Künstliche Intelligenz
Spotify Basic-Tarif: Günstiger als Premium, aber nur für Bestandskunden
Spotify hat zusammen mit der Preiserhöhung der Premium-Tarife ein neues Basis-Abomodell eingeführt, das es in den USA schon seit Mitte 2024 gibt. Es richtet sich nur an „ausgewählte Bestandskunden“ und kann nur einmalig gebucht werden.
Spotify Basic: Fast Premium, nur ohne 12 Stunden Hörbücher
Laut Spotify sind die Basic-Abos ausschließlich an Bestandskunden gerichtet, die auf bestimmte Funktionen verzichten können. Der Hauptunterschied zwischen „Basic“ und „Premium“ ist abgesehen vom geringeren Preis das Fehlen des erst vor einigen Monaten eingeführten Hörbuchangebots. So umfasst das neue Basic-Abo im Unterschied zu Premium keine monatliche Hörbuch-Wiedergabezeit, einzelne Hörbücher können jedoch gekauft werden. Das Premium-Angebot enthält seit April 2025 neben Musik und Podcasts zwölf Wiedergabestunden pro Monat für den Hörbuchkatalog mit über 350.000 Titeln.

Für den Tarif Basic Family verlangt Spotify 17,99 Euro.
(Bild: Andreas Floemer / heise medien)
Abseits der Hörbücher umfasst das Basic-Angebot die wichtigsten Premium-Funktionen wie werbefreies Musikhören, Downloads für die Offline-Nutzung, das Abspielen von Songs in beliebiger Reihenfolge und eine hohe Audioqualität. Auch das Musikhören im Ausland bleibt laut Spotify möglich.
Preise der Basic-Tarife
Die Preise der neuen Basic-Tarife dürften Premium-Kunden vertraut vorkommen: Denn für Einzelpersonen verlangt Spotify 10,99 Euro im Monat und kostet damit genauso viel wie das Premium-Abo vor der aktuellen Preiserhöhung. Genauso sieht es bei den weiteren Optionen „Basic Duo“ und „Basic Family“ aus: für sie fallen 14,99 respektive 17,99 Euro an. Für Studentinnen und Studenten bietet Spotify keinen Basic-Tarif an – ihnen steht entweder das kostenlose, werbefinanzierte Angebot oder der vergünstigte Premium-Tarif in Höhe von 6,99 Euro zur Wahl.
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Zum Vergleich: für die Premium-Angebote mit Hörbuchoption verlangt Spotify seit dem 14. August mittlerweile 12,99 Euro (Individual), 17,99 Euro (Duo) und 21,99 Euro (Family). Premium-Kunden, die der Preiserhöhung zustimmen, müssen erst ab dem 15. November die höheren Preise entrichten.
Einmaliges Angebot
Wie Spotify ausführt, ist das Basic-Angebot ausschließlich an Bestandskunden adressiert und steht zudem nicht allen Nutzern zur Verfügung. Nur berechtigten Nutzern wird das Angebot auf der Webseite nach dem Log-in angezeigt.
Zudem sollten Interessierte wissen, dass ihnen der Wechsel auf die Basic-Tarife nur einmalig zur Verfügung steht. Wenn sie das Basic-Abo kündigen, können sie es nicht erneut abonnieren. Für Kunden, die vom inkludierten Hörbuchangebot des Premium-Tarifs keinen bisher keinen Gebrauch gemacht haben, dürfte der Wechsel auf Basic eine sinnvolle Option sein, die Preiserhöhung zu umgehen – zumindest bis Spotify die Preisschraube erneut andreht.
(afl)
Künstliche Intelligenz
Schwerlast-Booster: Blue Origin schafft Rücklandung
Das Raumfahrtunternehmen Blue Origin hat erstmals eine gebrauchte Antriebsstufe einer Orbitalrakete rückgelandet. Diese Leistung war bislang ein Monopol SpaceX‘. Der Booster der Schwerlastrakete New Glenn ist am Donnerstag auf einer im Atlantik schwimmenden Plattform gelandet. Tausende Mitarbeiter Blue Origins, die das Geschehen über eine Liveübertragung verfolgten, brachen in lauten Jubel aus.
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Blue Origin ist das Kunststück bereits im zweiten Versuch gelungen. Vor fast genau zehn Jahren, am 23. November 2015, hat Blue Origin, ebenfalls schon im zweiten Anlauf, erstmals die Rücklandung des Boosters der „New Shepard“-Rakete geschafft. Der große Unterschied: New Shepard ist keine Orbitalrakete, wie New Glenn es ist. Diese Schwerlastrakete ist knapp 100 Meter hoch und hat einen Durchmesser von sieben Metern. Sie kann bis zu 45 Tonnen in eine niedrige Erdumlaufbahn (Low Earth Orbit, LEO) oder gut 13 Tonnen in einen geostationären Transferorbit (GTO) transportieren. New Glenn soll für unbemannte wie bemannte Missionen eingesetzt werden, auch zu anderen Himmelskörpern.

