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Datenschutz & Sicherheit

Polizei überprüft 1.600 psychisch erkrankte Menschen


„Psychisch Auffällige, Vielschreiber, Gewalttäter“ lautet der Name einer Taskforce, die es seit Februar 2025 beim hessischen Landeskriminalamt gibt. „Behörden intensivieren Umgang mit psychisch Kranken“ titelte das hessische Innenministerium zum Start der mit PAVG abgekürzten Taskforce in einer Pressemitteilung.

Die Arbeitsgruppe soll alle Personen in Hessen überprüfen, die bereits im Auskunftssystem der Polizei gespeichert sind und deren Einträge einen bestimmten Zusatzhinweis haben, den sogenannten personengebundenen Hinweis. Davon gibt es bundesweit mehrere, zum Beispiel: „bewaffnet“, „gewalttätig“, „Ausbrecher“, „Ansteckungsgefahr“, „Betäubungsmittelkonsument“ oder „Explosivstoffgefahr“. Oder eben „Psychische und Verhaltensstörung“, kurz „PSYV“. Diese Hinweise sollen der Polizei bei einer Identitätsfestellung ermöglichen, sich selbst oder die Person zu schützen.

Einen PSYV-Vermerk gibt es aktuell zu rund 1.600 Menschen in Hessen, schreibt das dortige Innenministerium auf Anfrage. Diese Menschen geht die Taskforce nun systematisch durch, um sie „im Hinblick auf eine bestehende Gefahr/ein bestehendes Risiko zur Begehung einer schweren Gewalttat“ zu bewerten. Das Ministerium betont, es gehe ausschließlich um Personen, die bereits polizeilich in Erscheinung getreten sind und bei denen eine „ärztlich attestierte psychische Erkrankung“ vorliege. Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn die Schuldfähigkeit einer Person durch ein Gutachten überprüft wird oder ein Sachverständiger bei der zwangsweisen Unterbringung in einer Klinik konsultiert wird.

Psychisch erkrankt mit „Risikomarker“

„Aus einer Erkrankung alleine resultiert nicht zwingend eine Gefahr“, heißt es. „Im Fokus“ stünden diejenigen, die „einen Risikomarker zur Begehung einer schweren Gewalttat“ aufweisen. Das Innenministerium listet exemplarisch auf, was ein solcher Risikomarker sein kann: Gewaltaffinität oder Gewaltanwendung, Substanzmittelmissbrauch, akute Krisen wie Suizidalität, Hinweise auf Wahn oder Psychosen oder aktuell ausgesprochene Drohungen gegen andere.

Einige dieser Marker dürften auf sehr viele psychisch erkrankte Personen zutreffen. Es kommt etwa sehr häufig vor, das eine Person sowohl eine Substanzabhängigkeit als auch bestimmte psychische Erkrankungen hat.

Laut Robert-Koch-Institut erhielten im Jahr 2023 40,4 Prozent der Erwachsenen in Deutschland eine Diagnose für eine psychische Störung. Psychische Erkrankungen können sich bei Betroffenen ganz unterschiedlich auswirken und zeigen, sie haben teils so wenig miteinander zu tun wie ein Beinbruch mit einem Magengeschwür.

Ein internationales Klassifikationssystem für Krankheiten listet unter „Psychische und Verhaltensstörungen“ eine Vielzahl von Erkrankungen auf. Dazu gehören etwa Demenz bei einer Alzheimer-Erkrankung, Essstörungen, soziale Phobien als auch paranoide Schizophrenie. Manche der Erkrankungen haben organische Ursachen, andere werden von äußeren Faktoren ausgelöst. Manche verlaufen chronisch, bei anderen treten Beschwerden akut und vorübergehend auf. Über einen Kamm scheren lassen sie sich nicht.

“Erfahrungswissen im Umgang mit psychisch auffälligen Personen“

Doch wie genau funktioniert die Einschätzung der Taskforce und welche Mittel stehen ihr dabei zur Verfügung? Derzeit arbeiten beim Landeskriminalamt 19 Personen in der Arbeitsgruppe, schreibt das Innenministerium. Die meisten davon stammten „aus Organisationseinheiten, welche sich grundsätzlich mit der Bearbeitung von Gefährdungssachverhalten beschäftigen“. Daher würden sie auch „im Umgang mit psychisch auffälligen Personen über entsprechendes Erfahrungswissen verfügen“. Hessen arbeite bereits seit mehreren Jahren mit einem „polizeilichen Bedrohungsmanagement“, bei dem Personen betrachtet werden, „von welchen konkrete Gefahren für andere Personen oder für die Allgemeinheit ausgehen“.

