Künstliche Intelligenz
Peer-to-Peer-WLAN auf Anordnung der EU: Apple integriert Wi-Fi Aware
iPhones und Android-Geräte sprechen bald eine gemeinsame Sprache für WLAN-Direktverbindungen. Mit iOS und iPadOS 26 unterstützt Apple nämlich den Standard Wi-Fi Aware, der bereits seit langem Teil von Android ist. Damit werden erstmals plattformübergreifende Peer-to-Peer-WLAN-Verbindungen möglich. Entwickler könnten damit die „Gerätekonnektivität turboaufladen“, teilte Apple auf der WWDC 2025 in einer Session mit.
WLAN-Direktverbindungen für schnellen Datenaustausch
Über das Protokoll lässt sich eine WLAN-Direktverbindung zwischen zwei Geräten aufbauen, ohne dass diese dafür etwa im selben WLAN hängen, ihre aktive Verbindung zu einem WLAN-Router unterbrechen müssen oder eine andersartige Internetverbindung erfordern. Wi-Fi Aware ermöglicht Datenübertragungen „mit hoher Bandbreite und niedriger Latenz“, schreibt Apple – auch sind Verbindungen zu mehreren kompatiblen Geräten simultan möglich. Das erfolge zudem authentifiziert und auf WLAN-Ebene verschlüsselt. Neben dem Datenaustausch etwa zwischen zwei Smartphones ist darüber auch die Kommunikation mit Accessoires wie Drohnen oder Smartwatches vorgesehen.
Unerwähnt ließ der Hersteller den Grund für die Integration des Standards: Die EU-Kommission schreibt das dem Konzern in ihren Interoperabilitätsvorgaben nämlich vor – und zwar konkret den Support von Wi-Fi Aware 4.0 in iOS 26. Wi-Fi Aware 5.0 muss Apple spätestens 9 Monate nach der Verabschiedung der Spezifikation in eine zukünftige iOS-Version integrieren. Apple muss diese Vorgaben umsetzen, auch wenn der Konzern per Berufung weiter dagegen kämpfen will, das iPhone besser mit „fremden“ Accessoires zusammenspielen zu lassen.
Bislang behält Apple solche praktischen WLAN-Direktverbindungen den eigenen Geräten vor: AirDrop sorgt hier für bequemen Datenaustausch, aber nur zwischen Apple-Hardware. Windows-Nutzer mit iPhones schauen ebenso in die Röhre wie Mac-Nutzer mit einem Android-Smartphone.
Richtige AirDrop-Alternativen künftig möglich
Apple setzt dafür bisher auf das proprietäre AWDL (Apple Wireless Direct Link), das plattformübergreifende Wi-Fi Aware dürfte das auf längere Sicht praktisch ablösen. Die EU-Kommission hat Apple nämlich zudem vorgeschrieben, richtige Alternativen zu AirDrop zu ermöglichen. Diese müssen also in der Lage sein, die von AirDrop bekannten Komfortfunktionen und Systemintegration zu bieten. Darunter fällt zum Beispiel, die Datei bequem über das systemweite Sharing-Menü an den gewünschten Empfänger zu schicken – und während der Datenübertragung die App zu verlassen. Dafür lässt die EU Apple allerdings noch länger Zeit, nämlich bis Ende 2026. Seine hauseigenen Protokolle für AirDrop und AirPlay muss Apple nicht öffnen.
(lbe)
Künstliche Intelligenz
Gothic 1 Remake erscheint später, Entwickler teasern mögliches Gothic 2 Remake
Der Rollenspiel-Klassiker „Gothic“ erhält erst im kommenden Jahr ein Remake. Entwickler Alkimia Interactive gab unter anderem auf Steam bekannt, dass das ursprünglich für dieses Jahr angekündigte „Gothic 1“-Remake erst Anfang 2026 für PC, Playstation 5 und Xbox Series X/S erscheinen soll.
Konsolenbesitzer können jedoch bereits jetzt einen Vorgeschmack in Form einer spielbaren Demo erhalten. Der seit Februar für den PC verfügbare „Nyras Prologue“ steht nun auch für PlayStation- und Xbox-Konsolen zum Download bereit. Es handelt sich um einen separaten Spielabschnitt, der im Hauptspiel vermutlich nicht enthalten sein wird.
