Künstliche Intelligenz
Samsung Galaxy Tab S11 im Test: Android-Tablet mit Top-Performance und Display
Handlich, aber stark: Mit dem Galaxy Tab S11 bringt Samsung in diesem Jahr wieder ein kompaktes 11-Zoll-Tablet mit Top-Hardware auf den Markt.
Mit der neuen Galaxy-Tab‑S11‑Reihe präsentiert Samsung seine aktuellen Flaggschiffe unter den Android-Tablets und ändert zugleich den Veröffentlichungsrhythmus. In diesem Jahr bringt der Hersteller zwei Modelle auf den Markt: ein kompaktes Galaxy Tab S11 mit 11 Zoll sowie das große Galaxy Tab S11 Ultra mit 14,6 Zoll.
Beim Vorgänger, der Tab‑S10‑Serie, hatte Samsung auf ein 11‑Zoll‑Gerät verzichtet und lediglich Varianten mit 12,4 Zoll (Plus) und 14,6 Zoll (Ultra) angeboten. Künftig will der Konzern offenbar im Zweijahres-Takt zwischen einem Plus‑Modell und einer kompakteren 11‐Zoll-Variante wechseln.
Das relativ kompakte Format macht das Tab S11 für Vielreisende interessant. Wie sich das neue kleine Top‑Tablet im Alltag schlägt, zeigt unser Testbericht.
Design
Das Samsung Galaxy Tab S11 ist mit seinem 11-Zoll-Display ähnlich kompakt wie das Galaxy Tab S10 FE. Samsung verbaut wieder ein edles Unibody-Gehäuse aus Aluminium, das hervorragend verarbeitet ist. Mit Maßen von 253,8 × 165,3 × 5,5 mm ist das Tablet noch dünner als das Tab S10 FE und sogar schlanker als das Galaxy S25 Edge.
Mit 470 g ist das Premium-Tablet leicht und handlich. Wie schon beim Vorgänger ist das Tablet nach IP68 vor Wasser und Staub geschützt – weiterhin eine Seltenheit unter Tablets, abgesehen von Samsungs eigenen Top-Modellen.
Samsung hat die Lautstärkewippe und die Power-Taste getauscht. Beide sitzen jetzt etwas mittiger am Rand. Auf der Rückseite gibt es eine einzelne Kamera in einem runden Modul, daneben sitzt ein LED-Blitz. Der Stylus S Pen hat einen neuen Platz: Er haftet nicht mehr auf einem abgesetzten Bereich der Rückseite, sondern magnetisch an der oberen Kante.
Samsung Galaxy Tab S11 – Bilderstrecke
Display
Das Samsung Galaxy Tab S11 nutzt ein AMOLED-Panel mit einer Auflösung von 2560 × 1600 Pixeln (WQXGA) bei 11 Zoll Bildschirmdiagonale. Das ergibt eine Pixeldichte von 274 ppi. Damit zeigt das Tablet ein sehr scharfes Bild, bei dem einzelne Pixel mit bloßem Auge nicht zu erkennen sind.
Das Seitenverhältnis von 16:10 eignet sich gut für Medienkonsum und Spiele. Zum Arbeiten oder Lesen im Hochformat ist das Gerät dagegen etwas lang gezogen – hier hat sich bei der Konkurrenz inzwischen das 3:2-Format durchgesetzt. Die Bildqualität überzeugt. Das Display liefert tiefes Schwarz, kräftige Farben und stabile Blickwinkel. Die Bildwiederholrate erreicht bis zu 120 Hertz, was für flüssige Animationen beim Scrollen oder Spielen sorgt.
Mit einer Helligkeit von rund 500 Nits im Normalbetrieb und kurzzeitig über 1000 Nits im HDR-Modus bleibt der Bildschirm auch im Freien gut ablesbar. Nur in direkter Sonne spiegelt die Anzeige spürbar. Eine Anti-Reflexionsbeschichtung gibt es leider nur beim Ultra-Modell. Solange die Sonne nicht direkt auf das Display scheint, lassen sich Texte und Videos aber problemlos nutzen. Für längeres Streaming empfiehlt sich dennoch ein schattiges Plätzchen.
