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Samsung Galaxy Tab S10 Lite im Test: günstig, mit Stift & 7 Jahren Updates
Das günstigste neue Tablet von Samsung ist das Galaxy Tab S10 Lite. Das 10,9-Zoll-Modell bietet solide Leistung und Software-Updates für eine lange Zeit.
Bei den preiswerten Einsteiger-Tablets ist es bei Samsung schon seit einiger Zeit ruhig geworden. Das Galaxy Tab A9+ stammt noch aus dem Jahr 2023. Regelmäßig wurden zuletzt nur die Premium-Modelle der Galaxy-Tab-S-Reihe aktualisiert. Wer hier sparen wollte, musste zum FE-Modell greifen – das jedoch den Rahmen eines Budget-Tablets preislich sprengt.
Mit dem Galaxy Tab S10 Lite bietet Samsung nun ein Modell unterhalb des Galaxy Tab S10 FE an. Damit schließt Samsung die Lücke zwischen den bezahlbaren Galaxy-A-Tablets und den teuren FE- und S-Modellen. Eine Lite-Variante gab es in der S-Serie schon lange nicht mehr – zuletzt das Galaxy Tab S6 Lite von 2020, das 2024 eine Frischzellenkur erhielt.
Das Galaxy Tab S10 Lite soll trotz des günstigeren Preises Features wie einen Eingabestift und Software-Support für sieben Jahre bieten. Abstriche gibt es allerdings bei der Hardware. Ob es sich dabei um eine Mogelpackung oder einen echten Preis-Tipp handelt, zeigen wir in diesem Testbericht.
Design
Auf den ersten Blick könnte man das Samsung Galaxy Tab S10 Lite für ein Premium-Tablet halten. Es folgt der Designsprache der übrigen Tab-S-Modelle mit einem edlen Unibody-Gehäuse aus Metall. Verglichen mit dem Galaxy Tab S11 ist das Tab S10 Lite mit 6,6 mm etwas dicker und hat breitere Display-Ränder.
Die Abmessungen von 254,3 × 6,6 × 165,8 mm entsprechen nahezu denen des Galaxy Tab S10 FE. Damit gehört es zu den eher kompakten Tablets, die man gut überall mitnehmen kann. Mit 524 g ist es jedoch etwas schwerer als das FE-Modell sowie Tab S11.
Die Verarbeitung wirkt tadellos. Lautstärkewippe und Power-Taste sitzen etwas weiter in der Mitte. Unserer Meinung nach sind sie dadurch aber etwas schwerer zu erreichen, wenn man das Tablet in den Händen hält. Anders als beim Tab S11 bleibt die Anordnung wie beim Tab S10 FE gleich: zuerst der Power-Button, dann die Lautstärkewippe.
Eine Zertifizierung nach IP68 wie bei den übrigen Modellen der Tab-S-Reihe gibt es jedoch nicht – das Lite-Modell ist also nicht wasserdicht. Es gibt lediglich mit IP42 einen leichten Spritzwasserschutz. Ein Stift gehört ebenfalls zum Lieferumfang, ist aber mit seinem runden Design auf andere Art gestaltet, als der neue S Pen beim Tab S11.
Display
Das Display bietet wie schon beim Tab S10 FE eine Diagonale von 10,9 Zoll, was den etwas dickeren Rändern im Vergleich zum Tab S11 geschuldet ist. Als Technologie kommt ein LCD mit IPS-Panel zum Einsatz. Die Bildqualität ist gut, erreicht aber nicht ganz das hohe Niveau des Tab S10 FE. Bei Kontrast und Schwarzwerten kann es zudem bei Weitem nicht mit dem OLED-Display des Tab S11 mithalten, erfüllt aber dennoch seinen Zweck.
Die Auflösung liegt mit 2112 × 1320 Pixeln (WUXGA+) minimal unter der des FE-Modells. Mit einer Pixeldichte von 228 PPI bleibt das Bild dennoch ausreichend scharf, um keine störenden Pixel zutage zu fördern. Das Seitenverhältnis beträgt die für Samsung typischen 16:10. Das sorgt beim Medienkonsum für ein schönes, breites Bild, eignet sich aber zum produktiven Arbeiten etwas weniger. Im Hochformat wirkt das Tablet recht lang gezogen – als Ersatz für einen E-Book-Reader ist es daher nur bedingt geeignet.
