Connect with us

Künstliche Intelligenz

Rechtsstreit um Facebook-Fanpage der Bundesregierung geht weiter 


Der Streit um die datenschutzrechtliche Zulässigkeit einer Facebook-Seite der Bundesregierung geht weiter. Die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) Louisa Specht-Riemenschneider hat gegen das jüngste Urteil des Verwaltungsgerichts Köln Revision zum Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt. Das teilte die Behörde am Freitag in Bonn mit.

In dem Verfahren, das die Bundesregierung und Facebook gegen Specht-Riemenschneiders Amtsvorgänger Ulrich Kelber angestrengt hatten, unterlag die Datenschutzbehörde in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Köln. Im Februar 2023 hatte Kelber dem Bundespresseamt den Betrieb der Facebook-Seite untersagt, unter anderem weil der Bundesregierung keine wirksame datenschutzrechtliche Einwilligung der Nutzer vorläge.

Die Bundesregierung hatte den Betrieb der Seite dennoch fortgesetzt und schließlich Klage eingereicht. Das Bundespresseamt argumentiert, dass die Bundesregierung zum einen auf die Nutzung sozialer Medien wie Facebook angewiesen und zum anderen für die Datenverarbeitung durch den Anbieter nicht verantwortlich sei. Dem folgten die Kölner Richter im ersten Verfahren weitgehend.

Mit der Revision zum Oberverwaltungsgericht in Münster dürfte das Verfahren noch einige Jahre andauern. Da der Ausgang des Verfahrens zeitlich wie rechtlich schwer abzuschätzen sei, heißt es in der Mitteilung der BfDI, hat die Aufsichtsbehörde für die Bundesbehörden heute einen Leitfaden zur Social-Media-Nutzung veröffentlicht.

„Ich möchte die Rechtsunsicherheit bei der Nutzung sozialer Medien durch öffentliche Stellen des Bundes beenden“, erklärte Specht-Riemenschneider. „Selbstverständlich sehen wir, wie wichtig es für den Staat geworden ist, auf sozialen Netzwerken zu kommunizieren. Welche Bedingungen dafür gelten, ist aber bislang völlig unklar und kann nur entweder durch den Gesetzgeber oder durch ein letztinstanzliches Urteil festgelegt werden.“


(vbr)



Source link

Künstliche Intelligenz

Ikea-Schreibtisch Bekant mit verbesserter Steuerung bauen


Der elektrisch höhenverstellbare Schreibtisch Bekant von Ikea ist grundsätzlich günstig und alltagstauglich. Jahrelang habe ich ihn genutzt, ohne mir über seine Funktionalität viele Gedanken zu machen. Als sich meine Frau und ich in der Pandemie jedoch den einzelnen Arbeitsplatz im Haus teilen mussten, zeigte sich: Das tägliche Anpassen der Arbeitshöhe bei wechselnden Nutzern kann lästig werden, wenn sich die Positionen nicht speichern lassen. So kam ich auf die Idee, mir die verbaute Technik einmal genauer anzusehen: Das müsste doch smårter gehen?!

Mein Wunsch war es, eine Steuerung zu haben, die zumindest verschiedene Positionen speichern kann und idealerweise die aktuelle Höhe anzeigt. Darüber hinaus würde eine Selbstfahrfunktion für mehr Komfort sorgen und akustische Signale würden mich über die erreichte Endposition informieren, ohne dass ich die Steuereinheit ständig im Blick haben müsste.

  • Vier individuelle Positionen speicherbar
  • Mit komfortabler Selbstfahrfunktion
  • Anzeige der aktuellen Tischhöhe in Zentimetern oder Zoll

Wie ich das Projekt umgesetzt habe, könnt ihr in diesem Artikel lesen. Weitere Informationen, den Code sowie die benötigten Platinen-Layouts und Materialstücklisten finden Sie in der folgenden Checkliste.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Ikea-Schreibtisch Bekant mit verbesserter Steuerung bauen“.
Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

Freitag: Festnahmen nach Kryptofonds-Aus, Android kompatibel mit Apples AirDrop


Zwei Männer wurden festgenommen, während die britische Betrugsbehörde wegen Betrugs und Geldwäsche gegen ein millionenschweres Kryptowährungsschema ermittelt. „Basis Markets“ hatte 2021 mehr als 24 Millionen Euro für einen Krypto-Hedgefonds eingesammelt, doch im Jahr darauf das Projekt eingestellt, ohne Anleger auszuzahlen. Erfreulich ist dagegen, dass Googles Quick Share und Apples AirDrop jetzt zusammenarbeiten für die kabellose Übertragung von iPhones und Android-Handys. Damit lassen sich Bilder und Videos unkompliziert zu Freunden in der Nähe transferieren, egal ob sie iPhone oder Android nutzen, zunächst aber nur für Pixel 10. Derweil ist die Bundesnetzagentur im Streit um die Vergabe von 5G-Lizenzen vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert. Denn das Verfahren der ersten Frequenzauktion der Bundesrepublik ist nicht sauber verlaufen. Ein jahrelanger juristischer Disput endet damit. Über die Folgen darf die Bundesnetzagentur nun selbst entscheiden – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.