Wer die Trilogie in originalgetreuerer Form auf Konsolen nachholen möchte, wird im kommenden Jahr ebenfalls bedient. THQ Nordic hat auch eine „Gothic Classic Trilogy“ angekündigt. Dabei handelt es sich um nur leicht angepasste Umsetzungen der ersten drei Teile, mit Gamepad-Unterstützung und aktualisierter Steuerung. Sie werden 2026 für PS5, PS4, Xbox Series X/S und Xbox One erscheinen. Für Nintendo Switch gab es bereits Ports von Gothic 1 und 2.
Gegenüber Tech4Gamers verriet THQ Nordic zudem bereits erste Ideen zu einem möglichen „Gothic 2“-Remake. Ob es den Titel wirklich geben wird, steht zwar noch nicht fest, aber der Publisher erläuterte bereits einige mögliche Unterschiede im Vergleich zum Remake von Teil 1: „Glücklicherweise gibt es bei „Gothic 2″ weit weniger, was mechanisch geändert oder verfeinert werden muss, da es meiner Meinung nach bereits ein ziemlich solides Paket ist und weniger Handlungs- oder Story-Lücken aufweist, die gefüllt werden müssen“, so der Sprecher von THQ Nordic gegenüber dem Hardware-Magazin.
Beim Remake von Teil 1 werde das Team hingegen einige Inhalte in der Spielwelt hinzufügen, die seinerzeit nicht ganz fertiggestellt wurden. Dazu gehöre die verlassene Mine, die sich neuerdings erkunden lasse. Auch Änderungen an der Geschichte, zusätzlichen Nebenquests und eine „neue Behandlung der Ork-Kultur“ erwähnte THQ Nordic im Gespräch mit Tech4Gamers.
Piranha Bytes veröffentlichte seinen Rollenspiel-Klassiker „Gothic“ erstmals im Jahr 2001. Das Ruhrpott-Studio gibt es mittlerweile nicht mehr, die Angestellten wurden im vergangenen Jahr entlassen.
(jpw)
Künstliche Intelligenz
Vorsicht, Kunde! – Paket kommt nicht an
Pakete gehen mitunter verloren, dann ist in den meisten Fällen zunächst der Paketdienst gefragt, zuweilen auch der Versender. Rechtsanwalt Niklas Mühleis klärt über die Rechte von Sender und Empfänger und die Pflichten des Transportdienstleisters auf: Wer kann einen Nachforschungsantrag stellen, wie lange hat der Paketdienstleister Zeit, auf eine Verlustmeldung zu reagieren und wer haftet bei Verlusten?
Bei einem missglückten Versand hängt die Haftung vom sogenannten Gefahrübergang ab. Verkaufen Unternehmen eine Ware an private Verbraucher, sind sie bis zur Zustellung der Ware für die Sendung zuständig. Bei Geschäften zwischen Privatleuten endet die Haftung des Versenders dagegen mit Übergabe des Pakets an den Versanddienstleister, dem sogenannten Gefahrübergang.
Der Versender in dem im c’t-Podcast behandelten Fall hatte sein Paket aufgrund einer Überlänge zusätzlich versichert. Ob eine solche Zusatzversicherung beim Verlust zuständig ist, hängt von den in den AGB festgehaltenen Bedingungen ab – beim zufälligen Untergang einer Sache, etwa bei höherer Gewalt, ist die Haftung meist ausgeschlossen. Standardmäßig sind Pakete beim Versand ohnehin bis 500 Euro versichert, allerdings gibt es hier einige Konditionen, die eine Schadensbegleichung ausschließen.
„Wenn ich eine spezielle Transportversicherung abschließe, kann es sein, dass ich bessere Konditionen bekomme.“ (Urs Mansmann)
Abstellgenehmigung
c’t-Redakteur Urs Mansmann rät dringend, die zu versendende Ware sicher zu verpacken, da sie beim Transport auch mal rauer behandelt wird. War sie nicht ausreichend verpackt, ist der Transportdienstleister aus der Haftung. Außerdem empfiehlt er, sich Sendungen an einen Paketshop schicken zu lassen, statt nach Hause, oder aber eine Abstellgenehmigung an einem sicheren Platz am Haus zu erteilen. c’t-Redakteurin Ulrike Kuhlmann weist darauf hin, dass im Fall einer Abstellgenehmigung Pakete nicht mehr versichert sind, sobald der Lieferdienst sie am vereinbarten Ort (vermeintlich) abgelegt hat oder sie aus (vermeintlich) sicheren Ablageort gestohlen wurden.
