Künstliche Intelligenz
Soundcore Boom 3i im Test: Bluetooth-Lautsprecher schwimmt auch in Salzwasser
Die Anker Soundcore Boom 3i schwimmt im Salzwasser, bietet einen kräftigen Bass, eine tolle App und eine schicke RGB-Beleuchtung. Wir machen den Test.
Anker hat mit der Soundcore-Serie bereits mehrfach bewiesen, dass gute Bluetooth-Lautsprecher nicht teuer sein müssen. Der neue Soundcore Boom 3i tritt nun mit einem Preis von 90 Euro gegen etablierte Outdoor-Speaker wie den JBL Flip 6 oder den Sony Ult Field 1 an. Das Besondere: Der Lautsprecher schwimmt nicht nur, sondern ist sogar salzwasserresistent. Mit 50 Watt Leistung, RGB-Beleuchtung und IP68-Zertifizierung verspricht der Boom 3i ein echter Allrounder für Strand, Pool und Festival zu sein. Was der Speaker kann, zeigt dieser Testbericht.
Design und Verarbeitung des Anker Soundcore Boom 3i
Der Soundcore Boom 3i fällt auf. Erhältlich in Schwarz, Blau, Rose und Grün, sticht besonders unsere giftgrüne Testvariante aus der Masse der schwarzen Speaker heraus. Die blauen Elemente an den Seiten, die blaue Aufhängung für die Trageschlaufe und das blaue Soundcore-Logo an der Front verleihen dem Speaker einen hohen Wiedererkennungswert und eine moderne, Lifestyle-orientierte Optik.
Mit Abmessungen von 21 × 8,5 × 7,85 cm passt der Lautsprecher problemlos in jeden Rucksack. Das Rugged-Design mit robuster Gitterabdeckung signalisiert sofort: Dieser Speaker ist für den Outdoor-Einsatz konzipiert. Die Verarbeitung überzeugt – nichts klappert oder wackelt, alles sitzt fest und stabil.
Der Boom 3i schwimmt. Fällt er in den Pool oder See, geht er nicht unter und spielt sogar weiter. Die IP68-Zertifizierung schützt ihn gegen das Eindringen von Staub und Wasser. Eine Besonderheit ist die Salzwasserresistenz – eine Eigenschaft, die selbst teurere Konkurrenten oft vermissen lassen. Der Speaker soll zudem Stürze überstehen und sich so für Outdoor-Aktivitäten wie Kajakfahren, Strandausflüge oder Camping eignen.
An den Seiten sitzen die mit RGB-LEDs beleuchteten Passivradiatoren, die synchron zur Musik pulsieren. Sechs dynamische und vier statische Effekte stehen zur Auswahl, die Helligkeit ist anpassbar. Die mitgelieferte Trageschlaufe ermöglicht das bequeme Tragen über der Schulter. Allerdings ist sie recht lang, wir hätten uns zusätzlich eine kurze Trageschlaufe gewünscht.
Wie gut ist der Klang des Anker Soundcore Boom 3i?
Mit 50 Watt Ausgangsleistung, aufgeteilt auf einen kräftigen Woofer und einen separaten Tweeter, liefert der Boom 3i einen beeindruckenden Sound für seine Preisklasse. Der Frequenzbereich reicht tief hinab und sorgt für satten Bass, während die Höhen klar und präzise wiedergegeben werden.
Die Bassup-Funktion verstärkt die tiefen Frequenzen zusätzlich und sorgt für mächtig Druck. Bei manchen Tracks kann der Bass allerdings zu dominant werden und bei maximaler Lautstärke leicht verzerren. Ohne Bassup zeigt sich ein ausgewogeneres Klangbild, das sich über den 9-Band-Equalizer in der App an persönliche Vorlieben anpassen lässt.
Der Mono-Sound des einzelnen Lautsprechers reicht für die meisten Anwendungen aus. Bei basslastiger Musik entfaltet der Boom 3i sein volles Potenzial, während Podcasts eine Anpassung per Equalizer erfordern, um Stimmen optimal zu verstehen.
