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Pixel 9 Pro im Preissturz bei MediaMarkt


Das Pixel 9 Pro ist aktuell deutlich günstiger zu haben, als es Preisvergleiche vermuten lassen. Warum und wie günstig es aktuell ist? Das zeigen wir Euch in unserem Deal-Check.

Google liefert mit dem Pixel 9 Pro ein absolutes Top-Smartphone, welches bei uns im Test beispielsweise mit seinem hochwertigen Display und dem vielseitigen Kamera-Set-up punkten konnte (hier geht’s zum Testbericht). Ein Faktor, der viele sicherlich vom Kauf abschrecken könnte, ist jedoch der Preis. Mit einem UVP von 1.099 Euro ist das Pixel 9 Pro nämlich nicht gerade günstig. Doch jetzt sorgt ein neuer MediaMarkt-Deal für einen starken Angebotspreis – auch wenn dieser von Preisvergleichsportalen nicht erfasst wird.

Darum findet kein Preisvergleich den Top-Deal

Wer beim Preisvergleichsportal idealo vorbeischaut, wird beim Pixel 9 Pro einen Bestpreis von 729 Euro angezeigt bekommen (differenzbesteuert, sonst sogar noch teurer). Dies ist jedoch keinesfalls das aktuell beste Angebot im Netz, denn bei MediaMarkt kommt Ihr noch mal deutlich günstiger ans Google-Phone – dank eines kleinen Tricks. Bei MediaMarkt läuft momentan nämlich wieder die Mehrwertsteuer-Aktion*, bei der Euch die Mehrwertsteuer (bzw. der MwSt.-Rabatt in Höhe von 15,966 Prozent) geschenkt wird. Der Clou: Die Aktion beschränkt sich ausschließlich auf Mitglieder des Loyalitätsprogramms myMediaMarkt*. Wer sparen möchte, muss sich also anmelden. Dies ist auch der Grund, warum Preisvergleichsportale die Aktionspreise nicht anzeigen können. Im Gegensatz zur Prime-Mitgliedschaft bei Amazon ist ein myMediaMarkt-Account jedoch komplett kostenfrei. Hier könnt Ihr Euch fix anmelden*.

So stark ist das Pixel 9 Pro Angebot wirklich

Eine wichtige Sache haben wir aber bisher noch gar nicht angesprochen: den Preis. Das Pixel 9 Pro ist in der 128-GB-Variante bei MediaMarkt nach MwSt.-Abzug für 671,43 Euro zu haben – Ihr kommt hier also wirklich deutlich günstiger als bei anderen Anbietern im Netz ans Google-Handy. Farblich habt Ihr zudem die freie Auswahl.

Euch reichen 128 GB Speicherplatz nicht aus? Kein Problem, denn auch das 256-GB-Modell wird durch die Mehrwertsteuer-Aktion unschlagbar günstig. Das Preisschild hier: 755,47 Euro. Und das ist wirklich stark, denn hiermit liegt MediaMarkt über 100 Euro unter dem nächstbesten Preis im Netz.

Pixel 9 Pro zum Angebotspreis: Eine gute Wahl?

Der Preis stimmt also auf jeden Fall. Wenn Ihr Euch trotzdem noch nicht sicher seid, ob das Pixel 9 Pro das richtige Smartphone für Euch ist, hier noch ein paar technische Infos zum Gerät. Ausgestattet mit einem 6,3 Zoll großen Display liegt das Google-Phone deutlich besser in der Hand als viele größere Geräte. Technisch muss sich der Bildschirm aber nicht vor der Konkurrenz verstecken. Die Kombination aus dem LTPO-AMOLED-Display, der hohen Auflösung (1.280 Pixel x 2.856 Pixel) sowie der variablen Bildwiederholrate von bis zu 120 Hz sorgt für einen rundum gelungenen Bildschirm, der bei unserem Testbericht ebenfalls zu den Highlights zählte.

Beim Prozessor setzt Google auf den hauseigenen Google Tensor G4 Prozessor, unterstützt von 16 GB RAM. Hiermit könnt Ihr eine gute Leistung erwarten, auch wenn diese nicht immer unbedingt mit anderen Flaggschiffen mithalten kann. Dafür sorgt das pure Android für eine flüssigere Nutzererfahrung und auch das lange Update-Versprechen von 7 Jahren ist lobenswert. Auch sonst fehlt es dem Pixel 9 Pro eigentlich an nichts: NFC, Bluetooth 5.3, Schutz gegen Wasser nach IP68 und vieles mehr runden das hervorragende Gesamtpaket ab. Und natürlich darf auch das exzellente Kamera-Set-up rund um die 50-Megapixel-Hauptkamera, ein 48-MP-Ultraweitwinkel-Shooter und ein Teleobjektiv mit optischem 5-fach-Zoom nicht unerwähnt bleiben.

