Künstliche Intelligenz
Smartphones: Neue EU-Richtlinie verpflichtet Hersteller zu garantierten Updates
Gut zwei Jahre nach dem Vorschlag der EU-Kommission werden die Ökodesign-Anforderungen in der EU zum 20. Juni 2025 in Kraft gesetzt. Mit dieser Verordnung gelten verbindliche Vorgaben hinsichtlich der Nachhaltigkeit und Reparierbarkeit für Smartphones, Feature-Phones, schnurlose Telefone und Tablets. Zeitgleich müssen Smartphones und Tablets ein EU-weit einheitliches Energielabel aufweisen, das mehr Transparenz über Langlebig- und Reparierbarkeit bietet.
5 Jahre Software-Updates ab Verkaufsende
Um Smartphones und Tablets eine längere und sichere Nutzungsdauer zu ermöglichen, schreibt die neue Ökodesign-Verordnung eine verbindliche Updategarantie vor: Für besagte Geräte, die ab dem Stichtag neu auf den europäischen Markt kommen, müssen Hersteller mindestens fünf Jahre lang kostenlos Betriebssystem- und Sicherheitsupdates liefern. Aber nicht ab dem Marktstart, sondern ab dem Tag, an dem das Produkt wieder vom Markt genommen wurde.
Auch Ersatzteile wie Batterien, Kameras oder Display müssen laut Verordnung für mindestens sieben Jahre verfügbar sein – ebenfalls gerechnet ab Verkaufsende. Wichtige Ersatzteile müssen zudem innerhalb von 5 bis 10 Arbeitstagen verfügbar sein.
Ferner müssen einige Komponenten wie Batterien, Bildschirme oder die Rückwand nicht nur „fachlich kompetenten Reparateuren“, sondern auch Endnutzern bereitgestellt werden. Diese Regelung will die EU indes noch anpassen, wie aus einem Anfang Mai veröffentlichten, aber noch nicht rechtskräftigem Dokument hervorgeht: Dieser „Corrective Act“ sieht vor, dass Ersatzdisplays zwar weiter auch an Endnutzer verkauft, aber nicht von ihnen getauscht werden dürfen.
Die Kommission will die Vorgabe, wie einfach ein Bildschirm austauschbar sein muss, aus dem Gesetzestext streichen. Right-to-Repair-Aktivisten wollen das verhindern, da der Bildschirm neben dem Akku das Bauteil ist, das am häufigsten ausgetauscht wird. Sollte die Korrektur durchgewunken werden, tauscht die EU die betroffenen Paragraphen durch eine Klarstellung aus.
„Beipackzettel“ liefert Transparenz für Verbraucher
Abgesehen von Updates und der Bereitstellung von Ersatzteilen sind auch die Widerstandsfähigkeit gegen versehentliches Fallenlassen oder Kratzer sowie Schutz vor Staub und Wasser Bestandteil der Ökodesign-Verordnung. Für Batterien schreibt die EU-Kommission Langlebigkeit vor: Sie müssen mindestens 800 Lade- und Entladezyklen überstehen und dabei mindestens 80 Prozent ihrer ursprünglichen Kapazität behalten.
Das neue EU-Energielabel für Smartphones erklärt.
(Bild: BMWK)
Damit auch Konsumenten über die Reparierbarkeit und die weiteren Faktoren der Ökodesign-Anforderungen informiert werden, müssen Hersteller dem Gerät ein EU-Energiebabel beilegen. Das ist schon in vielen anderen Geräten wie Fernsehern oder Waschmaschinen zu finden, allerdings wird es für die neuen Geräte um weitere Kategorien erweitert.
So informiert das EU-Label für Smartphones und Tablets auch neben der Energieeffizienz auch Informationen zur Reparierbarkeit, der Robustheit oder Batterielebensdauer.
Weiter ist auf dem „Beipackzettel“ ein QR-Code gedruckt, der zur EPREL-Datenbank der EU-Kommission führt. In dieser müssen Hersteller ihre Geräte registrieren und allgemeine Informationen, das Datenblatt, die Verfügbarkeit und den Lieferantenkontakt zum Produkt hinterlegen.
Wie die Hersteller mit den neuen Anforderungen umgehen werden, bleibt abzuwarten. Zwar sind längere Updatezeiten bei teuren Smartphones mit mehr Rechenleistung schon fast die Regel. Bei günstigeren Modellen unter 300 Euro verhält sich das anders. Manche Hersteller bieten für solche Modelle gelegentlich nur eine neue Betriebssystemversion und drei Jahre Sicherheitsupdates.
(afl)