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Porsche-Holding investiert Geld in Militär-Startups


Die Porsche Automobil Holding SE wird zum Wagniskapitalgeber für den Militärbereich. Die mehrheitlich im Eigentum der Familie Porsche-Piëch stehende Holding wird eine entsprechende Plattform für „Investitionen in aufstrebende Technologieunternehmen im Defense-Bereich“ aufbauen, woran sich noch weitere Investoren beteiligen sollen – insbesondere andere europäische Milliardärsfamilien.

„Wir wollen uns im Portfoliosegment verstärkt im Verteidigungs- beziehungsweise verteidigungsnahen Bereich engagieren, ohne unseren grundsätzlichen Fokus auf Mobilitäts- und Industrietechnologie zu verändern“, erläutert Hans Dieter Pötsch, Vorstandsvorsitzender der Porsche SE. Das Unternehmen ist mit 31,9 Prozent der Anteile der mit Abstand größte Aktionär der Volkswagen AG. Zudem hält die Porsche AG direkt 12,5 Prozent am Autohersteller Porsche. Dieser steht zu gut drei Viertel im Eigentum Volkswagens, sodass die indirekte Beteiligung der Porsche SE an der Porsche AG höher ist.

Im Fokus der Militärinvestitionen sollen laut Mitteilung technische Bereiche liegen, wie zum Beispiel Satellitenüberwachung, Aufklärungs- und Sensorsysteme, IT-Sicherheit oder Logistik- und Nachschubsysteme. Dafür möchten die Porsche–Piëchs noch andere Investmentgesellschaften gewinnen, hinter denen ausnehmend wohlhabende europäische Familien stehen. Sie dürfen sich auf eine baldige Einladung zu einem „Defense Day“ freuen.

Laut Bloomberg Law, das sich auf Eingeweihte beruft, soll sich allerdings auch die Deutsche Telekom beteiligen. Insgesamt ist demnach eine halbe Milliarde Euro Wagniskapital geplant. Ganz neu ist das Gebiet für die Porsche-Holding übrigens nicht: Sie ist bereits an Anbietern von Dual-Use-Technik beteiligt, darunter Isar Aerospace und Quantum Systems.

Anlass für die erweiterte Strategie sollen insbesondere Russlands Überfall auf die Ukraine, zunehmende Spannungen in Asien und die rollenden Angriffe auf Kritische Infrastruktur (Kritis) sein. Da möchte die Familie Porsche-Piëch helfen, „unsere Werte, Demokratie und Freiheit“ zu verteidigen.

Die am Mittwoch berichteten Finanzergebnisse der Porsche-Holding sind, wenig überraschend, dominiert von den Ergebnissen der großen Beteiligungen: Volkswagen und Porsche. Das Ergebnis aus Equity-bewerteten Anteilen des ersten Halbjahres 2025 ist im Vergleich zum gleichen Zeitraum 2024 um fast 80 Prozent auf 466 Millionen Euro eingebrochen. Darin enthalten ist eine Wertberichtigung der Beteiligung an der Porsche AG von -872 Millionen Euro, nur in geringem Maße kompensiert durch eine Aufwertung der Volkswagen-Anteile in Höhe von 55 Millionen Euro.

Betriebliche Aufwendungen der Holding sind von 16 auf 19 Millionen Euro gestiegen. Der Finanzverlust ist um gut sechs Prozent auf 132 Millionen Euro gestiegen. Nach einer Steuergutschrift in Höhe von netto einer Million im Vorjahreshalbjahr musste die Holding diesmal 15 Millionen Euro für Steuern rückstellen. In Summe bleiben 300 Millionen Euro Ergebnis nach Steuern, ein Rückgang von 86 Prozent.

Im ersten Halbjahr hat die Porsche SE ihre Schulden um 222 Millionen Euro auf 4,938 Milliarden Euro reduziert. Zudem konnte sie 1,5 Milliarden Euro Verbindlichkeiten auf neu ausgegebene, niedriger verzinste Schuldscheine umschichten.


(ds)



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Mehr als 48.000 Anzeigen wegen Cybercrime in Bayern


Bayernweit gibt es weiterhin eine große Gefahr für Angriffe per Internet auf Behörden, Privatpersonen und Unternehmen. Dies geht aus dem Bericht zur Cybersicherheit in Bayern 2025 hervor, der in München vorgestellt wurde. „Nach der polizeilichen Kriminalstatistik wurden in Bayern im zurückliegenden Berichtszeitraum über 48.000 Fälle von Cybercrime zur Anzeige gebracht“, sagte Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Die tatsächliche Anzahl der Straftaten in diesem Bereich sei aber vermutlich noch um ein Vielfaches höher.

