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Künstliche Intelligenz

Perplexity kann jetzt auch Videos: Beta-Funktion über Browser verfügbar


Ein kurzer Text-Prompt, eine gute Minute Wartezeit, fertig ist das achtsekündige Video: Perplexity-Nutzer mit Pro- und Max-Abos haben nun Zugriff auf eine Video-Generierung als Beta-Version. Wir konnten sie mit einer Pro-Lizenz kurz ausprobieren, bevor uns der Dienst zum Upgrade aufgefordert hat.

Offenbar handelt es sich bei der Video-Generierung um den Rollout einer Funktion, die Nutzer seit Juni 2025 auf dem Kurznachrichtendienst X nutzen können (aktuelles Beispiel auf X).

Zum Test-Zeitpunkt am Mittwochmorgen war die Funktion unter perplexity.com nicht über die Bedienoberfläche anwählbar. Stattdessen reagiert der Dienst im Browser direkt auf eine Prompt-Eingabe. In unserem Beispiel: „Erstelle ein Video eines Androiden auf der Flucht, der versucht, sich in einem Innenhof zu verstecken.“



Perplexity schmückt den kurzen Prompt des Nutzers in eine detalliertere Szenenbeschreibung aus und generiert anschließend das Video.

(Bild: Screenshot)

Die KI-Suchmaschine meldet sich mit der Information „Generieren“ zurück und zeigt einen längeren automatisch generierten Prompt an, der die angeforderte Szene ausschmückt. Im Beispiel ist das:

An android on the run is hurriedly trying to hide in a dimly lit old courtyard surrounded by tall buildings. The android, with a sleek metallic body and glowing blue eyes, darts between shadows and behind various objects like trash bins and crates. It's dusk, with soft orange and purple hues in the sky. The courtyard is cramped and cluttered with some plants, cracked walls, and flickering overhead lights. The camera follows the android closely from a cinematic perspective, showing the tension and urgency. Audio includes the android's mechanical footsteps, the faint echo of distant sirens, and anxious breathing sounds. Background music is suspenseful and tense.

Als Ergebnis erstellt die KI eine achtsekündige Szene. Im oberen linken Rand des Videos ist „Beta“ zu lesen, offenbar ein Hinweis, dass es sich um eine Funktion im Beta-Teststadium handelt. So sieht das generierte Ergebnis aus:

Im Test konnten wir zwei Videos erstellen, die als als MP4-Dateien herunterladbar sind. Sie haben stets eine Länge von acht Sekunden und eine Auflösung von 1280 mal 720 Pixel. Ihre Bildrate liegt bei 24 Bildern pro Sekunde.

Leider war nach zwei erfolgreich generierten Szenen bereits Schluss für unseren Pro-Account. Der Dienst meldete, dass wir das monatliche Limit für Video-Generierung erreicht hätten. Ein Upgrade auf ein Max-Abo würde zusätzliche Videos und eine höhere Modellqualität ermöglichen. Für das Max-Abo berechnet das Unternehmen allerdings monatlich 200 US-Dollar. Da sind Video-KIs anderer Anbieter mitunter deutlich günstiger zu haben.

Testern ohne Bezahl-Account steht der Dienst nicht zur Verfügung. Beim Test ohne Anmeldung empfahl Perplexity uns lediglich, Abonnent zu werden: „Melden Sie sich an, um Videos zu erstellen. Exklusiver Zugang zur Videogenerierung für Abonnenten“.

Auch auf Reddit diskutieren Nutzer die Video-Funktion bereits. Hier konnten jedoch nicht alle Nutzer bestätigen, dass sie Zugriff auf die Funktion haben.


(dgi)



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Schweizer Regierung rudert zurück: E-Gesundheitsdossier statt E-Patientendossier


Zurück auf Start lautet die Devise des Bundesrats, der Schweizer Regierung. Denn das seit Jahren geplante und entwickelte und vor nicht allzu langer Zeit realisierte elektronische Patientendossier (EPD) soll wieder abgeschafft und durch ein neues Konzept ersetzt werden. Nie hat sich das EPD breit etablieren können, gerade mal 125.000 Bürgerinnen und Bürger der Schweiz – bei gut 9 Mio. Einwohnern – haben ein Patientendossier eröffnet, so die Bundesrätin Baume-Schneider am Mittwoch vor den Medien. Das sei „sehr unbefriedigend“.

