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Künstliche Intelligenz

Samba bei bestimmter Konfiguration über kritische Lücke angreifbar


Admins von Samba Active Directory (AD)-Domänencontrollern, die auf von ihnen betreuten Servern den Support für WINS (Windows Internet Name Service) aktiviert und zusätzlich den „wins hook“-Parameter gesetzt haben, sollten zügig handeln: In der freien Implementierung des SMB-Protokolls klafft eine kritische Lücke mit CVSS-Höchstwertung 10.0 „Critical“, die auf eben diese Nicht-Default-Konfiguration abzielt.

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Verwundbar sind bei entsprechender Konfiguration alle Samba-Versionen seit 4.0. Die Entwickler haben Patches (Samba 4.23.2, 4.22.5 und 4.21.9) bereitgestellt und einen Workaround veröffentlicht.

Alle Lücken-Details schlüsselt das Samba-Advisory zu CVE-2025-10230 auf; die Patches können von der Security-Release-Site heruntergeladen werden.

Laut Samba-Entwicklern fußt die Sicherheitslücke auf mangelhaften Validierungsmechanismen des veralteten WINS-Protokolls zur zentralen Namensauflösung in lokalen Netzwerken. Clients, die ihre Namen beim Server registrierten, konnten dabei offenbar freie Namenswahl betreiben („clients can request any name that fits within the 15 character NetBIOS limit“) und auch Shell-Metazeichen übermitteln.

Auf diese Weise wäre es unauthentifizierten Angreifern schlimmstenfalls möglich gewesen, aus der Ferne schädliche Befehle abzusetzen und Code auszuführen (Remote Code Execution).

Ob der WINS-Support aktiviert wurde, kann man (auch vorsorglich) in der smb.conf überprüfen. Standardmäßig ist er inaktiv, und auch der „wins hook“-Parameter ist nicht gesetzt.

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Als „sicher“ – und damit zugleich als Workround – nennen Samba-Entwickler in ihrem Advisory die folgende Kombination:

server role = domain controller

wins support = no

Sofern der WINS-Support deaktiviert ist, spielt der „wins hook“ zugewiesene Parameter-Wert (ebenfalls Bestandteil der smb.conf) keine Rolle. Wer auf Nummer Sicher gehen möchte, setzt ihn auf einen leeren Wert:

wins hook =

Ebenfalls noch wichtig: Ist als „server role“ in der Konfigurationsdatei smb.conf nicht „domain controller“ (oder eines der Synonyme „active directory domain controller“ oder „dc“) gesetzt, ist der Server laut Entwicklern grundsätzlich nicht über diese Lücke verwundbar.

Im Zuge des Patchens wurde, wie auf der Release-Site beschrieben, gleich noch eine zweite Sicherheitslücke (CVE-2025-9640) behoben, die allerdings lediglich mit einem CVSS-Score von 4.3 bewertet ist.

Da diese aber alle Samba-Versionen seit 3.2 betrifft und nicht von speziellen Konfigurationen abhängt, ist auch sie zumindest erwähnens- und beachtenswert. Unter bestimmten Voraussetzungen könnte sie missbraucht werden, um sensible Daten auszulesen.


(ovw)



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Künstliche Intelligenz

Streaming-Dienst: RTL+ Premium wird teurer


RTL will die Preise für seinen Streaming-Dienst RTL Premium im kommenden Januar erhöhen. Das sagte Streaming-Chef Henning Nieslony dem Handelsblatt. Demnach nutzen das Streaming-Abo von RTL aktuell insgesamt 6,6 Millionen Menschen.

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Das Medienmagazin DWDL hat von RTL konkrete Preise bekommen: Dem Bericht zufolge bleibt der Einstiegstarif Basis bei einem Preis von 6 Euro monatlich. Hier muss man Werbung sehen, es fehlen zudem Sportprogramme und die Download-Möglichkeit. Der Preis der höheren Stufe Premium steigt derweil von 9 auf 10 Euro im Monat. Sport und Downloads sind enthalten, Werbung muss man aber trotzdem ertragen.

