Künstliche Intelligenz
Porträt und Natur ausdrucksstark gestaltet: Die Bilder der Woche 33
In dieser Woche greifen die Bilder des Tages ganz unterschiedliche Stimmungen auf, die unsere Galeriefotografen angesprochen haben: Ein Feld im goldenen Morgenlicht eröffnet die Woche, gefolgt vom energiegeladenen Blick einer Glückskatze. Winzige Tautropfen verwandeln sich in funkelnde Miniaturuniversen. Zwar sind die Motive und deren Ausdruck ganz unterschiedlich, die Aufnahmen verbindet dennoch eine gemeinsame Qualität: Sie halten einen Moment fest – so, wie er nur einmal existiert.
Sonnenaufgang am Feld
Sonnenaufgang am Feld
(Bild: M. Rasch)
Ein atmosphärischer Augenblick kurz nach Sonnenaufgang, geprägt von warmem Licht und einer dramatischen Wolkenstruktur. Die goldenen Strahlen der aufgehenden Sonne brechen durch die Silhouette eines Baumes. Die Szene lebt vom Kontrast zwischen den dunklen Baumkronen und der hellen Horizontlinie. Der Feldweg, der sich durch die linke Bildhälfte zieht, führt den Blick in die Tiefe und sorgt für eine visuelle Balance. Es ist eine stimmungsvolle Aufnahme von M.Rasch, die Ruhe und Weite vermittelt und gleichzeitig eine gewisse Melancholie transportiert.
Glückskatze
Glückskatze
(Bild: Rolf Fries)
Rolf Fries entdeckte während der Fahrt diese Katze, die auf dem Zaunpfosten eines Vorgartens saß. Mit ihrem fauchenden Ausdruck und dem aufgestellten Fell wirkt sie wie ein Mini-Raubtier auf der Lauer – ein Moment voller Energie. Faszinierend ist auch ihr außergewöhnliches Fellmuster in Schwarz, Rot und Weiß: die klassische Zeichnung einer sogenannten Glückskatze. Diese Dreifarbigkeit ist nicht nur optisch interessant, sondern biologisch eine Seltenheit; fast ausschließlich weiblich und nicht gezielt züchtbar. Das warme Licht akzentuiert die Farben ihres Fells und hebt dessen Struktur hervor. Der Kontrast zwischen dem alten, verwitterten Holz und dem lebendigen Tier verstärkt die Wirkung des Bildes, roh, schön und voller Charakter.
ErdbeerTau
ErdbeerTau
(Bild: dg9ncc)
Tautropfen reihen sich wie kleine Kristallkugeln an einer Blattkante auf und fangen das spärliche Licht auf faszinierende Weise ein.
„Das Phänomen, dass Tautropfen nach kühlen, feuchten Nächten an den Spitzen der Laubblätter von Erdbeeren hängen, ist mir vor einigen Jahren aufgefallen und hat eine diffuse Idee eines Fotos geboren“, schreibt Galeriefotograf dg9ncc. „Zur Umsetzung war mir ein ruhiger, dunkel erscheinender Hintergrund mit ausreichend Abstand zur Pflanze wichtig, damit er trotz geschlossener Blende verschwimmt und eben Hintergrund bleibt. Ein paar helle Spots wurden weggestempelt. Dazu sollten möglichst viele Tropfen auf den Spitzen im Vordergrund mit hohem Kontrast & Schärfe den Bildinhalt hervorheben. Hier wurde der Kontrast so erhöht, bis das Weiß in die Zone 9 … 10 ging (Zonensystem v. Ansel Adams), während die Spitzen im unteren bis mittleren Helligkeitsbereich verblieben. Der Rest ist bewusst dunkel gehalten – er ist Hintergrund & soll keinesfalls ablenken.“
Die monochrome Gestaltung reduziert das Motiv auf seine Essenz und hebt die filigrane Oberfläche des Blattes deutlich hervor. Die sanfte Unschärfe im Hintergrund sorgt für Tiefe und lässt die Schärfeebene umso intensiver wirken.
distel blau
distel blau
(Bild: himmelblauundwiesengrün)
Eine zarte Momentaufnahme aus dem Mikrokosmos der Natur: Eine Schwebfliege labt sich an einer Distelblüte. Die kühlen Violett- und Blautöne verleihen der Szene eine Ruhe und verstärken den Eindruck von Konzentration. Die scharfen Details des Insekts heben sich deutlich vom weichen Hintergrund ab – eine gelungene Darstellung von himmelblauundwiesengrün.
