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Künstliche Intelligenz

Persönlichkeitsrecht: Synchronstimme ist vor KI-Nachahmung geschützt


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Das Landgericht Berlin hat vor wenigen Tagen ein wichtiges Signal für den Umgang mit KI-Technologien und Persönlichkeitsrechten gegeben. Es hat mit Urteil vom 20. August entschieden, dass auch die Stimme eines Synchronsprechers durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützt ist und daher nicht durch Systeme mit Künstlicher Intelligenz nachgeahmt und anschließend öffentlich verwendet werden darf (Az.: II 2 O 202/24). Laut dem Beschluss verletzt die unerlaubte Nutzung einer solchen KI-Stimme dieses Recht des Sprechers, was unter anderem Schadensersatzansprüche begründen kann.

In dem Fall klagte ein renommierter deutscher Synchronsprecher, der als die „deutsche Stimme“ von Bruce Willis bekannt ist, gegen den Betreiber eines YouTube-Kanals. Dieser habe ohne Einwilligung des Sprechers zwei Videos mit einer von einer KI erzeugten Stimme vertont, die der Synchronstimme des Klägers täuschend ähnlich war. Das berichtet der Anwalt des Klägers, Kai Jüdemann. Die Clips hatten demnach einen rechtslastigen politischen Inhalt und warben für Waren in einem Online-Shop wie „Woke Zero“-T-Shirts.

Nachdem der YouTube-Betreiber eine Unterlassungserklärung abgegeben hatte, forderte der Kläger Ersatz der Abmahnkosten sowie materiellen Schadensersatz für die unerlaubte Nutzung seiner Stimme. Das Gericht gab dem Kläger dem Anwalt zufolge recht und stützte seine Entscheidung auf mehrere zentrale Punkte: Es stellte etwa klar, dass das Persönlichkeitsrecht die Freiheit einer Person schützt, selbst darüber zu entscheiden, wie ihre Stimme von Dritten genutzt wird. Die Richter betonten, dass einer bekannten Stimme ein erheblicher wirtschaftlicher Wert zukommen kann, ähnlich wie einem Bildnis oder einem Namen.

Die Nutzung der KI-generierten Stimme stellt laut dem noch nicht rechtskräftigen Urteil einen klaren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht dar. Entscheidend war dabei nicht, dass es sich um eine exakte Kopie der Originalstimme handelte. Vielmehr sei die Ähnlichkeit bewusst so stark gewesen, dass ein Teil des Publikums annehmen musste, der bekannte Synchronsprecher habe dem Inhalt zugestimmt. Das Gericht befand, dass die kommerzielle Nutzung der Stimme im Vordergrund stand, um die Klickzahlen des YouTube-Kanals zu steigern und so den Web-Store zu bewerben.

Der Eingriff war dem Beschluss zufolge nicht gerechtfertigt. Die Nutzung der Stimme diente primär gewerblichen Zwecken und war nicht durch die Kunst- oder Meinungsfreiheit gedeckt. Auch wenn die Videos einen satirischen Charakter hatten, zielte die Verwendung der Stimme nicht auf eine Auseinandersetzung mit dem Sprecher selbst, sondern auf die Steigerung der Attraktivität der Clips. Ferner war die fehlende Kennzeichnung als KI-generierte Stimme ein schwerwiegender Punkt. Diese habe den Eindruck erweckt, der Sprecher identifiziere sich mit den politischen Inhalten der Videos, heißt es. Zudem sei klar, dass der Kläger auch nicht im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in die Verbreitung seiner KI-erzeugten Stimme eingewilligt habe.

Den Anspruch auf Schadenersatz begründete das Gericht mit dem Konzept der fiktiven Lizenzgebühr: Wer das Persönlichkeitsmerkmal eines anderen ohne Erlaubnis für kommerzielle Zwecke nutzt, muss sich an dem wirtschaftlichen Wert festhalten lassen, den er damit schafft. Der Ausgleich wird dann in einer Höhe festgesetzt, die vernünftige Vertragspartner für die Verwendung der Stimme vereinbart hätten. Insgesamt stärkt das Urteil so die Rechte von Synchronsprechern und anderen prominenten Persönlichkeiten im digitalen Zeitalter.


(mack)



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Apples Smartglasses: Mobiler Modus unterwegs, voller Modus am Mac?