Kamera
Von einer Tablet-Kamera darf man normalerweise keine Wunder erwarten – doch bei der Galaxy-Tab-S-Reihe sieht das etwas anders aus. Das Tab S11 schießt erfreulich gute Fotos, die an die Qualität eines Mittelklasse-Smartphones heranreichen. Wer also doch mal spontan mit dem Tablet fotografiert, bekommt hier eine gute Kamera – und wirkt dabei dank des noch handlichen Formats auch nicht gänzlich albern. Nur ein kleines bisschen vielleicht.
Das Setup ist simpel: vorn eine 12-Megapixel-Kamera (f/2.2) mit Ultraweitwinkel für Selfies, hinten eine 13-Megapixel-Kamera (f/2.0) mit Autofokus. Die Bilder wirken scharf, natürlich und zeigen einen stimmigen Dynamikumfang – bei beiden Linsen. Videos nimmt das Tablet mit bis zu 4K auf, allerdings nur mit 30 Bildern pro Sekunde.
Ausstattung
Wie schon bei der Tab-S10-Reihe setzt Samsung beim Galaxy Tab S11 auf ein SoC von Mediatek. Der Dimensity 9400+ liefert sehr viel Leistung und muss sich nicht hinter der Qualcomm-Konkurrenz verstecken. Mit rund 6500 Punkten im 3Dmark Wild Life Extreme liegt er bei der Grafikleistung nahezu auf Augenhöhe mit den aktuellen Snapdragon 8 Elite. Für alle Anwendungen, vom Multitasking bis zum Gaming, bietet das Tablet mehr als genug Power. Das System reagiert schnell und ohne Verzögerungen.
Der Arbeitsspeicher beträgt 12 GB RAM, dazu gibt es 128, 256 oder 512 GB Speicherplatz, der per microSD-Karte erweitert werden kann. Es gibt wieder eine reine WLAN-Ausführung sowie ein Modell mit Mobilfunk nach 5G-Standard. Zur Positionsbestimmung unterstützt das Tab S11 GPS, Glonass, Beidou, Galileo und QZSS – jeweils in der WLAN und der 5G-Version.
An Anschlüssen bietet das Gerät USB-C 3.0, Bluetooth 5.4 und Wi-Fi 6E. Wi-Fi 7 fehlt zwar, fällt im Alltag aber kaum auf. Für Zubehör gibt es einen Pogo-Pin-Anschluss für die Tastaturhülle. Die vier Lautsprecher klingen stark und eignen sich einwandfrei für Filme und Spiele. Für Musik empfehlen sich aber weiterhin gute Kopfhörer. Der Fingerabdrucksensor sitzt unter dem Display und arbeitet zuverlässig.
Der S Pen kommt im neuen sechseckigen Design und liegt dadurch sicherer in der Hand. Beim längeren Schreiben wirkt er aber etwas schlank. Über die Seitentaste lassen sich Schnellfunktionen wie Farbauswahl oder Notizen-Assistent aufrufen. Eine Rotationserkennung fehlt, dafür zeigt das Display die Position der Stiftspitze präzise an, sobald sie darüber schwebt.
Software
Das Samsung Galaxy Tab S11 läuft ab Werk bereits mit Android 16 und der Bedienoberfläche One UI 8. Sämtliche KI-Features von Google sowie Samsung – etwa zur Bildbearbeitung oder Echtzeit‑Übersetzung, wie man sie von der Galaxy‑S‑Reihe der Smartphones kennt – stehen hier ebenfalls zur Verfügung.
Dazu kommt ein großzügiges Update‑Versprechen von sieben Jahren. Auf Wunsch erweitert die KI auch Skizzen automatisch. Außerdem gibt es ein unterhaltsames Zeichenprogramm, bei dem man Zeichnungen farblich wie in einem Malbuch ausfüllen kann. Der Sicherheitsstatus des Tablets war zum Testzeitpunkt aktuell.
Akku
Der Lithium-Ionen-Akku des Galaxy Tab S11 bietet eine Kapazität von 8400 mAh. Der Battery Test von PCmark wollte wie schon bei anderen Geräten mit Android 16 und One UI 8 nicht starten, auch wenn der Anbieter der Benchmarks um die 15 Stunden angibt. Im Alltag zeigt das Tablet aber eine gute Ausdauer. Rund 12 Stunden Dauerbetrieb sind realistisch, bei reiner Videowiedergabe sogar 14 bis 15 Stunden – Samsung selbst gibt etwas mehr an.
