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Sammelklage: 288 Millionen US-Verbraucher gegen Amazon.com
Amazon.com muss sich einer Sammelklage im Namen von 288 Millionen US-Konsumenten stellen, die über den Marketplace eingekauft haben. Der Marketplace ist jener Teil der Online-Handelsplattform, in dem nicht Amazon selbst, sondern Dritte Waren feilbieten. Die Verbraucheranwälte werfen dem Konzern vor, durch Preisknebelung und hohe Gebühren die Preise zu treiben und dadurch den Käufern zu schaden.
Amazon hat versucht, die Zulassung als Sammelklage zu verhindern, unter anderem mit dem Argument, die Klägergruppe sei zu groß, die Bestpreisklausel abgeschafft und das Rechenmodell der Kläger unbrauchbar, zudem würden Dritthändler aufgrund Amazons Bedingungen manchmal auch Preise senken. Das verfahrensführende US-Bundesbezirksgericht hat die Sammelklage dennoch genehmigt und die Klageschrift veröffentlicht.
Die Vorwürfe
Sie beschreibt Amazon.com als dominanten Online-Händler, der große Marktmacht nicht nur im amerikanischen Online-Handel an sich, sondern auch über die Dritthändler im Marketplace ausübe. Deren Gebühren habe Amazon in nur fünf Jahren schrittweise um insgesamt 42 Prozent erhöht. Von jedem Dollar, den Kunden im Marketplace ausgeben, landeten durchschnittlich 27 Cent bei dem Konzern, nicht beim eigentlichen Verkäufer. Dadurch sei der Marketplace für Amazon weitaus profitabler als das Geschäft mit selbst verkauften Waren, wo Amazon auf schmale Margen setze. Die Händler seien vom Marketplace abhängig, etwa die Hälfte erwirtschafte mehr als 80 Prozent ihres Umsatzes dort; das nutze Amazon zum eigenen Vorteil aus, was gegen Wettbewerbsrecht verstoße, konkret drei Bestimmungen des Bundesgesetzes Sherman Act.
Die hohen Marketplace-Gebühren müssten am Ende die Kunden tragen. Denn Amazons Bestpreisklauseln gängelten die Händler, sodass diese ihre Waren auf anderen, günstigeren Online-Plattformen oder eigenen Webshops nicht zu niedrigeren Preisen anbieten dürften. Das Ergebnis sei weniger Wettbewerb und allgemein höhere Preise, zum Nutzen Amazons, aber zum Nachteil der Kunden. Die Klage fordert Entschädigung für alle US-Verbraucher, die nach dem 25. Mai 2017 mindestens fünf Produkte über den Amazon.com-Marketplace gekauft haben.
Wirrwarr an Bestimmungen
Ob die Vorwürfe stimmen, muss sich im Hauptverfahren zeigen. Dafür haben die Kläger Geschworene beantragt. Aus Amazon nicht erfolgreicher Eingabe gegen die Zulassung als Sammelklage geht vor allem eines hervor: die Sache ist kompliziert. Denn es wirken eine Reihe von Vertragsklauseln für Marketplace-Händler zusammen.
Ursprünglich hat Amazon ihnen verboten, anderswo günstigere Preise aufzurufen als im Amazon-Marketplace. Diese grobe Bestpreisklausel (Price Parity Provision, PPP) hat der Konzern nach eigenen Angaben „selten durchgesetzt“ und im März 2019 in den USA aufgehoben. Auch in der EU wendet Amazon sie demnach EU nicht mehr an.
Unverändert in Kraft sind allerdings andere Bestimmungen, wie Select
Competitor – Featured Offer Disqualification (SC-FOD), Amazon Standards for Brands (ASB), Marketplace Fair Pricing Policy (MFPP) samt Atypical Pricing –
Featured Offer Disqualification (AP-FOD), etwas namens WCP sowie, seit November 2021 eine Clarification to the Seller Code of Conduct (SCC).