Was haltet Ihr von dem Pixel 9 Pro Angebot? Lohnt sich das Google-Phone zu dem Preis? Lasst es uns in den Kommentaren wissen!



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Datei-Manager: Total Commander in Version 11.55 erschienen


Datei-Manager: Total Commander in Version 11.55 erschienen

Bild: ghisler

Nach sieben Release Candidates ist das Urgestein unter den Datei-Managern für Windows in der Version 11.55 erschienen und bringt neben zahlreichen Fehlerbehebungen auch mehrere Neuerungen mit, wobei insbesondere die Möglichkeiten beim Kopieren deutlich erweitert wurden.

Urgestein der Datei-Welt

Der Datei-Manager hatte seinerzeit das Zwei-Fenster-Prinzip des Norton Commanders übernommen. Seit 1993 vom Schweizer Christian Ghisler entwickelt, ist Total Commander mittlerweile auch für zahlreiche andere Systeme erschienen. Darüber hinaus ebnete er den Weg mit einem vergleichbaren Konzept wie das von FreeCommander oder dem muCommander.

Neue Funktionen

Mit der nun veröffentlichten Version wird das Kopieren von Verzeichnissen an beliebigen Stellen innerhalb von Unterverzeichnissen unterstützt. Dadurch lassen sich sämtliche Verzeichnisse mit einem bestimmten Namen in einem Verzeichnisbaum auffinden und in einem Schritt kopieren. Zudem werden beim Kopieren von Sparse-Dateien fortan ausschließlich jene Bereiche berücksichtigt, die tatsächlich Nicht-Null-Daten enthalten.

Total Commander (Bild: ghisler)

Auch die Organisation von Dateien hat Verbesserungen erfahren: Das Werkzeug zum mehrfachen Umbenennen enthält nun einen neuen Platzhalter, der das Einfügen von Millisekunden ermöglicht. Zusätzlich werden in Betriebssystemversionen ab Windows 7 mit 64 Bit mehrere Threads zur Berechnung von Blake3-Prüfsummen eingesetzt. Neue Undo-Parameter sorgen darüber hinaus dafür, dass beim Einsatz des internen Multirename-Befehls die letzte Umbenennungsaktion rückgängig gemacht werden kann. Wird ein Bestätigungsdialog zur Dateibeschreibung geöffnet, während sich Total Commander nicht im Vordergrund befindet, erscheint nun ein entsprechendes Overlay-Symbol in der Taskleiste.

Weitere Änderungen und Verbesserungen listen die ausführlichen Release Notes auf.

Ab sofort verfügbar

Total Commander 11.55 kann ab sofort über die Website des Entwicklers heruntergeladen oder bequem über den Link am Ende dieses Artikels aus dem Download-Bereich von ComputerBase bezogen werden.

Downloads

  • Total Commander

    4,9 Sterne

    Total Commander ist ein weit verbreiteter Dateimanager mit sehr großem Funktionsumfang.



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Erfolge für Anthropic und Meta: Millionen Bücher für KI-Training zu verwenden, kann legal sein


Rückschläge für die Kläger in den AI-Copyright-Fällen: Sowohl Anthropic als auch Meta konnten erste Teileerfolge verzeichnen. Bemerkenswert ist vor allem der Anthropic-Fall, in dem ein Richter entschied, dass das KI-Training mit Büchern unter Fair Use fällt. Eine Strafe droht dennoch – und es ist erst der Anfang.

Die Klage geht auf drei Autoren zurück. Anthropic nutzte für das KI-Training unter anderem den Books3- und einen LibGen-Datensatz, beide enthalten Millionen von Büchern, viele davon illegal. Anthropic-Mitgründer Ben Mann soll diese Datensätze heruntergeladen haben, obwohl er sich bewusst war, dass die Inhalte nicht legal sind, heißt es in dem Urteil (PDF) eines Bundesbezirksgerichts aus Kalifornien. Diese Bücher waren dann Teil des Materials, das Anthropic zum Training der Modelle verwendet.

