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Sammelklage: Amazon wird von VZ Sachsen auf Milliarden verklagt


Die Verbraucherzentrale (VZ) Sachsen strebt gegen Amazon eine Sammelklage an. Hintergrund ist das Anfang 2024 geänderte Abomodell von Prime Video, das auch für zahlende Kunden Werbung vorsieht. Die VZ Sachsen argumentiert, dass in diesem Zuge auch die Streaming-Qualität abgesenkt wurde und sieht darin einen Klagegrund.

Standards abgesenkt

Konkret geht es der VZ Sachsen nicht darum, dass Zusatzkosten für ein werbefreies Abo eingeführt wurden, dagegen lasse sich nichts unternehmen. Aber im gleichen Atemzug sei die Streaming-Qualität für alle Kunden abgesenkt worden, die beim Abo mit Werbung geblieben sind. Und genau hierfür sei keine Zustimmung der Kunden eingeholt worden. Dass der Preis gleich blieb, obwohl die Leistung abgesenkt wurde, betrachtet die VZ Sachsen als unfair und strebt deswegen eine Sammelklage an. Die Klage selber ist nicht neu. Mittlerweile geht es aber um konkrete Summen.

Kein Dolby Vision und Dolby Atmos mehr

Die VZ Sachsen geht in der Ankündigung nicht darauf ein, welche „deutlich verschlechterte Qualität von Bild und Ton“ sie meint. Gemeint sein dürfte aber das Streichen von Dolby Vision und Dolby Atmos für das Abo mit Werbung. Gänzlich ohne HDR müssen Nutzer von Amazon Prime Video mit Werbung allerdings nicht auskommen. Im werbefinanzierten Abo ist weiterhin HDR10 inbegriffen, außerdem stehen Anwendern nach wie vor die 4K-Auflösung und Dolby Digital 5.1 zur Verfügung.

Laut der Verbraucherzentrale haben sich bereits mehr als 126.000 Amazon-Prime-Video-Kunden der Sammelklage angeschlossen. Da es in Deutschland aber geschätzt 17 Millionen Prime-Kunden gibt, wünscht sich die Verbraucherzentrale Sachsen eine noch höhere Beteiligung.

Anmeldung leicht gemacht

Zur Sammelklage kann sich jeder Prime-Video-Kunde anmelden, sofern der Account vor dem 5. Februar 2024 bestand. Die Anmeldung ist kostenlos und erfolgt auf der Seite des Justizministeriums. Auf ihrer Webseite stellt die VZ Sachsen eine Ausfüllhilfe mit Mustertext zur Verfügung.

Folgen des Urteils

Die VZ Sachsen geht davon aus, dass Amazon mit dem auf Werbung basierten Abo 1,8 Milliarden Euro Gewinn gemacht hat beziehungsweise machen wird. Bei der Sammelklage handelt es sich daher um eine sogenannte Gewinnabschöpfungsklage. Sollte die VZ Sachsen den Rechtsstreit gewinnen, würde der erzielte Gewinn zu einem gewissen Teil unter den an der Sammelklage beteiligten Personen aufgeteilt werden. Wie hoch die Entschädigung pro Prime-Kunde ausfällt, legt das Gericht fest. Der übrige Betrag geht an die Bundesrepublik Deutschland. Das heißt, dass je mehr Kunden sich der Sammelklage anschließen, desto weniger Geld landet am Ende beim Fiskus.

Ob die Gewinne aus der Werbung wirklich 1,8 Milliarden Euro oder vielleicht sogar mehr betragen, muss vor Gericht geklärt werden. Aktuell handelt es sich nur um eine Schätzung der VZ Sachsen.

Was ist eigentlich eine „Sammelklage“?

Eine Sammelklage im deutschen Recht bezeichnet verschiedene Instrumente, mit denen die Ansprüche vieler Betroffener gebündelt durchgesetzt werden können. Ziel ist es, Rechtseffizienz und Kostenersparnis zu erreichen, indem ähnliche Forderungen zusammen verhandelt werden, statt viele parallel verlaufende Einzelklagen zu führen.