Wer keine Werbung sehen möchte, kann laut DWDL ab Januar den Tarif „Premium werbefrei“ für 13 Euro im Monat buchen, der offenbar den bisherigen „Max“-Tarif ablöst. Im Gegensatz zum bisherigen „Max“-Tarif enthält „Premium werbefrei“ zum gleichen Preis allerdings kein Musikstreaming. Wer das komplette RTL-Programm inklusive Deezer-Musikstreaming möchte, zahlt künftig 15 Euro pro Monat für das „RTL+ Musik“-Abo – de facto also eine Preiserhöhung um 2 Euro im Vergleich zum bisherigen Max-Tarif.

Trotz der Preiserhöhungen will RTL weiter Abonnenten in RTL+ gewinnen, sagte Streaming-Chef Nieslony dem Handelsblatt. Bis Ende 2026 will man acht Millionen zahlende Kunden haben, etwa anderthalb Millionen mehr als aktuell. „Wir haben das Angebot von RTL+ stark ausgebaut und werden es weiter ausbauen. Die Preisanpassung in den höheren Tarifen trägt dem Rechnung und orientiert sich am Wettbewerb“, sagte Nieslony dem Handelsblatt. Mit dem Einstiegstarif bleibe man einer der günstigsten Streaminganbieter im Markt.

Andere Streaming-Dienste verdrängen will Nieslony dabei gar nicht unbedingt. Er rechnet stattdessen damit, dass Deutsche schlicht mehr Geld fürs Streaming ausgeben werden. „Menschen sparen eher beim Restaurantbesuch oder beim Outfit als an einem schönen Abend zu Hause auf dem Sofa mit ihrem Entertainmentangebot“, sagte Nieslony.

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In der vergangenen Woche hat RTL 600 Stellen gestrichen, was rund 10 Prozent der Arbeitsplätze entspricht.


(dahe)



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Künstliche Intelligenz

KI-Training: Normalsprachlicher Nutzungsvorbehalt reicht OLG Hamburg nicht


Zweite Niederlage für den Berliner Stock-Fotografen Robert Kneschke: Auch vor dem Oberlandesgericht in Hamburg verlor der Fotograf, dessen Bilder für KI-Training tokenisiert wurden, gegen den Hamburger Verein Laion. Bereits in erster Instanz hatte das Landgericht Hamburg entschieden, dass es die Nutzung von Bildmaterial des Fotografen als von der sogenannten Text- und Data Mining-Schranke gedeckt sieht. Die Richter des fünften Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts schlossen sich im Ergebnis der Vorinstanz weitgehend an.

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Vor allem zwei Aspekte spielten für die Richter am OLG Hamburg dabei eine Rolle: die Frage, ob Kneschke einen wirksamen Nutzungsvorbehalt formuliert habe, der den Vorgaben des Urheberrechts entspricht und das Text- und Data-Mining (TDM) untersagt, die sogenannte Schranke also wirksam beschränkt. Hier kamen die Richter zu dem Schluss, dass es für die Nutzung zu wissenschaftlichen Zwecken nach §60d Urheberrechtsgesetz keinerlei Vorbehaltsmöglichkeit gebe, anders als bei der kommerziellen Nutzung nach §44b. Und auch dabei sei es nach der Formulierung des deutschen Gesetzgebers maßgeblich, dass ein maschinenlesbarer Vorbehalt hinterlegt sei.

Der Nutzer sei für den Nachweis verantwortlich, dass er sich daran halte, der Rechteinhaber aber dafür, dass er den Vorbehalt maschinenlesbar hinterlegt habe. Der Vorbehalt sei in diesem Fall jedoch nachweislich nur „in natürlicher Sprache“ in Quellcode und bei den Nutzungsbedingungen der Website abgefasst worden. Warum beides für KI-Modell-Crawler jedoch nicht zu erschließen sein solle, darüber dürften nicht nur die Beteiligten weiter diskutieren. Die Hamburger Richter jedenfalls meinen – offenbar auch mit Hinblick auf den Zeitpunkt des Crawlens 2021 – „dass ein Programm Bildbeschreibungen und Bilder vergleichen kann, bedeutet nicht ohne Weiteres, dass es möglich war, umfangreiche Nutzungsbedingungen auszuwerten“.