KI-Training ist „transformativ“ – und damit Fair Use

Ein Verstoß gegen das Urheberrecht, sagen die Autoren in der Klage, weil Anthropic sich keine Erlaubnis einholte. Alles von den „Fair-Use“-Regeln gedeckt, erklärte Anthropic. Und der Richter William Alsup, den The Register in technischen Fragen als sehr visiert beschreibt, gibt Anthropic in einer der zentralen Fragen recht: Wenn geschützte Werke für das Training eines Large Language Models (LLM) verwendet werden, entsteht etwas Neues, das Vorgehen sei also transformativ.

In short, the purpose and character of using copyrighted works to train LLMs to generate
new text was quintessentially transformative. Like any reader aspiring to be a writer,
Anthropic’s LLMs trained upon works not to race ahead and replicate or supplant them — but to turn a hard corner and create something different.

Richter William Alsup

Wie ComputerBase vor kurzem analysierte, müssen neue Technologien „transformativ“ sein, um unter die Fair-Use-Regeln zu fallen. Ein prominentes Beispiel hierfür ist Google Books. Die Büchersuchmaschine zeigt zwar geschützte Inhalte aus Büchern an, Google kann diese Inhalte aber ohne Erlaubnis verwenden, weil sich der Anwendungszweck einer Suchmaschine fundamental von dem eines Buches unterscheidet.

Hintergrund zu KI-Training und den Fair-Use-Regeln
  • Copyright-Klagen: Wie AI-Firmen das Internet „klauen“ und womöglich damit durchkommen

Im Fall der LLMs nutzt Alsup nun den Vergleich mit dem, was Autoren ohnehin machen. Sie lesen Texte und verwenden diese Inhalte dann in irgendeiner Form. „Sie müssen vielleicht dafür bezahlen, den Text erst einmal in den Händen zu halten. Aber es wäre undenkbar, jemanden für die Nutzung eines Buchs zahlen zu lassen; jedes Mal, wenn sie es aus dem Gedächtnis abrufen, jedes Mal, wenn sie darauf zurückgreifen, um neue Dinge in einer neuen Weise zu schreiben“, so Alsup.

Bezahlen, um ein Buch zu erhalten, ist aber ein Aspekt, der Anthropic betrifft. Generell gibt es auch hier einen Erfolg für die KI-Firma. Neben den illegalen Datensätzen hat Anthropic auch zwei Millionen Print-Bücher gekauft und diese digitalisiert, damit man sie für das KI-Training verwenden konnte. Dieses Vorgehen bewertet Alsup ebenfalls als legitim, es sei von den Fair-Use-Regeln gedeckt.

Verurteilt wird Anthropic aber, weil man sich urheberrechtlich geschützte Werke aus illegalen Quellen beschafft und behalten hat. Copyright-Piraterie wie bei dem Books3- und LibGen-Datensatz ist durch Fair Use nicht abgedeckt.

Wie Timothy B. Lee in Understanding AI argumentiert, geht das Verfahren nun also weiter. Interessant wird etwa das Strafmaß. Laut dem Rechtsprofessor James Grimmelmann wären Strafen von 750 US-Dollar bis 30.000 US-Dollar pro geschütztem Werk denkbar. Für die KI-Branche sei das Urteil dennoch ein Erfolg, so Lee. Das Training ist legal, ebenso lassen sich legal beschaffte Werke nutzen. Somit zeige das Urteil einen Weg, wie rechtmäßiges Training der Modelle möglich ist.

Noch in der Schwebe: Stoßrichtungen der Klagen und Bestand der Urteile

Was Alsup in dem Verfahren aber ebenfalls anspricht: Die drei Kläger hätten sich ausschließlich auf den Input konzentriert, also die geschützten Inhalte, die Anthropic für das KI-Training verwendet. Ob etwa die Claude-Modelle diese Inhalte später wieder ausspucken können, war explizit nicht Teil des Verfahrens.

Es geht also um das sogenannte Memorization, das zuletzt bei einer Studie für Aufsehen sorgte. Bei Metas Llama-3.1-Modell gelang es Forschenden, insgesamt 42 Prozent der Inhalte aus dem ersten Harry-Potter-Band abzurufen. Ebenso wirft der New-York-Times-Verlag OpenAI vor, dass man Originalartikel aus der Zeitung sich über ChatGPT abrufen lassen könne. Inwieweit Inhalte, die generative AI-Modelle generieren, mit den Werken der Rechteinhaber übereinstimmen, dürfte künftig also besonders relevant sein.

