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Scharfe Abrechnung an der ePA: Kelber kritisiert Sicherheit und Reklamekampagne
Als unsicher und intransparent bezeichnet der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte, Prof. Ulrich Kelber, die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens und insbesondere die elektronische Patientenakte (ePA). In einem Vortrag bei einer Veranstaltung der freien Ärzteschaft warf er der Politik vor, Vertrauen durch oberflächliche Werbung zu verspielen und grundlegende Sicherheitsstandards zu ignorieren.
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Reklame statt Aufklärung und hohe Widerspruchsquote
Kelber kritisierte die Kommunikationsstrategie des Bundesgesundheitsministeriums zur ePA scharf. Anstatt Bürgerinnen und Bürger umfassend über Risiken und notwendige Abwägungen aufzuklären, setze das Ministerium auf eine „reine Reklamekampagne“, die das Projekt lediglich als „super und „toll“ anpreise. Wer nur versuche „zu überreden, anstatt zu überzeugen“, so Kelber, der werde auf Dauer nicht vorwärtskommen.
Diese Vorgehensweise führe zu einem Vertrauensverlust, der sich bereits in den Zahlen zeige: Die Widerspruchsquoten gegen die ePA seien mit fünf bis zehn Prozent für ein Opt-out-System ungewöhnlich hoch. Außerdem sei die Gruppe der überzeugten Gegner, die aktiv widersprechen, fast genauso groß oder sogar größer als die Gruppe der überzeugten Befürworter, die sie aktiv nutzen. Die offiziellen Zahlen zur Nutzung schwanken stark zwischen drei und zwölf Prozent. Dies untergrabe laut Kelber auch die Repräsentativität der Daten, die für die Forschung so wichtig sein sollen. Zudem sei die Qualität der Daten, etwa der Abrechnungsdaten, oft unzureichend.
Technische Mängel und instabiler Betrieb
Auch technisch sei das System alles andere als ausgereift. Kelber rechnete vor, dass die offiziell angegebene Betriebsstabilität von 96 Prozent „eine Stunde Ausfall pro Tag“ bedeute. Diese Ausfälle fänden höchstwahrscheinlich nicht nachts, sondern unter Last während der Praxiszeiten statt. Er kritisierte die Haltung der Gematik, die sich zwar unzufrieden zeige, aber auf die Zuständigkeit privater Dienstleister verweise. Das sei „mindestens eine Lücke in dem System“. Bei einem staatlich gelenkten Projekt müsse es wirksame Sanktionsmöglichkeiten gegen unzuverlässige Anbieter geben.
Zusätzlich werde der sichere Zugang für Versicherte systematisch erschwert, nicht nur aufgrund der schwierigen Ersteinrichtung. Die Politik habe dazu ihren Beitrag geleistet. Unter anderem, weil sie es den Krankenkassen durchgehen lasse, die PIN für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) nicht zu versenden. „In Wirklichkeit“ lasse sie das Kelber zufolge „auch durchgehen, weil sie auf Dauer das ja gar nicht mehr so haben will“. Gleichzeitig wurde der kostenlose PIN-Rücksetzbrief für den elektronischen Personalausweis aus Kostengründen abgeschafft, was auch diese sichere Alternative unattraktiv mache. Stattdessen würden Nutzer zu unsichereren Methoden wie der biometrischen Anmeldung gedrängt.
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Überhasteter Rollout ohne echte Testphasen
Kelber prangerte zudem den grundlegenden Entwicklungsprozess der Digitalisierungsprojekte an. Er forderte, IT-Systeme im Gesundheitswesen endlich so zu entwickeln, wie es professioneller Standard sei. „Pilotieren, evaluieren, eventuell wieder zurückgehen und nur wenn der Evaluierungsprozess gelaufen ist, dann skalieren, also ausrollen.“ Stattdessen gebe es überhastete Einführungen, die als Tests deklariert werden, aber keine sind. Als Beispiel nannte er die Testphase der ePA in den Modellregionen. Direkt danach sollten sie alle nutzen. Ein solches Vorgehen lasse keine Zeit, „die Ergebnisse zu prüfen“ oder Fehler zu korrigieren. Angesichts von 25 Jahren Versäumnis, so Kelber, komme es auf ein weiteres halbes Jahr für eine qualitativ hochwertige Einführung nicht an.
