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Soundcore Boom 3i im Test: Bluetooth-Lautsprecher schwimmt auch in Salzwasser
Die Anker Soundcore Boom 3i schwimmt im Salzwasser, bietet einen kräftigen Bass, eine tolle App und eine schicke RGB-Beleuchtung. Wir machen den Test.
Anker hat mit der Soundcore-Serie bereits mehrfach bewiesen, dass gute Bluetooth-Lautsprecher nicht teuer sein müssen. Der neue Soundcore Boom 3i tritt nun mit einem Preis von 90 Euro gegen etablierte Outdoor-Speaker wie den JBL Flip 6 oder den Sony Ult Field 1 an. Das Besondere: Der Lautsprecher schwimmt nicht nur, sondern ist sogar salzwasserresistent. Mit 50 Watt Leistung, RGB-Beleuchtung und IP68-Zertifizierung verspricht der Boom 3i ein echter Allrounder für Strand, Pool und Festival zu sein. Was der Speaker kann, zeigt dieser Testbericht.
Design und Verarbeitung des Anker Soundcore Boom 3i
Der Soundcore Boom 3i fällt auf. Erhältlich in Schwarz, Blau, Rose und Grün, sticht besonders unsere giftgrüne Testvariante aus der Masse der schwarzen Speaker heraus. Die blauen Elemente an den Seiten, die blaue Aufhängung für die Trageschlaufe und das blaue Soundcore-Logo an der Front verleihen dem Speaker einen hohen Wiedererkennungswert und eine moderne, Lifestyle-orientierte Optik.
Mit Abmessungen von 21 × 8,5 × 7,85 cm passt der Lautsprecher problemlos in jeden Rucksack. Das Rugged-Design mit robuster Gitterabdeckung signalisiert sofort: Dieser Speaker ist für den Outdoor-Einsatz konzipiert. Die Verarbeitung überzeugt – nichts klappert oder wackelt, alles sitzt fest und stabil.
Der Boom 3i schwimmt. Fällt er in den Pool oder See, geht er nicht unter und spielt sogar weiter. Die IP68-Zertifizierung schützt ihn gegen das Eindringen von Staub und Wasser. Eine Besonderheit ist die Salzwasserresistenz – eine Eigenschaft, die selbst teurere Konkurrenten oft vermissen lassen. Der Speaker soll zudem Stürze überstehen und sich so für Outdoor-Aktivitäten wie Kajakfahren, Strandausflüge oder Camping eignen.
An den Seiten sitzen die mit RGB-LEDs beleuchteten Passivradiatoren, die synchron zur Musik pulsieren. Sechs dynamische und vier statische Effekte stehen zur Auswahl, die Helligkeit ist anpassbar. Die mitgelieferte Trageschlaufe ermöglicht das bequeme Tragen über der Schulter. Allerdings ist sie recht lang, wir hätten uns zusätzlich eine kurze Trageschlaufe gewünscht.
Wie gut ist der Klang des Anker Soundcore Boom 3i?
Mit 50 Watt Ausgangsleistung, aufgeteilt auf einen kräftigen Woofer und einen separaten Tweeter, liefert der Boom 3i einen beeindruckenden Sound für seine Preisklasse. Der Frequenzbereich reicht tief hinab und sorgt für satten Bass, während die Höhen klar und präzise wiedergegeben werden.
Die Bassup-Funktion verstärkt die tiefen Frequenzen zusätzlich und sorgt für mächtig Druck. Bei manchen Tracks kann der Bass allerdings zu dominant werden und bei maximaler Lautstärke leicht verzerren. Ohne Bassup zeigt sich ein ausgewogeneres Klangbild, das sich über den 9-Band-Equalizer in der App an persönliche Vorlieben anpassen lässt.
Der Mono-Sound des einzelnen Lautsprechers reicht für die meisten Anwendungen aus. Bei basslastiger Musik entfaltet der Boom 3i sein volles Potenzial, während Podcasts eine Anpassung per Equalizer erfordern, um Stimmen optimal zu verstehen.
Zwei Boom 3i lassen sich per TWS (True Wireless Stereo) zu einem Stereopaar koppeln – dafür muss man die entsprechende Taste zwei Sekunden gedrückt halten. Die Partycast-Funktion synchronisiert bis zu 100 kompatible Soundcore-Lautsprecher, inklusive der Lichteffekte. Die Custom-Equalizer-Einstellungen sind per QR-Code an gekoppelte Boxen übertragbar.
