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Entwicklung & Code

software-architektur.tv: Experiencing Generative AI mit Oliver Zeigermann


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

In dieser Folge des Videocasts software-architektur.tv sprechen Oliver Zeigermann und Lisa Maria Schäfer über das Thema generative KI. Dabei zeigen sie eine Demo-Applikation.

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Im Fokus stehen die Grundlagen von GenAI, aber Oliver wird auch zeigen, wie man KI verstehen kann, ohne jemals einen Computer anzufassen. Die Folge ist bewusst spielerisch ausgelegt.

Da Lisa Maria Schäfer vor der Kamera ist, wird sie diesmal keine Sketchnotes malen.

Die Ausstrahlung findet am Freitag, 24. Oktober 2025, live von 13 bis 14 Uhr statt. Die Folge steht im Anschluss als Aufzeichnung bereit. Während des Livestreams können Interessierte Fragen via Twitch-Chat, YouTube-Chat, Bluesky, Mastodon, Slack-Workspace oder anonym über das Formular auf der Videocast-Seite einbringen.

software-architektur.tv ist ein Videocast von Eberhard Wolff, Blogger sowie Podcaster auf iX und bekannter Softwarearchitekt, der als Head of Architecture bei SWAGLab arbeitet. Seit Juni 2020 sind über 250 Folgen entstanden, die unterschiedliche Bereiche der Softwarearchitektur beleuchten – mal mit Gästen, mal Wolff solo. Seit mittlerweile mehr als zwei Jahren bindet iX (heise Developer) die über YouTube gestreamten Episoden im Online-Channel ein, sodass Zuschauer dem Videocast aus den Heise Medien heraus folgen können.

Weitere Informationen zur Folge finden sich auf der Videocast-Seite.

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(rme)



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Entwicklung & Code

Britisches Urteil: Apple hat App-Käufer abgezockt


Apple hat sein Monopol im App Store für iPhones und iPads missbraucht und jahrelang viel zu hohe Gebühren verrechnet. So urteilt das für England und Wales zuständige Wettbewerbsgericht Competition Apeal Tribunal. Es schreibt Apple umfangreiche Rückerstattungen an Kunden vor, denen in den meisten Fällen zweistellige Pfundbeträge winken. Da es aber Millionen betroffene Kunden gibt, geht es in Summe um hunderte Millionen Pfund. Sollte die Gerichtsentscheidung rechtskräftig werden, ist sie eine empfindlichere Niederlage für Apple, als es dieser Betrag erscheinen lässt.

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Denn das Urteil betrifft den Zeitraum 1. Oktober 2015 bis 15. November 2024, und damit mehr als fünf Jahre vor dem EU-Austritt Großbritanniens. Entsprechend stellen die drei Richter auch auf EU-Recht ab. Ihre einstimmige Entscheidung hat also Vorbildwirkung nicht nur für Schottland und Nordirland, sondern für die gesamte EU. Außerdem läuft seit 2023 beim selben Gericht eine parallele Sammelklage im Namen jener App-Anbieter, die ihre Software sowie In-App-Verkäufe über denselben App Store abwickeln mussten. Ein Urteil zugunsten Apples in dem Parallelverfahren wäre eine Überraschung.

Das am Donnerstag ergangene Urteil geht auf eine bereits 2021 erhobene Sammelklage der Britin Dr. Rachael Kent zurück. Laut eigener Angabe ist sie die erste Frau, die je eine Sammelklage in Großbritannien angestrengt hat. Die Wissenschaftlerin forscht im Bereich digitale Kultur und Gesellschaft und lehrt am King’s College London. Als Besitzerin eines iPhones konnte sie Apps für ihr Handy ausschließlich über Apples App Store beziehen, weil Apple seit jeher alternative Vertriebswege verbietet. Dieses Monopol macht die Sache teuer, denn Apple verrechnet regelmäßig 30 Prozent Gebühren. Kent ging zu Gericht (Dr. Rachael Kent v Apple Inc and Apple Distribution International Ltd, Az. 1403/7/7/21).

Laut Urteilsbegründung hat Apple tatsächlich sein Monopol in zwei Märkten missbraucht: (Ver)Kauf von Apps, sowie Umsätze in Apps. In beiden Märkten hat Apple jeglichen Wettbewerb ausgeschlossen. Apple argumentierte, das sei durch Leistungswettbewerb gerechtfertigt, schließlich seien iPhones und iPads eine feine Sache. „Apples Verhalten kann in diesem Zusammenhang nicht als Leistungswettbewerb gerechtfertigt werden, da Apple überhaupt nicht im Wettbewerb steht“, heißt es in der Zusammenfassung der fast 400 Seiten dicken Urteilsausfertigung. Verschärfend komme hinzu, dass Apple auch für In-App-Käufe zur Nutzung seines Zahlungsabwicklungssystems zwinge.