Sicherheitslücken und „Flickenteppich“-Mentalität
Den Kern seiner Kritik bildeten die massiven Sicherheitsbedenken. Die ePA sei in ihrem jetzigen Zustand nicht sicher. Anstatt Sicherheitslücken grundlegend zu schließen, würden sie oft nur notdürftig „gestopft“. Kelber bemängelte, dass die Sicherheitsarchitektur nicht transparent gemacht werde und Angriffe, die mit den „Ressourcen eines Staates“ durchgeführt werden, bei der Prüfung von vornherein ausgeschlossen würden. Das sei ein Unding bei einer Datenbank mit den Gesundheitsdaten von rund 70 Millionen Menschen.
Besonders alarmierend sei, dass die Schlüssel zur Verschlüsselung der Gesundheitsdaten bei den Betreibern liegen. Kelber nannte hier explizit die Anbieter: IBM, die dem US-Recht unterliegt und Daten an US-Sicherheitsbehörden herausgeben muss, sowie die österreichische Firma RISE, „die in Österreich vom öffentlichen Dienst wegen ihrer Beziehung zu Wirecard und den russischen Geheimdiensten keine Aufträge mehr bekommt“. Nach wie vor sei nicht geklärt, „ob das wirklich vollständig gestoppt ist“. Dass solche Anbieter Zugriff auf die Schlüssel haben, sei „überhaupt nicht state of the art“.
Auch die geplante Umsetzung des European Health Data Space (EHDS) in Deutschland sieht Kelber kritisch. Insbesondere die Entscheidung, das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zum zentralen „Health Data Access Body“ zu machen, hält er für „nicht glücklich“. Das Problem sei ein massiver Interessenkonflikt: Da das BfArM eigene Forschungsinteressen habe, würde es damit gleichzeitig über seine eigenen Forschungsanträge entscheiden. Kelber warnte davor, dass „nicht jemand selber seine eigenen Forschungsanträge in einem Haus bewährt“. Eine klare Trennung von Aufsicht und Forschung sei keine unnötige Bürokratie, sondern essenziell, um Vertrauen zu schaffen.
Als weiteren Beleg für die Aushöhlung des Datenschutzes nannte Kelber das geplante EU-Omnibusgesetz. Dieses Gesetz sei „nochmal gefährlicher“ und ein Beispiel für übereilte Gesetzgebung. Kelber kritisierte den Entstehungsprozess scharf. Der Datenschutzteil sei nach seinem Kenntnisstand „innerhalb von fünf Tagen“ geschrieben worden – ohne Folgenabschätzung, ohne Evidenzprüfung und ohne jegliche Debatte oder Beteiligung von Stakeholdern. Das Ergebnis sei ein Gesetz, das grundlegende Definitionen aufweiche: So sollen Daten, die einmal anonymisiert wurden, selbst dann nicht mehr unter die Datenschutzgrundverordnung fallen, wenn sie von Dritten später wieder re-identifiziert werden könnten.
Zudem werde der Begriff der Gesundheitsdaten aufgeweicht. Während die Behandlungsdaten einer Onkologie-Patientin geschützt blieben, würden ihre bloßen Aufenthaltsdaten im Onkologiezentrum nicht mehr als Gesundheitsdaten gelten – derartige Daten entstehen beispielsweise bei Terminbuchungen. Besonders kritisch sah Kelber, dass Training von KI pauschal zu einer Rechtsgrundlage für Datenverarbeitung werden soll – ohne weitere Abwägung, selbst bei hochsensiblen Daten.