Die Bildwiederholrate liegt bei bis zu 90 Hz und sorgt für eine flüssige Darstellung. In unseren Messungen erreichte das Display bei aktivierter Helligkeitsanpassung bis zu 550 Nits – ein guter Wert für diese Preisklasse. Im Freien lässt sich die Anzeige meist gut ablesen, solange man einen schattigen Platz wählt. Der Haupteinsatzbereich bleibt aber klar im Innenraum. Gelegentliche Spiegelungen treten auf, sind für ein Tablet dieser Klasse jedoch normal.
Samsung Galaxy Tab S10 Lite – Bilderstrecke
Kamera
Hinsichtlich der Kameraausstattung hat Samsung beim Galaxy Tab S10 Lite merklich den Rotstift angesetzt. Während das Galaxy Tab S11 solide Fotos liefert und selbst das Tab S10 FE noch ordentliche Aufnahmen schafft, beschränkt sich die Kamera des Lite-Modells auf das Wesentliche.
Für Selfies verbaut Samsung lediglich eine einfache 5-Megapixel-Kamera, auf der Rückseite steht ein 8-Megapixel-Sensor zur Verfügung – im Prinzip identisch mit dem, was auch im Galaxy Tab A9+ steckt. Das ist allerdings zu verschmerzen, da wohl kaum jemand ernsthaft mit einem Tablet fotografieren möchte.
Entsprechend begrenzt fällt der Dynamikumfang aus, und auch die Detailtiefe hält sich in Grenzen. Bei Gegenlicht neigt das Tab S10 Lite schnell zu Überbelichtungen. Bei Dunkelheit ist die Kamera mangels Blitz unbrauchbar. Insgesamt gelingen bei Tag aber akzeptable und scharfe Bilder. Videos nimmt das Tablet nur in Full-HD mit 30 Bildern pro Sekunde auf. Für gelegentliche Schnappschüsse, das Abfotografieren von Dokumenten oder Videochats reicht die Kameraausstattung damit völlig aus.
Ausstattung
Im Galaxy Tab S10 Lite steckt der Exynos 1380, ein alter Bekannter aus Samsungs Mittelklasse – unter anderem arbeitet er auch im Galaxy A26, A35 und A54. Das ist kein High-End-Chip, aber solide Hausmannskost. Für den Alltag reicht die Leistung völlig aus: Surfen, Mails, Streaming, ein bisschen Office – alles läuft rund. Im PCmark-Benchmark stehen rund 13.000 Punkte auf der Uhr, was für diese Preisklasse ein ordentlicher Wert ist.
Sobald es grafisch etwas anspruchsvoller wird, offenbart das Tab S10 Lite allerdings seine Schwächen. Mit etwa 3000 Punkten bei 3Dmark Wild Life und nur 800 Punkten bei Wild Life Extreme ist schnell klar: Für echtes Gaming taugt es lediglich bedingt. Wer aber lieber zwischendurch ein paar Schweine in Angry Birds wegkatapultiert, wird bestens bedient.
Beim Speicherangebot gibt es üblich magere Kost für den Preis: 6 GB RAM und 128 GB Speicher, letzterer erweiterbar per microSD-Karte. Eine Variante mit 8 GB RAM und 256 GB gibt es ebenfalls. Beim Typ-C-Port setzt Samsung auf den USB-2.0-Standard. Der ist zwar nicht besonders schnell und technisch in die Jahre gekommen, in dieser Preisklasse aber üblich.
Dafür zeigt sich die Funk-Ausstattung modern: Das Tab S10 Lite unterstützt Wi-Fi 6E und Bluetooth 5.3. Es gibt auch eine Variante mit zusätzlichem 5G-Modem. Zur Positionsbestimmung nutzt das Tablet ferner GPS, Galileo, Glonass, Beidou und QZSS – damit eignet es sich auch gut für die Navigation unterwegs.
Der Stereo-Sound ist für Filme und Serien völlig in Ordnung, wirkt für Musikfans über die Lautsprecher jedoch etwas dünn. Beim Galaxy Tab S10 Lite ist Adapt Sound zudem standardmäßig integriert. Die Funktion ermittelt über einen kurzen Hörtest das individuelle Hörvermögen und passt die Klangwiedergabe entsprechend an – etwa durch die Verstärkung hoher Frequenzen oder eine klarere Darstellung leiser Töne. Adapt Sound entfaltet seine Wirkung jedoch nur bei der Nutzung von Kopfhörern. So werden Sprache und Musik besser verständlich, und das Tablet bietet insbesondere älteren Nutzern und Menschen mit Hörschwächen ein verbessertes, individuell angepasstes Audioerlebnis.