4
4
(Bild: K P K)
Die Skulptur des Künstlers Ricardo Bofill am W-Hotel in Barcelona erhebt sich in monumentaler Strenge vor einem makellos tiefblauen Himmel. Die marmorne Oberfläche reflektiert das Licht in feinen Abstufungen, wodurch die rhythmisch eingeschnittenen Kurven besonders plastisch hervortreten. Bofills architektonische Handschrift – das Spiel aus Geometrie, Material und Symbolik – wird hier zu einem kraftvollen visuellen Statement. Die klare Linienführung trifft auf weich modellierte Einschnitte, was der Skulptur eine fast musikalische Leichtigkeit verleiht. Das Bild von Klaus-Peter Kubik alias KPK wirkt gleichzeitig monumental und meditativ, ein idealer Akzent an der Schnittstelle von Stadt, Meer und Himmel.
Freude auf Meer
Freude auf Meer
(Bild: MR1701)
Ein stimmungsvoller Schwarzweißmoment, der durch Natürlichkeit und Emotion überzeugt. Der Wind hat das Haar des Jungen wild zerzaust, was dem Porträt eine lebendige Dynamik verleiht. Sein Blick ist offen, sein Lächeln spontan.
„Dieses Bild entstand am 1. Oktober 2018 auf Amrum. Mein damals 10-jähriger Sohn war zwei Jahre nicht mehr auf der Insel gewesen. Es war stürmisch und ich habe ihm versprochen, wenn wir an der Aussichtsdüne angekommen sind, dann sieht er Wellen. Diese Freude darüber habe ich festgehalten. Wind, Wellen, Meer – Amrum. Ein Traum für viele Kinder, in der größten Sandkiste des Lebens zu spielen und gleichzeitig die Natur zu genießen“, schreibt Mathias Rose alias MR1701.
Der Hintergrund bleibt dezent und weich, wodurch der Fokus klar auf dem Gesicht liegt. Licht und Tonwerte sind fein austariert und unterstreichen geschickt die Kontraste zwischen Haut, Haar und Kleidung. Das Bild transportiert ein Gefühl von Jugend und Leichtigkeit.
Kormoran nach dem Fischen
Kormoran nach dem Fischen
(Bild: Patric)
Majestätisch steht dieser Kormoran auf einem bemoosten Ast, die Flügel weit geöffnet, als wolle er gleich losfliegen. Licht und Schatten betonen die feinen Strukturen seines Gefieders und verleihen dem Moment eine fast skulpturale Qualität. Der ruhige Hintergrund aus sanft gewelltem Wasser lenkt den Blick ganz deutlich auf den Vogel und schafft eine klare, reduzierte Bildsprache. Die Szene wurde von Patric gekonnt eingefangen.
Die Bilder der Woche im Überblick:

M. Rasch
)
(caru)
Künstliche Intelligenz
heise+ Update vom 15. August 2025: Lesetipps zum Wochenende
Liebe Leserinnen und Leser,
die heiße Woche neigt sich dem Ende zu, und ich bin sicher, vielen von Ihnen ist die Hitze gut zu Kopf gestiegen. Die meisten von uns haben sich ein schattiges oder gar klimatisiertes Plätzchen gesucht und dort gearbeitet oder schlicht entspannt.
Ganz so ruhig angehen kann man es aber nicht, zumindest nicht dauerhaft, wenn man ein paar Pfunde abnehmen möchte. So erging es meinem Kollegen Alexander Spier, der dem eigenen Bauch den Kampf angesagt hatte und nun abnehmen wollte – allerdings nicht auf althergebrachtem FDH-Wege, sondern mithilfe smarter Gadgets. Und so verbrachte Alexander die vergangenen acht Wochen mit seiner smarten Uhr, KI-Trackern, Bewegung und Kalorienzählen – und stieß auf derart interessante Erkenntnisse, die er unbedingt in einen ausführlichen Erfahrungsbericht gießen musste. Der launige Text dürfte bei so manchem doch für einige Aha-Momente sorgen.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „heise+ Update vom 15. August 2025: Lesetipps zum Wochenende“.
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Künstliche Intelligenz
Proton zieht sich langsam aus der Schweiz zurück
Die geplanten Novellen der schweizerischen Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF) sowie der zugehörigen Durchführungsbestimmung schlagen weiter hohe Wellen. Proton hat jetzt bestätigt, dass der Anbieter verschlüsselter Kommunikationsdienste aufgrund der mit dem Vorhaben verknüpften Rechtsunsicherheit mit dem Abzug von IT-Infrastrukturen aus der Schweiz begonnen hat. Der im Juli eingeführte KI-Chatbot Lumo, der mit mehr Datenschutz als ChatGPT & Co. punkten soll, ist das erste Produkt, das seinen Standort wechselt.
