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Künstliche Intelligenz

Space-Force-Raumgleiter testet Laserkommunikation und Quantensensoren im All


Der unbemannte und wiederverwendbare Raumgleiter X-37B der Space Force der US-Streitkräfte wird am heutigen Tag zu seiner achten Mission aufbrechen. Wie gewohnt hält sich das Militär mit Informationen zu den Aufgaben von X-37B und der Länge der Mission bedeckt, aber nach offiziellen Angaben stehen zwei Tests im Vordergrund. Der Raumgleiter soll die Kommunikation per Laser sowie einen leistungsfähigen Quantenträgheitssensor erproben. Letzterer soll eine Alternative zum traditionellen GPS zur Standortbestimmung darstellen.

Die Raumfahrtabteilung des US-Militärs hält viele Aspekte der eigenen Missionen unter Verschluss, verkündet aber gelegentlich eigene Erfolge oder Missionsziele, die auch für die Öffentlichkeit interessant sein könnten. Zuletzt ist der US-Raumgleiter X-37B der Space Force nach 434 Tagen im All wieder gelandet, wobei diese weitgehend geheime Mission relativ kurz war. Bekanntgegeben wurde aber, dass X-37B bei einem neuartigem „Aerobraking“-Flugmanöver den Widerstand der Erdatmosphäre nutzen sollte, um seine Umlaufbahn zu verändern und dabei möglichst wenig Treibstoff zu verbrauchen.

Bei der nächsten Mission von X-37B geht es nicht um Flugmanöver, sondern um Kommunikation und Navigation im Weltraum. Der offiziell Orbital Test Vehicle (OTV-8) genannte Raumgleiter soll per Laser mit Satelliten im niedrigen Orbit kommunizieren. Laserkommunikation ist nach Ansicht der Space Force „für die Zukunft der Weltraumkommunikation von entscheidender Bedeutung, da die kürzere Wellenlänge des Infrarotlichts die Datenmenge erhöht, die mit jeder Übertragung gesendet werden kann.“ Zudem sei sie sicherer als traditionelle Hochfrequenzübertragungen, da sie zielgerichteter positioniert werden. Das soll die „Widerstandsfähigkeit und Flexibilität der US-Orbitalsysteme“ verbessern.

Der zweite bedeutende Teil dieser Raumgleiter-Mission ist die Demonstration des bislang leistungsfähigsten Quantenträgheitssensor im Weltraum. Dieser soll „eine präzise Navigation im Weltraum ohne fremde Hilfe ermöglichen, indem sie die Rotation und Beschleunigung von Atomen erkennt, ohne auf Satellitennetzwerke wie herkömmliches GPS angewiesen zu sein.“ Diese Technik sei nützlich für die Navigation in Gebieten ohne GPS-Abdeckung und soll die „Navigationsstabilität von US-Raumfahrzeugen verbessern“, insbesondere angesichts „aktueller und aufkommender Bedrohungen“.

Der US-Raumgleiter soll heute von einer Falcon-9-Rakete von SpaceX ins All gebracht werden. Zurückkehren kann X-37B allein, denn ähnlich wie das schon vor vielen Jahren eingestellte Space Shuttle, an das X-37B auch optisch erinnert, kann der Raumgleiter wie ein Flugzeug wieder auf der Erde landen. Das Startfenster öffnet sich laut SpaceX heute kurz vor 6 Uhr deutscher Zeit, aber bei ungünstigen Bedingungen ist ein Start vom Kennedy Space Center der NASA in Florida auch morgen zur selben Zeit möglich.