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Und viel zu wenige Arztpraxen und Gesundheitseinrichtungen nutzen das EPD. Doch nur solche, die seit 2022 neu zugelassen wurden, sind überhaupt dazu verpflichtet. Allerdings müssen sich alle Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dem EPD anschließen.

2017 trat das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) in Kraft, welches die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einführung und Verbreitung des EPD festlegt, das der Gesetzgeber seit Ende 2020 schrittweise einführt.

Doch „die aktuellen Systeme haben kaum nützliche Funktionen und sind technisch veraltet.“ Manche verfügten noch nicht einmal über eine Stichwortsuche, so Elisabeth Baume-Schneider. Sie ist Bundesrätin im Eidgenössischen Departement des Innern und damit auch für Gesundheitsfragen zuständig.

Um das problembehaftete und kaum genutzte EPD zu verbessern, beschloss der Bundesrat bereits 2022, das entsprechende Gesetz komplett zu überarbeiten. Der Umfang und die meisten der neuen, tragenden Pfeiler einer „Totalrevision“ des Bundesgesetzes wurden Ende September 2024 von Baume-Schneider vorgestellt und haben sich nun zu einem Vorschlag der Regierung für ein neues Bundesgesetz über das elektronische Gesundheitsdossier (EGDG) herauskristallisiert. Noch handelt es sich um einen Gesetzesentwurf, der zuallererst von den beiden Räten, den Kammern des Schweizer Parlaments angenommen werden muss. Es ist ein Neustart, für den auch der Namenswechsel hin zum elektronischen Gesundheitsdossier (E-GD) stehe, so verkündet es der Bundesrat.

Zu dem vor gut einem Jahr vorgestellten Totalrevisions-Vorhaben gehörte etwa eine vielfach vorgeschlagene und geforderte Zentralisierung der Informatiksysteme, die nun definitiv kommen soll. Die technische Plattform dafür will der Bund zur Verfügung stellen.

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Das soll auch die Probleme bei der Interoperabilität zwischen den einzelnen EPD-Akteuren sowie den Datenaustausch und Kompatibilitäten verbessern. Bisher ist das EPD ein Zusammenschluss einzelner autonomer Projekte.

Gesundheitsfachpersonen und ihre Organisationen schließen sich in einem technisch-organisatorischen Verbund zusammen, der „EPD-Gemeinschaft“ genannt wird – mit teilweise unterschiedlichen technischen Infrastrukturen bei den einzelnen Stakeholdern. Das EPD ist heute auf einer Opt-in-Basis verfügbar, sprich der oder die PatientIn muss eines relativ aufwendig beantragen. Künftig soll es, wie bei einer Organspende, ein Widerspruchsrecht geben (Opt-out).

Auch sollen künftig alle Leistungserbringer im Gesundheitssystem das E-GD nutzen müssen, wenn sie über die obligatorische Krankenversicherung abrechnen. Der Bundesrat rechnet nun damit, dass das neue elektronische Gesundheitsdossier im Jahr 2030 wieder an den Start gehen kann. Sofern das Parlament dem EGDG zustimmt.


(mack)



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Bildaufhübscher: Elgato Facecam 4K im Test


Die Webcam der Corsair-Tochter eignet sich zwar auch für Videokonferenzen, hat aber vor allem Gamer im Fokus, die Spiele live übertragen und kommentieren. Denn neben einer hohen Bildwiederholrate und 4K-Auflösung bringt sie eine Funktion von Fotokameras mit.

Das Kunststoffgehäuse fällt mit 10 Zentimetern Länge und fünf Zentimetern Breite recht wuchtig aus. Die Kamera wiegt aber erstaunlich wenig und hält über die mitgelieferte Halterung ebenso sicher an einem MacBook-Display wie an einem dickeren Monitor.

