Künstliche Intelligenz
Paketabgabe bei Nachbarn: Verbraucherschützer verklagen die Deutsche Post
Der Online-Handel boomt – mit Nebenfolgen wie verpassten Paketzustellern und zunächst entgangenen Warensendungen. Der Bundesverband der Verbraucherzentrale (vzbv) hat nun eine Unterlassungsklage gegen die Deutsche Post eingereicht. Der Grund: Der Verband sieht die Bedingungen zur Paketzustellung bei dem Bonner Konzern als zu intransparent an, wenn eine Warensendung nicht direkt beim Empfänger abgegeben werden kann.
Im Kern geht es bei der Anfang September eingereichten Klage um die Frage, wer als Ersatzempfänger gilt (Az.: I-13 UKl 9/25). Nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Post dürfen Pakete ersatzweise an „Hausbewohner und Nachbarn“ zugestellt werden, wenn „angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendungen berechtigt sind“. Ausgenommen sind Pakete, die aufgrund der Weisung des Absenders nur an den Empfänger persönlich abzuliefern beziehungsweise mit einer Identitätsprüfung verbunden sind, sowie Sendungen mit Transportversicherung.
Für den vzbv ist diese Regelung zu unklar. Vorständin Ramona Pop kritisiert, dass Kunden nicht wüssten, wer überhaupt als Anrainer zählt. Sie fragt: „Wer kommt als Nachbar oder Nachbarin in Frage? Auch jemand Unbekanntes drei Straßen weiter?“ Obwohl er die Ersatzlieferung an Nachbarn grundsätzlich für sinnvoll hält, fordert der vzbv mehr Klarheit für die Verbraucher. Pop unterstreicht: Für Verbraucher müsse deutlich werden, unter welchen Voraussetzungen ihr Paket in der räumlichen Nähe zugestellt werden dürfe.
Mit der Eingabe beim Oberlandesgericht Hamm will der Verband erreichen, dass die Post ihre Bedingungen präzisiert und für mehr Transparenz sorgt. Die Beklagte will sich zunächst nicht dazu äußern, da ihr der Schriftsatz bisher nicht offiziell zugegangen sei.
Fehlzustellungen sind keine Einzelfälle
Das Problem der Fehlzustellung im Online-Handel ist in Deutschland weit verbreitet und gehört zu den häufigsten Beschwerdegründen von Kunden. Die Zustellung an Nachbarn ist zwar weit verbreitet. Sie kann aber zu Verwirrung und Ärger führen, wenn der Empfänger nicht weiß, wo sein Paket gelandet ist. Solche Schwierigkeiten beeinträchtigen nicht nur die Zufriedenheit der Besteller, sondern verursachen auch für die Online-Händler und Paketdienste hohe Kosten etwa durch Reklamationen und den Verlust von Waren.
Das Landeskriminalamt Berlin warnt die Bürger auch mit der Kampagne „Helfen Sie Ihrem Nachbarn, aber nicht dem Betrüger“ vor einer unheilvollen Zustellmasche. Kriminelle nutzen demnach die Hilfsbereitschaft von Nachbarn aus, um an Pakete zu gelangen, die sie online mit fremden oder gestohlenen Identitäten bestellt haben. Die Täter gehen dabei raffiniert vor: Sie beschriften ungenutzte Briefkästen mit den Namen, die sie für ihre Online-Bestellungen verwenden. Manchmal missbrauchen sie sogar die Identitäten von echten Nachbarn, um Vertrauen zu schaffen.
Die Pakete werden dann an diese manipulierte Adresse geliefert, wo die Betrüger sie abfangen. Oftmals bitten sie ahnungslose Hausbewohner, das Paket für sie anzunehmen, da sie angeblich gerade nicht zu Hause sind. Später holen sie die Pakete ab und verschwinden, ohne dass die Betrugsmasche sofort auffliegt. Nimmt ein Nachbar ein Paket an, ist er dafür verantwortlich, dass es sicher an den Empfänger herausgegeben wird. Denn hat ein Zusteller die Sendung abgegeben, haftet er nicht mehr dafür. Sollte eine Ware nicht beim Empfänger ankommen, sind Händler verpflichtet, den Kaufpreis für das Bestellte zu erstatten.