Deutschlands Abstieg zur „dunklen Kraft“
Während der geplante European Health Data Space (EHDS) die EU-Staaten auf ein gemeinsames Mindestniveau bei der Datensicherheit zwinge, liege Deutschland aktuell darunter. Seinen Vortrag schloss Kelber mit einer düsteren Anspielung auf J.R.R. Tolkiens „Herr der Ringe“: Anstatt wie früher ein Vorreiter im Datenschutz zu sein, sei Deutschland durch solche Vorhaben zu „einer der dunklen Kräfte in Mittelerde geworden“, die aktiv versuche, europäische Standards zu senken. Die Reise in die Digitalisierung des Gesundheitswesens sei, so Kelber in Anlehnung an Bilbo Beutlin, „eine gefährliche Sache“, bei der man genau aufpassen müsse, wohin die Füße einen tragen.
(mack)
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Broadcoms VMware-Übernahme: EU-Kommission soll Warnsignale ignoriert haben
Der Branchenverband Cloud Infrastructure Service Providers in Europe (CISPE) verschärft seine Kritik an der EU-Kommission wegen deren Genehmigung der 59-Milliarden-Euro-Übernahme VMwares durch Broadcom. In einer formellen Antwort an das Gericht der Europäischen Union (EuG) moniert der Verband, die EU-Kommission habe verabsäumt, eindeutige und öffentlich bekannte Risiken der Transaktion zu bewerten. Diese hätten sich auch aus Broadcoms erkennbaren Anreizen zur Monetarisierung der bereits bestehenden Marktdominanz VMWares im Bereich der Server-Virtualisierungssoftware ergeben.
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Broadcom hat die Situation für Anbieter und Kunden, die zur Erbringung ihrer Dienste auf die Virtualisierungswerkzeuge Broadcoms beziehungsweise VMwares angewiesen sind, laut einer Wettbewerbsanalyse des CISPE vom Oktober mehrfach verschärft. Angesichts der eskalierenden Situation hat der Verband im Juli beim EuG eine Nichtigkeitsklage gegen den Beschluss der EU-Kommission zur Genehmigung der Übernahme VMWares durch Broadcom erhoben.
In seiner Stellungnahme an das Gericht (Rechtssache T-503/25) hebt CISPE vor allem Broadcoms öffentlich gemachte Ertragsziele hervor. Der CEO des US-Konzerns hat öffentlich zugesagt, das eigenständige EBITDA VMwares (Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) binnen dreier Jahre nach Abschluss des Kaufs von knapp 5 auf 8,5 Milliarden US-Dollar zu steigern. Dies entspreche einem Zuwachs von 60 bis 80 Prozent in einem Markt, der jährlich nur fünf bis acht Prozent wachse.
Nach Ansicht des Verbands ist ein derartiger Sprung realistischerweise nicht durch organisches Wachstum oder Effizienzsteigerungen zu erzielen. Er sei nur durch aggressives Versilbern des gebundenen Kundenstamms von VMware mittels drastischer Preiserhöhungen und erzwungener Produktbündelungen möglich.
Kartellprüfung mit halb geschlossenen Augen
Ein weiterer zentraler Kritikpunkt ist die Finanzierungsstruktur: Broadcom hat rund 28,4 Milliarden US-Dollar neue Schulden aufgenommen und zudem etwa acht Milliarden US-Dollar bestehende VMware-Finanzverpflichtungen übernommen. Diese hohen Summen haben CISPE zufolge einen starken finanziellen Anreiz geschaffen, schnellstmöglich Profit aus der installierten Kundenbasis von VMware zu ziehen.
Trotz dieser öffentlichen Äußerungen der Broadcom-Führung und Warnungen von Kunden und Branchenverbänden hat die Kommission den klaren Missbrauchsrisiken nicht Rechnung getragen, schreibt der Verband in seiner Eingabe. Er kritisiert, dass die Behörde weder das Risiko substanzieller Preiserhöhungen und vertraglicher Kundenbindung untersucht noch Schutzmaßnahmen nach EU-Fusionskontrollregeln erlassen habe. Seit der Akquisition hätten sich diese Gefahren in Form stark gestiegener Preise, erzwungener mehrjähriger Abonnements und der Bündelung von VMware-Produkten manifestiert. Dies habe erhebliche Kostenfolgen für europäische Cloud-Anbieter und deren Kunden.