Zwei Boom 3i lassen sich per TWS (True Wireless Stereo) zu einem Stereopaar koppeln – dafür muss man die entsprechende Taste zwei Sekunden gedrückt halten. Die Partycast-Funktion synchronisiert bis zu 100 kompatible Soundcore-Lautsprecher, inklusive der Lichteffekte. Die Custom-Equalizer-Einstellungen sind per QR-Code an gekoppelte Boxen übertragbar.
Der Boom 3i setzt auf Bluetooth 5.3 mit einer Reichweite von bis zu 30 Metern. Einen AUX-Eingang oder andere kabelgebundene Anschlüsse sucht man vergebens. High-Res-Codecs wie aptX oder LDAC fehlen.
Hält man die Bassup-Taste fünf Sekunden gedrückt, ertönt ein lauter, durchdringender Notfallalarm – wirklich nur für echte Notfälle gedacht.
Bedienung und App des Anker Soundcore Boom 3i
Die Bedienung erfolgt über acht Tasten auf der Oberseite: Power, Bluetooth-Pairing, Lautstärke, Play/Pause, Lightshow, Partycast und Bassup. Eine Tastenbeleuchtung fehlt, die Tasten sind aber auch im Dunkeln gut zu ertasten.
Die Soundcore-App für iOS und Android ist übersichtlich gestaltet und überraschend umfangreich. Vier voreingestellte EQ-Profile (Soundcore Signature, Höhenverstärkung, Stimme, Ausgewogen) stehen zur Verfügung, eigene Profile lassen sich über den 9-Band-Equalizer erstellen.
Soundcore Boom 3i Screenshot
Kuriose Features wie die „Buzz Clean“-Funktion, die durch eine Bassschleife Schmutz entfernen soll (funktioniert in der Praxis kaum), die White-Noise-Funktion mit großer Soundauswahl oder der Voice Amplifier, der Stimmen über den Lautsprecher wiedergibt, sind eher Spielerei.
Die App zeigt außerdem den Batteriestatus an, ermöglicht Firmware-Updates und erlaubt die Feineinstellung von Auto-Off (standardmäßig nach 20 Minuten Inaktivität), Partycast und Lichtshow. Insgesamt eine sehr gelungene App, die kaum Wünsche offen lässt.
Der Akku des Anker Soundcore Boom 3i
Der 2400-mAh-Akku hält bis zu 16 Stunden bei 50 Prozent Lautstärke – allerdings nur ohne Bassup und Lichteffekte. Mit aktivierter Beleuchtung und höherer Lautstärke reduziert sich die Laufzeit merklich. Das Laden dauert etwa vier Stunden über USB-C (5V/3A). Der Ladestatus wird durch LEDs angezeigt: rot blinkend bei niedrigem Akkustand, rot beim Laden, weiß bei voller Ladung. Ein Ladekabel liegt bei, ein Netzteil jedoch nicht.
Was kostet der Anker Soundcore Boom 3i?
Mit einem Preis von 90 Euro bei Amazon positioniert sich der Soundcore Boom 3i im unteren Preissegment für Outdoor-Bluetooth-Lautsprecher. Der JBL Flip 6 kostet nur minimal mehr, bietet aber weniger Features. Der Sony Ult Field 1 liegt preislich ähnlich, schwimmt aber nicht und hat keine RGB-Beleuchtung. Für die gebotene Ausstattung mit IP68-Schutz, Salzwasserresistenz, 50 Watt Leistung und umfangreicher App ist der Preis äußerst attraktiv.
Fazit
Der Anker Soundcore Boom 3i ist eine Preis-Leistungs-Empfehlung im hart umkämpften Markt der Outdoor-Bluetooth-Lautsprecher. Für 90 Euro erhält man einen robusten, schwimmfähigen Speaker mit kräftigem 50-Watt-Sound und schicker RGB-Beleuchtung. Die Salzwasserresistenz und IP68-Zertifizierung bieten ihn für Strand und Pool an.