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Neben der großen Zahl an Attacken von Hackern macht den Sicherheitsbehörden dabei insbesondere die zunehmende Professionalisierung der Täter und der Einsatz von Künstlicher Intelligenz bei Cyberangriffen Sorge. „Der Schutz von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft vor Bedrohungen aus dem Cyberraum hat sich in den letzten Jahren zu einem essenziellen Bestandteil der inneren Sicherheit entwickelt“, betonte Herrmann.

Gleiches gelte für die zunehmende Anzahl an mutmaßlich politisch motivierten Cyberattacken, neben den früher überwiegenden finanziellen Interessen der Täter. „Es muss davon ausgegangen werden, dass fremde Nachrichtendienste und staatlich gesteuerte ausländische Akteure vielfach Überlastungsangriffe, sogenannte DDoS-Attacken, oder Desinformationskampagnen als Mittel zur politischen Einflussnahme und zur Manipulation der öffentlichen Meinung nutzen, um das Vertrauen in staatliche Institutionen und unsere Demokratie zu untergraben“, sagte Herrmann.

In Bayern kämpft das Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik – kurz LSI – gegen die Angriffe auf das Behördennetz aus dem Cyberraum. „Das Cyber Defence Center im LSI ist hierfür ein wesentlicher Baustein: Täglich werden rund 2,7 Milliarden Datensätze auf Angriffsindizien analysiert und in 2024 rund 390 Millionen verdächtige E-Mails bereits beim Empfang blockiert – davon rund eine Million mit neuartigem Schadcode“, sagte Finanzminister Albert Füracker (CSU).

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Zudem habe die Polizei ein flächendeckendes Netzwerk hochspezialisierter Fachkommissariate und -dezernate zum Schutz vor Cyberattacken eingerichtet. Auch sogenannte „Quick-Reaction-Teams“ stünden Betroffenen rund um die Uhr zur Verfügung.

Seit 2015 kümmert sich zudem die Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) um die Verfolgung der Täter. 2024 hätten zahlreiche Erfolge bei der Bekämpfung von Cyberkriminalität, -spionage und -sabotage erzielt werden können. Ein Beispiel sei die Zerschlagung der weltweit agierenden Ransomware-Gruppierung „8Base“. Allein in Deutschland habe es mindestens 365 nachgewiesene Angriffe dieser Gruppe gegeben.

Aus der Sicht von Justizminister Georg Eisenreich (CSU) muss der strafrechtliche Schutz gegen hybride Angriffe dringend verbessert werden: „Viele der Straftatbestände stammen noch aus der Zeit des Kalten Krieges. Angesichts anhaltender Vorfälle wie Drohnenflüge über Flughäfen und Kasernen oder Fake News auf nachgeahmten Internetportalen muss der strafrechtliche Schutzrahmen für das 21. Jahrhundert fortentwickelt werden.“ So brauche es etwa einen neuen Straftatbestand für Drohnenflüge mit Spionageverdacht.


(dmk)



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Gerade beim Sport? Dann packt Google den Geschäftsvertrag in einen Podcast


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Google erweitert seinen Cloud-Speicherdienst Drive um eine KI-gestützte Funktion, die PDF-Dokumente automatisch in Audio-Zusammenfassungen umwandelt. Nutzer können mit einem Klick aus umfangreichen Dokumenten wie Branchenberichten, Verträgen oder Meeting-Protokollen eine Audio-Datei im Podcast-Stil generieren lassen.

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Die neue Gemini-Funktion basiert auf derselben Technik, die auch in Googles Notiz-Tool NotebookLM zum Einsatz kommt. Es umfasst unter anderem automatisch generierte Audio-Diskussionen zwischen zwei KI-Stimmen. Die erzeugten Audio-Dateien dauern je nach Umfang des Quelldokuments zwischen zwei und zehn Minuten und werden automatisch in einem eigenen Ordner „Audio Overviews“ im Google Drive des Nutzers abgelegt.

Nach der Erstellung auf einem Desktop erhalten Nutzer eine E-Mail-Benachrichtigung, sobald die Audio-Datei fertiggestellt ist. Die Zusammenfassungen lassen sich anschließend von allen Geräten aus abspielen, die Zugriff auf Google Drive haben – einschließlich Mobilgeräten. Google positioniert das Feature primär für Nutzer, die lange Dokumente während anderer Tätigkeiten – zum Beispiel Pendeln oder Sport – „lesen“ möchten.

Anders als bei einer einfachen Text-to-Speech-Ausgabe fasst die KI die wesentlichen Inhalte des PDFs zusammen und präsentiert sie in einem Dialog-Format. Die KI-Technik analysiert dazu den Dokumentinhalt und extrahiert die Kernaussagen, bevor sie diese in eine möglichst natürlich klingende Audio-Diskussion umwandelt.