Die Sammelklage im klassischen Sinne gibt es hingegen nicht. Gemeint ist damit entweder die Musterfeststellungsklage, bei der ein Grundsatzurteil gefällt wird, auf dessen Basis Kläger dann aber selbst ihr Recht einfordern müssen. Oder man spricht von einer sogenannten Abhilfeklage, wie im vorliegenden Fall. Die Abhilfeklage ermöglicht es Verbraucherverbänden, konkrete Leistungen wie Schadensersatz für die Betroffenen zu erstreiten.

Die Musterfeststellungsklage gibt es erst seit 2018 im deutschen Recht. Das prominenteste Beispiel für diese Arte der Sammelklage war die Klage gegen Volkswagen nach der Diesel-Abgas-Affäre. Die Abhilfeklage wurde erst 2023 eingeführt. Auch hier gibt es mit Vodafone bereits einen Fall, der mediale Aufmerksamkeit erregt hat.



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Dark Perk Ergo & Dark Perk Sym: Erste Mäuse von be quiet! sind für rechte und beide Hände


Dark Perk Ergo & Dark Perk Sym: Erste Mäuse von be quiet! sind für rechte und beide Hände

Bild: be quiet!

be quiet! entlässt zwei High-End-Mäuse für rechte und beide Hände in den Handel. Die beiden schon zur Computex gezeigten Geschwister-Produkte Dark Perk Ergo und Dark Perk Sym starten im Februar mit identischer technischer Basis und ergänzen das noch junge Peripherie-Segment des Unternehmens.

Dass be quiet! Mäuse baut, war im Grunde seit der Einführung von Tastaturen, der Dark Mount und Light Mount (Test), klar. Wer A sagt, muss auch B sagen, beide Geräteklassen gehören bei Herstellern wie zwei Hände eigentlich immer zusammen.

Weniger Silent als sonst

Während die für be quiet! markentypische Silent-Ausrichtung bei den Tastaturen über besondere Taster deutlich hervortritt, werden die Mäuse dezenter auf Ruhe getrimmt. Der Hersteller erklärt in einem Nebensatz lediglich, die verbauten optischen Switches vom Typ Omron D2FP-FN2 würden „ein leises und sanftes Auslösen“ erlauben. Um ausgesprochene Silent-Switches, wie sie etwa Logitech in Büromäusen verbaut, handelt es sich jedoch nicht.

Darüber hinaus verfügen die 55 Gramm schweren Mäuse über einen PixArt-PAW3950-Sensor, dessen Auflösung bei maximal 32.000 dpi liegt. Die Abtastrate erreicht mit maximal 8.000 Hz im kabelgebundenen und kabellosen Modus den üblichen Standard im gehobenen Segment. Kabellos sollen die Mäuse eine Laufzeit von 110 Stunden erreichen. Verwiesen wird in diesem Zusammenhang auf den Mikrocontroller Nordic nRF54H20, der energiesparend agieren soll. Das gilt allerdings nur, wenn das Polling bei 1.000 Hz liegt, Angaben für den Maximalwert macht be quiet! nicht. Normalerweise verringert sich die Ausdauer dann erheblich.

Die fünf Tasten sowie Sensor und Beleuchtung lassen sich entweder über die IO Center Software unter Windows oder plattformunabhängig im Browser konfigurieren. Änderungen werden direkt auf den Mäusen gespeichert.

Preis und Varianten

Im Handel starten Dark Perk Ergo und Dark Perk Sym ab dem 3. Februar, die Preisempfehlung liegt für beide Modelle bei rund 110 Euro. Unterschiede liegen nur in der Form. Die Dark Perk Ergo eignet sich aufgrund einer leichten Ausbuchtung nur für die rechte Hand, die Dark Perk Sym durch ihre symmetrische Form für beide Hände.



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Chrome 144: Google schließt schwerwiegende Schwachstelle in Browser


Chrome 144: Google schließt schwerwiegende Schwachstelle in Browser

Google hat ein Update für Chrome 144 veröffentlicht, das eine mit hohem Gefahrenpotenzial versehene Sicherheitslücke schließt. Nutzer des Browsers werden dazu aufgerufen, das Update so schnell wie möglich einzuspielen.