Klanglich spielt der Boom 3i in seiner Preisklasse recht weit vorn mit. Der kräftige Bass und die klaren Höhen überzeugen, auch wenn die Bassup-Funktion manchmal zu viel des Guten ist. Die umfangreiche App mit 9-Band-Equalizer bietet viele Spielereien.
Wer einen vielseitigen, robusten Outdoor-Lautsprecher zum fairen Preis sucht, macht mit dem Soundcore Boom 3i definitiv nichts falsch.
Künstliche Intelligenz
Telekom Deutschland beruft neuen Technikchef
Mit dem Aufstieg von Abdu Mudesir in den Vorstand der Telekom rückt Alexander Jenbar auf den Posten des Technikchefs für Deutschland nach. Das teilte die Deutsche Telekom am Donnerstagabend in Bonn mit. Jenbar kommt von T-Mobile Polska, wo er bisher als Chief Technology and Innovation Officer (CTIO) im Vorstand saß.
Jenbar bringt jahrzehntelange Erfahrung in der Branche mit. Der 52-jährige Österreicher war seit September 2022 Mitglied des Vorstands bei T-Mobile Polska. Zu seinen vorherigen Stationen gehören Telekom Romania, TDC Net in Dänemark sowie A1 Telekom Austria. Davor war er unter anderem in Thailand und Deutschland tätig.
„Ich freue mich darauf, gemeinsam mit dem starken Team der Telekom Deutschland die nächsten Innovationsschritte zu gehen“, erklärt Jenbar. „Unsere Mission ist klar: Wir wollen Glasfaser- und Mobilfunknetze weiter konsequent ausbauen und die Telekom zur Nummer eins im digitalen Markt machen.“
(Bild: heise medien / Volker Briegleb)
Mudesir rückt in Vorstand auf
Mudesir hat zum 1. Oktober den Vorstandsposten für Technologie und Innovation von Claudia Nemat übernommen, die das Unternehmen auf eigenen Wunsch verlässt. In Nemats 2016 neu geschaffenem Ressort verantwortete er als CTO die Technik der Telekom-Gruppe, mit dem Ausscheiden von Walter Goldenits 2022 übernahm Mudesir auch die Rolle des Technikchefs der Telekom Deutschland.
Mudesir hat in Bremen Computerwissenschaft und Elektrotechnik studiert. 2010 promovierte er mit einer Arbeit über drahtlose Kommunikationstechnik. Seit 2018 ist er bei der Deutschen Telekom. Seine beruflichen Stationen vor der Telekom waren bei der Unternehmensberatung Altran und dem Ausrüster Huawei.
„Ich danke Abdu Mudesir für die wertvolle Arbeit mit dem Technik-Team und all die Erfolge, die unseren Kundinnen und Kunden ein überragendes Netzerlebnis bieten“, sagt Telekom-Deutschlandchef Rodrigo Diehl. „Abdu hat die Digitalisierung Deutschlands und die Nutzung von KI in unserem Netz maßgeblich vorangetrieben. Mit Alexander Jenbar konnten wir einen sehr versierten Technik-Experten als Nachfolger gewinnen.“
Nemat nimmt ihren Hut
Nemat hatte im Mai ihren vorzeitigen Abschied von der Telekom angekündigt. Sie hat dem Vorstand der Telekom 14 Jahre angehört. Die studierte Physikerin hat in ihrer Zeit bei der Telekom grundlegende technologische Fortschritte begleitet wie zuletzt die Künstliche Intelligenz.
Nemat galt neben dem ehemaligen Deutschlandchef Srini Gopalan als eine Kandidatin für die Nachfolge von Vorstandsboss Tim Höttges. Nachdem der Aufsichtsrat Anfang des Jahres Höttges Vertrag noch einmal verlängert hatte, entschied sie sich, zu neuen Ufern aufzubrechen. Gopalan war in die USA gegangen und wird nächster CEO der US-Tochter T-Mobile.