Damit habe Apple mehrfach gegen Artikel 102 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union sowie gegen Kapitel II des britischen Wettbewerbsgesetzes verstoßen. „Apple hat seine Marktmacht missbraucht, indem es exzessive und unfaire Preise verlangt hat, in Form von Kommissionen für den Vertrieb von iOS-Apps und für die Zahlungsabwicklung von In-App-Käufen“, heißt es in der Urteilszusammenfassung weiter.

„Mit dem Binnenmarkt unvereinbar und verboten ist die missbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung auf dem Binnenmarkt oder auf einem wesentlichen Teil desselben durch ein oder mehrere Unternehmen, soweit dies dazu führen kann, den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen. (…)“

Die Differenz zwischen den verlangten Gebühren und den Kosten sei signifikant und dauerhaft. Das zeige, dass die Preise überhöht sind. Der Tarif sei sowohl für sich genommen unfair, als auch im Vergleich zu den Online-Shops Epic Games‘, Microsofts und Steams.

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Apple versuchte sich dadurch zu rechtfertigen, dass der Wettbewerbsausschluss zur Erreichung legitimer Ziele notwendig und verhältnismäßig sei. Beides lehnt das Gericht ab. Außerdem meinte Apple, ein einzelner App Store sei effizienter; davon würden Verbraucher in größerem Umfang profitieren, als sie durch die hohen Preise belastet würden. Auch das akzeptiert das Gericht nicht, schließlich schließe Apple jeglichen Wettbewerb in den beiden Märkten von vornherein aus.

Statt 30 Prozent sind laut Urteil maximal zehn Prozent für In-App-Käufe und maximal 17,5 Prozent für App-Käufe gerechtfertigt. Die Differenz habe allerdings nicht nur Kunden, sondern auch die Anbieter der Apps und App-Inhalte belastet. Die Anbieter hätten nur die Hälfte der Mehrbelastung an ihre Kunden weiter verrechnet.

Diese Hälfte soll Apple für den gut neun Jahre langen relevanten Zeitraum rückerstatten, zuzüglich acht Prozent Zinsen. Die andere Hälfte müssen sich die App-Anbieter erstreiten. Das dafür anhängige Verfahren heißt Dr Sean Ennis v Apple Inc and Others (Az. 1601/7/7/23).

Über die genauen Modalitäten der Rückerstattung sollen sich die Streitparteien tunlichst einigen und das Ergebnis bei der nächsten Tagsatzung, frühestens im November, präsentieren. Parallel kann Apple die Zulassung von Rechtsmitteln beantragen, was das Unternehmen sicher tun wird. Das Gericht muss dann entscheiden, gegen welche Teile des Urteils Apple berufen kann.


(ds)



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AWS: CloudWatch generiert jetzt automatisch Incident-Reports


Amazon Web Services hat für seinen Monitoring-Dienst CloudWatch eine neue Funktion zur automatischen Erstellung von Incident-Reports angekündigt. Laut AWS können Kunden damit innerhalb weniger Minuten umfassende Post-Incident-Analyseberichte generieren. Das Timing der Veröffentlichung ist bemerkenswert: Sie erfolgt kurz nach dem schweren Ausfall der AWS-Infrastruktur, der zahlreiche Dienste auch von anderen Anbietern lahmlegte.

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Die neue CloudWatch-Funktion sammelt automatisch Telemetriedaten, Nutzeraktionen während der Fehlersuche sowie Systemkonfigurationen und fügt diese zu einem strukturierten Bericht zusammen. Laut AWS umfassen die generierten Reports Executive Summaries, detaillierte Zeitverläufe der Ereignisse, Impact-Assessments und konkrete Handlungsempfehlungen. Das System korreliert dabei die verschiedenen Datenquellen, um ein möglichst vollständiges Bild des Vorfalls zu zeichnen.

CloudWatch ist Amazons zentrale Plattform für die Echtzeitüberwachung von Cloud-Ressourcen und -Anwendungen. Der Dienst bietet laut AWS-Dokumentation eine systemweite Übersicht über die Anwendungsperformance, operative Systemgesundheit und Ressourcenauslastung. Die neue Incident-Report-Funktion erweitert dieses Monitoring jetzt um eine strukturierte Nachbetrachtung von Störfällen.

