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Paketabgabe bei Nachbarn: Verbraucherschützer verklagen die Deutsche Post
Der Online-Handel boomt – mit Nebenfolgen wie verpassten Paketzustellern und zunächst entgangenen Warensendungen. Der Bundesverband der Verbraucherzentrale (vzbv) hat nun eine Unterlassungsklage gegen die Deutsche Post eingereicht. Der Grund: Der Verband sieht die Bedingungen zur Paketzustellung bei dem Bonner Konzern als zu intransparent an, wenn eine Warensendung nicht direkt beim Empfänger abgegeben werden kann.
Im Kern geht es bei der Anfang September eingereichten Klage um die Frage, wer als Ersatzempfänger gilt (Az.: I-13 UKl 9/25). Nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Post dürfen Pakete ersatzweise an „Hausbewohner und Nachbarn“ zugestellt werden, wenn „angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendungen berechtigt sind“. Ausgenommen sind Pakete, die aufgrund der Weisung des Absenders nur an den Empfänger persönlich abzuliefern beziehungsweise mit einer Identitätsprüfung verbunden sind, sowie Sendungen mit Transportversicherung.
Für den vzbv ist diese Regelung zu unklar. Vorständin Ramona Pop kritisiert, dass Kunden nicht wüssten, wer überhaupt als Anrainer zählt. Sie fragt: „Wer kommt als Nachbar oder Nachbarin in Frage? Auch jemand Unbekanntes drei Straßen weiter?“ Obwohl er die Ersatzlieferung an Nachbarn grundsätzlich für sinnvoll hält, fordert der vzbv mehr Klarheit für die Verbraucher. Pop unterstreicht: Für Verbraucher müsse deutlich werden, unter welchen Voraussetzungen ihr Paket in der räumlichen Nähe zugestellt werden dürfe.
Mit der Eingabe beim Oberlandesgericht Hamm will der Verband erreichen, dass die Post ihre Bedingungen präzisiert und für mehr Transparenz sorgt. Die Beklagte will sich zunächst nicht dazu äußern, da ihr der Schriftsatz bisher nicht offiziell zugegangen sei.
Fehlzustellungen sind keine Einzelfälle
Das Problem der Fehlzustellung im Online-Handel ist in Deutschland weit verbreitet und gehört zu den häufigsten Beschwerdegründen von Kunden. Die Zustellung an Nachbarn ist zwar weit verbreitet. Sie kann aber zu Verwirrung und Ärger führen, wenn der Empfänger nicht weiß, wo sein Paket gelandet ist. Solche Schwierigkeiten beeinträchtigen nicht nur die Zufriedenheit der Besteller, sondern verursachen auch für die Online-Händler und Paketdienste hohe Kosten etwa durch Reklamationen und den Verlust von Waren.
Das Landeskriminalamt Berlin warnt die Bürger auch mit der Kampagne „Helfen Sie Ihrem Nachbarn, aber nicht dem Betrüger“ vor einer unheilvollen Zustellmasche. Kriminelle nutzen demnach die Hilfsbereitschaft von Nachbarn aus, um an Pakete zu gelangen, die sie online mit fremden oder gestohlenen Identitäten bestellt haben. Die Täter gehen dabei raffiniert vor: Sie beschriften ungenutzte Briefkästen mit den Namen, die sie für ihre Online-Bestellungen verwenden. Manchmal missbrauchen sie sogar die Identitäten von echten Nachbarn, um Vertrauen zu schaffen.
Die Pakete werden dann an diese manipulierte Adresse geliefert, wo die Betrüger sie abfangen. Oftmals bitten sie ahnungslose Hausbewohner, das Paket für sie anzunehmen, da sie angeblich gerade nicht zu Hause sind. Später holen sie die Pakete ab und verschwinden, ohne dass die Betrugsmasche sofort auffliegt. Nimmt ein Nachbar ein Paket an, ist er dafür verantwortlich, dass es sicher an den Empfänger herausgegeben wird. Denn hat ein Zusteller die Sendung abgegeben, haftet er nicht mehr dafür. Sollte eine Ware nicht beim Empfänger ankommen, sind Händler verpflichtet, den Kaufpreis für das Bestellte zu erstatten.
(nen)