Weiterlesen nach der Anzeige

Die britische Strafverfolgungsbehörde Serious Fraud Office (SFO) untersucht im Zusammenhang mit einem gescheiterten Krypto-Investmentprogramm namens „Basis Markets“ mutmaßliche Straftaten wie Betrug und Geldwäsche. Das Unternehmen hatte umgerechnet 24,3 Millionen Euro von Investoren eingesammelt. Es ist die erste große Untersuchung zu Betrug im Zusammenhang mit Kryptowährungen durch die Behörde. Im Rahmen der Untersuchung führten die Ermittler Razzien in Räumlichkeiten in West Yorkshire und London durch und verhafteten zwei Männer. Diese wurden wegen des Verdachts auf mehrfachen Betrug und Geldwäsche festgenommen. Welche Funktion sie innerhalb des Kryptowährungsschemas innehatten, wurde nicht mitgeteilt zu „Basis Markets“: Britische Behörde untersucht Zusammenbruch eines Kryptofonds.

Nutzer von Android-Smartphones greifen üblicherweise auf Messaging-Apps zurück, wenn sie etwa Bilder oder Videos an iPhone-Besitzer senden wollen, selbst wenn sie sich in unmittelbarer Nähe befinden. Bei anderen Android-Handys ist dies mit „Quick Share“ möglich, vergleichbar mit Apples AirDrop. Doch jetzt erweitert Google diese Android-Systemfunktion um die Zusammenarbeit mit Apples Ökosystem, sodass Dateien nun auch vom Android-Handy direkt und kabellos zum iPhone geschickt werden können – und umgekehrt. Zunächst ist das erweiterte Quick Share für Smartphones der Pixel-10-Serie verfügbar. Wann diese Funktion auf weitere Android-Geräte ausgedehnt wird und ob der Datentransfer auch für macOS kommt, erwähnt Google bislang nicht: Google erlaubt den direkten Datenaustauch von iPhone und Android-Smartphones.


Android Quick Share mit Apple AirDrop

Android Quick Share mit Apple AirDrop

Quick Share auf Android-Handy mit AirDrop auf iPhone

(Bild: Google)

Die Bundesnetzagentur ist mit einer Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert. Damit ist ein jahrelanger Streit juristisch entschieden. Es war die erste Frequenzauktion der Bundesrepublik, bei der ausdrücklich auch 5G-Lizenzen vergeben wurden: Zwischen März und Juni 2019 wurden durch die Bundesnetzagentur an vier Mobilfunknetzbetreiber Blöcke im Bereich von 2 und 3,6 Gigahertz vergeben. Deutsche Telekom, Vodafone, Telefonica und erstmals auch 1&1 Drillisch lieferten sich dabei ein Bietergefecht, an dessen Ende 6,55 Milliarden Euro gezahlt wurden. Doch das Verfahren dazu war nicht sauber, wie das Verwaltungsgericht Köln im vergangenen Jahr festgestellt hat. Es war nicht unabhängig genug von politischer Einflussnahme. Das ist jetzt bestätigt: 5G-Auktion 2019 endgültig rechtswidrig.

Mona TeleICU von Clinomic soll für eine bessere Datenverfügbarkeit in der Telemedizin sorgen und die teleintensivmedizinische Zusammenarbeit über Ländergrenzen hinweg ermöglichen. Die Plattform ist als zugelassenes Medizinprodukt der Risikoklasse IIa zertifiziert. Sie nutzt Ende-zu-Ende-verschlüsselte Peer-to-Peer-Verbindungen für den sicheren Datenaustausch in Echtzeit. Anders als herkömmliche Video- oder Konferenzsysteme überträgt Mona dabei nicht nur Audio und Video, sondern auch medizinische Daten direkt aus angeschlossenen Systemen. So entsteht eine vollständige Sicht auf alle relevanten Patienteninformationen, unabhängig vom Standort: Aachener Projekt Mona stellt Teleintensivmedizin für Europa bereit.