FOD und Co
Bei SC-FOD geht es um das „Featured Offer“, den entscheidenden Platz an der Sonne: Ruft ein Kunde die Webpage für ein bestimmtes, verfügbares Produkt auf, scheint ein Händler als Anbieter direkt auf, selbst wenn mehrere Händler das selbe Ding feilbieten. Nur wenige Kunden klicken sich zu den anderen Anbietern durch, entsprechend wichtig ist diese Einstufung. Verlangt ein Marketplacehändler allerdings einen höheren Preis als Amazon ihn in ausgewählten anderen Online-Geschäften (select ccompetitors) erspäht, wird er disqualifiziert. Seit 2022 versucht Amazon nach eigenen Angaben, zu verhindern, dass ein günstigeres Angebot desselben Händlers auf einer anderen Webseite zur Disqualifikation im Marketplace führt.
Einen ähnlichen Effekt hat die AP-FOD-Klausel, wo „atypische“ Preise zur Disqualifikation führen. Sie ist Teil von MFPP, was Wucher bekämpfen solle. Zu MFPP gehört offenbar auch WCP, dessen Erklärung in der veröffentlichten Eingabe geschwärzt ist.
Mit ASB konzentriert sich Amazon demnach auf ausgewählte Markenprodukte, deren Preise viele Verbraucher als Referenz für das allgemeine Preisniveau eines Geschäfts heranzögen. Ist so ein Produkt günstig, glaubt der Kunde, dass wohl auch alle anderen Produkte günstig seien. Wie ASB genau angewandt wird, erklärt Amazon nicht, führt aber aus, dies erfolge „nicht automatisch oder mechanisch“.
Der SCC verlange von Händlern „faires und ehrliches Verhalten“. Im November 2021 wurde der SCC verschärft, um unlautere Scheingeschäfte zu bekämpfen: Manche Händler hätten Dritte dafür bezahlt, bestimmte Produkte im Marketplace zu bestellen. Daraufhin konnten sie Lobhuldigungen über das Produkt posten; vor allem aber reagierten Amazons Algorithmen auf die Käufe und empfahlen das Angebot weiteren Verbrauchern, die dann den falschen Eindruck erhielten, zahlreiche Andere hätten das Ding zu einem bestimmten Preis erworben. Mit Preisparität zu anderen Online-Shops habe dieser Aspekt der SCC nichts zu tun, erklärt Amazon.
Klasse könnte schrumpfen
Die Klage stützt sich zusätzlich auf informelle Aussagen, Anleitungen und Maßnahmen von Amazon-Mitarbeitern. Dagegen wendet Amazon ein, dass es sich, wenn überhaupt, um Einzelfälle von Mitarbeitern handle, die entgegen ihres Trainings und der Richtlinien agiert hätten. Solche Fälle seien individuell zu klären und einer Sammelklage nicht zugänglich.
Das Gericht hat die Sammelklage dennoch zugelassen. Damit geht es für Amazon um Milliarden. Es kann allerdings sein, dass das Gericht im Laufe des weiteren Verfahrens Teile der Klasse ausschließt, sodass es am Ende vielleicht nicht um die ganzen 288 Millionen Verbraucher geht, oder dass die Klasse geteilt wird und dann um unterschiedlich hohe Forderungen prozessiert wird. Zudem kann Amazon Rechtsmittel gegen die Zulassung als Sammelklage erheben.
Das Verfahren heißt Elizabeth De Coster et al v Amazon.com und ist am US-Bundesbezirksgericht für den Westen des US-Bundesstaates Washington, wo Amazons Firmenzentrale liegt, unter dem Az. 2:21-cv-00693 anhängig.