Alternativ passt sie auch auf Stative mit Viertelzollgewinde. Die Linse ist von einem großen Ring umgeben. An diesen lassen sich Filter mit 49-mm-Gewinde von herkömmlichen Kameraobjektiven stecken.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Bildaufhübscher: Elgato Facecam 4K im Test“.
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Renault Twingo: Wiederkunft als Elektroauto


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

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Renault hat das Design des ab 1993 erfolgreichen Ur-Twingo wiederbelebt. Nur, dass der Twingo ab 2026 vier Türen hat und ausschließlich elektrisch fährt. Einen offiziellen Preis gibt es bisher nicht, aber der französische Konzern verspricht rund 20.000 Euro. Für das Geld gibt es naturgemäß keine Reichweitenrekorde, sondern 263 km nach WLTP-Norm. Das ist ähnlich viel oder wenig wie bei der Konkurrenz in diesem Segment: Der Citroën ë-C3 zum Beispiel kostet 19.900 Euro und bietet 212 km Aktionsdistanz. Und wie weit genau der VW ID.1 kommen wird, wissen wir noch nicht, weil wir auf den kleinen Volkswagen bis Ende 2027 warten müssen.


Shenxing Akku CATL

Shenxing Akku CATL

(Bild: 

Florian Pillau

)

Die Rahmendaten des Renault Twingo bieten das, was viele europäische Kunden von einem zeitgemäßen Kleinwagen erwarten: Die Länge beträgt 3,79 Meter, nahe der 3,83 Meter des Hyundai Inster, der wiederum ab 23.900 Euro für 327 km und ab 25.400 Euro für 370 km in Preis und Reichweite etwas höher positioniert ist. Der Twingo ist mit 1,72 Metern genau zehn Zentimeter schmaler als der VW ID.1 und 1,49 Meter hoch, der Radstand liegt bei 2,49 Metern.

Um den niedrigen Preis zu ermöglichen, hat Renault die Variantenvielfalt reduziert. Es gibt vier Farben: Rot, Grün, Gelb und Schwarz. Und mit Evolution (Basis) und Techno werden lediglich zwei Ausstattungsvarianten angeboten. Serienmäßig sind 16-Zoll-Felgen mit Reifen der Dimension 195/60 R16. Als Option stehen 18-Zoll-Felgen mit 205/45 R18 zur Wahl. Keinen Unterschied in der Ausstattung gibt es bei den Anzeigen: Im Cockpit zeigt ein Sieben-Zoll-Screen die Geschwindigkeit und weitere Parameter an, in der Mitte kommt ein Multimediadisplay mit zehn Zoll Diagonale hinzu, und wie im Renault 5 und Renault 4 hat ein Pionier der elektronischen Musik, Jean-Michel Jarre, die Begrüßungsmelodie komponiert.


Renault hat den neuen Twingo vorgestellt: Er nimmt das Design des Ur-Twingo von 1993 auf. Neu ist, dass er immer vier Türen hat und ausschließlich als Elektroauto kommt. (Bild:

Renault

)

Für den Alltag als Kurzstreckenfahrzeug und Pendlermobil zählen Variabilität und Nutzbarkeit mehr als ein schöner Jingle: Der Wendekreis ist mit 9,87 Meter trotz Frontantrieb klein, und der Kofferraum hat ein Volumen von bis zu 360 Liter – was sich auf eine ganz nach vorn gerückte Rücksitzbank beziehen dürfte, denn diese lässt sich um 17 Zentimeter verschieben. Eingerechnet ist dabei ein 50 Liter fassendes Fach unter dem Ladeboden. Beifahrer- und Rückbanksitzlehne sind umlegbar. So können Gegenstände bis rund zwei Meter Länge transportiert werden.