Die Frage wird zudem sein, inwieweit Alsups Urteil Bestand hat. In einem Verfahren gegen Meta erklärte der Bundesbezirksrichter Vince Chhabria in einem Verfahren vor einem Gericht in San Francisco: Das Training mit urheberrechtlich geschütztem Material sei unter „vielen Umständen“ rechtswidrig. Eine Aussage, die im Widerspruch zum Anthropic-Fall steht, berichtet Reuters.

Meta zieht sich aus der Affäre

Chhabria hatte schon bei einer Anhörung in dem Verfahren im April erklärt, er könne sich nicht vorstellen, wie das KI-Training mit geschützten Werken legal sein könne, wenn man damit praktisch das Geschäftsmodell der Rechteinhaber aushebele. Dennoch wurde die Klage vorerst zurückgewiesen.

Das hat aber weniger mit Meta zu tun, sondern mit „falschen Argumenten“ der Kläger, so Chhabria. Diese hätten es nicht geschafft, einen Fall so aufzubereiten, dass klar würde, wie die neuen KI-Dienste die bisherigen Märkte umkrempeln.



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Team Group Apex SD7.1: 1 TB schneller Speicherplatz für die Nintendo Switch 2


Team Group Apex SD7.1: 1 TB schneller Speicherplatz für die Nintendo Switch 2

Bild: Team Group

Die Nintendo Switch 2 hilft bei der Verbreitung der schnellen Speicherkarten nach Standard microSD Express. Mit Team Group bietet ein weitere Hersteller die passenden Datenträger an. Die Serie Apex SD7.1 soll mit bis zu 800 MB/s lesen und mit bis zu 700 MB/s schreiben. Die Speicherkapazitäten reichen von 128 GB bis 1 TB.

Team Group geht direkt auf 1 TB

Damit bietet Team Group eine vergleichsweise breite Palette von Modellen mit 128 GB, 256 GB, 512 GB und sogar 1 TB. Hierzulande sind bisher nur microSD-Express-Karten mit 128 GB und 256 GB verfügbar, doch hat Lexar seine Play Pro ebenfalls mit 1 TB angekündigt und erste Angebote für stolze 380 Euro liegen vor. Adata bietet seine neue Serie Premier Extreme microSDXC SD Express 7.1 mit 256 GB oder 512 GB an, die zur Stunde rund 60 Euro und 125 Euro kosten. Für die neuen Modelle von Team Group der Serie Apex SD7.1 liegen noch keine Preisangaben vor.

Team Group Apex SD7.1 microSD Express Card
Team Group Apex SD7.1 microSD Express Card (Bild: Team Group)

Weitere Eckdaten zur Team Group Apex SD7.1

Laut Hersteller unterstützen die Team Group Apex SD7.1 die Video Speed Class V30 sowie 4K-UHD-Videoaufnahmen. V30 erfordert allerdings lediglich eine Mindestschreibrate von 30 MB/s. Ferner erfülle sie die Anforderungen der Application Performance Class 1 (A1), was folgendes bedeutet:

Anforderungen der Application Performance Class 1 und 2 laut SDA

Team Group wirbt ferner mit einer Resistenz gegen Wasser, Stöße, Röntgenstrahlen, statische Elektrizität und extreme Temperaturen, was die meisten Hersteller ebenfalls angeben. Die angeblich hohe Haltbarkeit wird mit einer „begrenzten lebenslangen Garantie“ unterstrichen. Eine Fußnote im Datenblatt (PDF) verrät, dass die Garantie zum Beispiel nicht beim Einsatz in Videorekordern und Überwachungskameras gilt.

Über microSD Express

Bis zu 800 MB/s schaffen die Speicherkarten nach Spezifikation SD Express 7.1. Sie nutzen dafür intern PCIe 3.0 ×1 mit 985 MB/s brutto sowie das von SSDs bekannte NVMe-Protokoll. Gegenüber SD-Karten mit UHS-II, die rund 300 MB/s erreichen, bedeutet dies eine massive Steigerung der Durchsatzrate. Davon profitiert auch die Nintendo Switch 2 (Test), die zwar weiterhin herkömmliche microSD-Karten unterstützt, doch können diese nur für Screenshots und Videos, nicht aber zur Installation von Spielen genutzt werden.

Die microSD-Express-Karten sind zwar abwärtskompatibel, sind dann aber auf UHS-I mit rund 100 MB/s limitiert.



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