(vbr)
Künstliche Intelligenz
Athena1 wird Europas erster Rüstungs-Prozessor
Regierungen und Hersteller in der EU sollen ab dem zweiten Halbjahr 2027 den europäischen Prozessor Athena1 kaufen können. Der französische Chipdesigner SiPearl entwirft ihn im Rahmen der European Processor Initiative (EPI).
Athena1 nutzt offenbar das identische oder weitgehend gleiche CPU-Die wie der bereits angekündigte Rhea1. Das Herzstück bilden 80 ARM-Kerne vom Typ Neoverse V1, beim Athena1 allerdings ohne flottes High-Bandwidth Memory (HBM2e) direkt auf dem CPU-Träger. Der Prozessor ist zwingend auf DDR5-Speicher angewiesen. Diese Bauweise macht die CPU günstiger.
Auch für die Rüstungsindustrie
SiPearl nennt drei Anwendungsfelder: Regierung, Rüstungsindustrie sowie Luft- und Raumfahrt (Aerospace). Ein kurzes Vorstellungsvideo zeigt explizit Kampfgerät als Einsatzgebiet. Es ist das erste Modell für diesen Zweck.
Insbesondere in der Rüstungsindustrie und Luft- sowie Raumfahrt stört die alte Technik nicht: Dort ist die Leistung zweitrangig, viel wichtiger ist die Zuverlässigkeit, insbesondere in unterschiedlichen Umgebungsbedingungen (Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Strahlung). Die Neoverse-V1-Kerne stammen noch aus dem Jahr 2022, der angestrebte 7-Nanometer-Fertigungsprozess von vor 2020. Außer einer 80-Kern-Version kommen auch Varianten mit 64, 48, 32 und 16 CPU-Kernen.
Der taiwanische Chipauftragsfertiger TSMC produziert sowohl Rhea1 als auch Athena1 – eine europäische Alternative mit einem geeigneten Fertigungsprozess gibt es nicht. Unklar ist, ob das Athena1-Chipdesign von Rhea1 abweicht, etwa um den Prozessor besser gegen Umwelteinflüsse abzuhärten.
TSMC übernimmt zunächst auch die weitere Verarbeitung der Chips, setzt sie also unter anderem auf ihre Träger (Packaging). SiPearl will das Packaging später nach Europa holen, um die hiesige Industrie zu stärken.
(mma)
Künstliche Intelligenz
Kameras im Betrieb: Arbeiter erhält 15.000 Euro Entschädigung für Überwachung
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm hat in einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 28. Mai die Rechte von Beschäftigten gegenüber einer Ausspähung durch Arbeitgeber gestärkt. Die 18. Kammer entschied, dass ein Arbeitnehmer, der über fast zwei Jahre hinweg unzulässig per Video überwacht wurde, Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung in Höhe von 15.000 Euro hat. Sie wertete die dauerhafte Überwachung der Arbeitsstätte als schwere Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Klägers (Az.: 18 SLa 959/24).
Der Fall betraf einen Produktionsmitarbeiter in einem Betrieb zur Herstellung von Stahlblöcken. Das beklagte Unternehmen überwachte die 15.000 Quadratmeter große Betriebshalle, das Lager, Verbindungsgänge und sogar Büroräume mit insgesamt 34 Videokameras. Sie zeichneten teilweise 24 Stunden am Tag in HD mit Zoom- und Echtzeitzugriff auf, wobei die Aufnahmen mindestens 48 Stunden gespeichert wurden.
Der Kläger arbeitete überwiegend an einer Schälmaschine. Obwohl er dort meist mit dem Rücken zur Kamera stand, wurde sein Arbeitsplatz permanent überwacht. Sobald er seinen Arbeitsplatz verließ, um etwa zu den Toiletten, dem Pausenraum oder dem Büro zu gehen, wurde er zwangsläufig auch von vorn erfasst.