Als sich der Rauch verzieht, steht das Ding.
(Bild: Screenshot/Blue Origin)
Die rückgelandete Antriebsstufe namens „Never Tell Me the Odds“ (etwa „Sag mir nie die Wahrscheinlichkeit“) könnte nun aufgearbeitet und wiederverwendet werden. Ihr Design ist auf mindestens 25 Starts ausgelegt, was die Kosten von Raketenstarts deutlich senkt. Das Unternehmen hofft, bald SpaceX härter Konkurrent machen zu können. New Glenn kann ungefähr doppelt so viel Nutzlast in erdnahe Orbits transportieren wie SpaceX‘ Falcon 9.
Mars-Mission Escapade
Hauptzweck des Raketenstarts am Donnerstag war, die NASA-Mission Escapade ins Weltall zu befördern. Escapade steht für „Escape and Plasma Acceleration and Dynamics Explorers„. Mit zwei Sonden an Bord hob die Rakete New Glenn vom Kap Canaveral in Florida um 15:55 Ortszeit ab. Die beiden Sonden heißen Blue und Gold. Sie fliegen zunächst zu einem Lagrange-Punkt 2 im System Sonne-Erde. An diesen Punkten halten sich die Schwerkräfte von Sonne und Erde die Waage, sodass Objekt mit geringer Masse, wie beispielsweise Satelliten, ohne Antrieb die Sonne stabil umkreisen können.
Mittransportiert wurde zudem ein neuartiger Satellit Viasats, der die Tauglichkeit seines Designs für das Communications Services Project der NASA unter Beweis stellen muss. Mit diesem Projekt möchte die US-Raumfahrtagentur gemeinsam mit sechs kommerziellen Anbietern Satellitenkonstellationen entwickeln, die zur Kommunikation mit anderen Objekten im Orbit genutzt werden können, insbesondere Erdbeobachtungssatelliten.
Blue und Gold sollen noch im November wieder aufbrechen: Sie werden ihre eigenen Triebwerke zünden und mithilfe der Erdschwerkraft gen Mars beschleunigen. Dort angekommen, sollen sie untersuchen, wie Sonnenwind mit der magnetischen Umgebung des Mars interagiert. Das soll Erkenntnisse über das Verschwinden der Marsatmosphäre bringen.
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(ds)
Künstliche Intelligenz
Terahertz-Scanner für autonome Autos blickt durch Nebel
Das Start-up Teradar aus Boston hat einen bildgebenden Sensor entwickelt, der mit Signalen im Terahertz-Bereich arbeitet. Ziel ist vor allem der Einsatz in autonomen Fahrzeugen, aber auch für militärische Anwendungen.
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Der Terahertz-Frequenzbereich liegt über 1000 Gigahertz; die genaue Betriebsfrequenz des Scanners verrät Teradar nicht. Jedenfalls liegen die Frequenzen deutlich über denen, die typische Radarsysteme verwenden. Dadurch soll der Terahertz-Sensor eine zehn- bis zwanzigfach höhere Auflösung erreichen als Radar. Die konkrete Auflösung nennt Teradar allerdings nicht.
Lidar (Light imaging, detection and ranging) arbeitet mit Laserlicht, typischerweise im infraroten Spektrum. Lidar bietet hohe Auflösung, ist aber empfindlich gegen Störungen durch Nebel, Regen oder Schnee.

Der Terahertz-Sensor von Teradar hat keine beweglichen Teile.
(Bild: Teradar)
Die von Tesla-Chef Elon Musk für autonome Autos bevorzugten optischen Kameras können ebenfalls an Nebel, Regen, Schnee und Staub scheitern, zusätzlich an Dunkelheit, Gegenlicht und Spiegelungen.
Daher sieht Teradar große Vorteile für die eigenen Sensoren, die rund 300 Meter weit reichen sollen. Die kommen ohne bewegliche Teile aus (Solid State) sowie auch ohne mikromechanische (MEMS-)Chips. Die Teradar-Sensoren sollen im Verbund mit optischen Kameras arbeiten.
Konkrete Preise nennt Teradar nicht. Die 2020 gegründete Firma plant die Serienfertigung ab 2028. Das Unternehmen konnte 150 Millionen US-Dollar Risikokapital einwerben. Teile der Technik wurden mit Fördermitteln des US-Energieministeriums (DoE) entwickelt.
