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Schutz vor digitaler Gewalt: Entwurf in den Startlöchern
Gegen digitale Formen von Gewalt soll es künftig einen besseren Schutz geben. Der Gesetzentwurf sei „fast fertig“, erklärte ein Sprecher des zuständigen Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz, das sich regelmäßig mit Themen der Netzpolitik befasst, am Mittag in Berlin. Kern des Vorhabens seien zwei unterschiedliche Stränge: In einem strafrechtlichen Teil sollen unter anderem die Erstellung von Deepfake-Pornografie strafbewehrt und weitere Formen digitaler Gewaltausübung sanktioniert werden.
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Damit soll auch eine vorbeugende Wirkung erreicht werden: „Wir wollen dafür sorgen, dass sich Täter nicht mehr sicher fühlen können“, sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) bereits am Morgen bei RTL/n-tv. „Wir dürfen nicht länger zusehen, wie Deepfakes als Waffe gegen Frauen eingesetzt werden“, fordert die familien- und frauenpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Anne König (CDU). „Wer die Intimsphäre verletzt, muss die volle Härte des Gesetzes spüren.“
Über ein digitales Gewaltschutzgesetz beriet bereits 2023 die vorangegangene Bundesregierung, bislang jedoch kam kein konkreter Gesetzestext zustande. Ergänzend zu den Strafrechtsverschärfungen sollen in dem Entwurf nun auch die zivilrechtlichen Möglichkeiten für Betroffene gestärkt werden: So soll unter anderem der Auskunftsanspruch zu Nutzern gegenüber den Plattformen besser durchsetzbar werden, wenn es um Persönlichkeitsrechtsverletzungen geht. Da ein Firmenstrafrecht im deutschen Recht nicht vorgesehen ist, enthält auch der wohl kommende Vorschlag keine entsprechenden Normen, die etwa die Mithilfe bei Erstellung oder Verbreitung strafrechtlich sanktionieren würden. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig unterstützt zudem die EU-Initiativen dazu, die sexualisierte Deepfake-Generierung europarechtlich zu unterbinden, indem Anbietern Vorgaben auferlegt werden. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) unterstütze das Vorhaben, sagte der stellvertretende Regierungssprecher am Mittag in Berlin.
Aktueller Fall befeuert Tätigwerden
Während die Plattformregulierung als solche europarechtlich abschließend geregelt ist, blieb das Strafrecht stets Mitgliedstaatszuständigkeit. Der Digital Services Act verweist etwa auf die nationalen Straftatbestände, die in Deutschland bei bestimmten Deliktsformen aber bislang fehlten. Betroffene konnten bisher daher nur versuchen, auf dem zivilrechtlichen Weg ihre Rechte durchzusetzen, Inhalte entfernen zu lassen und von Tätern Entschädigungen einzufordern – ein aufwendiges Verfahren, das Opfern enorme Aufwände aufbürdet. Gegen Täter soll bei massiven Persönlichkeitsrechtsverletzungen auch die Möglichkeit geschaffen werden, deren Account bei Plattformen zwangsweise sperren zu lassen. Insbesondere bei reichweitenstarken Profilen würde das abschreckende Wirkung haben können, so die Hoffnung im Justizministerium.
Aktuell wird über die Folgen und Täterschaft digitaler Gewalt aufgrund erhobener Vorwürfe von der Schauspielerin Collien Fernandes gegenüber ihrem Ex-Ehemann Christian Ulmen diskutiert. In Spanien, wo Fernandes nun Strafanzeige gestellt hat, ist die strafrechtliche Gesetzgebung zu digitalen Gewaltausübungsformen sehr viel umfassender als in Deutschland. Ein besserer Schutz vor analoger Gewalt wird derzeit ebenfalls noch in den Institutionen beraten und schließt unter anderem die elektronische Fußfessel als Möglichkeit zur Überwachung von Annäherungsverboten ein.
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(mki)
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Medizinische Versorgungszentren: Viele Fachrichtungen und eine IT-Infrastruktur
Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sind Einrichtungen der ambulanten Krankenversorgung, in denen mehrere Ärztinnen und Ärzte – oft aus unterschiedlichen Fachdisziplinen – tätig sind. Träger eines MVZ muss keine Ärztin oder ein Arzt sein, woraus sich teils sinnvolle, teils rein wirtschaftlich motivierte Versorgungsstrukturen ergeben. Die Bündelung verschiedener Fachrichtungen führt zu unterschiedlichen fachlichen und administrativen Anforderungen. Entsprechend müssen sich solche Praxen mit der gesamten Bandbreite ihrer Praxisverwaltungssoftware (PVS) und der Telematikinfrastruktur (TI) auseinandersetzen.