Einen Fingerabdrucksensor sucht man zudem vergebens. Immerhin liegt ein S Pen bei. Der ist dieses Mal rund, fühlt sich leicht an und hat eine Taste für Schnellfunktionen. Mit einem Doppeltipp aufs Display lässt sich etwa die Notiz-App direkt starten – praktisch, wenn man im Meeting schnell eine Idee notieren will.
Software
Samsung verspricht für das Galaxy Tab S10 Lite Software-Updates über einen Zeitraum von sieben Jahren – ein beachtlicher Wert in dieser Preisklasse. In der Praxis zeigt sich das Unternehmen jedoch etwas zurückhaltender als bei den Premium-Modellen. Auf unserem Testgerät lief im Oktober 2025 noch Android 15 mit One UI 7, der Sicherheits-Patch stammte aus Juli 2025. Es ist daher wahrscheinlich, dass Samsung beim Lite-Modell – anders als beim Tab S11 – einen quartalsweisen Update-Rhythmus einhält.
Ansonsten gibt es keine Überraschungen: Wer schon einmal ein Samsung-Gerät genutzt hat, wird sich mit One UI sofort zurechtfinden. Wie gewohnt installiert Samsung eine Reihe eigener Anwendungen vor, darunter den Kalender, Samsung Notes und die App für Wearables. Auch Penup ist wieder mit dabei. Die Zeichen-App ist auf den Stifteinsatz optimiert und bietet unter anderem Vorlagen zum Ausmalen – im Grunde ein digitales Malbuch, das Spaß macht. Auf die neuen KI-Funktionen der Galaxy-Tab-S11-Reihe müssen Käufer des Tab S10 Lite allerdings verzichten.
Akku
Im Galaxy Tab S10 Lite steckt ein 8000 mAh großer Lithium-Ionen-Akku – eine typische Kapazität für ein Tablet dieser Größe. Samsung verspricht bis zu 16 Stunden Laufzeit, was in der Praxis allerdings etwas optimistisch ist.
Im PCmark Battery Test erreichte das Tablet bei rund 200 Nits Helligkeit eine Laufzeit von knapp 10 Stunden – ein solider, aber unspektakulärer Wert. Beim Videostreaming sind – je nach Displayhelligkeit – zwei bis drei Stunden mehr möglich. Ein echter Dauerläufer ist das Tab S10 Lite zwar nicht, für den normalen Tagesbetrieb reicht die Ausdauer aber problemlos aus.
Geladen wird mit bis zu 25 W, wodurch der Akku in etwa zwei Stunden vollständig geladen ist. Kabelloses Laden unterstützt das Gerät nicht – das bleibt weiterhin den höherpreisigen Modellen vorbehalten.
Preis
Die unverbindliche Preisempfehlung für das Galaxy Tab S10 Lite liegt bei 399 Euro für das Modell mit 6/128 GB und 469 Euro für die Variante mit 8/256 GB. Die Version mit 5G kostet 459 Euro mit 6/128 GB und 529 Euro mit 8/256 GB.
Im Handel zahlt man aber deutlich weniger. Das reine WLAN-Modell (X400) mit 128 GB kostet derzeit nur noch 310 Euro. Der Aufpreis für die 5G-Version (X406) fällt gering aus und liegt bei rund 329 Euro. Das Modell mit 256 GB ist aktuell für etwa 376 Euro erhältlich, mit 5G schon ab 422 Euro.
Anders als beim Tab S10, S11 oder Tab S10 FE zeigt sich Samsung farbenfroher: Das Tab S10 Lite ist neben Silber und Dunkelgrau auch in Korallenrot erhältlich – die Variante ist allerdings deutlich teurer.
Fazit
Mit dem Galaxy Tab S10 Lite bringt Samsung wieder Schwung in seine Einsteigerklasse. Das Tablet punktet mit hochwertiger Verarbeitung, solider Alltagsleistung und einem für diese Preisklasse außergewöhnlich langen Software-Support von sieben Jahren. Auch der S Pen im Lieferumfang ist ein Pluspunkt, den man in diesem Preisbereich selten findet.
Dafür muss man bei Display, Kamera und Performance kleinere Abstriche hinnehmen: Das Panel liefert ordentliche, aber keine besonders brillanten Farben. Für grafisch aufwendige Spiele ist die Leistung zu schwach. Gespart hat Samsung zudem bei der IP-Zertifizierung, der Kamera und den Anschlussstandards.