Beim Laden zeigt sich das Tab S11 erfreulich schnell. Mit bis zu 45 Watt ist der Akku in weniger als 90 Minuten vollständig geladen. Nach rund 30 Minuten steht schon etwa die Hälfte der Kapazität wieder zur Verfügung.
Preis
Der Preis ist hoch, was üblich für die Reihe ist. Die UVP liegt je nach Ausstattung zwischen 899 und 1230 Euro. Selbst das aktuelle iPad Air kostet mittlerweile weniger
Mittlerweile bekommt man das WLAN-Modell mit 128 GB Speicher jedoch bereits ab 759 Euro. Mit 5G kostet es rund 100 Euro mehr. Die Variante mit 256 GB Speicher ist als Wi-Fi-Modell schon für über 820 Euro erhältlich, mit 5G liegt der Preis bei etwa 920 Euro. Für 512 GB Speicher zahlt man ohne Mobilfunk ab 936 Euro, mit 5G-Funktion werden knapp über 1200 Euro fällig.
Fazit
Das Samsung Galaxy Tab S11 ist in unseren Augen das beste kompakte Android‑Tablet mit 11 Zoll. Nachdem es im vergangenen Jahr nur ein mittelgroßes und ein großes Top‑Tablet von Samsung gegeben hatte, bietet der Hersteller nun wieder ein Premium‑Gerät im vergleichsweise handlichen Format. Das Display liefert eine exzellente Bildqualität und wird strahlend hell. Der Mediatek Dimensity 9400+ sorgt für erstklassige Leistung und macht das Tablet für fast jedes Szenario tauglich.
Schwächen gibt es kaum. Der Preis ist wie gewohnt hoch, und die Anti‑Reflexionsbeschichtung bleibt dem Ultra-Modell vorbehalten. Auch bei den Schnittstellen ist nicht alles auf dem neuesten Stand – es gibt „nur“ Wi-Fi 6E statt Wi‑Fi 7. Das ist allerdings Jammern auf hohem Niveau. Wer ein kompaktes Android‑Tablet mit viel Power und einwandfreier Verarbeitung sucht, liegt mit dem Galaxy Tab S11 genau richtig.
Künstliche Intelligenz
Europäische Temu-Büros durchsucht | heise online
Temus Europaniederlassung ist vergangene Woche von Ermittlern im Auftrag der Europäischen Kommission durchsucht worden. Das berichtet Reuters unter Berufung auf einen Eingeweihten. Die EU-Kommission bestätigt das indirekt, ohne jedoch den Namen der chinesischen Einzelhandelsplattform zu nennen.
Weiterlesen nach der Anzeige
„Wir können bestätigen, dass die Kommission eine nicht angekündigte Inspektion in den Räumlichkeiten einer im Online-Handel in der EU tätigen Firma durchgeführt hat”, sagte ein Sprecher zu der Nachrichtenagentur, „unter der Verordnung über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen.” Daraus lässt sich schließen, dass die EU-Kommission den Verdacht hegt, Temu werde von der Volksrepublik China in unzulässiger Weise subventioniert.
Parallel wirft die EU-Kommission Temu vor, Pflichten aus dem Digital Services Act (DSA) unzureichend nachzukommen. Eine Untersuchung hat hohes Risiko illegaler Produkte aufgezeigt. Auch das deutsche Bundeskartellamt ermittelt gegen Temu. Dabei geht es um die auf dem Onlinemarktplatz für Deutschland verwendeten Konditionen für Händler, sowie tatsächliches Verhalten Temus gegenüber den Händlern. Diese könnten, so die Befürchtung, das allgemeine Preisniveau zu Lasten der Verbraucher anheben.
Foreign Subsidies Regulation gilt seit 2023
Solche Subventionen können einem Unternehmen Vorteile im Wettbewerb verschaffen. Beispielsweise könnten künstlich niedrige Preise andere Anbieter, die nicht subventioniert werden, aus dem Markt drängen. Staatliche Subventionen können auch direkt zur Beseitigung von Konkurrenten genutzt werden, indem sie die Übernahme anderer Unternehmen finanzieren.
