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Quantum Scaling Alliance: HPE will alltagstauglichen Quantencomputer entwickeln


Quantum Scaling Alliance: HPE will alltagstauglichen Quantencomputer entwickeln

Bild: Intel

HPE und ein Konsortium von sieben weiteren Organisationen haben die Quantum Scaling Alliance gegründet. Das Ziel ist es, Quantencomputing skalierbar und praktisch anwendbar zu machen. Schlussendlich möchte das Konsortium einen alltagstauglichen Quantencomputer entwickeln.

Physik-Nobelpreisträger ist mit an Bord

Neben HPE sind 1QBit, Applied Materials, Qolab, Quantum Machines, Riverlane, Synopsys und die University of Wisconsin Teil der Quantum Scaling Alliance. Dr. Masoud Mohseni von den HPE Labs leitet die Initiative zusammen mit John Martinis, der dieses Jahr zusammen mit John Clarke und Michel Devoret den Physik-Nobelpreis für seine Forschungen zum quantenmechanischen Tunneleffekt erhielt. Martinis ist zudem Mitgründer und Cheftechnologe des Unternehmens Qolab.

Jedes der acht Gründungsmitglieder der Quantum Scaling Alliance soll die folgende, eigene Expertise einbringen:

  • 1QBit: Entwicklungswerkzeuge für massentaugliches Quantencomputing
  • Applied Materials: Werkstofftechnik und Halbleiterfertigung
  • HPE: Integration von Quanten- und Höchstleistungscomputing, Software-Entwicklung
  • Qolab: Entwicklung von Qubits und Schaltkreisen
  • Quantum Machines: Hybride Steuerung von Quanten- und klassischen Computern
  • Riverlane: Korrektur von Quantenfehlern
  • Synopsys: Simulation und Analyse, automatisierte Schaltungsentwicklung
  • University of Wisconsin: Algorithmen, Benchmarks

Allianz für schnelleren Fortschritt

Das Konsortium wurde gegründet, um einen alltagstauglichen und kosteneffizienten Quanten-Supercomputer zu entwickeln. Um den Fortschritt zu beschleunigen, möchte die Allianz führende Köpfe aus den Bereichen der Industrie, Akademie, Start-ups und nationalen Forschungseinrichtungen zusammenbringen.

HPE ist Weltmarktführer im Bereich Supercomputing und plant zusammen mit der Quantum Scaling Alliance skalierbare hybride Lösungen zu entwickeln, die Quantencomputing mit klassischen Höchstleistungsrechnern und -Netzwerken verknüpft. Das soll den praktischen Einsatz der Technologie in der Forschung, aber auch in Unternehmen beschleunigen und erleichtern. Wann die Allianz erste Ergebnisse vorweisen können möchte, ist allerdings noch nicht bekannt.



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LibreELEC 12.2.1: Unterstützung für Nvidias 340.xx-Treiber vorläufig entfernt


Mit LibreELEC 12.2.1 haben die Entwickler kleinere Änderungen am auf Linux basierenden Entertainment-System vorgenommen, das zur Medienwiedergabe und für Retro-Gaming genutzt wird. Neben allgemeinen Korrekturen und Aktualisierungen wurde die Unterstützung älterer Nvidia-Grafikkarten mit den Treibern 340.xx vorläufig entfernt.

Ältere Nvidia-Karten werden zunächst nicht mehr unterstützt

Die bedeutendste Änderung betrifft Nutzer älterer Nvidia-Grafikkarten. Die in der Version 340.xx enthaltenen proprietären Treiber, die vor allem bei älteren Modellen zum Einsatz kamen und laut den Entwicklern bislang noch einen Großteil der aktiven Nvidia-Installationen des Systems ausmachten, wurden mit der neuen Version aus LibreELEC entfernt. Hintergrund ist, dass die Treiber nach dem Ende des offiziellen Supports durch Nvidia sechs Jahre lang weiter genutzt werden konnten, sich nun aber nicht mehr mit der aktuellen Xorg-Version kompilieren lassen. Entsprechend entfällt die Unterstützung im Generic-Legacy-Image von LibreELEC 12.2 sowie in zukünftigen Versionen wie LibreELEC 13.0.

