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Porter NPE: Der Kleintransporter von Piaggio ist nun auch als E-Auto erhältlich


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Trotz oder gerade wegen seiner Kompaktheit ist der Kleintransporter Piaggio Porter in Italien und vielen anderen Exportmärkten eine feste Größe. Jetzt ist das kleine Nutzfahrzeug in einer batterieelektrischen Version als Porter NPE erhältlich. Damit erweitert der italienische Traditionshersteller seine Porter NP6-Familie um einen Zero-Emission-Transporter. Damit kann dieses Modell seine Vorteile wie gute Manövrierbarkeit und im Segment überdurchschnittliche Nutzlast auch in urbanen Bereichen ausspielen, die für Fahrzeuge mit Verbrennungsantrieben gesperrt sind. Piaggio bietet den Porter NPE in drei neuen Werksausstattungsvarianten als Pritsche, Kipper oder Kipper mit höherer Bordwand an. Sie kommen zur klassischen Version als Fahrgestell für beliebige Aufbauten nach Kundenwunsch.

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Alle drei Ladeflächen-Werksausstattungen zeichnen sich durch eine galvanisierte und pulverbeschichtete Stahlstruktur mit dreiseitig öffnenden Aluminium-Seitenwänden aus. Das elektrohydraulische Kippsystem erlaubt dank mobilem Bedienfeld, den Kippvorgang hinter dem Fahrzeug zu beobachten und entsprechend genauer zu steuern. Die Nutzlasten gibt Piaggio mit 880 kg für den Pritschenwagen, 790 kg für den Kipper und 730 kg für den Kipper mit erhöhten Bordwänden an. Die Ladefläche misst 2800 mal 1620 mm, die Bordwandhöhen mit 400 respektive 600 mm. Das Chassis gibt Piaggio für eine Nutzlast von bis zu 1050 kg frei, für die tatsächliche Nutzlast ist noch das Gewicht des Aufbaus abzuziehen.


Als serienmäßige Sonderausstattung bietet Piaggio eine Pritsche für den Porter NPE an. (Bild:

Piaggio

)

Die Kabine wurde auch in Anbetracht des Einsatzes auf engen Bergstraßen oder in historischen Innenstädten auf 1640 mm Breite begrenzt – sie ist damit mindestens 500 mm schmaler als bei einem typischen leichten Nutzfahrzeug. In seiner kleinsten Konfiguration beansprucht der Piaggio Porter NPE – wie die gesamte Porter-NP6-Familie – nur 6,9 m² Verkehrsfläche. Damit eignet er sich weiterhin ideal als Kommunalfahrzeug für Straßenmeistereien und Stadtwerke oder für den Garten- und Landschaftsbau. Der Radstand beträgt 2650 oder 3070 mm, das Leergewicht 1756 kg, die Länge ist ausstattungsabhängig. Wie bei Transportern üblich wählt Piaggio die bei Autos seit 125 Jahren bewährte Lösung mit zwei Längsträgern und einer an Blattfedern gleichzeitig geführten und gefederten Hinterachse. Vorn hat der Porter NPE Einzelradaufhängung.


So viel Komfort boten vor ein paar Jahren Pkw. Einen zentralen Bildschirm hat der Piaggio Porter NPE aber nicht. (Bild:

Piaggio

)

Als Antrieb wählte Piaggio die branchenübliche Lösung, bei der Motor, Wechselrichter und Getriebe in einer Einheit zusammengefasst sind. Sie treibt die Hinterachse an, um bei Beladung und bergauf die größtmögliche Traktion sicherzustellen. 150 kW Spitzen- und 60 kW Dauerleistung korrespondieren mit 342 Nm Spitzen- und 128 Nm Dauerdrehmoment. Der elektrische Antrieb beschleunigt den Porter NPE auf eine Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h und ist damit für den vorgesehenen Einsatz des neuen City-E-Trucks geeignet.