Geht ein Paket verloren, sollten Betroffene einen Nachforschungsantrag stellen und in diesem alle nötigen Fakten zum verschickten Inhalt nennen, also was ist drin, welchen Wert hat die Ware, wann sie verschickt wurde und mit welcher Liefernummer quittiert. Zusätzlich sollten sie sämtliche Belege anhängen, eine angemessene Frist setzen und gegebenenfalls Schadensersatz geltend machen, rät Rechtsanwalt Mühleis.
Als Frist hält Mühleis zwei Wochen für ausreichend, etwaige Schadensersatzansprüche ergeben sich aus Paragraf 823 Absatz 1 BGB. Darin heißt es „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das … Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“
Wie man beim Paketdienst effektiv sein Recht einfordert, welche Fristen beim Paketversand angemessen sind und was es mit der Bring-, Hol- und Schickschuld zwischen Sender und Empfänger auf sich hat, klären die drei in der aktuellen Episode des c’t-Verbraucherschutz-Podcasts „Vorsicht, Kunde!“.
Sämtliche Episoden des Verbraucherschutz-Podcasts sowie die darin behandelten Fälle finden Sie unter ct.de/Vorsicht-Kunde. Wir freuen uns über Anregungen, Lob und Kritik zum c’t-Podcast „Vorsicht, Kunde!“ in den Kommentaren.
Hier können Sie den c’t-Artikel zu dem im Podcast behandelten Streitfall nachlesen:
Der Fall Andreas K.: Lange Reaktionszeiten bei DPD
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(uk)
Künstliche Intelligenz
iX-Workshop Advanced Kubernetes Security: Effektive Maßnahmen und Best Practices
Die Orchestrierung und Automatisierung durch Kubernetes erfordert es, die große Angriffsfläche, Multi-Tenancy und die Integration mit CI/CD-Pipelines durch starke Security-Maßnahmen vor Angriffen zu sichern.
In unserem Workshop Advanced Kubernetes Security: Effektive Maßnahmen und Best Practices lernen Sie, wie Sie Ihre Kubernetes-Umgebungen vor Cyber-Angriffen schützen, die Compliance sicherstellen und effektive Gegenmaßnahmen gegen Fehlkonfigurationen ergreifen. Sie werden zentrale Sicherheitskonzepte kennenlernen, darunter RBAC, Admission Control, Laufzeitsicherheit sowie Best Practices für Kubernetes-Cluster. In einer praktischen Laborumgebung können Sie das Erlernte direkt anwenden und Ihre Kubernetes-Cluster gezielt absichern.
September 01.09. – 04.09.2025 |
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr 10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 03. Aug. 2025 |
November 04.11. – 07.11.2025 |
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr 10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 06. Okt. 2025 |
Interaktives Lernen in einer Übungsumgebung
Der zweitägige Praxis-Workshop vermittelt, wie Sicherheitspraktiken dabei helfen, Risiken wie Privilege Escalation, Data Leakage und Supply Chain Attacks in dynamischen Cloud-Native-Umgebungen zu minimieren. In kleinen Gruppen arbeiten Sie an praxisorientierten Übungen zu Themen wie der Durchsetzung von Sicherheitsrichtlinien, der Verwaltung von Zugriffskontrollen und der Absicherung containerisierter Workloads.
Dieser Workshop richtet sich an Kubernetes-Administratoren, Site Reliability Engineers (SRE), DevSecOps-Experten, Pentester und Red-Team-Mitglieder.
Ihr Trainer Benjamin Koltermann ist ein anerkannter Experte für Cloud- und Kubernetes-Sicherheit. Als CEO und Security Architect bei KolTEQ führt er Projekte für große, regulierte Unternehmen und begleitet sie bei der sicheren Transformation hin zu Cloud-Lösungen und Kubernetes.
(ilk)
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