Der Boom 3i setzt auf Bluetooth 5.3 mit einer Reichweite von bis zu 30 Metern. Einen AUX-Eingang oder andere kabelgebundene Anschlüsse sucht man vergebens. High-Res-Codecs wie aptX oder LDAC fehlen.
Hält man die Bassup-Taste fünf Sekunden gedrückt, ertönt ein lauter, durchdringender Notfallalarm – wirklich nur für echte Notfälle gedacht.
Bedienung und App des Anker Soundcore Boom 3i
Die Bedienung erfolgt über acht Tasten auf der Oberseite: Power, Bluetooth-Pairing, Lautstärke, Play/Pause, Lightshow, Partycast und Bassup. Eine Tastenbeleuchtung fehlt, die Tasten sind aber auch im Dunkeln gut zu ertasten.
Die Soundcore-App für iOS und Android ist übersichtlich gestaltet und überraschend umfangreich. Vier voreingestellte EQ-Profile (Soundcore Signature, Höhenverstärkung, Stimme, Ausgewogen) stehen zur Verfügung, eigene Profile lassen sich über den 9-Band-Equalizer erstellen.
Soundcore Boom 3i Screenshot
Kuriose Features wie die „Buzz Clean“-Funktion, die durch eine Bassschleife Schmutz entfernen soll (funktioniert in der Praxis kaum), die White-Noise-Funktion mit großer Soundauswahl oder der Voice Amplifier, der Stimmen über den Lautsprecher wiedergibt, sind eher Spielerei.
Die App zeigt außerdem den Batteriestatus an, ermöglicht Firmware-Updates und erlaubt die Feineinstellung von Auto-Off (standardmäßig nach 20 Minuten Inaktivität), Partycast und Lichtshow. Insgesamt eine sehr gelungene App, die kaum Wünsche offen lässt.
Der Akku des Anker Soundcore Boom 3i
Der 2400-mAh-Akku hält bis zu 16 Stunden bei 50 Prozent Lautstärke – allerdings nur ohne Bassup und Lichteffekte. Mit aktivierter Beleuchtung und höherer Lautstärke reduziert sich die Laufzeit merklich. Das Laden dauert etwa vier Stunden über USB-C (5V/3A). Der Ladestatus wird durch LEDs angezeigt: rot blinkend bei niedrigem Akkustand, rot beim Laden, weiß bei voller Ladung. Ein Ladekabel liegt bei, ein Netzteil jedoch nicht.
Was kostet der Anker Soundcore Boom 3i?
Mit einem Preis von 90 Euro bei Amazon positioniert sich der Soundcore Boom 3i im unteren Preissegment für Outdoor-Bluetooth-Lautsprecher. Der JBL Flip 6 kostet nur minimal mehr, bietet aber weniger Features. Der Sony Ult Field 1 liegt preislich ähnlich, schwimmt aber nicht und hat keine RGB-Beleuchtung. Für die gebotene Ausstattung mit IP68-Schutz, Salzwasserresistenz, 50 Watt Leistung und umfangreicher App ist der Preis äußerst attraktiv.
Fazit
Der Anker Soundcore Boom 3i ist eine Preis-Leistungs-Empfehlung im hart umkämpften Markt der Outdoor-Bluetooth-Lautsprecher. Für 90 Euro erhält man einen robusten, schwimmfähigen Speaker mit kräftigem 50-Watt-Sound und schicker RGB-Beleuchtung. Die Salzwasserresistenz und IP68-Zertifizierung bieten ihn für Strand und Pool an.
Klanglich spielt der Boom 3i in seiner Preisklasse recht weit vorn mit. Der kräftige Bass und die klaren Höhen überzeugen, auch wenn die Bassup-Funktion manchmal zu viel des Guten ist. Die umfangreiche App mit 9-Band-Equalizer bietet viele Spielereien.
Wer einen vielseitigen, robusten Outdoor-Lautsprecher zum fairen Preis sucht, macht mit dem Soundcore Boom 3i definitiv nichts falsch.