Solche Verzerrungen kosten nicht nur Arbeitsplätze und reduzieren Steueraufkommen, sondern können langfristig auch Verbrauchern schaden. Denn hat das subventionierte Unternehmen einmal erhebliche Marktmacht erreicht, kann es die Preise anheben, ohne fürchten zu müssen, viel Geschäft an starke Konkurrenten zu verlieren, denn diese gibt es ja dann nicht mehr. Als Gegenmaßnahme ist Mitte 2023 die EU-Verordnung über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen in Kraft getreten (Foreign Subsidies Regulation, FSR).
heise online hat Temu gefragt, welche Subventionen es erhält, seit wann es von der Untersuchung Kenntnis hat, und wie es auf die Untersuchung sowie die Hausdurchsuchung reagiert. Das Unternehmen tritt selbst nicht als Verkäufer auf, sondern betreibt seine Webseite als Plattform für Dritte. Temu gehört zur chinesischen Pinduoduo-Gruppe (PDD Holdings).
Weiterlesen nach der Anzeige
(ds)
Künstliche Intelligenz
Gutachten: US-Behörden haben weitreichenden Zugriff auf europäische Cloud-Daten
Die Debatte um die digitale Souveränität Europas und den strategischen Einsatz US-amerikanischer Cloud-Infrastrukturen in sensiblen Bereichen erhält neuen Zündstoff. Ein bisher unveröffentlichtes Gutachten, das Rechtswissenschaftler der Uni Köln im Auftrag des Bundesinnenministeriums erstellten, ist nun im Zuge einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) öffentlich zugänglich geworden. Es kommt zu dem Schluss, dass US-Behörden weitreichenden Zugriff auch auf Daten haben, die in europäischen Rechenzentren gespeichert sind.
Weiterlesen nach der Anzeige
Zugriff durch Geheimdienste
Die Gutachter sollten klären, ob und in welchem Umfang US-Geheimdienste und andere staatliche Stellen ein rechtliches Zugriffsrecht auf Daten in der Cloud besitzen, selbst wenn die Infrastrukturen außerhalb der Vereinigten Staaten betrieben werden. Laut dem Gutachten erlauben insbesondere der Stored Communications Act (SCA), der durch den Cloud Act erweitert wurde, sowie Abschnitt 702 des Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA) US-Behörden, Cloud-Anbieter zur Herausgabe von Daten zu verpflichten.
Ein brisanter Punkt ist die Feststellung zur Reichweite der US-Jurisdiktion. Unternehmen sind demnach angehalten, Daten auch dann herauszugeben, wenn diese außerhalb der USA gespeichert sind. Entscheidend ist demnach nicht der physikalische Speicherort der Informationen, sondern die Kontrolle darüber durch die betroffene Firma. Das impliziert, dass selbst Daten, die in Rechenzentren auf europäischem Boden liegen und über deutsche Tochtergesellschaften verwaltet werden, dem Zugriff unterliegen. Voraussetzung ist, dass die US-Muttergesellschaft die letztliche Kontrolle ausübt.
Reichweite der US-Jurisdiktion
Die Reichweite der US-Gesetze endet hier jedoch nicht. Die Jurisdiktion der Vereinigten Staaten kann laut dem Gutachten nicht nur europäische Tochtergesellschaften US-amerikanischer Unternehmen erfassen. Sie hat auch das Potenzial, rein europäische Unternehmen zu treffen, sofern diese relevante geschäftliche Verbindungen in die USA unterhalten. Damit wird die Gefahr eines indirekten oder direkten Datenzugriffs auf einen weiten Kreis von Unternehmen ausgedehnt, die im europäischen Binnenmarkt operieren.
Obwohl ein Cloud-Anbieter technisch etwa durch Verschlüsselung verhindern könnte, selbst auf die Daten zuzugreifen, vermeidet dies die Herausgabepflicht nicht zwingend. Das US-Prozessrecht verlangt von Parteien, verfahrensrelevante Informationen schon vor Beginn eines Rechtsstreits zu speichern. Ein Cloud-Dienstleister, der regelmäßig mit Herausgabeverlangen konfrontiert ist, könnte daher zur Aufbewahrung von Daten verpflichtet sein. Schließt er sich durch technische Maßnahmen vom Zugang aus, riskiert er erhebliche Bußgelder oder strafrechtliche Konsequenzen.