Ein Klick zu schnell, ein gespeicherter Account, ein Umzug, schon ist es passiert: Die Online-Bestellung geht an die falsche Adresse. Meist gibt es zwar eine Karenzzeit, in der man selbst Änderungen oder Stornierungen vornehmen kann. Noch besser kontrolliert man aber direkt vor dem Klick auf den Kaufen-Button noch einmal die Lieferadresse. Wer eine falsche Adresse bemerkt, sollte sofort handeln und am besten den Händler anrufen und parallel versuchen, die Adresse online zu ändern. Solange der Händler das Paket noch nicht an den Versanddienstleister übergeben hat, ist ihm eine Adressänderung zumutbar, sodass dieser weiterhin in der Pflicht steht. Wie Kunden ihr Recht auf bestehende Verträge am besten einfordern, klären wir im c‘t-Podcast Vorsicht Kunde: Vertragskonditionen gelten nach Fehllieferung weiter.

Weiterlesen nach der Anzeige

Auch noch wichtig:


(fds)



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

Google erlaubt den direkten Datenaustauch von iPhone und Android-Smartphones


Nutzer von Android-Smartphones greifen üblicherweise auf Messaging-Apps zurück, wenn sie etwa Bilder oder Videos an iPhone-Besitzer senden wollen, selbst wenn sie sich in unmittelbarer Nähe befinden. Bei anderen Android-Handys ist dies mit „Quick Share“ möglich, vergleichbar mit Apples AirDrop. Doch jetzt erweitert Google diese Android-Systemfunktion um die Zusammenarbeit mit Apples Ökosystem, sodass Dateien nun auch vom Android-Handy direkt und kabellos zum iPhone geschickt werden können – und umgekehrt. Zunächst ist das erweiterte Quick Share für Smartphones der Pixel-10-Serie verfügbar.

Weiterlesen nach der Anzeige

Das kommt nicht überraschend. Schon Ende August wurde bekannt, dass Google mit Quick Share für iPhones und Macs experimentiert, nachdem entsprechende Hinweise im Code einer Beta-Version von Googles Play-Services-App gefunden wurden. Das deutete darauf hin, dass der Konzern daran arbeitet, Android besser mit iOS und macOS zu verzahnen. Damals ging man allerdings noch davon aus, dass iPhone- oder Mac-Nutzer eine entsprechende App für Quick Share auf ihren Geräten installieren müssten.

Das erspart Google den Apple-Anwendern, indem Quick Share direkt mit Apples AirDrop kombiniert wird. Das ist bislang allerdings auf Pixel-10-Handys beschränkt. Wird Quick Share auf einem solchen Android-Smartphone aktiviert und eine oder mehrere Dateien zum Versand ausgewählt, findet das System nun auch iPhones in der näheren Umgebung. Wenn der Datentransfer gestartet wird, zeigt das Apple-Gerät eine entsprechende AirDrop-Benachrichtigung und fragt, ob die Datei(en) akzeptiert werden soll(en).


Android Quick Share mit Apple AirDrop

Android Quick Share mit Apple AirDrop

Quick Share auf Android-Handy mit AirDrop auf iPhone

(Bild: Google)

Umgekehrt können iPhone-Nutzer jetzt auch per AirDrop Dateien zu Android-Smartphones der Pixel-10-Serie schicken. Dafür ist es allerdings notwendig, auf dem Pixel 10 zunächst den Empfang zu aktivieren. Ansonsten wird das Android-Gerät nicht von Apples AirDrop gefunden.

Google betont im eigenen Blog-Beitrag, dass diese Funktion „mit höchstem Sicherheitsanspruch entwickelt“ wurde und die Daten „von unabhängigen Sicherheitsexperten geprüften Sicherheitsvorkehrungen geschützt“ sind. Die Erweiterung von Quick Share ist demnach der nächste Schritt zu der „von Nutzern gewünschten besseren Kompatibilität zwischen Betriebssystemen“. Wann diese Funktion auf weitere Android-Geräte neben der Pixel-10-Serie ausgedehnt wird, erwähnt Google dabei allerdings nicht.

Weiterlesen nach der Anzeige

Diese Systemfunktion Androids war früher als „Nearby Share“ bekannt und hieß dann „Quick Share from Google“. Anfang dieses Jahres wurde Googles AirDrop-Alternative erneut umbenannt – in Quick Share. Ob und wann Quick Share künftig auch mit weiteren Apple-Geräten wie MacBooks funktionieren wird, ist ebenfalls noch unklar.


(fds)



Source link

Weiterlesen

Beliebt