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Schweiz: Uneinheitliches Handyverbot an vielen Schulen


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Auch in der Schweiz läuft die Diskussion um ein Handyverbot auf Hochtouren. Bei Eltern, Lehrern sowie in Wissenschaft und Politik wachsen die Bedenken, dass intensive Smartphone-Nutzung zu Lernbehinderungen, Sucht und psychosomatischen Auswirkungen führen kann. Mit Beginn des neuen Schuljahrs – in einigen Kantonen enden die Sommerferien an diesem Wochenende – gibt es Neuerungen und etwas strengere Herangehensweisen an das Streitthema. Ein nationales Handyverbot an Schulen gibt es nicht.

Im März 2025 hatte der kleinere Ständerat des Schweizer Parlaments die Regierung aufgefordert, die Auswirkungen eines Handyverbots auf den Jugendschutz zu untersuchen. Der Bundesrat zeigte sich offen für Einschränkungen; Bildungsministerin Elisabeth Baume-Schneider äußerte sich jedoch zurückhaltend hinsichtlich eines landesweiten Handyverbots an Schulen. Der Bund wolle sich nicht in kantonale Angelegenheiten einmischen, hieß es. Für die Schulen sind in der Schweiz die Kantone zuständig. Die gehen mit dem Problem so um, wie die deutschen Bundesländer: uneinheitlich.

Jeder der insgesamt 26 Kantone in der Schweiz hat – wenn überhaupt – eigene Regeln oder überlässt Vorschriften den Schulen. Manchmal liegt es auch an der Initiative einzelner Gemeinden, die einheitliche Regelungen erlassen, was an ihren Schulen gilt. So gibt es etwa in Würenlos im Kanton Aargau bereits seit über 17 Jahren ein Handyverbot –mit guten Erfahrungen. „Wir würden allen Schulen empfehlen, das auch zu machen“, äußerte sich ein Schulleiter vergangenen Herbst gegenüber Medien.

Mit dem Ende der Sommerferien sind weitere Handybeschränkungen in Kraft getreten, auch im Aargau. Dort gibt es nun eine einheitliche kantonale Regelung für alle Schulen: bis zur neunten Klasse sind Handys, Smartwatches, Tablets und Laptops im Unterricht, in Pausen und bei schulischen Anlässen verboten. Ausnahmen sind nur für Unterrichtszwecke oder aus gesundheitlichen Gründen möglich.

Diese Ausnahmen gelten neuerdings auch im gesamten Zentralschweizer Kanton Nidwalden, wo ebenfalls private elektronische Geräte auf dem Schulgelände untersagt sind. Das Verbot gilt für alle Volksschulen im Kanton.

Die obligatorische Volksschule in der Schweiz beginnt mit dem Kindergarten (2 Jahre), es folgen die Primarschule (6 Jahre) und die Sekundarstufe I (3 Jahre). Sie dauert in der Regel 11 Jahre und ist kantonal organisiert. Die Sekundarstufe II ist die Bildungsstufe nach der obligatorischen Schulzeit und vor der Tertiärstufe (Hochschulen und höhere Berufsbildung). Die Sekundarstufe II umfasst allgemeinbildende und berufsbezogene Ausbildungen wie Gymnasien, Fachmittelschulen und die duale Berufsbildung (Berufslehre).



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