(ds)
Künstliche Intelligenz
Kommentar zum Totalausfall bei AWS: Nichts gelernt in den letzten 30 Jahren
Vielleicht wollten Sie ja einem Kollegen eine Signal-Nachricht schreiben, bei Ring nachschauen, was gerade in Ihrer Garageneinfahrt los ist oder ein Meeting per Zoom veranstalten. Menschen im Vereinigten Königreich wollten womöglich ihre Steuererklärung abgeben oder ihre Sprachkenntnisse per Duolingo aufbessern. In allen Fällen war die Antwort dieselbe: „Leider nein“. Denn bei AWS hat es ordentlich gescheppert – und tatsächliche wie selbst ernannte Experten überschlagen sich seither mit Superlativen, was den technischen wie finanziellen Schaden angeht. Klar ist: Der Ausfall bei den Amazon Web Services (AWS), der eigentlich nur einzelne AWS-Regionen betraf, hat weltweit für riesiges Aufsehen und für große IT-Probleme gesorgt.
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Martin Gerhard Loschwitz ist freier Journalist und beackert regelmäßig Themen wie OpenStack, Kubernetes und Ceph.
Dabei lässt sich die Situation eigentlich relativ nüchtern beschreiben. AWS ist ein normaler Anbieter von IT-Infrastruktur und mithin denselben Gesetzmäßigkeiten unterworfen, mit denen es jeder Administrator bei On-Premises-Setups genauso zu tun hat. Geht ein Standort offline, oder in diesem Falle eine AWS-Region, sind dessen Dienste nicht länger verfügbar. Dass gerade in größeren Umgebungen standortübergreifende Redundanz ein Thema ist, wissen Admins seit mindestens 30 Jahren. Dass gefühlt die halbe Welt offline geht, weil sich bei AWS Sand im Getriebe einzelner Regionen befindet, spricht insofern eher nicht für die Industrie. Offensichtlich hat man sich vielerorts viel zu sehr darauf verlassen, AWS würde schon nicht offline gehen.
Will man sich gegen ein solches Szenario absichern, braucht man Redundanz auf allen Ebenen seines Setups. AWS bietet diese Möglichkeit durchaus. Ihre technische Umsetzung allerdings ist komplex – und günstig ist der Spaß auch nicht gerade. Es ist legitim, bewusst auf diese Form der Redundanz zu verzichten und das Risiko eines Ausfalls zu tragen. Katzenjammer, wenn ebendieses Szenario dann tatsächlich mal eintritt, ist allerdings fehl am Platz.
Multi-Cloud-Szenarien helfen nicht
Mein LinkedIn-Stream ist seit vorgestern voll von Beiträgen findiger Consultants, die Kapital aus der Situation schlagen wollen und Multi-Cloud-Szenarien zur Conditio sine qua non moderner IT-Infrastruktur erklären. Der Ansatz ist also offensichtlich nicht ganz falsch: Denn unabhängig von einzelnen Anbietern ist man eben nur dann, wenn man die eigene IT in der Cloud auf verschiedene Säulen verteilt. Aber: Das Gros der Proponenten von Multi-Cloud-Setups springt als Tiger und landet als Bettvorleger. Denn als Alternative zu AWS preisen sie allen Ernstes Microsoft Azure oder die Google-Cloud an. Zumindest aus europäischer Sicht ist das nachgerade grotesk.
Man kann auf das AWS-Desaster nämlich auch durch eine andere Brille schauen: Das Ereignis war nicht weniger als ein Vorgeschmack auf das Unheil, das Europa droht, wenn Dienste von AWS, Azure oder Google noch mehr zum politischen Spielball verkommen als ohnehin schon. Kann ein Land wie das Vereinigte Königreich seine Steuern nicht mehr erheben, weil zentrale IT nicht mehr funktioniert, ist das für das Land nicht weniger als eine Gefährdung seiner Existenz.