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Seine 42 kWh fassende 350-Volt-LFP-Batterie zwischen den Chassis-Längsträgern garantiert laut WLTP einem Porter NPE mit Kastenaufbau bei 60 km/h eine urbane Reichweite bis zu 250 km, sonst sind 200 km angegeben. Im DC-Schnelllademodus soll die Batterie günstigstenfalls in 30 Minuten von 20 (!) auf 70 (!) Prozent aufladbar sein, AC-Laden mit 11 kW soll das innerhalb von vier Stunden schaffen. Eine serienmäßige Batterievorwärmung soll bei Kälte die Ladevorgänge nicht zu lang werden lassen. Piaggio gewährt auf den Lithium-Eisenphosphat-Akku eine Garantie von 8 Jahren oder 160.000 km.

Der Porter NPE ist mit Sicherheitssystemen gemäß der europäischen Verordnung GSR 661/2009/EG ausgestattet. Das umfasst unter anderem eine autonome Notbremsung (AEB), ein Spurhaltesystem (ELKS), einen adaptiven Tempomaten (ISA), Park-Kollisionswarnung (PCW), Reifendruck-Überwachung (TPMS), eine elektronische Parkbremse (EPB), Stabilitätskontrolle (ESC), Anhängerstabilisierung (TSM), Schlupfregelung (TCS), aktiven Überrollschutz (ARP) und einige mehr.

Der neue Porter NPE ist ab sofort in den Farben Marmorweiß, Bernsteinorange, Jadegrün und der für Piaggio-Transporter seit Jahrzehnten traditionellen Farbe Opalblau erhältlich. Eine offizielle Preisempfehlung des Herstellers steht noch aus.

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(fpi)



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Stört beim Sterngucken: Auch Amazons Leo-Konstellation zu hell für die Forschung


Amazons Internetsatelliten für die kürzlich in Leo umbenannte Konstellation sind am Nachthimmel zwar nicht so hell wie die hellsten Satelliten, stören aber unter Umständen das Sterngucken und fast ausnahmslos die Forschung. Das ist das Ergebnis einer jetzt vorgestellten Analyse, in der auch davor gewarnt wird, dass Amazons Satelliten künftig noch mehr Licht reflektieren könnten. Damit trägt die Megakonstellation zur Lichtverschmutzung aus der Erdumlaufbahn bei.

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Die Messwerte entsprechen demnach dem, was anfangs bei Starlink-Satelliten gemessen wurde, deren Reflexionen konnten aber abgedimmt werden. Bei Amazon arbeitet man ebenfalls mit der Forschung zusammen, um die Auswirkungen zu minimieren.

Für die jetzt vorgelegte Arbeit hat eine Gruppe von Astronominnen und Astronomen die Helligkeit der Leo-Satelliten am Nachthimmel mit unterschiedlichen Techniken vermessen. Ermittelt hat die Gruppe um Anthony Mallama vom Zentrum für den Schutz des Nachthimmels der IAU, dass 92 Prozent der Satelliten während ihres Betriebs das Helligkeitslimit übertreffen, das die Internationale Astronomische Union für die Forschung festgelegt hat. Ein Viertel lenke von der „ästhetischen Bewunderung des Nachthimmels“ ab, wie sie es nennen. Zweiteres liegt bei einer scheinbaren Helligkeit von 6 mag, die ungefähr 4800 Sterne übertreffen. Das Forschungslimit liegt bei 7 bis 8 mag, je nach Entfernung der Satelliten.

In der noch nicht unabhängig überprüften Analyse weist die Forschungsgruppe darauf hin, dass Amazon an einer Abdunkelung der Satelliten arbeitet. Dazu könnte etwa die Unterseite eine Art Spiegel erhalten, der das Sonnenlicht ins All reflektiert. Die Forschungsergebnisse sind für sich genommen also kein Alarmzeichen, reihen sich aber ein in die länger werdende Liste von Warnungen vor den Auswirkungen der rasch anwachsenden Satellitenzahl für die Astronomie. Die Forschungsgruppe betreibt zudem eine eigene Internetseite, auf der die Messergebnisse für verschiedene Megakonstellationen einander gegenübergestellt werden.