„Nouveau” soll künftig Rolle übernehmen

Um entsprechend alte Grafikkarten weiterhin einbinden zu können, prüfen die Entwickler den Einsatz von „Nouveau“, einer Sammlung für freie Treiber für Grafikkarten von Nvidia. Dieses könnte künftig im Haupt-Generic-Image genutzt werden, um auch Retro-Gaming über Lakka zu ermöglichen. Aktuell verursacht die Komponente jedoch noch mehr Probleme, als sie löst, weshalb sie noch keine praktikable Option für LibreELEC darstellt. Nach Aussage der Entwickler bleibt die Unterstützung von Nvidia-GPUs daher nach wie vor eine Grauzone, weshalb weiterhin von deren Einsatz mit LibreELEC abgeraten wird.

Weitere Hardware-Unterstützung entfernt

Auch bei der Unterstützung anderer Plattformen gibt es Änderungen: Die 2018 hinzugefügte Unterstützung für iMX8- und Qualcomm-Chips bleibt zwar Teil der Codebasis, offizielle Images werden jedoch nicht mehr erstellt oder veröffentlicht. Diese Hardware fand hauptsächlich in industriellen Designs und Tablets Verwendung, war in aktiven LibreELEC-Installationen aber kaum vertreten. Gleiches gilt für iMX6-Systeme, die früher weit verbreitet waren, inzwischen aber nur noch selten mit selbst kompilierten Images genutzt werden.

Tvheadend ebenfalls in neuer Version

Nutzern von LibreELEC wird zudem empfohlen, auf die Serveranwendung zum Streamen von LinuxTV-Quellen Tvheadend 4.3 umzusteigen, da Version 4.2 seit 2019 nicht mehr gepflegt wird und künftig nicht mehr im LibreELEC-12.2-Repository enthalten ist. Da kein direkter Update-Pfad zwischen beiden Versionen existiert, muss die neue Version manuell installiert und eine neue Konfiguration durchgeführt werden.

Änderungen bei ARM-Unterstützung

Auf Geräten mit ARM-SoC, zu denen auch der Raspberry Pi 4 und 5 gehört, wurden bei manuellen Aktualisierungen keine LibreELEC-12.2-Versionen in den Einstellungen angezeigt. Ursache ist die Umstellung des Userspace von „arm“ auf „aarch64“, wodurch kein ARM-Image mehr sichtbar war. Dieses Problem lässt sich beheben, indem eine LibreELEC-12-Release-Datei (.tar oder .img.gz) manuell in das Verzeichnis /storage/.update gelegt und das System neu gestartet wird. Wurde zuvor Widevine für den Zugriff auf DRM-geschützte Inhalte verwendet, muss vor der Aktualisierung der Ordner /storage/.kodi/cdm gelöscht werden, damit bei der ersten Nutzung automatisch die neuen aarch64-Widevine-Bibliotheken heruntergeladen und installiert werden.

Ab sofort verfügbar

Neben den beschriebenen Anpassungen enthält LibreELEC 12.2.1 weitere kleine Updates und Korrekturen. Unter anderem wurde die Medienwiedergabe über Kodi auf Version 21.3 aktualisiert, während der Linux-Unterbau nun auf Kernel 6.16.12 basiert. Die vollständigen Änderungen sind in den ausführlichen Release Notes dokumentiert.

LibreELEC 12.2.1 steht ab sofort auf der Website des Projekts für zahlreiche Plattformen zum Download bereit. Alternativ können passende Images direkt mit dem LibreELEC USB-SD Creator erstellt werden.

LibreELEC ist ein freies, auf Linux basierendes Entertainment-System, das sich zwar großer Beliebtheit erfreut, aber das gleiche Schicksal wie LibreOffice teilt: Es entstand nach einer Abspaltung vom ursprünglichen OpenELEC-Projekt infolge unterschiedlicher Vorstellungen über die zukünftige Ausrichtung und wird seither eigenständig weiterentwickelt.



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Stromspeicher zum Sparpreis: Diese Powerness-Sets lohnen sich


Der Singles Day kommt eigentlich aus Asien, stellt in Deutschland jedoch das erste große Schnäppchen-Event im November dar. Powerness reduziert passend dazu einen genialen Solarspeicher von EcoFlow samt Solarpanels – und das sehr deutlich.

Ich befinde mich derzeit auf Wohnungssuche und eine meiner Fragen bezieht sich darauf, ob ich ein Balkonkraftwerk anbringen darf. Die Mini-Solaranlagen sorgen nämlich für eine deutliche Reduktion der Stromkosten. Powerness bietet genau solche Geräte. Und hier bekommt Ihr einen Anbieter, der nicht nur richtig gute Preise auf Lager hat, sondern sogar mehrere Standorte in Deutschland nutzt, bei denen Ihr Euer Wunsch-Komplettset begutachten könnt. Das steigert nicht nur das Vertrauen, sondern lässt Euch auch Versandkosten von bis zu 130 Euro sparen. Die Singles-Day-Deals zum EcoFlow Stream Ultra lohnen sich jetzt so richtig.

