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Schweiz: Uneinheitliches Handyverbot an vielen Schulen


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Auch in der Schweiz läuft die Diskussion um ein Handyverbot auf Hochtouren. Bei Eltern, Lehrern sowie in Wissenschaft und Politik wachsen die Bedenken, dass intensive Smartphone-Nutzung zu Lernbehinderungen, Sucht und psychosomatischen Auswirkungen führen kann. Mit Beginn des neuen Schuljahrs – in einigen Kantonen enden die Sommerferien an diesem Wochenende – gibt es Neuerungen und etwas strengere Herangehensweisen an das Streitthema. Ein nationales Handyverbot an Schulen gibt es nicht.

Im März 2025 hatte der kleinere Ständerat des Schweizer Parlaments die Regierung aufgefordert, die Auswirkungen eines Handyverbots auf den Jugendschutz zu untersuchen. Der Bundesrat zeigte sich offen für Einschränkungen; Bildungsministerin Elisabeth Baume-Schneider äußerte sich jedoch zurückhaltend hinsichtlich eines landesweiten Handyverbots an Schulen. Der Bund wolle sich nicht in kantonale Angelegenheiten einmischen, hieß es. Für die Schulen sind in der Schweiz die Kantone zuständig. Die gehen mit dem Problem so um, wie die deutschen Bundesländer: uneinheitlich.

Jeder der insgesamt 26 Kantone in der Schweiz hat – wenn überhaupt – eigene Regeln oder überlässt Vorschriften den Schulen. Manchmal liegt es auch an der Initiative einzelner Gemeinden, die einheitliche Regelungen erlassen, was an ihren Schulen gilt. So gibt es etwa in Würenlos im Kanton Aargau bereits seit über 17 Jahren ein Handyverbot –mit guten Erfahrungen. „Wir würden allen Schulen empfehlen, das auch zu machen“, äußerte sich ein Schulleiter vergangenen Herbst gegenüber Medien.

Mit dem Ende der Sommerferien sind weitere Handybeschränkungen in Kraft getreten, auch im Aargau. Dort gibt es nun eine einheitliche kantonale Regelung für alle Schulen: bis zur neunten Klasse sind Handys, Smartwatches, Tablets und Laptops im Unterricht, in Pausen und bei schulischen Anlässen verboten. Ausnahmen sind nur für Unterrichtszwecke oder aus gesundheitlichen Gründen möglich.

Diese Ausnahmen gelten neuerdings auch im gesamten Zentralschweizer Kanton Nidwalden, wo ebenfalls private elektronische Geräte auf dem Schulgelände untersagt sind. Das Verbot gilt für alle Volksschulen im Kanton.

Die obligatorische Volksschule in der Schweiz beginnt mit dem Kindergarten (2 Jahre), es folgen die Primarschule (6 Jahre) und die Sekundarstufe I (3 Jahre). Sie dauert in der Regel 11 Jahre und ist kantonal organisiert. Die Sekundarstufe II ist die Bildungsstufe nach der obligatorischen Schulzeit und vor der Tertiärstufe (Hochschulen und höhere Berufsbildung). Die Sekundarstufe II umfasst allgemeinbildende und berufsbezogene Ausbildungen wie Gymnasien, Fachmittelschulen und die duale Berufsbildung (Berufslehre).



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Amateurfunk: Ein Einblick in das faszinierende Hobby


Ein Funkgerät, eine Antenne und die ganze Welt als Gesprächspartner: Das ist Amateurfunk. Während für die meisten Kommunikation heute über Smartphone oder Internet läuft, greifen Funkamateure noch immer zu Mikrofon, Morsetaste oder Rechner, um Signale in die Atmosphäre zu schicken.

In unserem Beitrag begleiten wir zwei Funkamateure, die zeigen, wie vielseitig dieses Hobby ist. Vom klassischen Sprechfunk bis hin zu digitalen Betriebsarten. Der Amateurfunk verbindet Technik, Physik und eine weltweite Community. Dabei geht es nicht nur ums Reden, sondern ums Experimentieren, Lernen und Entdecken.

Was treibt Menschen dazu, in ihrer Freizeit Funkwellen um die halbe Welt zu schicken? Und welche Technik steckt eigentlich dahinter? Wir werfen einen Blick in diese Welt in Form einer Reportage als Videobeitrag.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Amateurfunk: Ein Einblick in das faszinierende Hobby“.
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Strava lässt Klage gegen Garmin fallen


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Strava nimmt seine Klage gegen Garmin zurück: Die Fitnessplattform hat das zuständige Gericht mit einem kurzen Schreiben darüber informiert, berichtet DC Rainmaker. Warum es zu dieser Entscheidung kam, ist unklar. Die Patentverletzungsklage hatte Strava erst vor wenigen Wochen eingereicht.

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Laut dem Branchenexperten DC Rainmaker hat Garmin nie öffentlich oder gegenüber dem Gericht auf die Strava-Klage reagiert. Das lege nahe, dass sich beide Parteien außerhalb des Gerichts geeinigt haben. Eigentlich ist das keine Überraschung: Garmin und Strava arbeiten seit Jahren zusammen. Uhren und Fitnessarmbänder von Garmin nutzen Tracking-Funktionen, die von Strava entwickelt und betrieben werden.