Letztlich bietet das Galaxy Tab S10 Lite aber ein stimmiges Gesamtpaket – im Grunde ist es ein abgespecktes Galaxy Tab S10 FE. Es ist derzeit das einzige neue und günstige Tablet von Samsung. Der Preis von 400 Euro wirkt zum Marktstart im August zur Konkurrenz etwas hoch, ist aber bereits erheblich gesunken. Für 310 Euro ist das Galaxy Tab S10 Lite eines der interessantesten Einsteiger-Tablets im Android-Lager.
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Digitales Vertrauen in Gefahr: Wenn Behörden ihre alten Domains vergessen
Die Umbenennung einer Bundesbehörde erfordert nicht nur den Austausch von Schildern und Briefköpfen, sondern auch den der zugehörigen Internetadresse. Werden solche vormals staatlich genutzten Domains nach einiger Zeit aufgegeben, kann dies erhebliche Sicherheitsprobleme nach sich ziehen.
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Aufgrund ihrer Historie genießen diese Adressen weiterhin ein hohes Vertrauen, werden in wissenschaftlichen Arbeiten oder von Nachrichtenmedien verlinkt und sind in Suchmaschinen leicht auffindbar. Diese Faktoren machen sie zu einem idealen Ziel für Betrüger und Verbreiter von Desinformation. Unter ehemaligen Behörden-Webadressen finden sich heute teils Werbung für illegales Glücksspiel, Online-Casinos, Wettanbieter und sogar Schadsoftware.
Bundesamt für Flüchtlinge
Ein prägnantes Beispiel dafür ist die alte Domain des heutigen Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das bis 2005 noch Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAFl) hieß. Nach der Umbenennung wechselte die Adresse von bafl.de zu bamf.de. Obwohl die alte URL jahrelang auf die neue weiterleitete, wurde sie schließlich aufgegeben. 2025 entdeckte der IT-Sicherheitsforscher Tim Philipp Schäfers, dass bafl.de erneut zur Registrierung frei war. Zuvor hatte dort zeitweise eine seltsame, aber scheinbar harmlose Website mit fragwürdigen Informationen über Asylthemen ihr Domizil aufgeschlagen.
Schäfers, der beim BAMF bereits skurrilen Testkonten auf die Spur gekommen war, sicherte sich laut einem jetzt veröffentlichten Bericht die Domain. Er stellte überraschend fest, dass weiterhin Anfragen aus den Netzen des Bundes an bafl.de gesendet wurden. Diese Infrastruktur verbindet Behörden und Tausende Mitarbeiter.
Das deutete darauf hin, dass interne IT-Systeme – möglicherweise aufgrund einer Fehlkonfiguration – weiterhin automatisiert auf die nicht mehr kontrollierte Adresse zugriffen. Eine solche hartnäckige Verankerung in den Systemen birgt dem Entdecker zufolge ein erhebliches Sicherheitsrisiko. Angreifer könnten durch die beständigen Anfragen Informationen über die interne IT-Infrastruktur ausspionieren und im schlimmsten Fall Systeme manipulieren.
Alte Verweise als hartnäckiges Sicherheitsrisiko
Obwohl das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und das BAMF auf die Meldung des Sicherheitsexperten reagierten und die Löschung des Verweises auf bafl.de aus allen Konfigurationen beim ITZBund veranlassten, rissen die automatisierten Anfragen nicht ab. Der Vorfall unterstreicht, dass die Freigabe einer Domain erst erfolgen sollte, wenn sichergestellt ist, dass sie intern auf keinem System mehr verwendet wird. Das BAMF teilte diese Einschätzung laut Netzpolitik.org nachträglich. Es will stärker darauf achten, nicht mehr genutzte Domains aus Sicherheitsgründen weiter zu registrieren.
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Dass es sich nicht um einen Einzelfall handelt, belegt eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion. Demnach wurden mehrere vormals von Ministerien oder ihren Geschäftsbereichsbehörden genutzte Domains von Dritten registriert und missbräuchlich genutzt. Ein Beispiel ist eine alte URL des Landwirtschaftsministeriums. Diese informiert heute zwar noch über Bioenergiepflanzen, aber blendet Links zu Glücksspiel- und Wettanbietern ein.