In Europa dürfen Aufsichtsbehörden auf Basis der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Offenlegungen von Informationen an Behörden in Drittstaaten untersagen. Datenübermittlungen in die USA können derzeit auf den wackeligen Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission – das EU-US Data Privacy Framework – gestützt werden. Das Gutachten verdeutlicht aber die rechtlichen Spannungsfelder, die durch die globale Reichweite der US-Gesetze entstehen. Es verweist auf die Notwendigkeit, europäische Alternativen zur Stärkung der digitalen Souveränität zu entwickeln.
Weiterlesen nach der Anzeige
Was heißt das für MS 365 & Co.?
Die Rechtsanwälte Stefan Hessel, Christina Ziegler-Kiefer und Moritz Schneider kommen in einer aktuellen Analyse trotzdem zum Schluss, dass ein datenschutzkonformer Einsatz der cloudbasierten Lösung Microsoft 365 grundsätzlich weiterhin möglich sei. Das abstrakte Risiko, das sich aus den extraterritorialen US-Befugnissen speise, begründe allein keine automatische Unzuverlässigkeit des Auftragsverarbeiters, solange keine systematischen Verstöße gegen europäisches Recht belegt seien. Verantwortliche müssten sich auf ihre Compliance-Pflichten konzentrieren und bei hohem Risiko eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen. Andere Experten sehen das nicht so.
(vbr)
Künstliche Intelligenz
Digitales Vertrauen in Gefahr: Wenn Behörden ihre alten Domains vergessen
Die Umbenennung einer Bundesbehörde erfordert nicht nur den Austausch von Schildern und Briefköpfen, sondern auch den der zugehörigen Internetadresse. Werden solche vormals staatlich genutzten Domains nach einiger Zeit aufgegeben, kann dies erhebliche Sicherheitsprobleme nach sich ziehen.
Weiterlesen nach der Anzeige
Aufgrund ihrer Historie genießen diese Adressen weiterhin ein hohes Vertrauen, werden in wissenschaftlichen Arbeiten oder von Nachrichtenmedien verlinkt und sind in Suchmaschinen leicht auffindbar. Diese Faktoren machen sie zu einem idealen Ziel für Betrüger und Verbreiter von Desinformation. Unter ehemaligen Behörden-Webadressen finden sich heute teils Werbung für illegales Glücksspiel, Online-Casinos, Wettanbieter und sogar Schadsoftware.
Bundesamt für Flüchtlinge
Ein prägnantes Beispiel dafür ist die alte Domain des heutigen Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das bis 2005 noch Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAFl) hieß. Nach der Umbenennung wechselte die Adresse von bafl.de zu bamf.de. Obwohl die alte URL jahrelang auf die neue weiterleitete, wurde sie schließlich aufgegeben. 2025 entdeckte der IT-Sicherheitsforscher Tim Philipp Schäfers, dass bafl.de erneut zur Registrierung frei war. Zuvor hatte dort zeitweise eine seltsame, aber scheinbar harmlose Website mit fragwürdigen Informationen über Asylthemen ihr Domizil aufgeschlagen.
Schäfers, der beim BAMF bereits skurrilen Testkonten auf die Spur gekommen war, sicherte sich laut einem jetzt veröffentlichten Bericht die Domain. Er stellte überraschend fest, dass weiterhin Anfragen aus den Netzen des Bundes an bafl.de gesendet wurden. Diese Infrastruktur verbindet Behörden und Tausende Mitarbeiter.
Das deutete darauf hin, dass interne IT-Systeme – möglicherweise aufgrund einer Fehlkonfiguration – weiterhin automatisiert auf die nicht mehr kontrollierte Adresse zugriffen. Eine solche hartnäckige Verankerung in den Systemen birgt dem Entdecker zufolge ein erhebliches Sicherheitsrisiko. Angreifer könnten durch die beständigen Anfragen Informationen über die interne IT-Infrastruktur ausspionieren und im schlimmsten Fall Systeme manipulieren.