Die Klage kam daher für viele überraschend. Strava verlangte von Garmin, den Verkauf seiner Fitnesstracker einzustellen, was im Umkehrschluss das Geschäft von Strava empfindlich hätte schädigen können. Segments sind vordefinierte Strecken mit Rangliste, auf denen sich Athleten miteinander messen können. Besonders bei den Heatmaps war Stravas Klage fragwürdig: Garmin bot eine vergleichbare Funktion schon jahrelang an, bevor Strava ein Patent auf seine eigene Implementierung zugesprochen bekam.

Abseits der eigentlichen Klage versuchte Strava zusätzlich, in der Fitness-Community Stimmung gegen Garmin zu machen. In einem Reddit-Post begründete Stravas Chief Product Officer Matt Salazar die Klage mit neuen Developer-Richtlinien, die Garmin im Sommer implementiert hatte. Demnach müsste Strava bei seinen Diensten unter anderem Logos von Garmin einblenden. Vorherige Verhandlungen mit Garmin seien gescheitert.

Ob Strava durch die Klage nun einen Verhandlungserfolg erzielen konnte oder zum Schluss gekommen ist, mit dem juristischen Vorgehen nur wenig Aussicht auf Erfolg zu haben, ist offen. Bislang hat sich die Firma nicht zur Einstellung der Klage geäußert.


(dahe)



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Windows: Anmeldeprobleme im Netz mit geklonten SIDs


Wer Windows mit geklonten oder duplizierten Installationen im Netzwerk betreibt, kann seit der Update-Vorschau von Ende August oder den Sicherheitsupdates vom Microsoft-September-Patchday unerwünschtes Verhalten im Netzwerk beobachten. Anmeldungen schlagen fehl, die Kommunikation zwischen Stationen und Servern will nicht mehr.

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Das räumt Microsoft nun in einem Support-Artikel ein. Uns liegt auch ein Leserhinweis zu diesen Problemen vor. Die Problembeschreibung lautet konkret, dass es zu Authentifizierungsfehlern mit Kerberos und NTLM auf Geräten kommt, bei denen duplizierte Security Identifier (SIDs) vorliegen. Betroffen sind Windows 11 24H2 und 25H2 sowie Windows Server 2025, nach der Installation der Update-Vorschauen aus August oder der Patches vom September.

Microsoft listet diverse mögliche Symptome auf, die bei Nutzerinnen und Nutzer in solch einer Situation auftreten können: Etwa wiederholte Aufforderungen zur Eingabe der Zugangsdaten oder Zugangsanfragen mit gültigen Zugangsdaten, die zu Fehlermeldungen wie „Anmeldeversuch fehlgeschlagen“, „Login fehlgeschlagen/Ihre Zugangsdaten haben nicht funktioniert“, „Es gibt eine partielle Nicht-Übereinstimmung der Machine-ID“ oder schlicht „Nutzername oder Passwort ist inkorrekt“ führen.

Weitere Effekte umfassen, dass der Zugriff auf Netzwerkfreigaben weder mittels IP-Adresse noch Hostnamen gelingt, Remote-Desktop-Sitzungen nicht aufgebaut werden können, „Failover Clustering“ mit einer „Zugriff verweigert“-Meldung fehlschlägt oder in den Ereignisprotokollen etwa im Sicherheits-Log die Meldung „SEC_E_NO_CREDENTIALS“ oder im System-Log die LSASS-Event-ID 6167 mit der Nachricht „There is a partial mismatch in the machine ID. This indicates that the ticket has either been manipulated or it belongs to a different boot session.“ auftauchen.

Zur Ursache erörtert Microsoft, dass die Windows-Updates seit Ende August als zusätzliche Schutzmaßnahme erzwungene Überprüfungen der SIDs einführen, die nun Authentifizierungsfehler bei SID-Dubletten auslösen. Die Design-Änderung blockiert Authentifizierung-Handshakes zwischen solchen Geräten.

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Zu mehrfach genutzten SIDs kommt es etwa, wenn von Microsoft nicht unterstützte Formen des Klonens oder Duplizierens von Windows-Installationen ohne das anschließende Laufenlassen von Sysprep genutzt werden. „Aktivierte SID-Uniqueness in Sysprep ist für eine Betriebssystemduplizierung von Windows 11 24H2, 25H2 und Server 2025 nach der Installation von Windows Updates nach dem 29. August 2025 nötig“, schreibt Microsoft. Für eine dauerhafte Lösung müssen Geräte mit SID-Dubletten neu aufgesetzt werden, mittels offiziell unterstützter Methoden zum Klonen oder Duplizieren von Windows-Installationen, um so eine einzigartige SID zu erhalten. IT-Admins können für eine temporäre Lösung den Microsoft-Business-Support kontaktieren, der dazu eine spezielle Gruppenrichtlinie bereitstellen kann.


(dmk)



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