Künstliche Intelligenz
Software auf Irrwegen: Wie Softwarehersteller ihre Nutzer vergraulen
Wenn es um fragwürdige Entwicklungen bei Software geht, muss man nicht lange suchen und kann beim Betriebssystem anfangen. Viele Windows-Nutzer betrachten jede zweite Version als Schuss in den Ofen. Windows ME war instabil, Vista träge und nervte mit permanenten Darf-ich-das-Abfragen (UAC, User Account Control), Windows 8 brachte Nutzer mit seiner Kachel-Optik auf die Palme.
Tatsächlich boten auch die vermeintlich „guten“ Versionen ausreichend Grund zum Ärgern: Windows 7 etablierte die ausgeprägte Telemetrie-Schnüffelei, Windows 10 die Gängelei zu Microsoft-Konto- und Cloud und flutete den App-Store mit vorinstallierten Schrott-Apps. Aktuell herrscht viel Unmut über Windows 11 dank fragwürdiger UI-Entscheidungen (Taskleiste, Startmenü, Kontextmenüs …), Werbung, nicht nachvollziehbaren Hardwarevorgaben und dem allgegenwärtigen KI-Assistenten Copilot. Es tröstet nur wenig, dass Microsoft gelegentlich bereit ist, bei allzu lauten (Geschäfts-) Kundenprotesten auch mal ein Stückchen zurückzurudern.
Auch viele Anwendungsprogramme und Softwaretools ärgern nach einem Update ihre Nutzer, wenngleich manche etwas überreagieren, wenn sich nur die Bedienoberfläche leicht ändert oder ein, zwei neue Funktionen hinzukommen, die nicht jeder braucht. Es gibt auch ernsthafte Fehlentscheidungen der Produktmanager und Entwickler, die die Anwender zu Recht erzürnen.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Software auf Irrwegen: Wie Softwarehersteller ihre Nutzer vergraulen „.
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BMW hält sich wacker und büßt nur 29 Prozent vom Gewinn ein
Zölle, schwierige Geschäfte in China und der schwache US-Dollar haben BMWs Gewinn im ersten Halbjahr um mehr als ein Viertel geschmälert. Nach Steuern verdiente der Konzern vier Milliarden Euro – 29 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. Das ist bereits der dritte Rückgang in einem ersten Halbjahr in Folge. BMW steht damit allerdings immer noch besser da als die anderen deutschen Autohersteller: VW hat – wie die Volkswagen-Marke Audi – im ersten Halbjahr mehr als ein Drittel, Mercedes-Benz sogar mehr als die Hälfte des Gewinns eingebüßt.
Konzernchef Oliver Zipse wertete die BMW-Halbjahreszahlen als Beleg dafür, „wie robust unser Geschäftsmodell ist“. Schon bei den Anfang des Monats vorgelegten Absatzzahlen hatte sich angedeutet, dass BMW etwas glimpflicher davonkommen könnte als die Konkurrenz, denn sein Absatz blieb – anders als bei Mercedes und Audi – mit gut 1,2 Millionen Autos annähernd stabil. Der Umsatz sank allerdings um acht Prozent auf 67,7 Milliarden Euro.
Zölle belasteten auch BMW deutlich – hier geht es nicht nur um Exporte in die USA, sondern auch um den Import von elektrischen Minis aus China in die EU, auf den die Münchner 31 Prozent Zoll zahlen. Alles in allem geht der Konzern davon aus, dass ihn die Zollaufschläge im Laufe des Jahres im Segment Automobile 1,25 Prozentpunkte Marge kosten werden. Das wäre ein Milliardenbetrag. Allein im zweiten Quartal lagen die Zollbelastungen wohl um die 600 Millionen Euro, wie sich aus Aussagen des Managements ergibt.
