Künstliche Intelligenz
Online-Banking: Echtzeitüberweisungen und IBAN-Name-Prüfung kommen
Ab dem 9. Oktober 2025 sind Banken und Sparkassen im Euroraum verpflichtet, SEPA-Überweisungen in Euro auf Kundenwunsch in Echtzeit durchzuführen. Dies gilt neben Online- und Telefonüberweisungen auch für den Überweisungs-Service am Schalter. Das verlangt die Verordnung (EU) 2024/886. Echtzeit bedeutet, dass das Geld innerhalb von maximal zehn Sekunden beim Empfänger angekommen und der Sender über den Eingang informiert sein muss. Für Fehlschläge gilt dieselbe Benachrichtigungsfrist. Durch die Verordnung stehen Echtzeitüberweisungen damit künftig auch Kunden von Banken wie der DKB und der ING vollumfänglich zur Verfügung.
Zusätzlich müssen die Institute bei sämtlichen SEPA-Überweisungen im Euroraum den Empfängernamen und die IBAN untereinander abgleichen. Gibt es Abweichungen, müssen sie den Sender warnen, bevor er die Überweisung freigibt. Mit dieser sogenannten IBAN-Namens-Prüfung oder englisch „Verification of Payee“ (VoP) will die EU Bankkunden besser vor Betrug schützen.
Bereits seit dem 9. Januar 2025 müssen Banken in der Lage sein, Echtzeitüberweisungen zu empfangen. Für Echtzeitüberweisungen wie nun auch VoP dürfen die Institute seither außerdem nicht mehr Entgelt verlangen als für eine SEPA-Standardüberweisung. Kostet eine Überweisung regulär 25 Cent, darf die Bank auch für die schnelle Variante nur 25 Cent verlangen. Sind Überweisungen pauschal im Kontoentgeltmodell inbegriffen, gilt das auch für solche in Echtzeit.
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