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Versichertenstammdatenmanagement
Die erste Anwendung der TI, das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM), liegt schon so lange zurück, dass es von den meisten Beschäftigten in den Praxen gar nicht als zur TI gehörig wahrgenommen wird. Gemeint ist, dass Praxen seit dem 1. Juli 2019 verpflichtet sind, durch Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK, umgangssprachlich „Versichertenkarte“) eine Echtzeitprüfung auf das Vorhandensein eines gültigen Versicherungsstatus durchzuführen. Zusätzlich werden die Stammdaten des Patienten auf Aktualität geprüft, bei Bedarf aktualisiert und an die Krankenkasse zurückgemeldet. Wer sich nun fragt, warum Leistungserbringer für die Pflege der Kundendatei der Versicherung zuständig sein sollten, arbeitet nicht im Gesundheitswesen, wo man aufgehört hat, sich mit solcherlei Fragen den Kopf zu zerbrechen.
E-Rezept
Der erste auch in der Breite wahrgenommene Digitalisierungsschub im Gesundheitswesen kam mit der Einführung des E-Rezepts Anfang 2024 auch abseits der Modellregionen. Verordnungen für die meisten Arzneimittel werden seither im PVS erstellt, digital signiert und dann über die Ende-zu-Ende-verschlüsselte TI in eine Cloud hochgeladen.
Kaum ein Patient versteht, was bei der E-Rezept-Verordnung passiert. Viele Versicherte gehen davon aus, die Verordnung befände sich auf der eGK. Als Alternativen zum Stecken der eGK in der Apotheke stehen E-Rezept-Apps, Krankenkassen-Apps oder QR-Code-Ausdrucke zur Verfügung, sind vielen Versicherten aber unbekannt. Dass die Daten über eine Cloud-Anbindung zur Verfügung gestellt werden und sowohl auf Arzt- als auch Apothekerseite digitale Signaturvorgänge im Spiel sind, wissen nur interessierte Nerds.
Florian Brenck ist Facharzt für Anästhesiologie mit Zusatzbezeichnung „spezielle Schmerztherapie“. Seit über 10 Jahren ist er in der ambulanten schmerztherapeutischen Versorgung in einem MVZ unterschiedlicher Fachrichtungen tätig. Darüber hinaus forscht er zu den Themen Datenintegration und Usability in der Medzininformatik.
Bis heute sind nicht alle verordnungsfähigen Wirkstoffe und Medikamente per E-Rezept zu verordnen, weshalb jede Praxis weiterhin die bekannten rosa Rezepte nach Muster 16 vorhalten muss. Die Umstellung der besonderen Rezepte für Verordnungen nach der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) steht zwar auf der Agenda der Gematik, die Einführung ist aber noch nicht absehbar. Daher kann auch der Nadeldrucker für diese 3-teiligen Formulare im Durchschlagsatz nicht abgebaut werden. Die Gematik verspricht den Ärztinnen und Ärzten in einer Broschüre, effektivere Praxisabläufe und mehr Zeit für das Wesentliche, nämlich die Patientenversorgung. Die fragmentierte Ausrollung eines zusammenhängenden Prozesses wie dem E-Rezept erzeugt jedoch eher mehr Aufmerksamkeit und zusätzlichen Klärungs- und Zeitaufwand.
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Elektronische Patientenakte
Noch bevor das E-Rezept vollständig umgesetzt ist, wurde mit der elektronischen Patientenakte (ePA) das nächste TI-Feuerwerk gezündet. Seit dem ersten Oktober 2025 sind Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, alle elektronisch verfügbaren selbst erhobenen Befunde des aktuellen Behandlungskontextes in die ePA zu übertragen. Einher geht das mit Informations- und Aufklärungspflichten der Patienten. Einmal mehr fühlen sich also weder Politik noch Versicherungen dafür zuständig, ihre Bürger beziehungsweise ihre Versicherten zu informieren. Jetzt ist es Aufgabe der Praxen, aufzuklären.
