Datenschutz & Sicherheit

Polizeigesetz-Entwurf: Auch Schleswig-Holstein will Verhaltensscanner


Magdalena Finke will verhindern, dass Menschen andere Menschen mit Messern angreifen. Aus dieser Motivation heraus hat die christdemokratische Innenministerin von Schleswig-Holstein ein Gesetz vorgelegt, dass es in sich hat. „Gesetz zur Fortentwicklung polizeirechtlicher Maßnahmen für einen wirksamen Schutz der öffentlichen Sicherheit“ heißt es. Es erlaubt der Polizei des Bundeslandes den Einsatz einer breiten Palette von Überwachungstechnologie.

Ein Fokus liegt dabei auf Videoüberwachung, die mit sogenannter Künstlicher Intelligenz kombiniert wird. Die soll künftig nicht nur automatisch Menschen identifizieren, sondern auch erkennen, was diese tun und sie über mehrere Kameras hinweg verfolgen.

KI-gestützte Videoüberwachung ist in deutschen Sicherheitsbehörden gerade superhip. Hessen betreibt im Frankfurter Bahnhofsviertel bereits automatisierte Gesichtserkennung. In Hamburg und dem baden-württembergischen Mannheim werden derweil Verhaltensscanner getestet, Berlin hat sie gerade erlaubt, zahlreiche Bundesländer planen ihren Einsatz – noch gibt es aber keinen einzigen Fall, in dem diese eine Straftat verhinderten oder auch nur bei deren Aufklärung nützlich waren.

Schleswig-Holstein will sich nun gleich beide Technologien – Live-Gesichtserkennung und Verhaltensscanner – auf einmal gönnen und noch die automatische Nachverfolgung obendraufsetzen. Mit der KI-Videoüberwachung sollen dann nicht nur Straftäter*innen gejagt werden, sondern auch Menschen, die Ordnungswidrigkeiten begehen. Die geplante Speicherfrist für die erstellten Videos ist zudem mit einem Monat außergewöhnlich lang.



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Finke will auch palantirartige Big-Data-Analysen erlauben

Gerade befasst sich die schwarz-grüne Landesregierung mit Finkes Entwurf. Er beinhaltet neben der Video-KI weitere technologiebasierte Überwachungsmaßnahmen, die der Landespolizei künftig erlaubt werden sollen. Darunter ist beispielsweise die Erlaubnis zu Big-Data-Analysen, wie sie mit Software von Palantir möglich sind. In diese Analysen dürfen auch Funkzellendaten und nicht näher spezifizierte Informationen aus dem Internet einbezogen werden.

Außerdem will die Innenministerin es der Polizei erlauben, Fotos von Menschen mit im Internet verfügbaren Bildern abzugleichen, um mehr über die Personen zu erfahren. Dabei ist der Aufbau der dazu nötigen Datenbanken illegal. Und elektronische Fußfesseln sollen künftig nicht nur Sexualstraftätern angelegt werden dürfen, sondern auch Menschen, die in Zukunft womöglich „terroristische Straftaten“ begehen könnten. Wenn ein Mensch Gegenstände mit sich führt, die darauf hindeuten, dass er eine Ordnungswidrigkeit plant, darf die Polizei die Person nach dem Gesetzentwurf unter Umständen auch vorbeugend in Gewahrsam nehmen.

All die Maßnahmen aus dem Entwurf sind explizit dazu gedacht, Angriffe mit Messern zu verhindern. Doch das Video-KI-Tool, mit dem sich solche Taten womöglich tatsächlich unterbinden ließen – die automatisierte Erkennung von bestimmten Objekten wie beispielsweise Messern – nennt der Gesetzentwurf nicht.



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