Innenminister setzen Vertrauen bei der Behandlung psychischer Erkrankungen aufs Spiel

Die Mitglieder der Taskforce können sich außerdem Unterstützung und Expertise aus anderen Bereichen einholen, etwa von Psycholog:innen aus dem Zentrum für polizeipsychologische Dienste (ZPD). Die sollen die Arbeitsgruppe „in der Bewertung und Konzepterstellung“ unterstützen. Gemeinsam mit dem ZPD habe die Taskforce auch eine „Bewertungsvorlage“ entwickelt, auf Basis derer die Einschätzung von Gewalt- und Risikopotenzial „kriteriengeleitet“ erfolge, teilt das Innenministerium mit.

Zu den Aufgaben des ZPD in Hessen gehört es, die Polizei bei Einsätzen und Ermittlungen psychologisch zu unterstützen und auch Polizist:innen nach belastenden Ereignissen zu betreuen. Es ist an der hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit angesiedelt.

Gefährderansprachen bei Erkrankten

Geht die Taskforce davon aus, dass eine überprüfte Person schwere Gewalttaten begehen könnte, kann sie mehrere Maßnahmen ergreifen. Grundlage dafür ist das hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG), also das hessische Polizeigesetz.

Laut Innenministerium könnte die Polizei dann andere Behörden oder Institutionen informieren, damit diese aktiv werden können. Sie könnte aber auch selbst agieren und Gefährderansprachen durchführen. Kommen die Beamt:innen zum Ergebnis, dass eine konkrete Gefährdung bestehen könnte, kann sie Kontakt-, Annäherungs- oder Aufenthaltsverbote aussprechen, oder Betroffene observieren oder in Gewahrsam nehmen.

Was auch möglich wäre: Die Daten der betreffenden Personen mit Hessendata auswerten, dem Datenanalysesystem der hessischen Polizei von Palantir. Dafür müssen bestimmte Vorraussetzungen aus dem HSOG erfüllt sein, beispielsweise dass es tatsächliche Anhaltspunkte für anstehende „schwere oder besonders schwere Straftaten“ gibt. „Die Anwendung kam bisher noch nicht zum Tragen“, schreibt das Innenministerium, könne aber „nach erfolgter Einzelfallprüfung herangezogen werden“.

Mehr Daten nach Entlassung aus der Psychiatrie

Seit Beginn ihrer Arbeit im Februar hat die Taskforce PAVG schon etliche Personen überprüft. „Annähernd 80 Prozent der Gesamtpersonenzahl“ seien bereits abgearbeitet, also vermutlich mehr als 1.200 der rund 1.600 Personen mit dem personengebundenen Hinweis „PSYV“. Laut Innenministerium soll der Durchlauf im zweiten Halbjahr 2025 abgeschlossen sein. Danach wird die Taskforce aufgelöst, doch die Überprüfung psychisch erkrankter Menschen in Polizeidatenbanken dürfte nicht enden: Nach „vollständiger Bewertung“ werde die temporär eingerichtete Arbeitsgruppe „in die Regelorganisation überführt“, schreibt das Innenministerium.

Für weitere Personen, die man künftig überprüfen kann, scheint das Land unterdessen selbst sorgen zu wollen: Im Juni haben CDU und SPD in Hessen einen Gesetzentwurf zur Änderung des hessischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes in den Landtag eingebracht. Dieses Gesetz regelt unter anderem, wie und unter welchen Voraussetzungen Menschen zwangsweise in psychiatrischen Kliniken untergebracht werden können. Künftig sollen bei deren Entlassung die Ordnungs- und Polizeibehörden am Wohnort informiert werden, wenn von ihnen „ohne ärztliche Weiterbehandlung eine Fremdgefährdung ausgehen könnte“. Das soll der „effektiven Gefahrenabwehr“ dienen.