Die Kommission habe den Zusammenschluss „mit halb geschlossenen Augen“ geprüft und ihn für unbedenklich erklärt, ärgert sich CISPE-Generalsekretär Francisco Mingorance. Sie habe Broadcom einen Blankoscheck erteilt, um Kunden zu binden und auszuquetschen. Die Kartellaufsicht habe versagt, was der Wirtschaft nun teuer zu stehen komme.
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Beschwerde bei Ombudsstelle
Der Tadel von CISPE richtet sich auch gegen das Zeitproblem bei der Veröffentlichung von Entscheidungen. Der Verband hat daher bei der EU-Bürgerbeauftragten Teresa Anjinho jüngst Beschwerde wegen der langen Dauer bis zur Veröffentlichung des endgültigen Dekrets der Kommission eingelegt. Obwohl diese am 12. Juli 2023 grünes Licht für die Übernahme gab, dauerte es 672 Tage – fast zwei Jahre – bis sie ihre Begründung für die Entscheidung veröffentlichte. In dieser Zeit hat Broadcom nach CISPE-Ansicht „brutal“ eine Reihe exponentieller Preiserhöhungen und unfairer Software-Lizenzbedingungen durchgesetzt.
Die monatelange Verzögerung bedeutet laut dem Verband, dass europäische Unternehmen keine Berufung gegen die Genehmigung einlegen konnten. Dies komme einer Verweigerung des Rechtswegs gleich für alle, die unter diesen Taktiken leiden.
Die Kommission verteidigt die Verzögerung mit der Vertraulichkeit geschäftlich sensibler Daten und der Zeit, die zur Abstimmung der öffentlichen Version der Begründung nötig gewesen sei. Im Gegensatz zu fast allen anderen Phasen eines Fusionsentscheids gibt es für diesen abschließenden Schritt keine strikten Fristen. Dies öffnet der Beschwerde zufolge die Tür für „offensichtliche Ausnutzung des Systems“ durch unethische Parteien.
CISPE sieht darin systematisches Versagen, da es in den vergangenen zehn Jahren immer häufiger zu Verzögerungen von zwei Jahren oder mehr bei Fusionsentscheidungen gekommen sei. Er fordert die Kommission auf, strenge Fristen für die Veröffentlichung nicht vertraulicher Versionen von Entscheidungen zu Übernahmen festzulegen. Zwei Monate sollten reichen.
Sollte das EuG die Genehmigung für nichtig erklären, hätte dies erhebliche Konsequenzen für Broadcoms Investition. Die Kommission müsste die Transaktion unter Berücksichtigung der aktuellen Marktbedingungen neu prüfen, was Rechtsunsicherheit für Aktionäre, Gläubiger und Kunden des Unternehmens schaffen würde.
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(nie)
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Verkehrssicherheit: Elektroautos stellen keine größere Gefahr für Fußgänger dar
Ein großer Vorteil von Elektroautos ist, dass sie leiser sind als Verbrenner – das führt zum weniger Lärmemissionen in Städten. Gleichzeitig ist das auch eine Gefahr: Sie sind schlechter zu hören, was zu Unfällen führen kann. Eine aktuelle Studie aus Großbritannien kommt jedoch zu dem Schluss, dass Autos mit Elektro- oder Hybridantrieb nicht gefährlicher seien als solche mit Verbrennerantrieb.
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Ein Team um Zia Wadud vom Institut für Verkehrsstudien an der University of Leeds hat Verkehrsunfälle mit Fußgängern untersucht. Die Forscher fanden keine signifikanten Unterschiede in der Zahl der Unfälle mit Fußgängern. Auch seien die Folgen für Fußgänger bei Unfällen mit Elektroautos nicht schwerer als die mit Verbrennern, schreibt das Team in der Fachzeitschrift Nature Communications. Die Vermutung war, dass Elektroautos schlimmere Verletzungen verursachen könnten, weil sie schwerer sind als konventionelle.