(ciw)
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BGH: Mobilfunker darf Kundendaten der Schufa geben
Deutsche Mobilfunkanbieter dürfen sogenannte Positivdaten über ihre Kunden an Bonitätsbewerter wie die Schufa weitergeben. Im Gegensatz zur Rechtsansicht der deutschen Datenschutzkonferenz ist die ausdrückliche Zustimmung der Kunden nicht erforderlich. Denn die Datenweitergabe erfolgt zum Zweck der Betrugsvorbeugung, was von der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gedeckt ist. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen Vodafone angestrengten Verfahren entschieden. Auch parallele Verfahren gegen die Deutsche Telekom und Telefónica Germany sind mit gleichem Ergebnis erledigt.
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Positivdaten informieren primär darüber, welches Unternehmen mit wem wie viele Verträge geschlossen hat. Sie sind von Negativdaten zu unterscheiden, die über Vertragsbrüche, insbesondere unbezahlte Rechnungen, Auskunft geben. Die Verbraucherzentrale NRW hielt es für rechtswidrig, dass Positivdaten von Kunden, die alles richtig und korrekt machen, ungefragt an die Schufa wandern. Unverbindliche Stellungnahmen der Datenschutzkonferenz (Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder, DSK) aus dem Jahr 2021 stützten diese Auslegung der DSGVO.
Die Gerichte haben an der Weitergabe der Positivdaten jedoch nichts auszusetzen. Nach Landgericht und Oberlandesgericht hat auch der Bundesgerichtshof (BGH) für Vodafone entschieden (Az. VI ZR 431/24). „Die Übermittlung personenbezogener Positivdaten (hier: zum Identitätsabgleich erforderliche Stammdaten der Verbraucher sowie die Information, dass ein Vertragsverhältnis mit diesen begründet oder beendet wurde) seitens eines Mobilfunkdiensteanbieters an eine Wirtschaftsauskunftei kann gemäß Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. f DSGVO durch das Interesse an einer Betrugsprävention gerechtfertigt sein“, lautet der Tenor des BGH.
Betrugsrisiko beeinflusst Interessenabwägung
Die genannte DSGVO-Passage verlangt eine Abwägung der Interessen zwischen Datenverarbeiter und Betroffenem. Daher gilt die BGH-Entscheidung auch nicht generell für alle Branchen oder Vertragsarten. Vodafone hat im Verfahren darlegen können, dass es Betrüger gibt, die binnen kürzester Zeit zahlreiche Mobilfunkverträge abschließen, um an die Smartphones zu gelangen; dann verschwinden diese „Kunden“.
Gegen diese Betrugsmasche hilft die Datenweitergabe an die Schufa tatsächlich, weil die Schufa die Daten von allen namhaften Anbietern sammelt und im Zuge des Datenschutzaustausches auch verrät, wie viele solche Verträge für den selben Kunden bereits registriert sind. Daher überwiegt das Interesse der Betroffenen an Geheimhaltung ihrer Vertragsabschlüsse nicht dem Interesse der Mobilfunker, sich vor teurem Betrug zu schützen. Zudem weist der BGH darauf hin, dass die Betrugsprävention auch im Interesse der Kunden sei: Mehr Betrug bedeutete höhere Preise.
Gilt nicht allgemein
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Gleichzeitig widerspricht der BGH der Rechtsansicht der DSK nicht grundsätzlich. So wie die DSK verlangt auch der BGH die Abwägung der Interessen. Die DSK habe allerdings „den besonderen Zweck der Betrugsprävention nicht (einbezogen), jedenfalls nicht ausdrücklich“.
Schon das Oberlandesgericht hat den Fall der Mobilfunker, die teure Hardware vorfinanzieren, von Energieversorgern unterschieden, die lediglich keine sparefrohen Kunden wollen, die häufig den Anbieter wechseln. In letzterem Fall gibt es kein hohes Schadensrisiko, das die Datenweitergabe rechtfertigt, bei den Handyfinanzierern aber schon. Das beeinflusst die Interessenabwägung maßgeblich. Das BGH-Erkenntnis öffnet also keinesfalls alle Datenschleusen Richtung Bontitätsbewertern.
Was die Schufa mit den Daten sonst macht, steht auf einem anderen Blatt. Damit hatte sich der BGH ausdrücklich nicht zu befassen. Im konkreten Verfahren ging es um den Antrag der Verbraucherzentrale NRW auf eine Unterlassungsverfügung gegen Vodafone, nicht um eine Prüfung der Gebarung der Schufa.
(ds)
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