Zu einer besseren Versorgung und Begleitung psychisch Erkrankter nach ihrer Entlassung findet sich in dem Entwurf, zu dem im September eine Anhörung im Landtag stattfinden wird, nichts. Genau dieses Defizit wird immer wieder von Betroffenenvertretungen von psychiatrieerfahrenen Menschen oder ärtzlichen und pflegerischen Verbänden kritisiert. So bemängelte etwa die Deutsche Fachgesellschaft Psychiatrische Pflege, dass Maßnahmen wie die Taskforce zu Stigmatisierung statt wirksamer Hilfe führen könnten. Die DFPP betonte die Bedeutung, die „niedrigschwellige, bedarfsgerechte und interdisziplinäre Unterstützungsangebote“ haben und appelierte an den hessischen Ministerpräsidenten, präventive Angebote zu stärken.



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Cyber Resilience Act: BSI wird Marktaufsichtsbehörde


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Die Bundesregierung hat entschieden: Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) soll die Einhaltung des Cyber Resilience Acts (CRA) kontrollieren. Dieser führt für alle möglichen Kategorien vernetzter Geräte Mindestvorschriften für die IT-Sicherheit ein – inklusive Mindest-Updatezeiträumen. Wer die jeweiligen Vorschriften nicht erfüllt, darf seine Geräte in den kommenden Jahren schrittweise nicht mehr in der EU auf den Markt bringen. Damit das funktionieren kann, soll das BSI nun überwachen, ob Hersteller und Importeure die Regeln einhalten. Dass das BSI zuständig sein soll, meldete die Bundesregierung jetzt an die europaweit zuständige EU-Kommission.

Die Behörde werde ihre „Rolle sehr gewissenhaft ausfüllen und darauf achten, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre IT-Produkte mit einem sicheren Gefühl nutzen können“, kündigte Präsidentin Claudia Plattner an. Der CRA sei ein „Gamechanger für die Sicherheit digitaler Produkte“, da damit in der Breite das Cybersicherheitsniveau gesteigert werde, so Plattner. Eine Komplettüberwachung aller vernetzten Geräte ist dabei aber weder praktisch möglich noch gesetzlich vorgesehen. Wie bei der behördlichen Marktüberwachung üblich, will das BSI stattdessen stichprobenartig oder in gezielten Aktionen IT-Produkte auf Cybersicherheit überprüfen.

Bislang war das BSI keine Marktüberwachungsbehörde, auch wenn es mit dem IT-Sicherheitskennzeichen und der Befugnis für Produktwarnungen aus dem BSI-Gesetz schon verwandte Kompetenzen hatte. Im Rahmen des CRA darf die Behörde künftig bis zu 15 Millionen Euro oder 2,5 Prozent des weltweiten Umsatzes eines Anbieters als Strafe verhängen, je nachdem, welche Summe höher ist. So wie auch bei anderen Marktüberwachungs-Regimen darf das BSI künftig dann auch bei regelwidrigen Produkten ein Vertriebsverbot aussprechen. Zugleich ist das BSI als Konformitätsbewertungsstelle künftig für die Kriterien zuständig, nach denen Dritte die Einhaltung von Sicherheitsvorgaben für die unterschiedlichen Produktkategorien des CRA vergeben. Schnittstellen wird es auch weiterhin zur Bundesnetzagentur geben: Diese ist für einige verwandte Marktüberwachungsaufgaben zuständig, etwa im Bereich der sogenannten Funkanlagen-Richtlinie.

Für die Elektro- und Digitalindustrie sei es eine gute Nachricht, dass die Zuständigkeit nun klar benannt sei, sagt Lennard Kreißl vom ZVEI, der die Unternehmen im Verband bei der Cybersicherheit auf Produktebene gut aufgestellt sieht. „Eben deshalb wünschen wir uns eine starke und umfassende Marktüberwachung, die dazu aber mit genügend Ressourcen und Kapazitäten ausgestattet werden muss“, sagt Kreißl auf Anfrage von heise online. Hier müsse das BSI in der Fläche noch aufgestockt werden, fordert der für Cybersicherheit zuständige Manager des ZVEI.