Für die Studie setzten die Forscher die Zahl der Unfälle mit Fußgängern in Relation zu den gefahrenen Kilometern mit den jeweiligen Antriebsarten in den Jahren 2019 bis 2023. Danach lag die Zahl der Unfälle mit Fußgängern mit Elektroautos bei 57,8 pro Milliarde gefahrener Meilen, also pro 1,6 Milliarden Kilometer. Bei Verbrennern war die Zahl etwas höher: Sie betrug 58,9 pro Milliarde gefahrener Meilen. Die Fahrleistung pro Jahr in Großbritannien beziffern die Forscher auf rund 250 Milliarden Meilen, etwa 402 Milliarden Kilometer.
Studie räumt Bedenken aus
„Es gab zwei Bedenken bei der Verkehrssicherheit von Elektrofahrzeugen“, sagte Wadud. „Erstens: Gibt es mehr Kollisionen von Elektrofahrzeugen mit Fußgängern, weil sie leiser sind als herkömmliche Fahrzeuge. Zweitens: Werden Fußgänger bei einer Kollision mit einem Elektrofahrzeug schwerer verletzt, weil diese Fahrzeuge schwerer sind? Unsere Ergebnisse zeigen, dass beides nicht der Fall ist.“
Ein Grund ist die Einführung des akustischen Warnsystems (Acoustic Vehicle Alerting System, AVAS) für Elektroautos. Das emittiert Geräusche bis zu einer bestimmten Geschwindigkeit und macht so auf die Autos aufmerksam.
Wadud glaubt, dass die technische Ausstattung der Elektroautos zudem für mehr Sicherheit sorge. Diese seien meist neuer und zudem teurer und deshalb mit Assistenzsystemen ausgestattet, die helfen, Unfälle zu vermeiden oder die Folgen zu begrenzen.
Gefahr durch Pluginhybrid-Fahrzeuge
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Anders als frühere Studien hat das Team Elektroautos und Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge getrennt betrachtet. Bei letzteren lag die Zahl der Unfälle mit Fußgängern bei 120,14 pro Milliarde Meilen, also sehr viel höher als bei reinen Verbrennern und reinen Elektrofahrzeugen. Eine mögliche Erklärung ist laut Wadud, dass Plug-in-Hybride häufig als private Mietwagen genutzt werden. Das heißt, sie haben eine deutlich höhere Fahrleistung als ein durchschnittliches Auto, und sie werden überwiegend im Stadtverkehr genutzt, wo die Wahrscheinlichkeit von Unfällen mit Fußgängern höher ist.
Waduds Team hat zwar die Unfallzahlen Sport Utility Vehicles (SUVs) nicht untersucht. Dennoch zeigte sich nach Angaben der Forscher, dass die Gefahr für Fußgänger höher ist, bei einem Unfall mit einem großen SUV schwer verletzt zu werden.
„Wir sollten uns weniger Sorgen um die potenziellen Gefahren von Elektrofahrzeugen und mehr über die zunehmende Verbreitung von SUVs auf den Straßen des Landes“, sagte Wadud. „Unabhängig, ob elektrisch oder konventionell angetrieben, stellen diese größeren, schwereren Fahrzeuge nicht nur ein höheres Sicherheitsrisiko dar, sondern nehmen auch mehr Platz auf der Straße ein und verursachen über ihren Betriebszyklus mehr CO₂-Emissionen.“
(wpl)
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Gamer-Linux Pop!_OS 24.04 LTS mit neuer Cosmic-Desktop-Umgebung
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Die insbesondere für Spielen optimierte Linux-Distribution Pop!_OS des auf Linux spezialisierten Hardware-Herstellers System76 ist am Donnerstag in Version 24.04 LTS erschienen. Sie bringt als herausstechende Neuerung die Desktopumgebung Cosmic mit, die nun als 1.0-Version (Epoch 1) vorliegt. Die lange Entwicklungsdauer des Cosmic-Desktops, den System76 eigens entwickelt hat, führte zu einer fast zweijährigen Verzögerung der 24.04-Release. Die nutzt als Basis Ubuntu 24.04 LTS, dessen Softwaregrundlage als stabil gilt.