Auch das Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit (BIÖG), ehemals Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, kämpft mit ungenutzten Domains aus früheren Aufklärungskampagnen. Diese verlinken nun ebenfalls auf illegale Online-Casinos. Eine andere, einst für Kinderlieder genutzte Domain verbreitet sogar Schadsoftware. Während einige Ministerien entsprechende Fälle meldeten, signalisierten andere nur „Fehlanzeige“. Das erscheint angesichts der Dimension staatlicher Domainverwaltung und des BAFl-Falls unglaubwürdig.
Mangelnde Transparenz und fehlende Regeln
Die Linken-Abgeordnete Donata Vogtschmidt beklagt ein „Totalversagen“ bei der Sicherung vertrauenswürdiger Webauftritte. Unzureichend erscheint Vogtschmidt die Situation, weil es laut Regierung keine einheitlichen Regeln für den Umgang mit nicht mehr benötigten Domains gibt: Die Zuständigkeit liege bei der jeweiligen Behörde.
Die Regierung lehnt es ab, eine systematische Liste aller in Bundeshand befindlichen Domains und deren Kosten offenzulegen, da dies die Sicherheit der Bundesrepublik gefährden könnte. Diese Geheimhaltung erschwert ein internes Inventar-Management sowie externe Transparenz und notwendige Sicherheitsforschung. Die Schätzungen zur Anzahl der Domains mit staatlichen Inhalten gehen in die Tausende, was die Größe des potenziellen Sicherheitsproblems verdeutlicht.
Um Vertrauen zu schaffen und Missbrauch von Anfang an zu verhindern, könnte die konsequente Nutzung von Subdomains unter bund.de oder der neuen digitalen Dachmarke gov.de helfen. Letztere, die offizielle Websites kennzeichnen soll, befindet sich aber noch in der Pilotphase und ist keine Pflicht. Ein konsequentes Domain-Management, starke Authentifizierung und Kontrolle anstelle von Geheimhaltung wären laut IT-Experten effektiver, um die digitalen Auftritte des Bundes resilienter gegen Missbrauch zu machen.
(wpl)
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Autonomer ID. Buzz wird Robotaxi in Oslo
Oslo bekommt einen Dienst mit autonom fahrenden Fahrzeugen. Diese stammen von der Volkswagen-Tochter Moia.
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Den Dienst wird die Verkehrsgesellschaft Ruter zusammen mit Holo anbieten, einem auf den Betrieb autonomer Fahrzeuge spezialisierten Unternehmen. Er soll im kommenden Frühjahr starten, wie Ruter mitteilte. Holo wird demnach seine Erfahrungen aus dem Betrieb autonomer Mobilitätsdienste in den nordischen Ländern einbringen.
Der ID. Buzz AD kommt nach Oslo
Als Fahrzeug kommt der ID. Buzz AD zum Einsatz, dem Robotaxi auf der Basis des elektrischen VW-Bus. Diese sollen zunächst in Groruddalen unterwegs sein, einem Vorort der norwegischen Hauptstadt. Dort sollen die Fahrzeuge zunächst auch unter anspruchsvollen Wetterbedingungen wie Schnee erprobt werden. Ruter will bis zu 30.000 autonome Ride-Sharing-Fahrzeuge in das öffentliche Verkehrsnetz Oslos integrieren. Das soll Staus und Emissionen reduzieren.
Für Moia sei „das Projekt ein weiterer Schritt bei Ausbau und Kommerzialisierung autonomer Mobilität in Europa“, teilte das Unternehmen mit. Bisher bietet die VW-Tochter selbst Ride-Sharing-Dienste an, bis vor kurzem in Hannover sowie in Hamburg, in Hamburg und Berlin künftig auch autonomes Ridesharing.
Im nächsten Schritt will Moia auch ein „Gesamtpaket“ aus autonomen Fahrzeugen, Software und Betriebsdienstleistungen anbieten, „das Verkehrsbetreibern ermöglicht, autonome Mobilität zu implementieren.“ Moia plant, bis 2027 eine Typgenehmigung für den ID. Buzz AD in der Europäischen Union zu erhalten.
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(wpl)
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Bundesregierung legt Gesetzentwurf für „klimafreundlicheres Tanken“ vor
Das Bundeskabinett muss EU-Vorgaben umsetzen und hat dafür einen Gesetzentwurf zur Senkung von Treibhausgasemissionen von Kraftstoffen auf den Weg gebracht. „Diese Gesetzes-Novelle macht das Tanken Schritt für Schritt klimafreundlicher“, meint Umweltminister Carsten Schneider (SPD). Konkret geht es um die sogenannte Treibhausgasminderungsquote.
