Künstliche Intelligenz
Programmiersprache Kotlin: Noch Frühbuchertickets für Online-Konferenz sichern
Am 24. und 25. Februar 2026 findet erstmals die betterCode() Kotlin statt. Die zwei Tage der von iX und dpunkt.verlag veranstalteten Online-Konferenz sind im Paket oder einzeln buchbar. Bis Ende Januar gibt es noch günstige Frühbuchertickets.
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Der erste Konferenztag konzentriert sich auf die Entwicklung für Android und den Desktop. Dabei stehen unter anderem Jetpack Compose und die Neuerungen in Android 16 im Fokus.
Tag zwei zeigt fortgeschrittene neue und kommende Features der Programmiersprache wie Context Parameter und Rich Errors. Außerdem gibt er Einblicke in das Koog-Framework für AI Agents und Unit-Tests für Ktor-Anwendungen.
Jetpack Compose, Ktor und Koog
Das Programm der betterCode() Kotlin bietet deutsche und englischsprachige Vorträge unter anderem zu folgenden Themen:
- Was Android 16 alles zu bieten hat
- Compose Deep Dive
- Kotlin Symbol Processing & Annotationen: Smarte DSGVO-Datenerfassung
- Ktor-Services Unit-testen
- Koog your own AI! Delicious recipes
- From Classes To Functions
- Mistakes You Make Using Kotlin Coroutine
- Data Visualization with Kotlin for Finance
Frühbucherrabatt und Workshops
Noch bis zum 27. Januar kosten die Tickets für einen Konferenztag 249 Euro (alle Preise zzgl. 19 % MwSt.). Das Zweitagesticket ist für 449 Euro erhältlich.
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Die zusätzlich buchbaren ganztägigen Workshops „Deep Dive into Testing mit Kotlin„, „Funktionale Programmierung: Data-oriented Programming“ und „Alles Ktor, oder was?“ kosten jeweils 549 Euro.
Wer über den Verlauf der betterCode()-Konferenzen auf dem Laufenden bleiben möchte, kann sich für den Newsletter eintragen.
(rme)
Künstliche Intelligenz
Abmahnung für GVG Glasfaser: Erneuter Streit um Vertragslaufzeit
Erneuter Rechtsstreit um Vertragslaufzeiten bei Glasfaseranschlüssen: Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat den Regionalnetzbetreiber GVG Glasfaser wegen einer angeblich unzulässigen Klausel seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgemahnt. Das Kieler Unternehmen weist die Vorwürfe zurück und will gegen die Abmahnung vorgehen.
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Laut den Vertragsklauseln der GVG-Marke „nordischnet“ soll die Mindestlaufzeit eines Neuvertrags erst mit der Aufschaltung des Anschlusses beginnen und nicht bereits bei Vertragsschluss. Das entspreche nicht der geltenden Rechtslage, betont die Verbraucherzentrale und verweist auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH).
BGH: Laufzeit beginnt mit Abschluss
Der BGH hatte im Januar in einem von der Verbraucherzentrale NRW gegen den Netzbetreiber Deutsche Giganetz angestrengten Verfahren klargestellt, dass die Vertragslaufzeit für einen Glasfaseranschluss mit dem Vertragsschluss beginne.
Der Gesetzgeber hat die Regeln zu Vertragslaufzeiten mit der letzten Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) geschaffen, um Anbieter daran zu hindern, ihre Kunden mit den AGB an sich zu ketten. Verträge mit zweijähriger Erstlaufzeit dürfen nicht automatisch langfristig verlängert werden, sie müssen danach monatlich gekündigt werden können.
Für die Anbieter auf dem wachsenden Glasfasermarkt ist das ein Problem. Es ist üblich, dass Netzbetreiber erst dann mit dem Ausbau in einem Anschlussgebiet beginnen, wenn sich dort genug Haushalte für einen Glasfaseranschluss entschieden haben. Danach kann es Monate dauern, bis die Anschlüsse gebaut und geschaltet werden.
Die Zahlungspflicht für Kunden beginnt aber erst ab dem Zeitpunkt, an dem der Anschluss auch geschaltet ist. Dadurch verkürzt sich der Anteil der Vertragslaufzeit, an dem der Kunde auch bezahlt, zum Teil erheblich – und die Kalkulation für den Netzbetreiber geht nicht mehr auf. Deswegen sind zahlreiche Anbieter dazu übergegangen, den Beginn der Vertragslaufzeit in ihren AGB zu regeln.