Singles-Day-Angebote bei Powerness: Das lohnt sich jetzt

Bevor wir uns das Gerät anschauen, verraten wir Euch erst einmal, was Ihr hier überhaupt zahlen dürft. Der Black Month ist auch beim Solar-Spezialisten gestartet und zum Singles Day reduziert Powerness verschiedene Sets rund um den EcoFlow Stream Ultra. Das Standardmodell bekommt Ihr gerade schon ab 559 Euro (statt 1.039 Euro). Der Speicher lohnt sich vor allem dann, wenn Ihr ohnehin schon ein Balkonkraftwerk bei Euch installiert habt. Fehlen Euch jedoch noch Solarpanels, gibt es hier ebenfalls richtig starke Deals zu entdecken. Die Angebote haben wir Euch nachfolgend noch einmal aufgelistet:

Bei den Bundles bekommt Ihr Solarmodule der Firma Ja Solar geboten. Diese sind bifazial, können also die Sonnenenergie auch auf der Rückseite einfangen. Vor allem die Sets mit den 500-W-Modellen sind richtig spannend, da diese nur marginal teurer sind, Euch allerdings einen höheren Ertrag einbringen können. Diese Komplettsets amortisieren sich zudem im Optimalfall nach rund 2,2 Jahren, wodurch Ihr hier die wirtschaftlichere Lösung erhaltet. In allen Fällen spart Ihr bei den Sets von Powerness ordentlich, und vor allem Neueinsteiger können mit den Bundles endlich unabhängiger vom Stromanbieter werden.

EcoFlow Stream Ultra: Darum lohnt sich das Balkonkraftwerk mit Speicher

Der Preis ist also richtig spannend. Beim angebotenen Produkt handelt es sich um einen sogenannten All-in-One-Speicher. Diesen klemmt Ihr zwischen Solarmodule und Steckdose, wodurch nicht nur der Strom im integrierten Wechselrichter umgewandelt wird, sondern auch überschüssige Energie gespeichert wird – perfekt, wenn Ihr das meiste aus Eurem Balkonkraftwerk herausholen möchtet. Der EcoFlow Stream Ultra ist zudem modular. Das bedeutet, dass Ihr beim Standardgerät eine Speicherkapazität von 1,92 kWh erwarten dürft, diese jedoch mit zusätzlichen Solarbatterien auf bis zu 11,52 kWh erweitern könnt.

Ein Balkon mit Solarpanelen und einer EcoFlow Stream Ultra-Stromstation, mit dem Text 'POWERNESS ALWAYS BE POWERED'.
Der EcoFlow Stream Ultra ist aktuell bei Powerness deutlich reduziert. Image source: EcoFlow / Powerness

Somit senkt Ihr den Netzstrombezug bereits mit einem Einzelgerät deutlich. Vier MPPT-Ports am Speicher erlauben eine Gesamteinspeiseleistung von bis zu 2.000 Watt, während die maximale Ausgangsleistung mit 1.200 Watt angegeben ist. Etwas speziell ist hier zudem der „Dual-Mode“. Obwohl ein Mikrowechselrichter bereits integriert ist, könnt Ihr nämlich einen weiteren hinzufügen, um bis zu 2.800Watt Solarenergie zu gewinnen.

Dank Plug-and-play ist die Installation ebenfalls recht einfach und über die App habt Ihr die wichtigsten Infos immer im Blick. Weitere Funktionen, wie die Speicherautomatisierung, sorgen zudem dafür, dass sich der Strom smart be- und entlädt, was den Verlust von Energie minimiert.

Was haltet Ihr von den Angeboten? Sind die EcoFlow-Sets interessant für Euch? Kennt Ihr Powerness bereits? Lasst es uns in den Kommentaren wissen!





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Dieser Artikel ist Teil einer Kooperation mit Powerness.
Der Partner nimmt keinen Einfluss auf den Inhalt des Artikels.



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Ausgabe geschützter Liedtexte: OpenAI verliert Urheberrechts­klage gegen die Gema


Dass OpenAI für das Training der KI-Modelle urheberrechtlich geschützte Musik verwendet und sich die Liedtexte dann über ChatGPT abrufen lassen, hat das Landgericht München als Urheberrechtsverstoß gewertet. Die Gema als Klägerin konnte sich damit durchsetzen.