(nen)
Künstliche Intelligenz
The Frame Pro im Test: Bilderrahmenfernseher von Samsung
Ein großer Fernseher soll beeindruckende Bilder zeigen, sich aber auch möglichst nahtlos ins Interieur einfügen. Samsung hat mit The Frame eine clevere Lösung im Programm: Der smarte Fernseher ist zugleich ein digitaler Wechselrahmen für Kunst.
Dank seiner ausgelagerten Elektronik hängt der mattierte Bildschirm flach an der Wand und zeigt Kunstwerke oder eigene Fotos an, solange er nicht als TV-Gerät dient oder ausgeschaltet ist. Der Eindruck lässt sich durch austauschbare Rahmenleisten und eingeblendete Passepartouts noch verstärken, Sensoren halten den Energiebedarf im Zaum.
Mit The Frame Pro bringt Samsung nun das lange erwartete Upgrade des Neo QLED Art TV. Wir prüfen, was es verbessert und ob sich die Mehrausgabe gegenüber der Standardversion lohnt.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „The Frame Pro im Test: Bilderrahmenfernseher von Samsung“.
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Künstliche Intelligenz
Stromausfall: Waymos in San Francisco bleiben massenhaft auf der Straße stehen
Ein Stromausfall in San Francisco hat am Samstag indirekt auch die selbstfahrenden Waymo-Taxis lahmgelegt: Weil auch die Ampeln keinen Strom mehr hatten, fehlte den autonomen Fahrzeugen offenbar die Orientierung, sie stoppten allesamt mitten auf der Straße.
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Zahlreiche Videos in sozialen Medien zeigen die schräge Situation: Haltende Waymos mit eingeschalteten Warnblinkern versperren an Kreuzungen und Einmündungen mit Ampeln den Weg.
Waymo stellt Betrieb vor Ort ein
Übereinstimmenden lokalen Medienberichten zufolge stellte Waymo kurz danach vor Ort den Beförderungsbetrieb ein – zum Schutze der Fahrgäste und damit Rettungskräfte nicht blockiert würden. Unfälle im Zusammenhang mit den plötzlichen Waymo-Stopps sind derzeit noch nicht bekannt.
Über die genaue Ursache der plötzlichen Waymo-Probleme machte das Unternehmen am Samstag noch keine Angaben. Sehr wahrscheinlich ist aber, dass dem autonomen Fahrsystem der Waymos ohne funktionierende Ampeln eine entscheidende Orientierungsgrundlage fehlt.
Massiver Stromausfall
Der Stromausfall betraf nach Angaben des Energieversorgers Pacific Gas & Electric (PG&E) am Samstag zwischenzeitlich rund 130.000 Stromkunden. Knapp ein Drittel der Gesamtzahl in der nordkalifornischen Metropole.
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Vor allem der Nordwesten von San Francisco mit den Vierteln Richmond und Presidio ist derzeit immer noch ohne Strom.
(Bild: PG&E)
Um 23.30 Uhr (Ortszeit) – etwa zehn Stunden nach Beginn des Problems – waren demnach noch rund 35.000 Anschlüsse ohne Strom, aktuell sind es noch rund 21.000 (Stand: 21. Dezember, 11:43 Uhr). Zur Ursache gab es zunächst keine Angaben.
(nen)
Künstliche Intelligenz
Gutachter: EU-Kommission will eine „uferlose Sonderrechtszone“ für KI
Die EU-Kommission verspricht mit dem geplanten Paket für einen „digitalen Omnibus“ einen Befreiungsschlag gegen Bürokratie. Doch der Widerstand gegen das Vorhaben wächst ständig. Rechtsexperten der Kanzlei Spirit Legal warnen in einem Gutachten im Auftrag des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) nun eindringlich davor, dass der Entwurf einen systematischen Bruch mit den Prinzipien der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) darstelle und die Privatsphäre von hunderten Millionen Verbrauchern gefährde.
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Im Zentrum der Kritik steht der vorgesehene Artikel 88c, der spezielle Erleichterungen für die Datenverarbeitung im Kontext von Künstlicher Intelligenz (KI) vorsieht. Die Gutachter Peter Hense und David Wagner warnen hier vor einer „uferlosen Sonderrechtszone“. Da der Begriff des KI-Systems extrem weit gefasst sei, könnten Unternehmen künftig fast jede automatisierte Datenverarbeitung als KI-relevant deklarieren, um strengen Datenschutzregeln zu entgehen. Damit würde die technikneutrale Logik der DSGVO durch ein technologiespezifisches Privileg ersetzt, das vor allem Diensteanbietern nütze.