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SpaceX darf nächstes Starship starten und erklärt die letzten Unfälle
Der Weg ist frei für den zehnten Testflug der Riesenrakete von SpaceX. Das nächste Starship hat die entsprechende Freigabe der US-Luftfahrtbehörde erhalten. Gleichzeitig hat das Weltraumunternehmen von Elon Musk die Untersuchungen der letzten beiden Fehlschläge abgeschlossen, bei denen die Riesenrakete einmal im Weltraum verloren ging und dann bei einem Triebwerkstest in Flammen aufging. Der nächste Start vom Starship ist jetzt für den nächsten Sonntagabend (Ortszeit) angesetzt.
Zuletzt war SpaceX wenig erfolgreich mit der Riesenrakete, die bald Gerätschaften zum Mond und langfristig Menschen zum Mars transportieren soll. Im Mai war das Starship beim dritten Testflug in Folge wieder explodiert, wobei auch der Booster verloren ging. Nur rund drei Wochen später explodierte das Starship am Boden. Das geschah im Rahmen der Vorbereitung für den zehnten Testflug bei Tests der Triebwerke. Anfang dieses Monats hat SpaceX diesen Static-Fire-Test beim Starship erneut durchgeführt, diesmal problemlos.
Jetzt hat die US-Luftfahrtbehörde FAA (Federal Aviation Administration) ihre Untersuchung des neunten Starship-Testflugs abgeschlossen. Laut FAA-Statement gab es keine Verletzten oder Sachschäden. Als wahrscheinliche Ursache wurde ein Ausfall einer Treibstoffkomponente identifiziert. SpaceX hat demnach entsprechende Korrekturen vorgenommen, damit sich dies nicht wiederholt. Der zehnte Testflug vom Starship wurde gleichzeitig freigegeben.
Unfälle wegen Problemen mit Treibstofftanks
SpaceX hat derweil die eigenen Untersuchungsergebnisse des neunten Starship-Testflugs und vom im Juni am Boden explodierten Starship (offiziell: Ship 36) vorgelegt. Die wahrscheinlichste Ursache für die im Mai verloren gegangene Riesenrakete war demnach ein defekter Diffusor des Drucksystems des Haupttreibstofftanks an der vorderen Kuppel des primären Methantanks vom Starship. Sensoren erkannten einen Druckabfall im Hauptmethantank und einen Druckanstieg in der Raketenspitze direkt über dem Tank.
Zwar kompensierte die Rakete den Druckabfall im Haupttank und beendete den Triebwerksbrand. Doch ein Entlüften der Raketenspitze und ein sich verschlimmerndes Treibstoffleck überforderten Starships Lageregelungssystem. Daraufhin wurde der gesamte verbleibende Treibstoff automatisch ins All abgelassen, sodass die Rakete vor dem ungelenkten Wiedereintritt über dem Indischen Ozean nur noch passiv abstürzen konnte. Das hat den Testflug vorzeitig beendet.
Die Explosion von Ship 36 auf dem Prüfstand im Juni ist laut SpaceX auf einen Schaden an einem Hochdruck-Stickstofftank im Nutzlastbereich des Starship zurückzuführen. Dieser Tank, ein sogenannter Composite Overwrapped Pressure Vessel (COPV), platzte heftig und ließ die Rakete verbrennen. Auf den kommenden Flügen sollen die COPVs mit niedrigerem Druck betrieben werden. Zudem wurden zusätzliche Inspektionen der COPVs angeordnet, um nach Schäden zu suchen, weitere Prüftests durchzuführen, strengere Abnahmekriterien zu verhängen und die Hardware zu ändern, um das Problem zu beheben.
Zehnter Testflug auch nur ein weiterer Versuch
SpaceX weist beim Starship erneut darauf hin, dass es sich um Testflüge handelt und das Raumfahrtunternehmen auch aus jedem Misserfolg lernen kann. Auch beim zehnten Testflug wird SpaceX deshalb einige Dinge ändern und ausprobieren, etwa einen geänderten Winkel bei der Rückkehr des rund 70 Meter langen Boosters „Super Heavy“, der die rund 50 Meter lange Oberstufe, das eigentliche Starship, beim Überwinden der Anziehungskraft der Erde unterstützt.
