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Patenturteil: Acer und Asus stellen Notebook-Verkauf vorerst ein


Patenturteil: Acer und Asus stellen Notebook-Verkauf vorerst ein

Seit über einem Jahrzehnt geht Nokia in Deutschland gegen Hersteller von Smartphones und Notebooks gerichtlich vor. Der Vorwurf: Patentverletzungen. Vor dem Landgericht München erhielt Nokia wiederholt Recht. So auch Ende Januar in einer Klage gegen Acer und Asus. Auswirkungen sind jetzt sichtbar: Die DE-Webseiten sind „off“.

Acer und Asus haben Patente verletzt

Wie Juve Patent bereits Ende Januar berichtete, folgte das Gericht dem Antrag, Acer und Asus den Vertrieb von Notebooks, die gegen drei Patente von Nokia mit Bezug zum Videostreaming verstoßen haben sollen (EP 2 375 749, EP 2 774 375, EP 2 661 892), zu untersagen; wenn auch vorerst nur teilweise.

Alle drei Patente stehen im Zusammenhang mit dem Codec H.265. Während die Verfahren zu EP 2 375 749 und EP 2 774 375 noch zu keinem Ergebnis gekommen sind, gab das Gericht dem Eilantrag von Nokia in Bezug auf EP 2 661 892 vorerst statt.

Acer und Asus stellen Vertrieb ein

Beide Hersteller dürfen mutmaßlich betroffene Produkte deshalb vorerst nicht mehr in Deutschland vertreiben – nicht über den eigenen Online-Shop, aber auch nicht über Zwischenhändler. Es wurde davon ausgegangen, dass Nokia diesen Anspruch geltend machen wird.

Beide Hersteller haben Ende der vergangenen Woche in der Tat ihren Direktvertrieb eingestellt, wobei der Stecker zum Wochenende sehr rigoros gezogen wurde: Sowohl die Homepage von Acer als auch die von Asus sind in Deutschland aktuell gar nicht mehr zugänglich, lediglich eine Fehlermeldung wird angezeigt. Wer aktuell z.B. ein neues BIOS für sein Mainboard von Asus sucht, muss manuell eine andere Länderpräsenz aufrufen oder einen VPN nutzen.

Die deutschen Webseiten von Acer und Asus sind vorerst nicht erreichbar

Externe Händler wie MediaMarkt oder Notebooksbilliger dürfen bestehende Ware aber noch verkaufen. Hisense, von Nokia im Frühjahr 2025 in derselben Klage beschuldigt, hatte im Januar wiederum eine Lizenz erworben. Die eigenen Smart-TV können daher auch in Deutschland weiter verkauft werden. Acer und Asus haben das bisher abgelehnt.

Auch dieses Mal wieder der Knackpunkt: FRAND

Wenn es um die Höhe der Lizenzgebühren geht, ist dabei immer wieder entscheidend, ob die betroffenen Patente unter die sogenannte FRAND-Regelung fallen. FRAND steht für „Fair, Reasonable and Non-Discriminatory“ und damit für spezielle Lizenzbedingungen für Patente, bei denen die Patentinhaber von den Nutzern eines Standards in einer sanften Weise Gebühren erhalten, die die Akzeptanz des Standards nicht unnötig gefährdet. Neben der eigentlichen Patentverletzung ist mit Blick auf FRAND daher auch immer wieder die Höhe der Lizenzgebühr Gegenstand der Verhandlungen vor Gericht. Das Landgericht München hat sich in diesem Zusammenhang als eine von klagenden Firmen gerne aufgesuchte Adresse in Deutschland etabliert.



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