Raumgleiter in einer Transportschale

Raumgleiter in einer Transportschale

X-37B in einer Schale für den Raketentransport

(Bild: Space Force)

Wie lange X-37B bei der achten Mission im Weltraum bleiben wird, ist unklar. Die siebte Mission war mit ihren 434 Tagen die zweitkürzeste nach der ersten Mission von X-37B überhaupt, die vor fünfzehn Jahren lediglich 225 Tage umfasste. Alle anderen Missionen des Raumgleiters erstreckten sich über mindestens 468 Tage und waren nach einer Auflistung von Spacenews zumeist rund 700 bis 800 Tage lang. Die sechste Mission ist die bislang längste von X-37B. Das Raumschiff kehrte erst nach 908 Tagen wieder zurück.


(fds)



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Over-Ear-Kopfhörer: Grell Audio OAE2 im Test


Axel Grell ist einer der profiliertesten Kopfhörer-Entwickler weltweit. Für Sennheiser erschuf er Ende der 90er den HD 600, der noch heute in vielen Studios als neutraler Standard gilt. Mit seiner Firma Grell Audio legt er nun seinen zweiten offenen Kopfhörer OAE2 mit Kabelanschluss vor.

Während der Vorgänger OAE1 über den Onlineshop Drop in den USA vertrieben wurde, soll der neue Kopfhörer Anfang Dezember 2025 für 500 Euro auch in den deutschen Fachhandel kommen.

Die dynamischen Wandler hat Grell noch etwas weiter angewinkelt als früher, damit die Ohren den Eindruck haben, der Schall komme von vorn. Davon profitiert die Stereobühne, die der OAE2 natürlicher auffächert als andere Modelle.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Over-Ear-Kopfhörer: Grell Audio OAE2 im Test“.
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Künstliche Intelligenz

KI soll für Wirtschaftswachstum trotz schrumpfender Bevölkerung sorgen


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KI-Einsatz könnte der deutschen Wirtschaft zu neuem Wachstum verhelfen, prognostiziert ein Forschungsteam des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Demnach könnte das Brutto-Inlands-Produkt (BIP) innerhalb der nächsten 15 Jahre im Schnitt 0,8 Prozentpunkte pro Jahr stärker wachsen. Höhere Arbeitsproduktivität, Einsparungen und neue Geschäftsfelder, die durch KI ermöglicht werden, sollen laut IAB für den zusätzlichen Schub sorgen.

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Zugleich erwarten die Experten erhebliche Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und Verschiebungen in unterschiedlichen Berufszweigen: So sollen durch KI etwa 1,6 Millionen Stellen in den nächsten 15 Jahren entweder wegfallen oder neu entstehen. Die Gesamtzahl der Arbeitsplätze soll in dem Zukunftsszenario aber weitgehend stabil bleiben, weil sich die gegenläufigen Effekte insgesamt ausgleichen würden.

Besonders günstig fällt die Prognose dabei für Jobs bei IT- und Informationsdienstleistern aus, bei denen der Arbeitskräftebedarf um rund 110.000 Personen steigen soll. In Bereichen wie Unternehmensdienstleistungen könnten hingegen 120.000 Arbeitsplätze entfallen.

„KI führt primär zu einem Umbruch am Arbeitsmarkt. Gefragt sind künftig andere Tätigkeiten und Kompetenzen, nicht weniger Arbeit“, erklärt Enzo Weber, Leiter des IAB-Forschungsbereichs „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“. Entscheidend sei aber, dass Unternehmen neue Geschäftsmodelle entwickeln und die notwendige Infrastruktur für den KI-Einsatz geschaffen wird.

Wer von den Auswirkungen der KI betroffen ist, hängt laut Prognose auch von der eigenen Qualifikation ab. Besonders treffe es Tätigkeiten auf Spezialisten- und Experten-Niveau: Jobs dieser Stufe würden zwar weiter zunehmen, aber einen deutlichen Dämpfer gegenüber Szenarien ohne breiten KI-Einsatz aufweisen. An der Nachfrage nach Hilfs- und Anlernkräften ändere sich im Wesentlichen nichts, der Bedarf an Fachkräften fiele vergleichsweise stärker aus.