(mki)



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Unionsfraktion jetzt gegen Chatkontrolle, Innenministerium will sich nicht äußern


Die Unionsfraktion im Bundestag stellt sich gegen eine anlasslose Überwachung von Chats und damit gegen die Chatkontrolle, die am 14. Oktober im EU-Rat abgestimmt werden soll.

Bei einer Pressekonferenz am Dienstagnachmittag sagte der Fraktionsvorsitzende der Union, Jens Spahn: „Wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion sind gegen die anlasslose Kontrolle von Chats. Das wäre so, als würde man vorsorglich mal alle Briefe öffnen und schauen, ob da etwas Verbotenes drin ist. Das geht nicht, das wird es mit uns nicht geben.“

Gleichzeitig sei klar, dass Kindesmissbrauch bekämpft und geahndet können werden müsse. Deswegen sei es auch grundsätzlich gut, dass die Europäische Union sich dieses Themas annehme. „Am Ende muss gelingen, dass die Verordnung, die geplant ist auf europäischer Ebene, Kinder wirksam schützt, ohne dabei die Sicherheit und die Vertraulichkeit individueller Kommunikation zu gefährden“, so Spahn weiter.

„Abstimmung noch nicht abgeschlossen“

Was das für die bis morgen erwartete Einigung der Bundesregierung bedeutet, ist noch unklar. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte gegenüber netzpolitik.org, die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung über eine Positionierung zum aktuellen Verordnungsentwurf sei noch nicht abgeschlossen. Zu laufenden Abstimmungen äußere sich das Ministerium grundsätzlich nicht. Das Bundesjustizministerium antwortete nicht auf eine Presseanfrage von netzpolitik.org zum Thema.

Elina Eickstädt, Sprecherin des CCC und Teil des Bündnisses „Chatkontrolle stoppen“ warnt allerdings: „Auch wenn Jens Spahn sich gegen die Chatkontrolle ausspricht, entscheiden letztendlich BMI und BMJ über die Positionierung der Bundesregierung.“ Entscheidend sei nicht nur das der dänische Vorschlag am 14. Oktober abgelehnt werde, sondern auch, dass sich die Bundesregierung generell gegen Client-Side-Scanning positioniere.

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Union bekommt viele Zuschriften zur Chatkontrolle

Das Thema Chatkontrolle hat in den letzten Tagen hohe Wellen geschlagen und ist seit letzter Woche ein politischer Dauerbrenner in sozialen Medien, der viele Menschen mobilisiert hat. Jens Spahn bestätigte in der Pressekonferenz auch, dass die Unionsfraktion viele Zuschriften zum Thema erreichen würden. Auch der bayerische Digitalminister Fabian Mehring (Freie Wähler) sowie der CSU-Europaageordnete Christian Doleschal sprachen sich nun gegen die Chatkontrolle aus.

Zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen haben sich in den letzten Tagen mit Nachdruck gegen die Chatkontrolle positioniert, darunter Amnesty International, Reporter ohne Grenzen, der Deutsche Kinderschutzbund, aber auch Wirtschaftsverbände wie eco und Bitkom sowie europäische Digital-Unternehmen. Auch Messenger wie Signal, Threema und WhatsApp sind gegen die Chatkontrolle.

Seit Jahren reden sich Hunderte von IT-Expertinnen und Sicherheitsforschern, Juristinnen, Datenschützern, Digitalorganisationen, Tech-Unternehmen, Messengern, UN-Vertretern, Kinderschützern, Wächterinnen der Internetstandards und Wissenschaftlerinnen weltweit den Mund gegen die Chatkontrolle fusselig. Eine unglaubliche Breite der Zivilgesellschaft lehnt die Chatkontrolle ab, weil sie die größte und gefährlichste Überwachungsmaschine Europas werden würde.

Zivilgesellschaft mobilisiert gegen Chatkontrolle

Das Bündnis „Chatkontrolle stoppen“ ruft derzeit dazu auf, für die Abstimmung relevante Personen und Organisationen zu kontaktieren. Das sind vor allem die an der deutschen Positionsfindung beteiligten Bundesministerien sowie die Fraktionen und Abgeordneten der Regierungsparteien im Bundestag. Am besten wirken direkte E-Mails und Telefonanrufe oder auch rechtzeitig ankommende Briefe. Auf der Website des Bündnisses gibt es Tipps und Adressen, um selbst aktiv zu werden.