Wenig überraschend sind die BlueBird-Riesensatelliten des US-Unternehmens AST SpaceMobile laut der Liste die mit Abstand hellsten am Nachthimmel. Im Schnitt sind die mit 3,44 mag so hell, dass sie nur von wenigen hundert Sternen überstrahlt werden. Die hellsten kommen aber auf eine scheinbare Helligkeit von etwa 2 mag, das entspricht der des Nordsterns. Für die Astronomie sind sie damit ein großes Problem – das gilt in geringerem Maß auch für Starlink-Satelliten und solche der beiden chinesischen Megakonstellationen Qianfan und Guowang. Lediglich OneWeb beeinträchtigt das Sterngucken nicht, die europäische Konstellation erreicht zudem genau das Helligkeitslimit für die Forschung.

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(mho)



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Linux-Apps für Stifte: Notizen und Zeichnungen mit Convertibles und Tablets


Wer ein iPad Pro oder Surface Tablet besitzt, weiß die Bedienung per Stift zu schätzen. Intuitiv handschriftliche Notizen anlegen, ohne Tastaturgeklapper, aber auch schnell das Gekritzel rückstandsfrei löschen oder mittels Verschieben die Gedanken neu ordnen. Darauf müssen auch Pinguin-Fans nicht verzichten. Die Technik findetauch bei Linux-tauglichen Convertible-Notebooks mit Touchscreen Verwendung, wie dem kürzlich von uns getesteten Framework Laptop 12. Mit komplett umgeklapptem Display lässt es sich wie ein Tablet halten. Die Tastatur ignoriert Eingaben und der Bildschirminhalt dreht sich, je nachdem, ob man das Gerät hochkant oder quer hält. Gängige Linux-Desktops wie Gnome und KDE Plasma sowie verbreitete Distributionen wie Fedora und Ubuntu erkennen das und unterstützen die Eingabe mit Zeichentablett und Stylus-Stift.

Doch die Hardware-Unterstützung ist nur die halbe Miete. Richtig Spaß macht so ein Convertible erst mit einer App, die die Stifteingaben inklusive Druckstärke erkennt. Wir haben uns daher erneut den Framework Laptop 12 geschnappt und darauf Linux-Apps getestet, die für Notizen und einfache Zeichnungen ausgelegt sind. Nach Recherchen auf Flathub und in einschlägigen Foren haben wir uns für die Open-Source-Apps Linwood Butterfly, Rnote, Saber, Scrivano, Stylus Labs Write und Xournal++ entschieden. Zwar unterstützen auch Anwendungen wie Krita, Drawpile und MyPaint den Einsatz eines Touchscreens mit Stylus (als Alternative zu klassischen Grafiktabletts), aber sie richten sich an Zielgruppen mit einem Mindestmaß künstlerischer Fähigkeiten. Die von uns ausgewählten Apps sollten sich für die breite Masse eignen, um damit in Besprechungen, Seminaren oder beim Lauschen von Vorträgen und Vorlesungen Notizen anzufertigen oder Gedanken in einfachen Skizzen festzuhalten. Außerdem wollten wir wissen, wie gut sich die Apps eignen, um PDF-Dokumente mit Anmerkungen zu versehen.

  • Auf einem Convertible oder Tablet erstellt man mit für die Stift-Bedienung optimierten Apps intuitiv Zeichnungen und handschriftliche Notizen.
  • Richtig gut PDFs annotieren kann aber nur eine App.
  • Alle Apps aus dem Testfeld gibt es auch für Windows, einige zusätzlich auch für macOS, iOS und/oder Android.