„KI kann zur Brücke zwischen wirtschaftlichem Wachstum und einer schrumpfenden Bevölkerung werden. Damit dieses Potenzial realisiert wird, braucht es gezielte Qualifizierungsstrategien und eine hohe Anpassungsbereitschaft in Wirtschaft und Gesellschaft“, resümiert IAB-Forscher Christian Schneemann die Prognose.

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(axk)



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EuGH: Polizei darf DNA- und Biometriedaten Verdächtiger unterschiedslos erheben


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Polizeibehörden der EU-Staaten dürfen unterschiedslos biometrische und genetische Daten wie Fingerabdrücke und DNA-Profile von Verdächtigen und strafrechtlich Verfolgten erheben und speichern. Voraussetzung ist, dass die nationalen Gesetze oder die Rechtsprechung angemessene Fristen für die regelmäßige Überprüfung der Notwendigkeit der Aufbewahrung und die Einhaltung der strengen Grundsätze zum Schutz sensibler Daten gewährleisten. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag entschieden.

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Im Kern können nationale Polizeibehörden laut dem Urteil in der Rechtssache C-57/23 auf der Grundlage ihrer internen Vorschriften darüber entscheiden, ob die Speicherung der Informationen über Körpermerkmale und DNA notwendig ist.

Das Verfahren geht auf den Fall eines tschechischen Beamten zurück, der im Rahmen eines gegen ihn gerichteten Strafverfahrens von der Polizei vernommen wurde. Trotz seines Widerspruchs ordneten die Ordnungshüter die Abnahme seiner Fingerabdrücke, die Erstellung eines genetischen Profils mithilfe eines Wangenabstrichs sowie die Aufnahme von Fotos und eine Personenbeschreibung an, die in Datenbanken gespeichert wurden.

Der Beamte, der 2017 rechtskräftig verurteilt wurde, focht die Identifizierungsmaßnahmen und die Speicherung seiner Daten in einem separaten Verfahren als rechtswidrigen Eingriff in sein Privatleben an. Ein tschechisches Gericht ordnete daraufhin zunächst die Löschung der umstrittenen Informationen fest. Das tschechische Oberste Verwaltungsgericht legte dagegen Beschwerde ein und stellte dem EuGH die Frage, ob die nationale Vorschrift mit der EU-Richtlinie über den Datenschutz im Bereich der Strafverfolgung vereinbar sei.

Der EuGH stellte zunächst klar, dass der Begriff „Recht der Mitgliedstaaten“ im Kontext der Erhebung, Speicherung und Löschung solcher Daten eine allgemeine Bestimmung umfasst. Diese legt die Mindestvoraussetzungen fest, sofern die Vorgaben hinreichend vorhersehbar sind und gerichtlich überprüft werden können.

Das Aufbewahren der Körpermerkmale und DNA-Spuren knüpfen die Luxemburger Richter an zwei Bedingungen: Die Zwecke der Erhebung dürfen keine Unterscheidung zwischen Verdächtigen und strafrechtlich Verfolgten erfordern. Zudem müssen die für die Verarbeitung Verantwortlichen national verpflichtet sein, alle Grundsätze und besonderen Anforderungen für die Verarbeitung sensibler Daten zu beachten.

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Zur Speicherdauer erläutert der EuGH, dass die einschlägige nationale Vorschrift nicht notwendigerweise eine Höchstgrenze vorsehen muss. Vorausgesetzt ist, dass sie angemessene Fristen für die regelmäßige Überprüfung der Notwendigkeit der Speicherung dieser Daten festlegt. Dabei muss zudem beurteilt werden, ob eine Verlängerung unbedingt erforderlich ist.

Bereits 2024 urteilte der Gerichtshof, dass die allgemeine Speicherung biometrischer und genetischer Daten strafrechtlich Verurteilter bis zu ihrem Tod gegen EU-Recht verstößt. Das spezifische Rückfallrisiko sei zu beachten.


(wpl)



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