Zoll kann für BMW auch ausgleichend wirken, wenigstens ein bisschen
BMW hat in Spartanburg ein Werk in den USA, das grob die Hälfte seiner dort verkauften Autos produziert. Weitere 200.000 Autos gehen in andere Länder. Sollten die Zölle für den Export von Autos aus den USA nach Europa tatsächlich von derzeit zehn Prozent auf null gesenkt werden, wie es zurzeit im Raum steht, würde BMW dadurch in gewisser Hinsicht profitieren. Davon, die Belastungen durch die 15 Prozent Zoll auf Ausfuhren in die USA auszugleichen, ist der Effekt aber weit entfernt.
Insgesamt werde die Belastung durch die Zölle überbewertet, betonte Zipse. In Summe soll der Effekt für den Konzern „nicht so riesig“ sein. Weitere Produktion in das Werk in den USA zu verlagern, ist laut Zipse jedenfalls nicht geplant. Dafür seien die Bandbreiten der Zölle nicht hoch genug und das US-BMW-Werk Spartanburg sei auch voll ausgelastet. Das Geschäftsmodell der BMW Group bleibe „trotz der Zollbelastungen“ intakt, betonte Finanzchef Walter Mertl. „Unser Footprint in den USA hilft uns dabei, die Zollauswirkungen zu begrenzen.“ Man halte zum Halbjahr „strikt Kurs auf unsere Jahresziele“. Dazu trügen auch eine höhere Effizienz und optimierte Kostenstrukturen bei.
Zu den Zielen gehört unter anderem ein Vorsteuerergebnis auf Vorjahresniveau – grob gesagt um die elf Milliarden Euro. Mit aktuell 5,7 Milliarden Euro vor Steuern hat BMW etwas mehr als die Hälfte davon bereits in der Tasche. Eine Prognose zum Gewinn nach Steuern macht BMW nicht.
Stellenabbau bisher vermieden
Die deutschen Autohersteller leiden derzeit neben den US-Zöllen auch unter dem harten Rabattkampf um den chinesischen Markt. Insbesondere mit Elektroautos tun sie sich dort schwer. Die meisten haben bereits Stellenabbauprogramme eingeleitet, BMW kann das bisher vermeiden.
BMW hofft nun unter anderem auf sein Projekt „Neue Klasse“, dessen erstes Serienfahrzeug, der BMW iX3 (Fahreindruck), im September auf der Internationalen Automobilausstellung vorgestellt werden soll. „Mit dem BMW iX3 geben wir den Startschuss für einen beispiellosen Produkthochlauf“, sagte Zipse. „Bis 2027 bringen wir mehr als 40 neue und überarbeitete Modelle auf den Markt – über alle Segmente und Antriebsformen hinweg.“
Mehr über die Marke BMW
(fpi)
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Adblocker: Springer mit Etappensieg vorm Bundesgerichtshof
Der Rechtsstreit um die urheberrechtliche Zulässigkeit von Adblockern geht in eine weitere Runde. In dem jahrelangen Prozess zwischen dem Axel Springer Verlag und der Eyeo GmbH („Adblock Plus“) hat der Bundesgerichtshof die Entscheidung der Vorinstanz aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Verhandlung an diese zurückgegeben (Az. I ZR 131/23).
Springer geht seit Jahren gegen Adblocker vor. Nach einem 2018 endgültig gescheiterten Versuch, Adblocker auf Grundlage des Wettbewerbsrechts verbieten zu lassen, verlegten sich die Springer-Anwälte aufs Urheberrecht – mit bisher wenig Erfolg.
Springer darf nochmal
Nach dem Landgericht Hamburg (Az. 308 O 130/19) hatte 2023 auch das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg (Az. 5 U 20/22) entschieden, dass die Veränderung der Darstellung einer Webseite im Browser nicht einer Umarbeitung des Codes entspricht, die gegen das Urheberrecht verstoßen würde.
Gegen das OLG-Urteil war Springer in Revision vor den BGH gezogen. Das Urteil des BGH vom Donnerstag ist immerhin ein Etappensieg für den Verlagsriesen. Der Medienkonzern kann nun seine Ansprüche unter anderem auf Unterlassung und Schadenersatz weiterverfolgen.