Wenn in Krankenhäusern buchstäblich das Licht ausgeht, weil Energieversorger und Netzbetreiber von Diensten US-amerikanischer Anbieter abhängig sind und diese nicht mehr zur Verfügung stehen, ist das eine Katastrophe. Und wenn Behörden nicht länger kommunizieren können, weil die US-Regierung den Zugang zu Microsoft 365 aus politischen Gründen sperrt, ist das ein Debakel im Hinblick auf die öffentliche Ordnung und die Sicherheit. Sie brauchen einen Krankenwagen? Donald Trump sagt nein. Schade, Schokolade!
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Alibi-Debatte
Der ganze Vorgang ist archetypisch für die seit Jahrzehnten völlig ohne Not stattfindende politische Selbstverzwergung Europas. Lächerliche Konstrukte wie „Datentreuhänderschaft“ und pseudo-souveräne Clouds der großen Anbieter lullen die Europäerinnen und Europäer in ein Gefühl von Sicherheit, wo de facto längst höchste Eile geboten ist, um wirklich souveräne europäische Alternativen zu schaffen. Noch jedes Versprechen, das Microsoft, Google & Co. im Hinblick auf die angebliche Sicherheit und Verfügbarkeit europäischer Daten auf Servern amerikanischer Anbieter in Europa gegeben haben, mussten sie irgendwann kleinlaut kassieren.
Hochnotpeinlich musste ein Repräsentant Microsofts vor einem Untersuchungsausschuss des französischen Parlaments zugeben, dass man letztlich gegen den langen Arm der US-Regierung nichts tun könne. Und wie weit her es mit der Sicherheit der deutschen Delos-Cloud mit Microsofts Software wirklich ist, hat erst kürzlich das Innenministerium Baden-Württembergs zu Protokoll gegeben: gar nicht nämlich. Das in Deutschland manchmal etwas überstrapazierte Thema des Datenschutzes spielt dabei wie beschrieben noch gar nicht die zentrale Rolle. Der AWS-Ausfall zeigt stattdessen, dass das plötzliche Wegfallen zentraler Dienste von US-Hyperscalern zum Zusammenbruch von Teilen der öffentlichen Infrastruktur führt. Da beruhigt es ungemein, dass die Bundeswehr sich in einem akuten Anfall völliger geistiger Umnachtung erst kürzlich dazu entschieden hat, ihre In-House-Cloud mit tatkräftiger Unterstützung Googles zu bauen. Es sind offensichtlich alle verrückt geworden.
Wer als Politiker dabei ernsthaft bezweifelt, die aktuelle US-Regierung könne AWS, Azure und Google als politisches Druckmittel einsetzen, belügt sich selbst und die Öffentlichkeit. Denn rote Linien gibt es für die zweite Trump-Administration ganz offensichtlich nicht. Erlaubt ist, was dem eigenen Vorteil dient, das hat Trump ein ums andere Mal klar unter Beweis gestellt. Längst ist es fünf nach zwölf aus europäischer Sicht, was souveräne Alternativen zu den großen US-Tech-Giganten betrifft. Kommt man in Europa nicht langsam aus dem Quark, war der AWS-Ausfall nur ein laues Lüftchen verglichen mit dem, was die alte Welt absehbar erwartet.
Sag mir, wo die Admins sind
Ach, und übrigens: „Ausschließlich on Premises“ ist nicht die Lösung des Problems, auch und gerade nicht für Europa. Bei aller Kritik am Prinzip des Cloud-Computings kommt man nämlich nicht umhin, dessen Vorteile anzuerkennen. Es ist objektiv hilfreich für Behörden und Firmen und Organisationen, wenn sie kritische IT-Infrastruktur nicht selbst betreiben müssen, sondern sich bei einem Anbieter dafür einmieten können.