Dass dem Fotografen auch kein Entgelt für die Nutzung seiner Werke zustehe, sei „Ergebnis der gesetzgeberischen Entscheidung, unter die Schranke fallende Nutzungen von einer Vergütungspflicht auszunehmen“, heißt es im Urteil. Diese Regelung wird von Urheberverbänden teils scharf kritisiert. Und auch in Berlin und Brüssel, wo auf EU-Ebene die maßgeblichen Urheberrechtsregeln vereinbart werden, wird der Fall seit Beginn genau verfolgt. Denn die DSM-Richtlinie, in der die „TDM-Schranke“ steht, wird in dieser Legislatur überprüft, spätestens im Juni 2026 soll die EU-Kommission dazu einen Bericht vorlegen.

Mit dem Urteil des OLG Hamburg (AZ 5 U 104/24) wird die Revision aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung der zu klärenden Rechtsfragen ausdrücklich zugelassen. „Die Fortbildung des Rechts erfordert eine Entscheidung des Revisionsgerichts“, heißt es im jetzigen Urteil. Mangels höchstrichterlicher Rechtsprechung zum Verhältnis von Urheberrecht und KI-Training würden sich hier über den vorliegenden Fall hinausgehend Rechtsfragen von Bedeutung stellen. Anders als bei einer Berufungsverhandlung wird bei einer Revision jedoch keine vollständige Bestandsaufnahme des Sachverhalts durchgeführt, sondern die Rechtsfehlerfreiheit der Urteilsfindung der unteren Instanzen geprüft. Zuständig für die Revision wäre der Bundesgerichtshof. Ob der Berliner Stockfotograf Robert Kneschke diesen Schritt nun gehen will, ließ er vorerst noch offen, Anfang Januar liefe die Frist hierfür ab.


(emw)



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Künstliche Intelligenz

Ubuntu 26.04 LTS integriert AMD ROCm nativ für KI- und HPC-Anwendungen


Die nächste Ubuntu-Version 26.04 LTS wird AMD ROCm nativ integrieren. Entwickler und Unternehmen können die offene Softwareplattform für hardwarebeschleunigte KI-, Machine-Learning- und HPC-Workloads künftig direkt über das Standard-Paketmanagement installieren und aktualisieren. Die bisher komplexe manuelle Einrichtung entfällt damit.

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AMD ROCm (Radeon Open Compute) umfasst Laufzeitumgebungen, Compiler, Bibliotheken, Kernel-Komponenten und Treiber für die Beschleunigung von Frameworks wie PyTorch, TensorFlow und JAX. Die Plattform unterstützt AMDs Instinct- und Radeon-GPUs und wird als Paket über apt, Snap und Docker verfügbar sein. Canonical hat dafür ein dediziertes Team gebildet, das die ROCm-Pakete langfristig pflegt und auch für Debian einreicht.

Ein zentraler Vorteil der nativen Integration ist die automatische Verteilung von Sicherheitsupdates und Performance-Verbesserungen. ROCm-Updates erscheinen mindestens alle sechs Monate mit neuen Versionen. Für Unternehmen besonders interessant: Über Ubuntu Pro bietet Canonical bis zu 15 Jahre Support für ROCm in LTS-Versionen. Ubuntu-Pro-Abonnements sind für Privatnutzer kostenlos, Unternehmen können erweiterte Support-Optionen buchen.

Die Installation über das native Paketmanagement ermöglicht es zudem, ROCm als Abhängigkeit in anderen Paketen, Snaps oder Docker-Images zu nutzen – etwa in ollama-amd. Das vereinfacht ebenfalls die Entwicklung von GPU-beschleunigten Anwendungen.

Die native ROCm-Unterstützung könnte AMD im Wettbewerb mit Nvidias CUDA stärken. Während CUDA als proprietäre Plattform seit Langem in Linux-Distributionen verfügbar ist, war die ROCm-Installation bisher fehleranfällig und komplex. Die zahlreichen manuellen Schritte, Abhängigkeiten und Kernel-Anpassungen dürften viele Entwickler abgeschreckt haben.

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ROCm als offene Plattform bietet gegenüber Nvidias CUDA Vorteile hinsichtlich Transparenz und Community-Beteiligung. Die Integration in Ubuntu und Debian erweitert die Reichweite im Linux-Ökosystem erheblich. Zielplattformen sind Rechenzentren, Workstations, Laptops, Windows Subsystem for Linux (WSL) und Edge-Geräte.

Ubuntu 26.04 LTS erscheint voraussichtlich im April 2026. Weitere Details zur Zusammenarbeit zwischen Canonical und AMD finden sich in der Ankündigung.


(fo)



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