So auch die Kieler GVG. Mit einem wesentlichen Unterschied, der in diesem Fall noch eine Rolle spielen dürfte: „In den allgemeinen Geschäftsbedingungen der GVG Glasfaser GmbH wird der Beginn der Laufzeit unzulässig an die erste Leistungserbringung beziehungsweise Schaltung geknüpft“, teilt die VZ Niedersachsen mit. „Das ist ein schwerwiegender Nachteil für die Kundinnen und Kunden.“
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GVG räumt Kündigungsrecht ein
Die Mindestvertragslaufzeit beginne „mit Leistungserbringung“, steht in den AGB von „nordischnet“. Ein paar Sätze weiter heißt es dann, der Kunde sei zugleich „berechtigt, sich bis zum Beginn der Mindestvertragslaufzeit jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich in Textform vom Vertrag zu lösen“. Kurz: Der Kunde kann vor der Schaltung des Anschlusses jederzeit aus dem Vertrag aussteigen.
„Durch dieses Sonderkündigungsrecht, das in der Praxis indes nur selten in Anspruch genommen wird, profitieren die Kundinnen und Kunden unserer Marken nordischnet und teranet vor Beginn der Mindestvertragslaufzeit jederzeit von voller Flexibilität“, betont ein Sprecher auf Anfrage. „Wir binden unsere Kundinnen und Kunden nicht länger als die gesetzlich zulässigen 24 Monate an ihren Vertrag.“
Das Unternehmen verweist in diesem Zusammenhang auf eine weitere Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Az. III ZR 61/24), die die Richter auch in ihrem Urteil vom Januar erwähnen. Darin heißt es, eine bindende Laufzeit liege nicht vor, wenn und solange der Kunde die Möglichkeit der Vertragskündigung habe.
GVG sieht sich damit im Recht: Die später beginnende Vertragslaufzeit ist nach dieser Lesart kein Nachteil für den Kunden, wie von der Verbraucherzentrale behauptet. „Wir werden rechtliche Schritte gegen die Abmahnung der Verbraucherzentrale Niedersachsen prüfen und weisen diese inhaltlich zurück“, kündigt der GVG-Sprecher an. Damit ist nun eine Klärung vor Gericht zu erwarten.
(vbr)
Künstliche Intelligenz
Apple übernimmt Photonik-Startup invrs.io | heise online
Apple hat sich Technologie und Know-how des Start-ups invrs.io gesichert. Der Konzern übernimmt bestimmte Vermögenswerte und stellt den einzigen Mitarbeiter sowie Anteilseigner ein, heißt es in einer Meldeliste der EU-Kommission, in der große Unternehmen wie Apple ihre Übernahmen offenlegen müssen.
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In der Meldung steht, dass invrs.io „Open-Source-Frameworks für die Photonikforschung“ entwickelt. Laut GitHub-Präsenz entwickelte das Start-up eine KI-gestützte Designplattform für Optik und optische Komponenten, wie sie in VR- und AR-Systemen, Rechenzentren sowie autonomen Fahrzeugen zum Einsatz kommen könnten.
Das Start-up wurde 2023 von Martin Schubert gegründet. Seinem LinkedIn-Profil zufolge leitete er bei Google und Meta über mehr als sechs Jahre hinweg sogenannte Inverse-Design-Programme.
Beim Inverse Design beginnt der technische Entwurfsprozess nicht mit einer konkreten Form oder einem Material, sondern mit den gewünschten Leistungsmerkmalen. Aus diesen Zielvorgaben berechnet ein Algorithmus automatisch die Konfiguration, die diese am besten erfüllt. Die KI durchsucht dabei große Variantenräume, vergleicht mögliche Lösungen und passt die Entwurfsparameter iterativ an. Die Open-Source-Plattform invrs.io stellte dafür standardisierte KI-Designaufgaben und Benchmarks speziell für den Bereich der Optik bereit.
Von Google über Meta zu Apple
Martin Schubert wurde laut einem älteren Photonics-Artikel in Deutschland geboren, wuchs in den USA auf und studierte Elektrotechnik an der Eliteuniversität Cornell.
