihm dies bekannt war oder er es leichtfertig ignorierte.
Das OLG wies diese Argumentation zurück. Ihm zufolge habe nicht festgestellt werden können, dass dem Spieler die Illegalität bewusst gewesen sei oder er sich dieser Erkenntnis leichtfertig verschlossen hätte. Ausschlaggebend war hier demnach nicht, ob der Spieler die Rechtslage hätte kennen können, sondern ob sich ihm konkrete Zweifel an der Legalität des Angebots aufdrängen mussten. Angesichts der deutschsprachigen Gestaltung und aktiven Werbung für deutsche Spieler war dies laut dem Gericht nicht der Fall. Es betont, dass eine pauschale Anwendung dieser Vorschrift den Spielerschutz untergraben würde, insbesondere da der Gesetzgeber ein Verbot nicht lizenzierter Angebote bewusst erlassen hat.
Ferner erkannte das OLG auch sogenannte deliktische Ansprüche des Spielers an. Das bedeutet, dass der Anbieter aufgrund einer unerlaubten Handlung wie hier des Verstoßes gegen Schutzbestimmungen wie das Glücksspielgesetz zum Schadensersatz verpflichtet sein kann.
Rechtsprechung festigt sich
Der OLG-Beschluss reiht sich ein in eine Serie von Urteilen, die Spielern die Rückforderung ihrer Verluste ermöglichen, auch wenn sie selbst an den illegalen Casino-Angeboten teilgenommen haben. Er verdeutlicht, dass die Gerichte die Verantwortung der Online-Glücksspielanbieter, die keine hierzulande gültige Lizenz haben, immer stärker in den Fokus nehmen.
Zugleich lehnten es die Brandenburger Richter ab, das Verfahren auszusetzen und auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu warten. Sie verwiesen auf bereits vorhandene Rechtsprechung der Luxemburger Richter, die nationale Glücksspielbeschränkungen für vereinbar mit der Dienstleistungsfreiheit erklärt. Da der beklagte Anbieter nie versucht habe, eine Konzession zu erhalten, erkannte das OLG hier auch keine Relevanz der jüngsten Vorlagebeschlüsse des Bundesgerichtshofs (BGH) insbesondere zu Sportwetten an den EuGH.
Klares Signal an Glücksspielanbieter
Das Urteil habe wichtige verfahrensrechtliche Aspekte beleuchtet, erläutert der IT-Rechtsanwalt Jens Ferner. Dies gelte insbesondere für die sogenannte Prozessstandschaft. Diese bezieht sich auf die Möglichkeit, dass ein Kläger in eigenem Namen klagen darf, obwohl er seine Ansprüche zur Prozessfinanzierung abgetreten hat. Es handelt sich um die Befugnis, fremde Rechte im Prozess im eigenen Namen geltend zu machen. Das sei relevant im Zusammenhang mit der zunehmenden Anzahl von Klagen, die von Drittfinanzierern unterstützt werden, weiß der Jurist.
Während der BGH Banken und Zahlungsdienstleister verstärkt aus der Haftung nehme, gerieten die Veranstalter von Glücksspielen selbst immer stärker in die zivilrechtliche Verantwortung, führt Ferner aus. Diese Entwicklung sei „folgerichtig und verfassungsrechtlich geboten“. Der Richterspruch markiere so auch ein „Etappenziel in der praktischen Durchsetzung des staatlichen Glücksspielmonopols“. Er stelle zudem einen weiteren wichtigen Schritt in der zivilrechtlichen Aufarbeitung des illegalen Online-Glücksspiels in Deutschland dar und sende ein klares Signal an die Anbieter.
(nen)
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Juli 26, 2025 at 6:26 pm
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