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„Recht auf Reparatur“: Verbraucherschützer fordern Nachbesserungen


Mit Wegwerfgeräten soll Schluss sein in der Europäischen Union. Insbesondere für Waschmaschinen, Kühlschränke und Smartphones soll ab diesem Sommer in Deutschland ein „Recht auf Reparatur“ gelten. Die zuständige Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Stefanie Hubig (SPD), will die entsprechende EU-Richtlinie aus dem Jahr 2024 fristgerecht bis zum 31. Juli in nationales Recht umsetzen. Mitte Januar hat sie ihren Gesetzentwurf an Länder und Verbände versandt.

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„Reparieren ist besser als Wegwerfen. Es schont die Umwelt und auch den Geldbeutel“, erklärte die SPD-Politikerin zur Vorstellung des Gesetzentwurfs und sprach sich für eine „neue Kultur des Reparierens“ aus. Hersteller sollten „künftig verpflichtet sein, die Geräte unentgeltlich oder zu einem angemessenen Preis zu reparieren, wenn diese nach Kauf defekt gehen“ und „die Ersatzteile und Werkzeuge für die Reparatur zu einem angemessenen Preis zur Verfügung stellen müssen“.

Doch die Umsetzung der EU-Richtlinie stößt auf Kritik. Deutschlands Verbraucherschützer verlangen deutliche Nachbesserungen an dem Gesetzentwurf. „Wenn das Smartphone kaputtgeht, ist schnelle Hilfe gefragt. Mehrere Wochen auf ein Ersatzteil zu warten, ist bei einem Elektrogerät im täglichen Gebrauch eine Zumutung für Verbraucherinnen und Verbraucher“, erklärte Keo Sasha Rigorth vom Team Mobilität und Ressourcenschutz des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) in einer Mitteilung Mitte Januar.

Nun schob sie gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ) hinterher: „Reparieren muss für Verbraucherinnen und Verbraucher einfacher, schneller und bezahlbarer werden. Die geplanten Regelungen reichen dafür nicht aus.“

In einer Stellungnahme an das Bundesjustizministerium, die der NOZ vorliegt, streicht der vzbv drei zentrale Forderungen heraus: eine Höchstlieferfrist für Ersatzteile von fünf Tagen, eine Verlängerung der Gewährleistungsdauer sowie ein von den Herstellern finanzierter Reparaturbonus.

Während Unternehmen und der Digitalverband Bitkom laut NOZ vor „erheblichen zusätzlichen Belastungen für den Handel“ warnen, sollte Deutschland über die EU-Vorgaben hinausgehen, fordert der vzbv genau dies. Es isei „mehr nötig als eine Eins-zu-eins-Umsetzung der Recht-auf-Reparatur-Richtlinie“, heißt es in der Stellungnahme. Gefragt sei eine „neue Reparaturkultur“.

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Die Bundesregierung solle sich daher in Brüssel dafür starkmachen, „dass die Gewährleistungsdauer verlängert wird und sich an der Lebensdauer der Produkte orientiert“, fordert der vzbv. Darüber hinaus müsse sich die Bundesregierung für eine verpflichtende Angabe der Lebensdauer einsetzen, die gut sichtbar auf dem Produkt oder bei den Produktbeschreibungen angebracht wird. Am sinnvollsten sei es, so der vzbv, den Fokus von vornherein auf die Produktion langlebigerer Güter zu legen.


(akn)



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