Chrome schnellstmöglich aktualisieren

Die mit der neuen Version geschlossene Schwachstelle betrifft erneut die JavaScript-Engine V8 des Chrome-Browsers. Über eine Race Condition können Angreifer mithilfe präparierter Webseiten den Speicher manipulieren, was zu einer sogenannten Heap Corruption, also einer Beschädigung des Speichers, führen kann. Damit lässt sich schadhafter Code in die Anwendung einschleusen und dadurch sensible Daten abgreifen oder sogar das System übernehmen.

Wie üblich stellt Google keine weiteren technischen Details bereit – einerseits, um Nutzern ausreichend Zeit für die Installation des Updates zu geben, andererseits, um Angreifern keine zusätzlichen Informationen zu liefern, die sie für Angriffe nutzen könnten. Google empfiehlt ausdrücklich, die Aktualisierung umgehend durchzuführen.

Für Windows und macOS stehen dafür die Versionen 144.0.7559.96/.97 bereit, Linux-Nutzer erhalten hingegen die bereinigte Version 144.0.7559.96. Für Android wird im Play Store Version 144.0.7559.90 angeboten, während iOS-Nutzer Version 144.0.7559.95 im Apple App Store finden. Browser, die auf Chromium basieren – etwa Microsoft Edge –, dürften das Update erfahrungsgemäß in den kommenden Tagen erhalten.

Ab sofort verfügbar

Die neue Chrome-Ausgabe kann bei Desktop-Systemen über die integrierte Update-Funktion eingespielt werden. Alternativ lässt sich die korrigierte Fassung wie gewohnt über den Link am Ende dieser Meldung bequem aus dem Download-Bereich von ComputerBase beziehen.

Downloads

  • Google Chrome

    2,9 Sterne

    Google Chrome ist der meistgenutzte Browser, bietet aber keinen nennenswerten Tracking-Schutz.

    • Version 144.0.7559.96/.97 Deutsch
    • Version 145.0.7632.18 Beta Deutsch
    • Version 109.0.5414.120 Deutsch



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BGM-G31-GPU: „Big Battlemage“ kommt, aber nicht als Arc für Spieler?


BGM-G31-GPU: „Big Battlemage“ kommt, aber nicht als Arc für Spieler?

Anfang 2025 schon tot geglaubt, schien Intel die Entwicklung einer Grafikkarte mit der großen Battlemage-GPU „BMG-G31“ im weiteren Jahresverlauf wieder aufgenommen zu haben – und kokettierte im September auf Social Media selbst mit einer „Arc B770“. Den Auftakt könnte jetzt aber B70 Pro und B65 Pro machen. Und dann?

Hinweise auf B70 Pro und B65 Pro

Leaker Jayhihn hat auf X die Bezeichnung „B70 Pro“ fallen lassen. Von VideoCardz darauf angesprochen, ob die „G31“-GPU dahinter steckt, lautete seine Antwort „ja“. 32 GB Speicher soll die Grafikkarte bieten.

Der ebenfalls für seine Leak bekannte Account Haze ergänzte: Eine B65 Pro kommt auch.

Startet „Big Battlemage“ also mit den bei Battlemage erst mit deutlicher Verzögerung nachgeschobenen Pro-Modellen?

Kommt Gaming überhaupt noch?

Dass die beiden Pro-Modelle jetzt den Anfang in der Gerüchteküche machen, muss nicht bedeuten, dass Intel mit größeren Arc-B-Series-Grafikkarten erst später oder gar nicht mehr plant. Doch mit Blick auf die explodierenden Speicherpreise dürfte sich die für Intel ohnehin schon komplizierte Platzierung größerer Gaming-Grafikkarten noch weiter verkompliziert haben: Viel Speicher für relativ wenig Geld, so wie es Arc bisher geliefert hat, werden von Tag zu Tag utopischer. Zur CES waren neue Desktop-Grafikkarten – egal ob Pro oder Gaming – kein Thema.

Auf einer Intel Arc Pro für professionelle (KI-)Anwendungen sind die höheren Kosten für viel Speicher hingegen besser zu verstecken respektive auf das Preisschild draufzuschlagen.

Glaubst du, dass „Big Battlemage“ für Gaming-Grafikkarte noch kommt?
  • Ja

  • Nein



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