In den meisten Fachbereichen reicht ein Aushang in der Praxis, manche Fachdisziplinen müssen jedoch jeden Patienten direkt darüber informieren, damit dieser sich der Maßnahme bewusst ist und niederschwellig widersprechen kann. In wenigen Bereichen sind schriftliche Aufklärungen notwendig. In unserem MVZ kommen alle drei Varianten vor, was den organisatorischen Aufwand erheblich erhöht. Nach dem Gesetz hätten die Krankenversicherungen ihre Versicherten informieren sollen. Die meisten Versicherungen haben dabei aber so wenig erklärt, dass kaum jemand verstanden hat, was die ePA eigentlich genau ist und wie man sie auch als Patient nutzen kann. Eine nicht repräsentative Umfrage in unserem MVZ ergab, dass die allermeisten Patienten nicht einmal von der ePA gehört hatten. Die Funktionen, Möglichkeiten und Patientenrechte waren nahezu unbekannt.
Häufig zeigt unser PVS an, der Patient besitze keine ePA oder habe uns als Praxis das Einsichtsrecht entzogen. Eine Nachfrage beim Patienten endet meist mit einem ratlosen Blick und Bitte um Erklärung.
Störungen und Fehlersuche
Störungen in den TI-Modulen sind aus zwei Gründen belastend: Die Patientenversorgung baut auf den TI-Komponenten auf, ohne dass praktikable analoge Ausweichlösungen bestehen. Zwar kann jedes Praxisverwaltungssystem Formulare als Papierausdruck erstellen, die durch die Arztunterschrift gültig werden, Patienten haben sich jedoch nach knapp zwei Jahren darauf eingestellt, Wiederholungsrezepte telefonisch oder per E-Mail zu bestellen und das Medikament direkt mit der eGK in der Apotheke abzuholen. Der Umweg über die Praxis erzeugt Unverständnis.
Zermürbend ist zudem, dass meist nicht klar ist, wo der Fehler zu suchen ist, ob im eigenen PVS, im lokalen Netzwerk, im Konnektor oder bei den zentralen Diensten, die bei der Gematik gebündelt sind. Eine eigenständige Eingrenzung des Problems ist meist weder möglich noch zielführend.
Bisher erfordern die IT-Systeme mehr Pflege als analoge Lösungen. Updates müssen eingespielt werden, Hardware gewartet und Arbeitsabläufe an extern vorgegebene Strukturen angepasst werden. Zu diesen nunmehr normalen Pflichten kommen Sonderaktionen hinzu. Zwei Besonderheiten aus der jüngsten Zeit waren zum einen der unnötige Zwangsumtausch der Konnektoren mit Bangen um Verfügbarkeit der Geräte, Wiederverbindung und korrekte Konfiguration. Zum anderen das Chaos rund um den Tausch der elektronischen Heilberufsausweise. Meinen Ersatz-Ausweis erhielt ich vor 8 Wochen, welcher noch bis zum 21. Juni 2026 gültig ist, weshalb ich bereits wieder einen neuen Ausweis beantragt habe.
Fazit
Die hier dargestellten Erfahrungen stammen aus einem MVZ mit acht Ärztinnen und Ärzten, die die Disziplinen Neurologie, Schmerztherapie, Psychiatrie und Humangenetik abdecken. Ärzte sind Mediziner und keine IT-Fachleute. Sie sind auf die Unterstützung der Soft- und Hardwareanbieter angewiesen, für die sie erhebliche Kosten tragen. Diese Unterstützung ist jedoch häufig unzureichend; wiederholte Anrufe und Remote-Sitzungen sind die Regel – ein erheblicher Aufwand, der vor, während oder nach der Sprechstunde anfällt. Oft ist der Support der Dienstleister auch nicht erreichbar.
(mack)
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Kaufberatung: Welchen Mac brauche ich?
Zunächst sollten Sie sich überlegen, was der Mac alles können muss und welche Aufgaben Sie mit ihm erledigen wollen. Brauchen Sie einen Rechner unterwegs im Zug, im Hörsaal oder abwechselnd im Büro und im Homeoffice, dann kommt nur ein MacBook infrage. Bleibt der Mac immer am gleichen Ort, kann man mit einem Desktop eventuell Geld sparen, weil man Akku und Display nicht mitbezahlen muss.