Die Erholungs- und Sanitärräume selbst waren zwar nicht überwacht. Doch über die Kameras konnte kontrolliert werden, wann und wie lange der Arbeitnehmer sich auf dem Weg dorthin befand. Die beklagte Überwachung erstreckte sich über einen Zeitraum von 22 Monaten (Januar 2023 bis Oktober 2024).
Pausenzeiten abgefragt
Die Firma rechtfertigte die einschneidende Maßnahme mit dem Schutz vor Diebstahl und Vandalismus sowie der Arbeitssicherheit. Als weitere Gründe nannte sie das Nachverfolgen von Maschinenausfällen und der korrekten Materialverladung. Der Kläger hingegen litt nach eigenen Angaben unter einem erheblichen Leistungs- und Anpassungsdruck. Er fühlte sich permanent beobachtet und berichtete, der Geschäftsführer habe Mitarbeiter auch unerwartet angerufen und zu ihren Pausenzeiten befragt.
Das LAG Hamm bestätigte die Auffassung der Vorinstanz, dem Arbeitsgericht Dortmund, wonach die Videoüberwachung rechtswidrig war. Im Rahmen der Maßnahme werden laut dem Urteil personenbezogene Daten verarbeitet, sodass sie daher den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) genügen müsse.
Die im Arbeitsvertrag enthaltene allgemeine Klausel zur Datenverarbeitung sahen die Richter als unwirksam an, da die erforderliche Freiwilligkeit der Einwilligung bei Abschluss eines solchen Dokuments fehlt. Auch die nötige Belehrung über das Widerrufsrecht sei nicht erfolgt. Die Überwachung war laut dem Urteil unverhältnismäßig und konnte nicht durch die berechtigten Interessen des Arbeitgebers gerechtfertigt werden.
„Live-Überwachung“ und extremer Druck
Die pauschal behaupteten Diebstahl- und Manipulationsgefahren habe das Unternehmen nicht ausreichend konkretisiert, moniert das LAG. Für viele Zwecke, wie den Diebstahlschutz von außen, wäre die Überwachung des externen Bereichs ein milderes Mittel gewesen. Zudem sei die Kontrolle der gesamten Halle inklusive des Arbeitsplatzes des Klägers zum Verfolgen von Maschinenausfällen oder zur Dokumentation der Verladung nicht erforderlich gewesen. Die Richter hielten auch fest, dass die Beklagte die Maßnahme vorsätzlich durchführte.
Der Anspruch auf finanzielle Entschädigung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) setzt einen schweren, rechtswidrigen und schuldhaften Eingriff in das Persönlichkeitsrecht voraus. Das LAG Hamm sah einen solchen gegeben – nicht nur aufgrund der Dauer der Rund-um-die-Uhr-Beschattung.
Die eingesetzte HD-Technik habe eine „Live-Überwachung“ und das Beobachten von Gesichtern und Mimik erlaubt und sei daher sehr invasiv gewesen. Zudem sei ein „extrem hoher Anpassungsdruck“ erzeugt worden, da die Arbeitnehmer zu jedem Zeitpunkt mit der Beobachtung rechnen mussten. Die Beklagte habe die unverhältnismäßige Ausspähung auch unverändert fortgeführt, obwohl der Kläger die Unerwünschtheit und Rechtswidrigkeit mit anwaltlichem Schreiben rügte.
Die vergleichsweise hohe Summe von 15.000 Euro halten die Richter für angemessen, da sie eine Genugtuungsfunktion für den Kläger erfüllen und die Firma von künftigen Verletzungen abbringen soll. Die ursprüngliche Unterlassungsklage wies das LAG dagegen ab, da das Arbeitsverhältnis der Parteien zwischenzeitlich beendet sei und somit keine Wiederholungsgefahr mehr bestehe. Rechtsmittel gegen das Urteil hat die Kammer nicht zugelassen. Mit einer potenziellen Beschwerde darüber müsste sich das Bundesarbeitsgericht beschäftigen.
(wpl)
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