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Zum Antrieb: Der Elektromotor im Renault Twingo leistet 60 kW. Der Beschleunigungswert bis 100 km/h für das nur 1200 Kilogramm schwere Elektroauto beträgt 12,1 Sekunden, und bei 130 ist Schluss. Zum Luftwiderstandsbeiwert macht der Hersteller keine Angabe, aber zum wichtigeren cA-Wert, bei dem auch die Stirnfläche berücksichtigt wird: 0,66. Die Traktionsbatterie des Renault Twingo hat 27,5 kWh Netto-Energieinhalt. Das System ist aus LFP-Zellen (für Lithium-Eisenphosphat) aufgebaut, die ohne Modulebene ins Gehäuse integriert sind (Cell-to-Pack). Diese Bauweise ist in diesem Segment üblich, weil sie robust und preisgünstig ist.

Der Innenraum lässt sich unter anderem über die App vorheizen. Das ist ein Komfortplus, und es kann die Reichweite verlängern. Wunderdinge sollte allerdings niemand erwarten: Bei großer Kälte oder schneller Fahrt könnten von den 263 Kilometern Normreichweite auch mal 100 Kilometer übrig bleiben.

Das Laden funktioniert AC-seitig an der Wallbox serienmäßig mit 11 kW Leistung. Nach circa zweieinhalb Stunden ist die Traktionsbatterie geladen. Auch das DC-Laden mit bis zu 50 kW ist in jedem Twingo installiert; der Ladevorgang von 10 auf 80 Prozent dauert circa 30 Minuten. Renault gibt außerdem an, dass das AC-Ladegerät grundsätzlich bidirektional ausgelegt ist. Mit einem Adapter an der Ladebuchse können externe Geräte mit bis zu 3,7 kW versorgt werden.


Variabilität war immer eine Stärke des Twingo, und so bleibt es: Die beiden Rücksitze sind 17 Zentimeter in der Länge verschiebbar. (Bild:

Renault

)

Wenn hier das bidirektionale Laden für die Teilnahme am Strommarkt vorbereitet wird, wäre das ideal. Das ist bisher aus der Pressemitteilung nicht eindeutig erkennbar. Ganz klar ist dagegen, dass es verschiedene Modi in der Bremsenergierückgewinnung geben wird, wenn auch nur im Techno. Die Rekuperation ist in vier Stufen bis zum One-Pedal-Drive über Lenkradwippen verstellbar. Für den Evolution bleibt immerhin die Möglichkeit, im Bergabfahrmodus B die Bremsenergierückgewinnung zu verstärken.

Keineswegs selbstverständlich ist der Routenplaner, der Google Maps nutzt. Er umfasst sogar eine Vorkonditionierung, also das gezielte Vorheizen der Batteriezellen für den Ladevorgang. Diese Funktion ist bei den verbauten LFP-Zellen besonders wichtig, weil die Performance bei Kälte sonst einbricht. Anders als der Citroën ë-C3 (Test) ist der Renault Twingo mit Assistenzsystemen erhältlich, die über die gesetzlichen Verpflichtungen hinausgehen: Eine adaptive Geschwindigkeitsregelung gibt es bei Citroën nicht. Im Twingo Techno ist sie serienmäßig. Die Ausstattung „Techno“ bietet zusätzlich eine Klimaautomatik statt einer manuellen Klimaanlage, eine Rückfahrkamera, einen Regensensor, getönte hintere Scheiben und mehr.

Außerdem hat Renault wieder einen Abschaltknopf links neben dem Lenkrad ins Armaturenbrett eingebaut, über den fünf Assistenzsysteme mit einem Druck deaktiviert werden können. Also etwa die akustische Warnung beim Überschreiten des Tempolimits oder die Spurhaltung.

Der neue Twingo ist fraglos eine Bereicherung im Kleinwagensegment. Die Variabilität des Innenraums, die vertraute Grundform und die Möglichkeit, diesen Renault auf Wunsch mit etlichen Extras auszustatten, werden viele Käufer abholen. Besonders Volkswagen wird sich den Twingo genau ansehen, um mit dem ID.1 nicht ins Hintertreffen zu geraten.

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(fpi)



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