Gleichzeitig hat das Bündnis eine Last-Minute-Petition gestartet, in der es die Bundesregierung auffordert, sich im EU-Rat gegen die Chatkontrolle zu stellen.



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Spahn: „Anlasslose Chatkontrolle wird es mit uns nicht geben“


In die Debatte um die Chatkontrolle kommt kurz vor der entscheidenden EU-Ratssitzung Bewegung. Am Dienstagnachmittag erteilte Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) der umstrittenen Maßnahme eine Absage. „Wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion sind gegen die anlasslose Kontrolle von Chats“, sagte Spahn am Nachmittag vor Journalisten in Berlin. Wie heise online aus Fraktionskreisen erfuhr, soll die Chatkontrolle vorerst nicht im Rat zur Abstimmung kommen.

„Das wäre so, als würde man vorsorglich mal alle Briefe öffnen und schauen, ob da etwas Verbotenes drin ist“, so Spahn. „Das geht nicht, das wird es mit uns nicht geben.“ Zugleich sei aber klar, dass Kindesmissbrauch bekämpft werden können müsse, betonte der Fraktionschef, und lobte die EU-Initiative. Eine Verordnung müsse Kinder wirksam schützen, „ohne dabei die Sicherheit und Vertraulichkeit individueller Kommunikation zu gefährden“.

Knackpunkt ist das Wort „anlasslos“. Die Union erteilt damit einer generellen Massenüberwachung eine Absage. Doch auch für eine anlassbezogene Überwachung von verschlüsselten Chats müsste die Technik massiv geschwächt werden, um Dritten Zugang zu den Inhalten zu ermöglichen. Damit wäre die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zwischen den Clients gebrochen.

Der erneute Vorstoß für eine Chatkontrolle wird von der dänischen Ratspräsidentschaft unter dem Banner der Bekämpfung des Kindesmissbrauchs geführt. Das EU-Parlament ist entschieden dagegen, das Grundrecht auf vor staatlichem Zugriff geschützte Kommunikation drastisch einzuschränken. Der EU-Rat der Mitgliedsstaaten sollte ursprünglich in der kommenden Woche darüber abstimmen.

Im Rat hatte bisher eine Minderheit mit Deutschland, Polen, Österreich und den Niederlanden eine Entscheidung verhindert. Sollte einer von den vier umfallen, wäre die Sperrminorität dahin.

In der Bundesregierung hat sich Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) bisher offen für den Vorstoß der Dänen gezeigt. Die SPD lehnt die Chatkontrolle weiterhin und begrüßte die Äußerungen Spahns. Es sei gut, dass sich die Union den Bedenken anschließe, sagte SPD-Fraktionsvize Sonja Eichwede. „Der Schutz von Kindern ist zentral, aber verdachtslose Überwachung privater Kommunikation ist der falsche Weg.“

Bereits im Laufe des Tages hatte sich abgezeichnet, dass es offenbar noch Redebedarf gibt. Zwar hatten sich Dobrindts Innenministerium und das Justizministerium von Stefanie Hubig (SPD) im Grundsatz auf eine Abstimmungsposition verständigt. Doch dann musste die Bundesregierung feststellen, dass auch die sie tragenden Bundestagsfraktionen eigene Sichtweisen haben.

So kam scharfe Kritik daran auf, dass die neue Koalition die Fragen im Zusammenhang mit der geplanten Verordnung bislang nicht ausreichend diskutieren konnte. Nachdem die Verordnung nun bereits drei Jahre diskutiert werde, gebe es keinen Grund, nun binnen weniger Stunden eine deutsche Positionierung ohne gründliche Beteiligung mit den Abgeordneten im Bundestag durchzudrücken, heißt es aus Fraktionskreisen.

Gegen die EU-Pläne formiert sich breiter Widerstand. Die Betreiber des Messengers Signal haben angekündigt, ihren Dienst in der EU einzustellen, sollte die Politik die Verschlüsselung unterwandern. Auch andere Messengerdienste haben das Vorhaben kritisiert. Scharfe Kritik äußerten auch IT-Verbände, Bürgerrechtsorganisationen und Medienverbände.


(vbr)



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