Alte Verweise als hartnäckiges Sicherheitsrisiko
Obwohl das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und das BAMF auf die Meldung des Sicherheitsexperten reagierten und die Löschung des Verweises auf bafl.de aus allen Konfigurationen beim ITZBund veranlassten, rissen die automatisierten Anfragen nicht ab. Der Vorfall unterstreicht, dass die Freigabe einer Domain erst erfolgen sollte, wenn sichergestellt ist, dass sie intern auf keinem System mehr verwendet wird. Das BAMF teilte diese Einschätzung laut Netzpolitik.org nachträglich. Es will stärker darauf achten, nicht mehr genutzte Domains aus Sicherheitsgründen weiter zu registrieren.
Weiterlesen nach der Anzeige
Dass es sich nicht um einen Einzelfall handelt, belegt eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion. Demnach wurden mehrere vormals von Ministerien oder ihren Geschäftsbereichsbehörden genutzte Domains von Dritten registriert und missbräuchlich genutzt. Ein Beispiel ist eine alte URL des Landwirtschaftsministeriums. Diese informiert heute zwar noch über Bioenergiepflanzen, aber blendet Links zu Glücksspiel- und Wettanbietern ein.
Auch das Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit (BIÖG), ehemals Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, kämpft mit ungenutzten Domains aus früheren Aufklärungskampagnen. Diese verlinken nun ebenfalls auf illegale Online-Casinos. Eine andere, einst für Kinderlieder genutzte Domain verbreitet sogar Schadsoftware. Während einige Ministerien entsprechende Fälle meldeten, signalisierten andere nur „Fehlanzeige“. Das erscheint angesichts der Dimension staatlicher Domainverwaltung und des BAFl-Falls unglaubwürdig.
Mangelnde Transparenz und fehlende Regeln
Die Linken-Abgeordnete Donata Vogtschmidt beklagt ein „Totalversagen“ bei der Sicherung vertrauenswürdiger Webauftritte. Unzureichend erscheint Vogtschmidt die Situation, weil es laut Regierung keine einheitlichen Regeln für den Umgang mit nicht mehr benötigten Domains gibt: Die Zuständigkeit liege bei der jeweiligen Behörde.
Die Regierung lehnt es ab, eine systematische Liste aller in Bundeshand befindlichen Domains und deren Kosten offenzulegen, da dies die Sicherheit der Bundesrepublik gefährden könnte. Diese Geheimhaltung erschwert ein internes Inventar-Management sowie externe Transparenz und notwendige Sicherheitsforschung. Die Schätzungen zur Anzahl der Domains mit staatlichen Inhalten gehen in die Tausende, was die Größe des potenziellen Sicherheitsproblems verdeutlicht.
Um Vertrauen zu schaffen und Missbrauch von Anfang an zu verhindern, könnte die konsequente Nutzung von Subdomains unter bund.de oder der neuen digitalen Dachmarke gov.de helfen. Letztere, die offizielle Websites kennzeichnen soll, befindet sich aber noch in der Pilotphase und ist keine Pflicht. Ein konsequentes Domain-Management, starke Authentifizierung und Kontrolle anstelle von Geheimhaltung wären laut IT-Experten effektiver, um die digitalen Auftritte des Bundes resilienter gegen Missbrauch zu machen.
(wpl)
-
UX/UI & Webdesignvor 2 MonatenIllustrierte Reise nach New York City › PAGE online
-
Datenschutz & Sicherheitvor 3 MonatenJetzt patchen! Erneut Attacken auf SonicWall-Firewalls beobachtet
-
Künstliche Intelligenzvor 2 MonatenAus Softwarefehlern lernen – Teil 3: Eine Marssonde gerät außer Kontrolle
-
Künstliche Intelligenzvor 2 Monaten
Top 10: Die beste kabellose Überwachungskamera im Test
-
UX/UI & Webdesignvor 3 MonatenFake It Untlil You Make It? Trifft diese Kampagne den Nerv der Zeit? › PAGE online
-
UX/UI & Webdesignvor 2 MonatenSK Rapid Wien erneuert visuelle Identität
-
Entwicklung & Codevor 3 WochenKommandozeile adé: Praktische, grafische Git-Verwaltung für den Mac
-
Social Mediavor 3 MonatenSchluss mit FOMO im Social Media Marketing – Welche Trends und Features sind für Social Media Manager*innen wirklich relevant?