Neben den ausführlichen Tests auf dem Framework Laptop 12 mit Fedora 43 Workstation haben wir die Apps zusätzlich auf einem älteren Dell XPS Convertible mit Ubuntu 25.10 ausprobiert, beide Systeme liefen mit Gnome 47. Den Anwendungen sind wir mit einem Testkatalog auf den Leib gerückt, wobei wir die Ergebnisse in der App selbst in Form von handschriftlichen Notizen, Zeichnungen und farbenfrohen Markierungen festgehalten haben. Nur bei Linwood Butterfly, das sich nicht ansatzweise produktiv nutzen ließ, mussten fürs Protokoll auf einen schnöden Texteditor ausweichen. Die Originaldateien und exportierten PDF-Dokumente stellen wir Ihnen zum Download bereit.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Linux-Apps für Stifte: Notizen und Zeichnungen mit Convertibles und Tablets“.
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Berliner Gericht: Altersprüfung bei TikTok reicht nicht aus


TikTok darf laut einem Gerichtsurteil bestimmte Daten sehr junger Nutzerinnen und Nutzer aus Deutschland nicht ohne Einwilligung ihrer Eltern für Marketing oder Werbezwecke verarbeiten. Das Berliner Landgericht II folgte mit seiner Entscheidung teilweise der Argumentation der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), die gegen das Unternehmen geklagt hatte. Die Verbraucherschützer hatten argumentiert, die einfache Abfrage des Geburtsdatums bei der Registrierung sei kein geeigneter Weg, um festzustellen, ob jemand schon 16 Jahre alt ist oder nicht. „Eine derart nachlässige Kontrolle ist verantwortungslos“, sagt vzbv-Vorständin Ramona Pop.

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In dem Urteil vom 23. Dezember, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, heißt es: „Für Nutzer zwischen 13 Jahren und der Vollendung des 16. Lebensjahres besteht zur Überzeugung der Kammer trotz des grundsätzlich erlaubten Zugangs zur Plattform ein nicht zu vernachlässigender Anreiz, bei der Altersabfrage im Registrierungsprozess ein Alter von 16 Jahren oder mehr anzugeben.“

Denn durch diese Eingabe werde es für den Nutzer möglich, die Plattform ohne die für jüngere Menschen geltenden Einschränkungen zu nutzen, führen die Richter weiter aus. Zudem werde die Altersabfrage durch TikTok bei der Registrierung den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung nicht gerecht. In der Datenschutzrichtlinie von Tiktok heißt es: „Sie müssen mindestens 13 Jahre alt sein, um die Plattform nutzen zu dürfen.“ und „Um Nutzern unter 18 Jahren ein altersgerechtes Erlebnis zu bieten, sind bestimmte Funktionen nicht verfügbar.“

Die Zivilkammer verurteilte TikTok nun dazu, es zu unterlassen, gegenüber Verbrauchern in Deutschland bei Nutzung der Videoplattform personenbezogene Daten von registrierten Nutzern im Alter zwischen 13 Jahren und der Vollendung des 16. Lebensjahres ohne Einwilligung des Trägers elterlicher Verantwortung für die „Versendung von Marketingnachrichten und zur Anzeige personalisierter Werbung zu verarbeiten“, wenn die Feststellung des Alters ausschließlich auf Grundlage der Angaben aus dem Registrierungsprozess nach dem bisherigen Muster beruht. Für den Fall der Zuwiderhandlung setzte das Gericht ein Ordnungsgeld von bis zu 250 Millionen Euro fest.

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Nicht gefolgt ist die Kammer dagegen dem Antrag der Verbraucherzentrale, Teile der Datenschutzerklärung von Tiktok zu verbieten. Die vzbv störte sich etwa daran, dass der Erklärung zufolge unter anderem „Tastenanschlagmuster“ erhoben werden und „wie sie mit anderen Nutzern in Kontakt treten“. Nach Einschätzung der Richter handelt es sich hierbei jedoch um „einseitige tatsächliche Hinweise“ und nicht um „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ im Sinne eines Vertrags. Das Urteil ist bis jetzt nicht rechtskräftig. Gegen den Teil des Urteils zu den von ihr beanstandeten Klauseln der Datenschutzerklärung hat der Verband nach eigenen Angaben jetzt Berufung beim Kammergericht Berlin eingelegt.

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(afl)



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