Der BGH hält das Urteil der Vorinstanz nicht für ausreichend begründet. Auf Grundlage der vom OLG Hamburg getroffenen Feststellungen könne ein Eingriff in den urheberrechtlichen Schutzbereich eines Computerprogramms nicht verneint werden, so der BGH. Das OLG muss den Fall nun erneut verhandeln und sich dabei stärker mit der Funktionsweise eines Browsers befassen.
Springer hatte unter anderem damit argumentiert, dass der vom Browser beim Rendering einer Webseite aus dem HTML-Code generierten DOM-Knotenbaum sowie die CSS-Strukturen Ausdrucksformen der eigenen Programmierung und damit urheberrechtlich geschützt seien.
Wie funktioniert ein Browser?
Dies lasse sich auf Grundlage der Feststellungen des OLG nicht ausschließen, begründet der BGH sein Urteil. Dem Berufungsurteil ließe sich nicht eindeutig entnehmen, „von welchem Schutzgegenstand“ und von welchen „maßgeblichen schutzbegründenden Merkmalen“ die Vorinstanz ausgegangen sei.
Das OLG-Urteil lasse überdies nicht erkennen, „dass das Berufungsgericht den Vortrag der Klägerin zu den Besonderheiten eines Browsers hinreichend berücksichtigt hat“. Es könne „nicht ausgeschlossen werden“, dass der vom Browser geschaffene Code als Computerprogramm geschützt ist und der Werbeblocker „in das daran bestehende ausschließliche Recht eingegriffen hat“.
Der BGH hat sich dabei auch von einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) leiten lassen, in der es um die urheberrechtliche Rolle von bestimmten Cheats für Computerspiele geht. Nachdem der EuGH festgestellt hat, dass Cheats das Urheberrecht nicht verletzen, solange sie den Code selbst nicht anfassen, war der BGH dem auch im Verfahren von Sony gegen den deutschen Cheat-Anbieter Datel gefolgt.
(vbr)
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So funktioniert Testmanagement mit dem Open-Source-Tool TestLink
Gerade in der agilen Entwicklung ist es wichtig, alle Anforderungen sauber zu erfassen und ihren Umsetzungs- und Teststatus jederzeit nachvollziehen zu können. Testmanagementwerkzeuge organisieren diese Informationen an einem zentralen Ort. Sie verknüpfen dafür die Anforderungen mit konkreten Testfällen, zeigen deren Status und dokumentieren die Testergebnisse.
Eines dieser Testmanagementwerkzeuge ist TestLink, ein Open-Source-Projekt mit einer über zwanzigjährigen Historie. Es hat eine webbasierte Oberfläche, mit der sich Anforderungen, Testfälle und Testpläne verwalten lassen, hilft Entwicklungsteams bei der Organisation manueller Tests und ist in CI/CD-Pipelines integrierbar.
- Das Testmanagementwerkzeug TestLink ist Open Source und hilft, manuelle Tests zu verwalten.
- Über eine XML-RPC-Schnittstelle lassen sich automatisierte Tests integrieren.
- Das Beispiel einer Web-App, die Ferienwohnungen verwaltet, zeigt den Testzyklus mit TestLink.
Sebastian Springer weckt als Dozent für JavaScript, Sprecher auf zahlreichen Konferenzen und Autor die Begeisterung für professionelle Entwicklung mit JavaScript.
Der Artikel zeigt, wie Testmanagement in einer Webapplikation mit TestLink funktioniert und dabei alle wichtigen Funktionen integriert – ganz ohne Excel-Tabellen oder unübersichtliche Dokumente. Als Beispiel dient eine Applikation, mit deren Hilfe Eigentümer die Belegung von Ferienwohnungen verwalten und Gäste Buchungsanfragen stellen können.
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