Konkret bezieht sich die Klage (Az. 42 O 14139/24) auf neun Liedtexte. Zu diesen zählen „Atemlos“ von Kristina Bach oder „Wie schön, dass du geboren bist“ von Rolf Zuckowski.

Den von der Gema geltend gemachten Ansprüchen auf Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatz haben die Richter im Wesentlichen stattgegeben. „Sowohl durch die Memorisierung in den Sprachmodellen als auch durch die Wiedergabe der Liedtexte in den Outputs des Chatbots lägen Eingriffe in die urheberrechtlichen Verwertungsrechte vor“, heißt es in der Mitteilung des Landgerichts München.

Nicht durchsetzen konnte sich die Gema mit dem Punkt, dass eine fehlerhafte Zuschreibung veränderter Liedtexte das Persönlichkeitsrecht der Künstler verletze. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Ausgabe der Liedtexte ist entscheidend

Knackpunkt bei dem Urteil ist, dass sich die Liedtexte über ChatGPT wieder ausgeben lassen. In dem Verfahren geht es um die Modelle GPT-4 und GPT-4o.

OpenAI hatte argumentiert, konkrete Trainingsdaten würden in den Modellen nicht gespeichert werden. Stattdessen basiere ein Modell auf Parametern, die widerspiegeln, was sie aus den Trainingsdaten gelernt haben. Dass geschützte Lieder verwendet werden, würde damit unter die Text- und Data-Mining-Regeln im Urheberrecht fallen, die die Verwendung geschützter Inhalte erlaubt.

Für die Outputs wollte OpenAI ebenfalls nicht verantwortlich sein. Diese seien eine Folge der Nutzereingaben, dementsprechend wären diese auch für die Ergebnisse verantwortlich.

Das Landgericht München folgt dieser Argumentation aber nicht. Wenn sich Liedtexte ausgeben lassen, gehe man von einer „Memorisierung“ aus – geschützte Inhalte würden sich damit nicht nur in den Trainingsdaten, sondern direkt im Modell befinden. Und OpenAI sei für die „Architektur der Modelle und die Memorisierung der Trainingsdaten verantwortlich“.

Dass die Wiedergabe der Inhalte in den Outputs möglich ist, werten die Richter als zweiten Verstoß, der nicht von den Schranken in den Text- und Data-Mining-Regeln gedeckt ist. Denn Liedtexte seien durch einfach gehaltene Prompts abrufbar gewesen.

Gema spricht von wegweisendem Urteil

Die Gema bezeichnet das Urteil als wegweisend und Präzedenzfall. Erstmals wurde in Europa der Umgang von generativen KI-Systemen mit geschützten Inhalten rechtlich bewertet. Und die Entscheidung fiel zugunsten der Rechteinhaber aus.

Mit dem heutigen Urteil wurden zentrale Rechtsfragen für das Zusammenspiel einer neuen Technologie mit dem europäischen Urheberrecht erstmals geklärt“, erklärt Kai Welp, General Counsel der Gema. Das Urteil zeige, dass Rechte der Musiker durch die KI-Modelle systematisch verletzt werden. Daher wertet die Gema das Urteil auch als Grundlage für eine Lizenzpflicht und bringt das eigene Lizenzmodell für KI-Anbieter ins Gespräch.

OpenAI selbst widerspricht dem Urteil, berichtet der Tagesspiegel. Der ChatGPT-Betreiber erwäge derzeit die weiteren Schritte. Ohnehin gehe es demnach nur um eine begrenzte Auswahl an Liedtexten, Auswirkungen auf die Nutzer habe das Urteil nicht.

  • Copyright-Klagen: Wie AI-Firmen das Internet „klauen“ und womöglich damit durchkommen

Das Urteil könne dem Bericht zufolge jedoch weitreichende Konsequenzen haben. Wenn die Gema auch in der zweiten Instanz Recht bekommt, stärke es grundlegend die Position von Rechteinhabern, um Vergütungsmodelle auszuhandeln. Das betreffe nicht nur Musiker, sondern auch weitere Bereiche wie Journalismus, Fotografie und Literatur.

Europa folgt damit den USA. Auch dort richten sich eine Vielzahl von Urheberrechtsklagen gegen KI-Firmen, die aufgrund der Klagen mittlerweile Milliarden-Budgets zurückgestellt haben.



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