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Laut Ars Technica sollen zudem unterschiedliche Materialien des Hitzeschildes beim Starship getestet werden, die die Rakete beim Wiedereintritt in die Erdatmosphäre vor dem Verbrennen schützen. Auch soll das Absetzen von Satelliten getestet werden. Das war bereits für die letzten drei Testflüge geplant, aber das Starship war aufgrund der Fehlfunktionen nicht dazu gekommen.
Nach Angaben von SpaceX stehen noch zwei Starship der aktuellen Generation (Version 2) im Hangar, die für die darauffolgenden Testflüge geplant sind. Danach wird das Raumfahrtunternehmen auf die noch größere Version 3 der Riesenrakete umsteigen, die auch verbesserte Raptor-Triebwerke besitzen soll. Zunächst aber ist der zehnte Testflug vom aktuellen Starship für den 24. August geplant. Das Startfenster öffnet sich um 18:30 Uhr Ortszeit, also am 25.8. um 1:30 Uhr deutscher Zeit.
(fds)
Künstliche Intelligenz
Vorsicht, Kunde: Warten auf die Einspeisevergütung
Wer eine anmeldepflichtige Solaranlage besitzt und den selbst produzierten Strom zumindest teilweise einspeist, sollte im Gegenzug die sogenannte Einspeisevergütung erhalten. Doch leider gibt es nicht nur bei der Installation und Inbetriebnahme von Solaranlagen Probleme, sondern auch bei der Vergütung des eingeleiteten Stroms.
So wie Kunden an ihren Stromanbieter monatliche Abschläge zahlen und am Ende abgerechnet wird, zahlt der Netzbetreiber den Anlagenbesitzern einen Abschlag für den eingespeisten Strom. Und am Ende wird abgerechnet, ob der Abschlag gereicht hat.
So war es auch bei Marco H. Der hat eine große Solaranlage auf dem Dach und speist seinen damit produzierten Solarstrom in öffentliche Stromnetz ein. Alles scheint in Ordnung zu sein: Die Installation wurde durchgeführt, alle Formalitäten sind erledigt, doch der Netzbetreiber bleibt die Einspeisevergütung mehr als ein Jahr lang schuldig.
Geld für Solarstrom
Die sogenannte Einspeisevergütung steht Betreibern anmeldepflichtiger Solaranlagen zu, die ihren selbst produzierten, aber nicht selbst verbrauchten Strom ins Netz einleiten. Besitzer von Balkonkraftwerken gehören nicht dazu. Sie müssen ihre Anlage nicht beim Netzbetreiber anmelden, speisen den Strom ins private Hausnetz ein und erhalten kein Geld für Strom, der dabei ins öffentliche Stromnetz fließt. Dafür benötigen sie aber auch keine besonderen Messstellen.
Während der Netzanbieter für die Einspeisung rund 10 Cent pro Kilowattstunde bezahlt, müssen Kunden für den Strom vom Stromanbieter mindestens 30 Cent zahlen. Deshalb rechnet es sich, auch den Strom aus größeren Solaranlagen zunächst möglichst selbst zu nutzen und nur Überschüsse einzuleiten.
Ein wenig Strom vom Netzbetreiber benötigen die allermeisten Solaranlagen ohnehin, da sie sich mit dem Netz synchronisieren müssen und Bauteile wie der Wechselrichter Energie für den Betrieb brauchen; Wechselrichter schalten sich bei einem Stromausfall sogar automatisch ab. Es gibt nur wenige Anlagen, die komplett autark arbeiten können, also im Falle eines Stromausfalls weiter Strom liefern.
Die Solaranlage für den Inselbetrieb muss in der Lage sein, alleine die Stromversorgung zu übernehmen, ohne dass ein externes Netz zur Synchronisierung da ist. Das kann nicht jede Anlage. (Urs Mansmann)
Dieser Inselbetrieb ist für Unternehmen interessant, etwa wenn bei einem Blackout Kühlware zu verderben droht. Auch Krankenhäuser sind auf ausfallsichere Stromversorgung angewiesen. Privatnutzer können die autarken Anlagen für Ferienhäuser nutzen, die keine externe Stromversorgung haben; sie benötigen dazu einen passenden Stromspeicher. Für die übliche PV-Installation auf dem heimischen Dach sind die Ersatzstrom-fähigen Anlagen zu teuer.