Schon in einem Blogbeitrag zum Start von Lumo erklärte Eamonn Maguire, Leiter für Missbrauchsbekämpfung und Kontosicherheit bei Proton, dass sich das Unternehmen aus Angst vor den drohenden Gesetzesänderungen für Investitionen außerhalb der Schweiz entschieden habe. Angesichts der Pläne der Schweizer Regierung „zur Einführung von Massenüberwachung“, die in der EU verboten sei, verlagere der Anbieter „den Großteil seiner physischen Infrastruktur“ aus der Alpenrepublik. Der Anfang erfolge mit dem Chatbot.
Protons CEO Andy Yen führte nach dem Start gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA aus, dass sich das Unternehmen aufgrund der vorgesehenen VÜPF-Reform für Deutschland als Standort für die Server von Lumo entschieden habe. Zusätzlich baue die Firma Standorte in Norwegen auf. Ganz will Proton die Zelte in der eidgenössischen Heimat aber nicht abbrechen. „In Europa zu investieren bedeutet nicht, die Schweiz zu verlassen“, erklärte ein Unternehmenssprecher gegenüber TechRadar. Gerüchte, wonach Proton das Land endgültig verlassen werde, bestätigte er so nicht.
Auch die EU treibt die Überwachung voran
Laut der umkämpften Initiative des Schweizer Bundesrats und des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements müssten künftig auch Online-Dienste, die mindestens 5000 Nutzer haben, Metadaten wie IP-Adressen und Portnummern sechs Monate auf Vorrat speichern sowie der Polizei und Geheimdiensten beim Entschlüsseln von Inhalten helfen. Neu dazukommen wird dem Plan nach auch eine Auflage für solche Betreiber, User zu identifizieren. Diese müssten eine Ausweis- oder Führerscheinkopie vorlegen oder zumindest eine Telefonnummer angeben.
Doch auch die EU-Kommission hat schon vor Jahren einen Entwurf für eine Verordnung zur massenhaften Online-Überwachung unter dem Aufhänger des Kampfs gegen sexuellen Kindesmissbrauch (Chatkontrolle) auf den Weg gebracht. Vor Kurzem legte die Brüsseler Regierungsinstitution zudem einen Fahrplan für „Entschlüsselung“ und eine Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung unter dem Aufhänger „ProtectEU“ vor. Der Proton-Sprecher hielt dem entgegen, dass das obligatorische Aufbewahren elektronischer Nutzerspuren bereits mehrfach von europäischen Gerichten für rechtswidrig erklärt worden sei. Er unterstrich: „Wir werden die Entwicklungen in der EU jedoch selbstverständlich weiterhin genau beobachten. Das tun wir auch in anderen Rechtsräumen.“
Petition mit über 15.000 Unterzeichnern
Proton ist nicht der einzige Anbieter, der sich lautstark gegen den befürchteten „Krieg gegen Online-Anonymität“ in der Schweiz ausgesprochen hat. NymVPN, ein anderer Anbieter virtueller privater Netzwerke, drohte bereits im Mai, die Schweiz zu verlassen, sollten die erweiterten Überwachungsvorgaben in Kraft treten. „In der Schweiz kann man derzeit nicht in Datenschutz investieren“, monierte Nym-Mitgründer Alexis Roussel nun gegenüber TechRadar. Die Firma habe ebenfalls bereits eine Strategie entwickelt, um ihre VPN-Aktivitäten außerhalb der Schweiz und der EU anzusiedeln. Das wäre jedoch der letzte Ausweg. Aufgrund seiner dezentralen Infrastruktur sei das Unternehmen aber nicht direkt von der Anti-Verschlüsselungsregel betroffen, da es dafür gar keine Schlüssel selbst speichere.
Die Schweizer Bürgerrechtsorganisation Digitale Gesellschaft und die Kampagnenseite Campax übergaben der Regierung in Bern derweil am Donnerstag gut 15.000 Unterschriften der Petition „Demokratie statt Überwachungsstaat!“ gegen die skizzierte VÜPF-Novelle. Sie warnten dabei vor einem massiven Angriff auf Grundrechte, Datenschutz und digitale Freiheit und forderten den sofortigen Stopp der Pläne. Die Organisatoren kritisierten auch, dass der Bundesrat diesen Ausbau der Massenüberwachung ohne parlamentarische Debatte und demokratische Legitimation auf dem Verordnungsweg umsetzen wolle. Das Alles erinnere eher an „Russland, China oder den Iran“ als an europäische Staaten.