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Wasserstoff-Infrastruktur schaffen
Im Verkehrssektor werden Klimaziele seit Jahren verfehlt. Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz sind Kraftstoffanbieter verpflichtet, die CO₂-Emissionen ihrer Kraftstoffe um einen gewissen Prozentsatz, die THG-Quote, zu mindern. Das erreichen sie, indem sie zum Beispiel nachhaltige Biokraftstoffe beimischen, „grünen Wasserstoff“ in Raffinerien einsetzen oder Strom für Elektrofahrzeuge bereitstellen.
Ein Ausbau der Wasserstoff-Infrastruktur soll vorangebracht werden „Die Zukunft der Mobilität ist elektrisch“, so Schneider. „Aber auch für die große Bestandsflotte wollen wir Fortschritte erreichen.“ Erstmals gebe es eine Verpflichtung für Mineralölunternehmen, „grünen“ Wasserstoff einzusetzen, der mithilfe von Wind- und Solarstrom erzeugt wird. Das solle eine gesicherte Nachfrage schaffen, die den Ausbau der neuen Wasserstoff-Infrastruktur voranbringen werde.
„Herkömmliche Biokraftstoffe aus Futter- und Lebensmitteln bleiben gedeckelt, um negative Folgen für die Welternährung oder die Regenwälder zu vermeiden“, argumentiert Schneider. Dafür werde der Einsatz fortschrittlicher Biokraftstoffe aus Reststoffen attraktiver. Diese werden etwa aus Stroh, Gülle oder Biomasse aus Algen hergestellt. Die Quote für diese Biokraftstoffe soll schrittweise steigen.
THG-Quote bis 59 Prozent
Um Unternehmen Planungssicherheit für Investitionen zu geben, soll generell die nationale THG-Quote bis zum Jahr 2040 fortgeschrieben und schrittweise auf 59 Prozent steigen. In diesem Jahr liegt sie bei 10,6 Prozent. Ein bestimmter Reststoff soll ab 2027 nicht mehr auf die THG-Quote angerechnet werden, nämlich der aus der Palmölproduktion. Die Herstellung von Palmöl gehe in vielen Teilen der Welt mit großen Umweltschäden einher, so das Ministerium.
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Weiter eingesetzt werden könnten Biokraftstoffe aus Futter- und Lebensmitteln. Die Quote soll aber gedeckelt bleiben, um zu vermeiden, dass sich Konkurrenzen „zwischen Teller und Tank“ mit Blick auf die Welternährung weiter verschärfen. Auch Strom für Elektroautos kann auf die THG-Quote angerechnet werden, wenn er nachweislich im Verkehr eingesetzt wird.
Christian Küchen, Hauptgeschäftsführer des Wirtschaftsverbands Fuels und Energie, sagte, der Gesetzesvorschlag fordere schon im nächsten Jahr deutlich ehrgeizigere Treibhausgasminderungsziele als bisher. „Um die Verbraucher nicht zu sehr zu belasten, ist eine Reform der Energiebesteuerung noch wichtiger geworden. Mit dieser sollten die erneuerbaren Kraftstoffe deutlich geringer besteuert werden als bisher.“
„Chance für den Klimaschutz verpasst“
Nikolas von Wysiecki, Klima- und Verkehrsexperte im NABU-Bundesverband, kritisierte, die Bundesregierung verpasse mit der Neuregelung der THG-Quote eine wichtige Chance für den Klimaschutz und die Elektromobilität. So sollten Autofahrer durch eine verpflichtende Quote für E-Fuels an der Tankstelle zur Kasse gebeten, nachdem die Industrie es nicht geschafft habe, selbst Produktionskapazitäten aufzubauen. Die Deutsche Umwelthilfe kritisierte, dass der Ausstieg aus „Soja-Diesel“ entfallen solle und Palmöl-Reststoffe erst ab 2027 ausgeschlossen werden sollten.
Für den Verband der Automobilindustrie sagte Geschäftsführer Andreas Rade, um die Ziele zu erreichen, müssten jetzt die richtigen Investitionsanreize für erneuerbare Kraftstoffe gesetzt werden. Zugleich müsse die Quote bereits für das Jahr 2030 weiter erhöht werden, um frühzeitig die richtigen Investitionsanreize zu setzen.
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(mfz)
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