Die automatisch erstellten Berichte sollen IT-Teams helfen, wiederkehrende Muster zu erkennen und präventive Maßnahmen zu implementieren. AWS verspricht, dass Kunden durch die strukturierte Post-Incident-Analyse ihre operative Aufstellung kontinuierlich verbessern können. Die Funktion erfasst dabei kritische Betriebstelemetrie, Servicekonfigurationen und Untersuchungsergebnisse automatisch – manuelle Zusammenstellungen entfallen. Inwiefern dies jetzt bereits bei Amazons jüngstem Ausfall intern geholfen haben könnte, bleibt jedoch offen. Nach den versprochenen wenigen Minuten lagen hierbei jedenfalls keine gesicherten Informationen vor.

Die neue CloudWatch-Funktion ergänzt die kürzlich eingeführte KI-gestützte Fehleranalyse in CloudWatch Investigations. Diese nutzt generative KI zur Diagnose und automatischen Ursachenanalyse von Betriebsproblemen. Die Integration mit AWS Systems Manager soll die Komplexität von Cloud-Umgebungen bei der Fehlerbehebung reduzieren. Laut AWS ist der Dienst in mehreren Regionen verfügbar, darunter Europe (Frankfurt). Die Kosten entsprechen denen von CloudWatch Investigations, für die Funktion gelten keine zusätzlichen Aufpreise.


(fo)



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JavaScript: Testing-Framework Vitest 4.0 bringt visuelles Regressionstesting


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Vitest liegt in der neuen Hauptversion 4.0 vor. Updates gibt es unter anderem für den Browser Mode, den Umgang mit dem End-to-End-Testing-Framework Playright und das Debugging mit der Visual-Studio-Code-Erweiterung.

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Bei Vitest handelt es sich um ein Testing-Framework auf Basis des Frontend-Build-Tools Vite.js, das einen Fokus auf Schnelligkeit legt. Beide sind quelloffen verfügbar, jedoch arbeitet das Vite-Team derzeit auch an dem kommerziellen Angebot Vite+, das eine einheitliche JavaScript-Toolchain darstellen soll.


enterJS 2026

enterJS 2026

(Bild: jaboy/123rf.com)

Call for Proposals für die enterJS 2026 am 16. und 17. Juni in Mannheim: Die Veranstalter suchen nach Vorträgen und Workshops rund um JavaScript und TypeScript, Frameworks, Tools und Bibliotheken, Security, UX und mehr. Vergünstigte Blind-Bird-Tickets sind bis zum Programmstart erhältlich.

Der Browser Mode ist ein Feature der Vitest-API, das bislang als experimentell gekennzeichnet war und nun den stabilen Status erreicht hat. Damit lassen sich Tests nativ im Browser ausführen.

Um einen Provider festzulegen, ist nun die Installation eines separaten Pakets notwendig: @vitest/browser-playwright, @vitest/browser-webdriverio oder @vitest/browser-preview. Damit können Developer einfacher mit benutzerdefinierten Optionen arbeiten, und sie können auf die Kommentare /// verzichten.

Der Browser Mode erhält darüber hinaus eine neue Funktion: Visual Regression Testing. Das bedeutet, Vitest erstellt Screenshots von UI-Komponenten und Seiten und vergleicht diese mit Referenzbildern, um unbeabsichtigte visuelle Änderungen festzustellen. Das Visual Regression Testing lässt sich durch die Assertion toMatchScreenshot ausführen, wie das Entwicklungsteam demonstriert:

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import { expect, test } from 'vitest'
import { page } from 'vitest/browser'

test('hero section looks correct', async () => {
  // ...the rest of the test

  // capture and compare screenshot
  await expect(page.getByTestId('hero')).toMatchScreenshot('hero-section')
})


Vitest 4.0 bringt ein Update für die Verwendung mit dem End-to-End-Testing-Framework Playwright: Es kann nun Playwright Traces generieren, wenn die trace-Option in der test.browser-Konfiguration gesetzt ist, oder mithilfe der Option --browser.trace=on, in der sich auch off, on-first-retry, on-all-retries oder retain-on-failure festlegen lassen. Die erstellte Trace-Datei lässt sich mit dem Playwright Trace Viewer öffnen. In der Extension für Visual Studio Code gibt es ebenfalls eine Neuerung: Dort lässt sich nun der „Debug Test“-Button beim Ausführen von Browser-Tests nutzen.

Die komplette Liste der Änderungen führt das Vitest-Team im Changelog auf und geht in einem Blogeintrag detaillierter auf die wichtigsten Neuerungen ein. Da es einige Breaking Changes gibt, empfiehlt es Entwicklerinnen und Entwicklern, vor einem Upgrade die Migrationsanleitung zu beachten.


(mai)



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