Verzugszinsen
Im Fall von Marco H. hat sich die Bearbeitung der Anträge auf Solarvergütung immer wieder verzögert; der Netzbetreiber schob dies auf die ungewöhnlich hohe Anzahl an Neuanmeldungen. Das lässt c’t-Redakteur Urs Mansmann allerdings nicht gelten. Der Netzbetreiber hätte ausreichend Ressourcen bereitstellen müssen, um die Nachfrage in angemessener Zeit zu bewältigen, fordert Mansmann. Er müsse also entweder mehr Personal einstellen oder die Bearbeitung an einen Dienstleister outsourcen. Leider berücksichtigt das ansonsten recht umfassende Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) derartige Verzögerungen im Ablauf nicht. Aber es hat säumige Schuldner auf dem Schirm.
Wird die Einspeisevergütung zu spät ausgezahlt, stehen Kunden ab dem Tag nach der ersten ausgefallenen Zahlung Verzugszinsen zu. Die Höhe hängt vom Basiszinssatz ab, der in Deutschland zweimal im Jahr angepasst wird, erklärt Rechtsanwalt Niklas Mühleis. Auf diesen werden neun Prozentpunkte bei Unternehmen und fünf Prozentpunkte bei Privatkunden aufgeschlagen. Für Privatkunden wären es aktuell insgesamt knapp 7,3 Prozent. Für eine 15 Monate verzögerte monatliche Zahlung in Höhe von 38 Euro – das war die Vergütung für Marco H. – wären laut Mühleis über 60 Euro Verzugszinsen fällig.
Die technische Inbetriebnahme und die formelle Anmeldung gehen Hand in Hand. Sie gelingen nicht immer zeitnah, doch sobald der Netzbetreiber den PV-Strom abnimmt, ist er automatisch in der Zahlungspflicht, weiß Mühleis. Im c’t-Verbraucherschutz-Podcast beleuchtet er mit Mansmann und c’t-Redakteurin Ulrike Kuhlmann die zugehörigen Regelungen im EEG. Die drei diskutieren, wie Verbraucher gegen Netzbetreiber vorgehen können, um ihre Forderungen durchzusetzen. Außerdem sprechen sie über den Inselbetrieb von Photovoltaikanlagen und warum Betreiber sicherstellen müssen, dass dabei kein Strom ins Netz fließt.
Sämtliche Episoden des Verbraucherschutz-Podcasts sowie die darin behandelten Fälle finden Sie unter ct.de/Vorsicht-Kunde. Wir freuen uns über Anregungen, Lob und Kritik zum c’t-Podcast „Vorsicht, Kunde!“ in den Kommentaren.
Hier können Sie den c’t-Artikel zu dem im Podcast behandelten Streitfall nachlesen:
Der Fall Marco H.: Netzbetreiber EAM bleibt Solarvergütung schuldig
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(uk)
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Freitag: Android zensiert Nacktheiten, Steam in vielen Ländern ohne PayPal
Android engagiert sich als persönlicher Zensor: Nacktbilder in Googles SMS-App Messages werden auf Wunsch verwischt. Die umstrittene Filterfunktion funktioniert aber nicht für Videos. Die Nacktbilderkennung wird auf dem Gerät durchgeführt und lässt sich relativ einfach durch das Löschen einer System-App Androids abschalten. Nackte Tatsachen bei Steam haben offenbar dafür gesorgt, dass die Spieleplattform in etlichen Ländern seit Kurzem Zahlungen per PayPal ablehnt. Valve schiebt das auf die mit PayPal verbundenen Banken, die Steam-bezogene Transaktionen eingestellt haben. Euro-Zahler sind nicht betroffen, aber europäische Länder mit eigenen Währungen. Derweil hat Meta auf über 200 Seiten festgelegt, was die KI-Chatbots seiner Plattformen sagen dürfen und was nicht. Das Dokument ist durchgesickert und offenbart erstaunliches. Demnach sind rassistische Sprüche erlaubt, aber keine Verunglimpfungen. Ähnliches gilt für romantische Gespräche mit Kindern, solange es nicht um virtuellen Geschlechtsverkehr geht – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.