Dem LinkedIn-Profil zufolge arbeitete Schubert beim US-Hersteller Micron an LED- und Speicher-Technologien. Anschließend war er sieben Jahre bei Alphabets Forschungslabor X tätig, wo er 2017 ein KI-gestütztes Photonik-Designprojekt gründete und leitete. Dort entwickelte Schubert mit seinem Team laut eigenen Angaben die fortschrittlichste Inverse-Design-Plattform ihrer Art.
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Diese Arbeit setzte er bei Meta Reality Labs fort, einer auf VR- und AR-Technologien spezialisierten Abteilung des Konzerns. Dort entwickelte Schubert neue Methoden für das Inverse Design von Mikro-LEDs (nicht zu verwechseln mit Mikro-OLEDs). Die gelten als Schlüsseltechnologie für AR-Brillen, die derzeit jedoch noch schwer in großen Stückzahlen herzustellen ist.
Für Apple könnte das erworbene Know-how etwa für Displays und optische Systeme in VR- und AR-Brillen relevant sein. Inverse-Design-Methoden können hier helfen, neuartige Mikrostrukturen für Waveguide-Displays, Linsen oder Mikro-LED-Arrays zu finden, die mit klassischen Entwurfsverfahren kaum erreichbar wären.
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(tobe)
Künstliche Intelligenz
Robotaxi-Unternehmen Wayve nimmt 1,2 Milliarden US-Dollar ein
Geld für autonomes Fahren: Das britische Unternehmen Wayve hat erfolgreich eine weitere Finanzierungsrunde abgeschlossen. Damit ist es nach eigenen Angaben über acht Milliarden US-Dollar wert. Zu den Investoren gehören neben Technologie- auch drei Autokonzerne.
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Wayve entwickelt eine auf Künstlicher Intelligenz (KI) basierende Software für autonom fahrende Autos. Im Laufe dieses Jahres will das Unternehmen seinen ersten regulären Dienst mit Robotaxis aufnehmen.
Gerade hat Wayve seine vierte Finanzierungsrunde abgeschlossen. Dabei hat das Unternehmen nach eigenen Angaben 1,2 Milliarden US-Dollar eingenommen. Der Wert des Unternehmens betrage damit 8,6 Milliarden US-Dollar.
Zu den Investoren gehören neben institutionellen Anlegern wie einem kanadischen Pensionsfonds auch Unternehmen aus verschiedenen Technologiesektoren. Darunter sind etwa der Softwarekonzern Microsoft, der Chiphersteller Nvidia sowie der Fahrdienst Uber. Schließlich beteiligen sich auch die drei Autokonzerne Mercedes-Benz, Nissan und Stellantis an Wayve.
Uber will aufstocken
Uber habe zudem zugesagt, seine Beteiligung aufzustocken, damit für den Start des kommerziellen Dienstes 1,5 Milliarden US-Dollar zur Verfügung stehen. Die Robotaxis von Wayve sollen zum Start in London fahren. Weitere Städte sollen folgen.
Daneben will Wayve sein System auch an Automobilhersteller vermarkten. Diese können es dann als Assistenzsystem in ihre Fahrzeuge integrieren. Das Spektrum reicht dabei vom teilautomatisierten Fahren ohne Hände am Lenkrad (Level 2+) bis hin zum hochautomatisierten Fahren (Level 4).
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Das System für das autonome Fahren läuft laut Unternehmen auf dem Fahrzeugcomputer und benötigt keine hochauflösenden Karten oder ortsspezifische Technik. Wayve hat es mit Daten aus über 70 Ländern trainiert. Dadurch sei es möglich gewesen, im vergangenen Jahr ohne vorherige städtespezifische Feinabstimmung Testfahrten in über 500 Städten in Europa, Nordamerika und Japan durchzuführen.
Wayve ist nicht der einzige Akteur, der in diesem Jahr autonome Taxis in London einsetzen will: Konkurrenz gibt es von der Alphabet-Tochter Waymo sowie den Fahrdiensten Uber und Lyft. Beide wollen Fahrzeuge einsetzen, die mit dem System Apollo Go des chinesischen Digitalkonzerns Baidu ausgestattet sind.
(wpl)
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