Zum Marktstart unterstützt die Funktion ausschließlich englischsprachige PDF-Dokumente. Google macht keine Angaben dazu, wann weitere Sprachen folgen sollen. Auch andere Dateiformate wie Word-Dokumente oder PowerPoint-Präsentationen werden zunächst nicht unterstützt.

Die Audio-Overviews sind Teil des Gemini-Angebots für Google Workspace und damit nicht für alle Drive-Nutzer verfügbar. Das Feature wird sowohl über den Rapid-Release- als auch über den Scheduled-Release-Kanal an die Anwender verteilt. Workspace-Administratoren können die Funktion für ihre Organisation konfigurieren. Informationen hierzu finden sich im Workspace-Blog.

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(fo)



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Irische Medienaufsicht untersucht X auf DSA-Verstöße bei der Content-Moderation


Elon Musks Kurznachrichtendienst X wird der Prüfung auf Einhaltung des DSA (Digital Services Act) der EU hinsichtlich Content-Moderation unterzogen. Das kündigte die irische Medienkommission Coimisiún na Meán an. Die Aufsichtsbehörde wird untersuchen, ob Nutzer der Plattform ein Widerspruchsrecht haben, wenn ihre Anträge auf Löschung von Beiträgen abgelehnt werden, obwohl diese nach Meinung der Anwender gegen die Nutzungsbedingungen von X verstoßen, etwa bei Hass-Postings.

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Die irische Medienaufsicht (CNAM) ist innerhalb der Europäischen Union für diese Angelegenheiten zuständig, denn X (vormals Twitter) hat wie auch Meta Platforms und TikTok seinen europäischen Sitz in Irland. Erst im Juli wurde in Berlin eine Klage gegen den Kurznachrichtendienst X wegen Hass-Postings abgewiesen, weil Berliner Gerichte dafür nicht zuständig sind. Der Erfüllungsort wurde in Irland gesehen, sodass sich die Gerichte mit dem Fall antisemitischer Hass-Postings inhaltlich nicht befassen konnten.

Das ist Angelegenheit der CNAM, die ihre Untersuchung von X nach Beschwerden eines Nutzers und HateAid, einer gemeinnützigen Organisation zur Unterstützung von Online-Hassreden und Hasskommentaren betroffener Personen, aufgenommen hat. Artikel 20 des Gesetzes für digitale Dienste (DSA) schreibt großen Online-Plattformen wie X ein effektives internes Beschwerdesystem vor, durch das Anwender gegen Entscheidungen der Plattformen vorgehen können. Das betrifft sowohl Beiträge als auch gesperrte oder gelöschte Nutzerkonten.

Die Untersuchung der CNAM wird nun prüfen, ob Anwender gegen von X abgelehnte Löschanträge einzelner Beiträge vorgehen können, selbst wenn diese nach Ansicht der Nutzer den Nutzungsbedingungen widersprechen. Auch wird untersucht, ob die Anwender über das Ergebnis eines Löschantrags und über ihr Widerspruchsrecht informiert werden. Zudem wird die CNAM den internen Beschwerdeprozess bei X analysieren, denn dieser muss einfach erreichbar und nutzerfreundlich sein.

„Das Recht der Nutzer, illegale oder gegen die Nutzungsbedingungen einer Plattform verstoßende Inhalte zu melden, sowie das Recht, gegen die Entscheidung einer Plattform Berufung einzulegen, ist ein Grundpfeiler des DSA“, erklärt John Evans, Beauftragter für digitale Dienste bei der CNAM. „Diese Untersuchung soll klären, ob X die Nutzer ordnungsgemäß über ihr Recht informiert hat, Entscheidungen anzufechten, die nach Meldungen von Inhalten getroffen werden, die ihrer Ansicht nach gegen die Nutzungsbedingungen von X verstoßen. Nutzer müssen über die Entscheidung der Plattform und ihr Widerspruchsrecht informiert werden. Das Widerspruchsrecht ist ein grundlegendes Recht und ein Eckpfeiler des DSA.“

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Die Untersuchung von X ist die erste ihrer Art, nachdem die irische Medienaufsicht vor rund einem Jahr einen Online-Sicherheitskodex mit strengen Vorschriften für Plattformen wie Instagram, TikTok und YouTube veröffentlicht hat. Damit will der irische Regulierer EU-weit Hass und Hetze in sozialen Netzwerken untersagen und sicherstellen, dass Plattformen zum Teilen von Videos ihre Nutzer vor Hass und Hetze sowie sonstigen Schaden im Internet schützen.

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Sollte die CNAM feststellen, dass X gegen den DSA verstößt, drohen der Plattform von Elon Musk finanzielle Sanktionen. Dazu gehört ein Bußgeld in einer Höhe von bis zu 6 Prozent des Jahresumsatzes.


(fds)



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