Der Gnome-Desktop musste dafür Cosmic weichen. Der bietet viele Tiling-Features, setzt auf Wayland und stellt mit xwayland X11-Kompatibilität her. Außerdem haben die Entwickler bereits einige Gnome-Apps durch eigene ersetzt, schreiben sie in der Versionsankündigung. Als Dateimanager dient Cosmic Files, Cosmic Terminal liefert Zugriff auf die Kommandozeile. Zudem bringt Cosmic einen eigenen Text-Editor und Media Player mit. Den Pop!_Shop ersetzen die Entwickler mit dem Cosmic Store.
Stabile Softwarebasis
Die Software ist in stabilen Versionen integriert und nicht unbedingt auf dem neuesten, aber potenziell fehlerträchtigen Stand. Der Kernel kommt in Version 6.17.9 mit, die 3D-Grafikbibliothek Mesa auf Stand 25.1.5-1. Die Nvidia-Treiber sind bei Build 580.
Einige kleine Problemchen können noch auftauchen. Drag-and-drop zwischen Wayland- und X11-Apps funktioniert noch nicht, soll aber später folgen. Einige Spiele können teilweise außerhalb des sichtbaren Bildschirmbereichs starten. Abhilfe schafft das Drücken von „F11“ oder „Super“-Taste zusammen mit „F11“, um das Spiel in den Vollbildmodus zu versetzen. Das in Cosmic integrierte Screenshot-Werkzeug kann noch keine Anmerkungen hinzufügen.
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Im c’t-Interview im Open-Source-Newsletter „Spotlight“ berichtete Victoria Brekenfeld von der Cosmic-Entwicklung. Demnach handelt es sich um eine Weiterentwicklung der Pop-Shell aus früheren Pop!_OS-Versionen. Dass die als Erweiterung für den Gnome-Desktop realisiert wurde, stellte sich zunehmend als problematisch dar. Mit jeder neuen Gnome-Version waren dadurch Anpassungen nötig, die das Entwickler-Team wochenlang blockierten. Das lässt sich durch die Eigenentwicklung des Cosmic-Desktops abwenden. Die Umsetzung in Rust sorgt für mehr Sicherheit, hat jedoch an einigen Stellen Mehrarbeit erzeugt, da das Ökosystem an einigen Stellen noch nicht so weit war, wie die Entwickler es gerne gehabt hätten.
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Auf den neuen Stand bringen
Nutzer von Pop!_OS 22.04 LTS können direkt im Terminal auf den Stand 24.04 LTS migrieren – zuvor empfiehlt sich jedoch, ein Backup anzulegen, sollte etwas in dem Prozess schiefgehen. Der Aufruf von pop-upgrade release upgrade -f im Terminal erledigt dann die Aktualisierung. Die Entwickler weisen darauf hin, dass angepinnte Favoriten im Pop!_OS-22.04-LTS-Dock nicht übernommen werden. Sie lassen sich in Cosmic mit der Rechtsklick-Option „Pin to app tray“ im Doc oder der App-Bibliothek festpinnen.
Es stehen vier ISOs zum Herunterladen bereit. Eines für Systeme mit Intel- , AMD- oder Nvidia-Grafikkarten der 10er-Serie sowie eine Fassung speziell für Rechner mit Nvidia-Grafikkarten der 16er-Serie – beide jeweils für x86_64-Architekturen. Dazu steht ein Image für ARM-Prozessoren und ein weiteres für ARM-PCs mit Nvidia-Grafikkarten. Pop!_OS 22.04 LTS war noch für Raspberry Pi verfügbar, von der 24.04-LTS-Version gibt es kein entsprechendes ISO.
Die Systemvoraussetzungen sind identisch: Mindestens 4 GByte RAM, 16 GByte Speicherplatz und einen 64-Bit-Prozessor will Pop!_OS 24.04 LTS sehen. Zudem muss zur Installation Secure Boot deaktiviert werden – wer eine Windows-Partition hat, sollte zuvor ein Backup der unter Umständen vorhandenen Bitlocker-Schlüssel vornehmen, da Windows die nach dem Start mit dieser Änderung verlangen kann. Die nächste Pop!_OS-Version soll dann wieder parallel zu Ubuntu, also im April 2026, erscheinen, wie System76-Gründer und CEO Carl Richell gegenüber c’t erklärte.
(dmk)
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