Apple plant für seine kommenden Smartglasses offenbar Geräte, die über mehrere Betriebsmodi verfügen. Laut einem Bloomberg-Bericht soll eine „spätere Version“ der Geräte, die dann ein integriertes Display haben wird, je nach Art der Nutzung umschalten. Angeblich läuft dann ein vollwertiges visionOS auf der Hardware, allerdings nur, wenn ein Mac in der Nähe ist und die Brille mit diesem gepairt wurde. Unterwegs sollen die Smartglasses in einen „leichteren, Mobil-freundlicheren“ Modus mit angepasstem Interface schalten. Dann sind sie angeblich mit einem iPhone verbunden.

Allerdings wird die erste Generation der Apple-Smartglasses noch gänzlich ohne Bildschirm kommen. Stattdessen orientiert sich Apple an dem, was man seit einigen Jahren von Meta mit seinen Ray-Ban-Smartglasses kennt. Allerdings hatte die Facebook-Mutter noch für dieses Jahr eine Ray-Ban Display mit integriertem Screen auf einer Seite angekündigt. Apple soll daraufhin seine Bemühungen um ein Gerät mit Bildschirm verstärkt und ein leichteres Vision-Headset zunächst zurückgestellt haben.

Erste Apple-Smartglasses könnten im Jahr 2026 auf den Markt kommen. Die Display-lose Steuerung soll via Siri geschehen, Apples im Vergleich zur Konkurrenz zurückgefallene Sprachassistentin. Ob das so gelingt, wie der Konzern sich das vorstellt, bleibt abzuwarten. Meta nutzt sein eigenes KI-System für die bisherigen Display-losen Brillen, verbaut es aber auch in der Ray-Ban-Display, um die Steuerung zu vereinfachen. Daneben gibt es ein Band, das Bewegungen der Hand und Finger auslesen kann.

Apple soll seine Vision-Abteilung laut Bloomberg mittlerweile umgebaut haben. Die leichtere, billigere „Vision Air“ wurde wie erwähnt zurückgestellt, Beteiligte arbeiten nun an Smartglasses. Dennoch wird die Vision Pro wohl weiterentwickelt, soll noch in diesem Jahr eine zweite Variante mit etwas mehr Leistung erhalten. Apple werde wie üblich einen „Multitier-Ansatz“ mit mehreren Produktreihen fahren.

Die Arbeit an visionOS und dem dahinter stehenden Ökosystem ist demnach nicht verloren, weil dieses auch von den Smartglasses verwendet werden soll. Die Vision Pro bleibt in Sachen Display-Qualität und Bedienung beeindruckend, allerdings holen Konkurrenten wie Meta deutlich auf. Interessanterweise mischt auch Samsung im Headset-Markt mit. Dessen „Project Muhan“ orientiert sich erstaunlicherweise an der Vision Pro, obwohl diese doch als Flop gilt.


(bsc)



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Google: Pixel Watch 1 erhält kein Update auf Wear OS 6


Google hatte vergangene Woche das Wear-OS-6-Update auf Basis von Android 16 für die Pixel Watch 2 und 3 veröffentlicht. Besitzerinnen und Besitzer der ersten Generation der Smartwatch blieben außen vor. Nun hat Google sich auf Nachfrage von heise online dazu geäußert.

Die Verteilung des Updates auf Wear OS 6, das Material 3 Expressive, eine Prise mehr Laufzeit und weitere Neuerungen wie ein dynamisches Farbschema basierend auf dem Watchface, sowie überarbeitete Alarm-, Stoppuhr- und Timer-Apps an Bord hat, bleibt den neueren Pixel-Watch-Generationen vorbehalten. Das heißt, nur die Pixel Watches 2 bis 4 bekommen das Update, obwohl Googles Support-Dokument zur Updategarantie der ersten Smartwatch Pixel Watch 1 bis mindestens Oktober 2025 Aktualisierungen zusagt. Dementsprechend hätte die Uhr theoretisch noch ein Update erhalten müssen.

