Künstliche Intelligenz
Schutz vor digitaler Gewalt: Entwurf in den Startlöchern
Gegen digitale Formen von Gewalt soll es künftig einen besseren Schutz geben. Der Gesetzentwurf sei „fast fertig“, erklärte ein Sprecher des zuständigen Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz, das sich regelmäßig mit Themen der Netzpolitik befasst, am Mittag in Berlin. Kern des Vorhabens seien zwei unterschiedliche Stränge: In einem strafrechtlichen Teil sollen unter anderem die Erstellung von Deepfake-Pornografie strafbewehrt und weitere Formen digitaler Gewaltausübung sanktioniert werden.
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Damit soll auch eine vorbeugende Wirkung erreicht werden: „Wir wollen dafür sorgen, dass sich Täter nicht mehr sicher fühlen können“, sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) bereits am Morgen bei RTL/n-tv. „Wir dürfen nicht länger zusehen, wie Deepfakes als Waffe gegen Frauen eingesetzt werden“, fordert die familien- und frauenpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Anne König (CDU). „Wer die Intimsphäre verletzt, muss die volle Härte des Gesetzes spüren.“
Über ein digitales Gewaltschutzgesetz beriet bereits 2023 die vorangegangene Bundesregierung, bislang jedoch kam kein konkreter Gesetzestext zustande. Ergänzend zu den Strafrechtsverschärfungen sollen in dem Entwurf nun auch die zivilrechtlichen Möglichkeiten für Betroffene gestärkt werden: So soll unter anderem der Auskunftsanspruch zu Nutzern gegenüber den Plattformen besser durchsetzbar werden, wenn es um Persönlichkeitsrechtsverletzungen geht. Da ein Firmenstrafrecht im deutschen Recht nicht vorgesehen ist, enthält auch der wohl kommende Vorschlag keine entsprechenden Normen, die etwa die Mithilfe bei Erstellung oder Verbreitung strafrechtlich sanktionieren würden. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig unterstützt zudem die EU-Initiativen dazu, die sexualisierte Deepfake-Generierung europarechtlich zu unterbinden, indem Anbietern Vorgaben auferlegt werden. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) unterstütze das Vorhaben, sagte der stellvertretende Regierungssprecher am Mittag in Berlin.
Aktueller Fall befeuert Tätigwerden
Während die Plattformregulierung als solche europarechtlich abschließend geregelt ist, blieb das Strafrecht stets Mitgliedstaatszuständigkeit. Der Digital Services Act verweist etwa auf die nationalen Straftatbestände, die in Deutschland bei bestimmten Deliktsformen aber bislang fehlten. Betroffene konnten bisher daher nur versuchen, auf dem zivilrechtlichen Weg ihre Rechte durchzusetzen, Inhalte entfernen zu lassen und von Tätern Entschädigungen einzufordern – ein aufwendiges Verfahren, das Opfern enorme Aufwände aufbürdet. Gegen Täter soll bei massiven Persönlichkeitsrechtsverletzungen auch die Möglichkeit geschaffen werden, deren Account bei Plattformen zwangsweise sperren zu lassen. Insbesondere bei reichweitenstarken Profilen würde das abschreckende Wirkung haben können, so die Hoffnung im Justizministerium.
Aktuell wird über die Folgen und Täterschaft digitaler Gewalt aufgrund erhobener Vorwürfe von der Schauspielerin Collien Fernandes gegenüber ihrem Ex-Ehemann Christian Ulmen diskutiert. In Spanien, wo Fernandes nun Strafanzeige gestellt hat, ist die strafrechtliche Gesetzgebung zu digitalen Gewaltausübungsformen sehr viel umfassender als in Deutschland. Ein besserer Schutz vor analoger Gewalt wird derzeit ebenfalls noch in den Institutionen beraten und schließt unter anderem die elektronische Fußfessel als Möglichkeit zur Überwachung von Annäherungsverboten ein.
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(mki)