Schließlich fehlt mindestens eine ganze Generation von Systemadministratoren. Denn die Industrie hat in den vergangenen 20 Jahren lieber vorrangig Entwickler ausgebildet, um das nächste europäische Einhorn zu schaffen. Und in völliger Ignoranz der Tatsache, dass dieses Einhorn dann auch jemand betreiben muss. Die „Economy of Scale“ der Cloud mit hohem Automationsgrad hilft dabei, IT (auch in Europa) in der Breite absehbar überhaupt betreibbar zu halten. Doch müssen die Europäer endlich lernen, digital auf eigenen Beinen zu stehen. Der perfekte Zeitpunkt dafür wäre vor 20 Jahren gewesen. Der nächstbessere Zeitpunkt ist genau jetzt.
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Amateurfunk: Ein Einblick in das faszinierende Hobby
Ein Funkgerät, eine Antenne und die ganze Welt als Gesprächspartner: Das ist Amateurfunk. Während für die meisten Kommunikation heute über Smartphone oder Internet läuft, greifen Funkamateure noch immer zu Mikrofon, Morsetaste oder Rechner, um Signale in die Atmosphäre zu schicken.
In unserem Beitrag begleiten wir zwei Funkamateure, die zeigen, wie vielseitig dieses Hobby ist. Vom klassischen Sprechfunk bis hin zu digitalen Betriebsarten. Der Amateurfunk verbindet Technik, Physik und eine weltweite Community. Dabei geht es nicht nur ums Reden, sondern ums Experimentieren, Lernen und Entdecken.
Was treibt Menschen dazu, in ihrer Freizeit Funkwellen um die halbe Welt zu schicken? Und welche Technik steckt eigentlich dahinter? Wir werfen einen Blick in diese Welt in Form einer Reportage als Videobeitrag.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Amateurfunk: Ein Einblick in das faszinierende Hobby“.
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Strava lässt Klage gegen Garmin fallen
Strava nimmt seine Klage gegen Garmin zurück: Die Fitnessplattform hat das zuständige Gericht mit einem kurzen Schreiben darüber informiert, berichtet DC Rainmaker. Warum es zu dieser Entscheidung kam, ist unklar. Die Patentverletzungsklage hatte Strava erst vor wenigen Wochen eingereicht.
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Laut dem Branchenexperten DC Rainmaker hat Garmin nie öffentlich oder gegenüber dem Gericht auf die Strava-Klage reagiert. Das lege nahe, dass sich beide Parteien außerhalb des Gerichts geeinigt haben. Eigentlich ist das keine Überraschung: Garmin und Strava arbeiten seit Jahren zusammen. Uhren und Fitnessarmbänder von Garmin nutzen Tracking-Funktionen, die von Strava entwickelt und betrieben werden.
Klage für viele überraschend
Die Klage kam daher für viele überraschend. Strava verlangte von Garmin, den Verkauf seiner Fitnesstracker einzustellen, was im Umkehrschluss das Geschäft von Strava empfindlich hätte schädigen können. Segments sind vordefinierte Strecken mit Rangliste, auf denen sich Athleten miteinander messen können. Besonders bei den Heatmaps war Stravas Klage fragwürdig: Garmin bot eine vergleichbare Funktion schon jahrelang an, bevor Strava ein Patent auf seine eigene Implementierung zugesprochen bekam.
Abseits der eigentlichen Klage versuchte Strava zusätzlich, in der Fitness-Community Stimmung gegen Garmin zu machen. In einem Reddit-Post begründete Stravas Chief Product Officer Matt Salazar die Klage mit neuen Developer-Richtlinien, die Garmin im Sommer implementiert hatte. Demnach müsste Strava bei seinen Diensten unter anderem Logos von Garmin einblenden. Vorherige Verhandlungen mit Garmin seien gescheitert.
Ob Strava durch die Klage nun einen Verhandlungserfolg erzielen konnte oder zum Schluss gekommen ist, mit dem juristischen Vorgehen nur wenig Aussicht auf Erfolg zu haben, ist offen. Bislang hat sich die Firma nicht zur Einstellung der Klage geäußert.
(dahe)
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