Doch dem ist nicht so, wie Google gegenüber heise online bestätigt: „Wir sind bestrebt, Ihnen mit dem gesamten Pixel-Watch-Portfolio ein großartiges Erlebnis zu bieten, damit Ihre Geräte mit der Zeit immer besser werden. Dazu gehört auch ein dreijähriger Support, der Ihnen neue Funktionen, Verbesserungen und Sicherheitsupdates liefert. Die Pixel Watch 1 hat mit dem Oktober-Update kein Wear OS 6 erhalten und wird weiterhin mit Wear OS 5.1 laufen.“

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Die erste Pixel Watch wird also auf Wear OS 5.1 bleiben und das große Update auf Android 16 nicht mehr erhalten. Wear OS 5.1 basiert auf Android 15, das im April 2025 für die Modelle Pixel Watch 1 bis 3 veröffentlicht wurde. Laut Google soll die erste Pixel Watch trotz des Support-Endes nach Oktober immerhin noch Sicherheits- und Fehlerbehebungen erhalten.

Einen konkreten Grund, weshalb Google der ersten Pixel Watch das große Wear-OS-Update verwehrt, deutet der Hersteller indirekt an, indem er sagt, mit den Uhren „ein großartiges Erlebnis“ bieten zu wollen. Angesichts dessen, dass die erste Generation der Smartwatch mit dem Exynos 9110, der auch in der Galaxy Watch 3 zum Einsatz kam, einen ziemlich alten Prozessor von 2018 an Bord hatte, ist es wahrscheinlich, dass dieser einfach zu schwach für das neue Betriebssystem ist. Bei der Markteinführung der Pixel Watch im Jahr 2022 war der Chip schon ganze vier Jahre alt. Für ein erst drei Jahre altes Produkt ist diese Entscheidung von Google dennoch äußerst ärgerlich.

Leider verspricht Google auch für seine aktuelleren Watch-Modelle jeweils nur drei Jahre Software-Updates. Die aktuelle Pixel Watch 4 bekommt Aktualisierungen bis Oktober 2028. Bei den Pixel-Smartphones zeigt Google sich derweil großzügiger: Seit dem Pixel 8 erhalten die Geräte für einen Zeitraum von sieben Jahren neue Android-Versionen, Sicherheitspatches und Pixel Drops, die quartalsweise neue Funktionen bringen. Eine ähnlich großzügige Updatepolitik sollte Google auch auf seine Uhren übertragen.


(afl)



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Kommentar: iPhone 17 und Apple Watch Series 3 sind Klasse für die Masse


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Das iPhone 17 erhält endlich ein helleres 120-Hz-Display und bessere Kameras. Zudem bleibt der Einstiegspreis trotz verdoppeltem Speicherplatz gleich. Gut so! Das Pro setzt Apple immer noch deutlich genug ab, wie der Test von Mac & i zeigt.

Auch die günstige Apple Watch SE 3 profitiert massiv von einer Aufwertung: ein flotteres SoC, neue Gesundheitsfunktionen und das schmerzlich vermisste Always-On-Display rüsten Eigenschaften nach, die lange den teureren Modellen vorbehalten blieben.

Klar, bahnbrechend neu sind die Features nicht. Ihre Integration in den Standardvarianten ist hingegen eine willkommene Aufwertung. Apple reagiert damit endlich auf die starke Konkurrenz im mittleren Preissegment. Android-Smartphones von Xiaomi oder Nothing bieten schon seit Jahren Oberklassefeatures zu Mittelklassepreisen an oder preschen wie Google und Samsung bei KI-Funktionen vor. Das kann Apple nicht einfach ignorieren.

Gleichzeitig behalten Nutzer ihre Geräte länger: Viele iPhones und Watches bleiben fünf Jahre oder mehr im Einsatz, weil die nachfolgenden Generationen ein Upgrade nur schwerlich rechtfertigen. Das iPhone 14, 15 und 16 brachte vielen treuen Apple-Nutzern kaum einen Mehrwert. Wer da zum Neukauf motivieren will, muss mehr Anreize bieten als etwas Kosmetik.

Die diesjährigen Updates markieren einen Wendepunkt: Apple versucht, die Breite der Nutzer wieder stärker an sich zu binden und nicht nur Technikenthusiasten mit großem Budget. Ob es reicht, um die zurückhaltende Kundschaft zu mobilisieren, bleibt abzuwarten. Klar ist: Apple setzt weniger auf eine Differenzierung zwischen Pro und Nicht-Pro, dafür mehr zwischen Alt und Neu.

Bleibt zu hoffen, dass die Taktik kein einmaliger Ausreißer bleibt. Denn echte Fortschritte verdienen alle Modelle – nicht nur die Oberliga.

Dieser Kommentar erschien zuerst als Editorial in Mac & i 5/2025 – jetzt frisch am Kiosk und im heise shop.


(bsc)



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