(jo)
Künstliche Intelligenz
Klagen gegen Roblox wegen mangelndem Kinderschutz
Warnhinweis: Dieser Text enthält Beschreibungen virtueller sexueller Handlungen mit Minderjährigen.
Die Generalstaatsanwältin von Louisiana, Liz Murrill, hat bei einem Bezirksgericht Klage gegen die Spieleplattform Roblox eingereicht. Roblox habe es versäumt, grundlegende Sicherheitskontrollen zu implementieren, um seine überwiegend junge Nutzerbasis vor Kinderschändern zu schützen. Laut den eigenen Daten des Unternehmens sind 20% von Roblox‘ 82 Millionen täglichen Nutzern unter 9 Jahre alt, weitere 20% sind zwischen 9 und 12 Jahre alt.
In einer Pressemitteilung (derzeit nur bei Archive.org abrufbar) begründet Murrill ihren Schritt. Da es keine Altersuntergrenze und keine Verpflichtung zur Altersüberprüfung oder elterlichen Zustimmung bei der Anmeldung gebe, können Nutzer leicht angeben, dass sie jünger oder älter sind, als sie tatsächlich seien – was es Kinderschändern ermögliche, sich als Kinder auszugeben, und Kindern, Altersbeschränkungen zu umgehen.
Weiter heißt es: „Nach der Registrierung haben Nutzer Zugang zu Millionen von Spielen, darunter Sport-, Rollenspiel-, Marine-, Mode- und Comedy-Spiele“. Andere Spiele, die auf der Plattform existieren, darunter „Escape to Epstein Island”, „Diddy Party” und „Public Bathroom Simulator Vibe”, sind nicht so harmlos. Diese und andere Spiele sind oft mit sexuell explizitem Material und simulierten sexuellen Handlungen wie Gruppenvergewaltigungen von Kindern gefüllt.
Ein kürzlich veröffentlichter Bericht enthülle sogar, dass eine Gruppe von 3.334 Mitgliedern offen Kinderpornografie handelte und Minderjährige zu sexuellen Handlungen aufforderte, schreibt die Staatsanwältin weiter.
Roblox: „Sichere und positive Umgebung“
Roblox hat mittlerweile mit einem Pressestatement auf die Anklage reagiert, in der das Unternehmen seine Maßnahmen für den Schutz seiner Nutzer darlegt. Roblox schreibt: „Unser Ziel ist es, eine der sichersten Online-Umgebungen für Nutzer zu schaffen. Dieses Ziel steht nicht nur im Mittelpunkt unserer Gründungswerte, sondern ist entgegen bestimmter Behauptungen auch entscheidend für unsere langfristige Vision und unseren Erfolg. Wir sind uns bewusst, dass es immer noch viel zu tun gibt, und wir setzen uns dafür ein, Roblox zu einer sicheren und positiven Umgebung für alle Nutzer zu machen.“
Abmahnung gegen YouTuber
Kurz vor der Klage gegen Roblox hat das Unternehmen auch einen bekannten YouTuber mit dem Pseudonym „Schlep“ abgemahnt. Der heute 22-jährige Mann beschäftigte sich eigenen Angaben zufolge schon als Kind mit der Plattform. Seit 2024 Jahren dokumentiert er auf seinem YouTube-Kanal mit über 900.000 Abonnenten Fälle von mutmaßlicher Pädokriminalität und zeigt diese auch an. Wie Schlep in einem aktuellen Video berichtet, hat ihm dies nun eine Unterlassungserklärung von Roblox und eine dauerhafte Sperrung seines dortigen Accounts eingebracht.
Der YouTuber gibt in seinem Video auch an, dass er sich auf Roblox als minderjährig ausgegeben habe, um potenzielle Straftäter in eindeutige Chats zu verwickeln. Die Protokolle dieser Gespräche habe er den zuständigen Strafverfolgungsbehörden übergeben, was zu sechs Festnahmen geführt habe. Wie Roblox’ Sicherheitschef in einer Stellungnahme auf der Firmenwebseite erläutert, würden solche Aktionen die Sicherheit der Plattform sogar noch reduzieren: die so wörtlich, „bad actors“ seien dann länger dort aktiv, als wenn sie gleich angezeigt werden würden. Den Fall von Schlep erwähnt Roblox in seinem allgemein gehaltenen Statement zwar nicht ausdrücklich, der Hinweis auf angeblich „sensationalisierte Social-Media-Inhalte“ ist jedoch eindeutig.
(jo)
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