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So funktioniert Service for Equity bei Startups – Wirtschaftsanwalt erklärt


So funktioniert Service for Equity bei Startups – Wirtschaftsanwalt erklärt

Wirtschaftsanwalt Oliver Zitzelsberger hat zuvor bei Hogan Lovells und GÖRG gearbeitet.
Oliver Zitzelsberger

Oliver Zitzelsberger gründete 2022 seine Kanzlei in Berlin mit Fokus auf Wirtschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsrecht, M&A und Venture Capital.

In der Frühphase eines Startups fehlt es oft an finanziellen Mitteln, um die geschäftliche Entwicklung voranzubringen. Junge Unternehmen stehen deshalb vor der Frage, wie sie wichtige DienstLeistungen erhalten können, ohne ihr knappes Budget zu verwenden.

Eine mögliche Lösung ist „Service for Equity“: Statt mit Geld wird der Dienstleister mit Geschäftsanteilen an dem Startup vergütet.

Bei diesem Modell erbringt eine Person oder ein Unternehmen bestimmte Leistungen – zum Beispiel Softwareentwicklung oder Marketingberatung – und erhält dafür keine Geldzahlung, sondern eine Beteiligung an dem Auftraggeber (hier dem Startup).

Dies kann für beide Seiten attraktiv sein: Das Startup spart Liquidität, und der Dienstleister kann von einem späteren wirtschaftlichen Erfolg des Startups profitieren. Da deutsche Startups häufig in der Rechtsform der GmbH gegründet werden, kommen „Service for Equity“-Modelle häufig bei GmbHs zur Anwendung.

Wie läuft die Kapitalerhöhung genau ab? Welche Stolperfallen gibt es für Startups und Dienstleister? Und wie sorgt man für eine rechtssichere Umsetzung? Die Antworten darauf gibt es hier.

1. „Echte“ oder „virtuelle“ Anteile



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