Für alarmierend halten die Juristen die geplante Aufweichung beim Umgang mit sensiblen Daten wie Gesundheitsinformationen oder politischen Ansichten. Der Entwurf suggeriere, dass deren Verarbeitung umso eher gerechtfertigt sei, je größer die Datenmengen sind. Das verkehre den Grundsatz der Datensparsamkeit ins Gegenteil: Massenhaftes Absaugen von Informationen werde belohnt, solange es dem Training von KI-Modellen diene. Die Gutachter sehen darin gefährliche Vorrechte für Big-Tech-Konzerne.
Digitale Souveränität der jungen Generation
Die Autoren bemängeln zudem, dass wesentliche Schutzmechanismen lediglich in die rechtlich unverbindlichen Erwägungsgründe verschoben würden. Ein Beispiel sind technische Opt-out-Verfahren, mit denen Nutzer der Verwendung ihrer Daten widersprechen können. Ohne Verankerung im verbindlichen Normtext fehle den Aufsichtsbehörden die Handhabe, Verstöße effektiv zu sanktionieren. Gerade beim Web-Scraping würden so Daten von Personen erfasst, die oft gar keine Möglichkeit hätten, von ihrem Widerspruchsrecht überhaupt Kenntnis zu erhalten.
Um diesen Fehlentwicklungen entgegenzuwirken, bringen die Gutachter eine spezifische Rechtsgrundlage fürs KI-Training ins Spiel. Unternehmen sollten erst dann auf personenbezogene Informationen zugreifen dürfen, wenn sie nachweisen können, dass ihr Ziel nicht auch mit anonymisierten oder synthetischen Daten erreicht werden könne. Zudem müsse gewährleistet werden, dass KI-Modelle keine persönlichen Informationen in ihren Antworten reproduzieren („Data Leakage“). Dafür seien strenge technische Standards bereits im Trainingsprozess nötig.
Ein Kapitel widmet sich dem Schutz vulnerabler Gruppen. Da Minderjährige die Tragweite der Datenverarbeitung für KI oft nicht überblicken könnten, plädieren die Verfasser für eine ausdrückliche Einwilligungspflicht der Eltern. Zudem sollten Betroffene mit Erreichen der Volljährigkeit ein voraussetzungsloses Recht erhalten, die weitere Nutzung ihrer Daten in bestehenden Modellen zu untersagen. Ohne solche Leitplanken drohe die digitale Souveränität der nächsten Generation dauerhaft verloren zu gehen.
Vertrauensverlust als wirtschaftliches Risiko
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Die politische Dimension dieser Erkenntnisse ist laut vzbv-Vorständin Ramona Pop enorm. Sie warnt davor, dass die Kommission unter dem Deckmantel der Innovation vor allem US-amerikanischen Plattformen einen Freibrief ausstellen wolle. Big Tech könnte juristische Grauzonen leicht ausnutzen, während europäische Firmen und Verbraucher das Nachsehen hätten. Echte Rechtssicherheit entstehe nur durch klare Regeln. Brüssel schlage dagegen vage Ausnahmetatbestände vor, die erst über Jahre gerichtlich geklärt werden müssten.
Dass Datenschutz kein Hemmschuh, sondern ein Wirtschaftsfaktor ist, belegen aktuelle Ergebnisse einer repräsentativen Online-Befragung für den vzbv. Für 87 Prozent der Verbraucher ist demnach Vertrauen die Grundvoraussetzung für die Nutzung digitaler Dienste. Die DSGVO fungiert dabei als wichtiger Anker: Über 60 Prozent der Befragten vertrauen Unternehmen eher, wenn diese nachweislich europäische Vorschriften einhalten. Eine Verwässerung dieser Standards riskiert so auch die gesellschaftliche Akzeptanz neuer Technologien.
Der Digital-Omnibus wird nun im EU-Rat und im Parlament beraten. Die Einwände aus der Zivilgesellschaft sind kaum überhörbar. Das Paket steht im Verdacht, primär auf massiven Druck der US-Regierung zurückzugehen, anstatt europäische Bürger- und Wirtschaftsinteressen zu vertreten. Betroffenenrechte würden unter dem Deckmantel von „Vereinfachungen“ abgeschwächt, heißt es. KI-Firmen wolle die Kommission einen Blankoscheck ausstellen, um europäische Daten abzusaugen.
(nen)
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