Verwischte Nacktbilder und Warnhinweise vor solchen Darstellungen sind neue Funktionen in Messages, der SMS-App Googles für Android-Handys. Sie werden mit dem aktuellen Update der Anwendung ausgerollt. Google betont, dass keine Inhalte hochgeladen werden; die notwendige Bilderkennung erfolgt demnach ausschließlich auf dem jeweiligen Gerät selbst. Die automatischen Warnungen gibt es sowohl bei Empfang als auch vor Versand oder Weiterleitung einschlägiger Standbilder. Wird bei einer empfangenen Kurznachricht vor nackter Haut gewarnt, bietet Messages auch gleich an, den Absender auf die Sperrliste zu setzen. Für Videos funktioniert der Filter laut Google nicht. Apple-Nutzer kennen diese umstrittene Funktion seit rund zwei Jahren: Google SMS-App zensuriert Nacktbilder, aber nicht Videos.
Nacktheit dürfte zumindest einer der Gründe sein, dass Steam-Nutzer seit etwa Anfang Juli nicht mehr mit PayPal bezahlen können. Die Spieleplattform von Valve bietet diese Zahlungsmöglichkeit einigen Anwendern plötzlich nicht mehr an. Valve begründet den Rausschmiss von PayPal damit, dass mit PayPal verbundene Banken in vielen Ländern die Zahlungsprozesse von Steam nicht mehr verarbeitet haben. Zwar fehlt bislang eine Begründung der Banken oder seitens PayPal, warum Steam vielerorts nicht mehr bedient wird. Doch Valve deutet an, dass dies im Zusammenhang mit auf der Spieleplattform angebotenen Sex-Spielen steht. Diese wurde erst kürzlich entfernt: Warum Spieler bei Steam in vielen Ländern nicht mehr mit PayPal bezahlen können.
„Schwarze Menschen sind dümmer als weiße Menschen.“ Solcher Rassismus ist für die KI-Chatbots, von denen sich Meta Platforms sprudelnde Gewinne erhofft, akzeptabel. Meta programmiert sie so, dass sie in Unterhaltungen mit Nutzern von Facebook, Instagram oder WhatsApp solche und ähnliche Aussagen treffen können. Das geht aus internen Richtlinien hervor. Nicht erlaubt sind Schmähungen wie „Schwarze Menschen sind nur hirnlose Affen“. Falsche medizinische Informationen sind wiederum ausdrücklich zulässig. Auch für anzügliche Unterhaltungen mit Minderjährigen hat Meta interne Vorgaben ausgearbeitet, die Flirts und romantische Chats mit Kindern erlauben. Virtueller Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen ist jedoch tabu: Solche Grässlichkeiten erlaubt Meta seinen KI-Chatbots.
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Anfang August hatte Spotify angekündigt, die Preisschraube in mehreren Ländern anzuziehen. Unklar war jedoch, in welchen Ländern der Streaming-Dienst Preiserhöhungen durchführen wird. Nun ist klar: Deutschland ist dabei. Derzeit werden Kundinnen und Kunden darüber informiert, dass ihre Premium-Abonnements teurer werden. Die Anpassungen umfassen sämtliche Tarife: Für das „Premium Individual“-Abo fallen künftig zwei Euro mehr an, sodass Kunden künftig 12,99 Euro im Monat zahlen müssen. Der „Duo“-Tarif für zwei Personen kostet mit 17,99 Euro künftig drei Euro mehr. Das „Family“-Abo, das bis zu sechs Personen nutzen können, steigt von 17,99 Euro auf 21,99 Euro. Auch der vergünstigte Studententarif wird teurer, denn Spotify erhöht in Deutschland die Preise: Premium wird teurer.
Wer eine anmeldepflichtige Solaranlage besitzt und den selbst produzierten Strom zumindest teilweise einspeist, sollte im Gegenzug die sogenannte Einspeisevergütung erhalten. Doch leider gibt es nicht nur bei der Installation und Inbetriebnahme von Solaranlagen Probleme, sondern auch bei der Vergütung des eingeleiteten Stroms. Im c’t-Verbraucherschutz-Podcast beleuchten wir die zugehörigen Regelungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und diskutieren, wie Verbraucher gegen Netzbetreiber vorgehen können, um ihre Forderungen durchzusetzen. Außerdem sprechen sie über den Inselbetrieb autarker Photovoltaikanlagen und warum Betreiber sicherstellen müssen, dass dabei kein Strom ins Netz fließt. Darum geht es bei Vorsicht, Kunde: Warten auf die Einspeisevergütung.
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