Zwei getrennte Rechner für Schreibtisch und Mobileinsatz zu kaufen, ergibt nur dann Sinn, wenn man einen besonders leistungsfähigen Desktop-Boliden für anspruchsvollere Berechnungen benötigt. Ansonsten kauft man zu seinem MacBook einen oder zwei externe Monitore, Tastatur und Maus hinzu, um es auch stationär zu nutzen.
- MacBook Neo und Mac Mini sind die günstigsten Macs und ideal für den Einstieg.
- MacBooks lassen sich mit externen Monitoren als Desktop-Ersatz verwenden.
- Durch Apples eigene Chips sind Macs leistungsfähig, sparsam und leise.
Seit dem Übergang auf eigene Apple-Chips sind die Leistungsunterschiede von Macs hauptsächlich am Prozessor und nicht so sehr am Rechnertyp festzumachen, weshalb wir uns in dieser Mac-Kaufberatung auch diesem Thema widmen. Wir stellen zudem die verschiedenen Modellreihen mit ihren Vorzügen und Nachteilen vor. Auf den Mac Pro, den letzten Mac mit Apple Silicon, der noch erweiterbar ist, gehen wir hier nicht ein. Er wurde nur bis Anfang 2026 gebaut und ihn werden nur wenige Käufer dem neueren Mac Studio vorziehen.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Kaufberatung: Welchen Mac brauche ich?“.
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Kassettenspieler-Kaufberatung: Das richtige Gerät für das Tape-Comeback
Die eigentlich schon totgeglaubte Musikkassette sorgt seit einigen Jahren erneut für Nostalgiegefühle. Das warme Klackern beim Einlegen, die rotierenden Spulen und der Reiz des imperfekten Lo-Fi-Klangs wecken bei Künstlern und Musikliebhabern die Neugier. Von Taylor Swift bis hin zu Indie-Interpreten auf Bandcamp veröffentlichen immer mehr Künstler ihre Alben auch auf Kassette. Einzelne Releases entwickeln sich auf Auktionsplattformen zu begehrten Sammlerstücken. In Zeiten von Musikstreaming und stetiger Verfügbarkeit sehnen sich vor allem junge Hörer nach einem bewussteren Musikkonsum.
Doch wer heute dem Charme von Taylor Swift oder Indie-Labels auf Bandcamp verfällt, tappt schnell in eine teure Nostalgie-Falle. Das Bandrauschen, eine reparaturanfällige Mechanik, ein begrenztes Frequenzspektrum und „Bandsalat” sorgten schon früher regelmäßig für Frust. Beim Kauf eines Kassettendecks oder eines tragbaren Geräts gibt es daher einiges zu beachten. Ergibt es überhaupt Sinn, sich ein neues Gerät zuzulegen, das laut Zeitzeugen viel schlechter klingt als Modelle aus der Hochzeit in den späten Achtzigern? Oder ist eine neue Maschine die bessere Wahl, weil sie viele Jahre ohne Reparaturen auskommt?
- Die Kompaktkassette erlebt ein überraschendes Comeback – getragen von Nostalgie, Sammlerleidenschaft und dem Wunsch nach bewussterem Musikhören abseits von Streaming.
- Doch wer heute einen Kassettenspieler kaufen will, steht vor einer schwierigen Entscheidung zwischen neuen Geräten mit Einschränkungen und klangstarken, aber oft reparaturanfälligen Klassikern.
- Diese Kaufberatung zeigt, worauf es wirklich ankommt – von Technik und Klang bis hin zur Wartung, Digitalisierung und aktuellen Marktoptionen.
Wir haben getestet, wie sich das moderne Tapedeck „Teac W-890 R MK II” im Vergleich zum alten Yamaha KX-690 sowie zu den neuen Mobilgeräten Fiio CP 13 und Klim K10 schlägt. Dabei hat sich eines der Geräte als Totalausfall erwiesen: Es eignet sich allenfalls zum Kassettenspulen oder zur Erzeugung zitternder Gruselstimmen. In unserem Artikel erklären wir, wie sich Audiokassetten am besten mit alten und neuen Modellen abspielen oder digitalisieren lassen. Zusätzlich klären wir, wie man die Geräte richtig pflegt und einstellt, wie sich ein dumpfer Ton vermeiden lässt und welche Leerkassetten es noch gibt.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Kassettenspieler-Kaufberatung: Das richtige Gerät für das Tape-Comeback“.
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