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Künstliche Intelligenz

Statt 1000 Apps: DeepL will einen Agenten, sie alle zu bedienen


Wohl jeder Mitarbeiter, der in einem Büro sitzt, kennt das Problem. Es sind immer mehrere Fenster offen, Tabs, Apps und für jede Kleinigkeit bedarf es inzwischen einen eigenen Dienst, der spezialisiert und perfektioniert für seine Aufgabe ist. Die Kommunikation zwischen den Diensten? Oftmals mies. „Der Kleber zwischen den Apps sind wir, die Menschen“, sagt Stefan Mesken, Chief Scientist bei DeepL. Und er präsentiert auch sogleich die Lösung.

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DeepL Dialogues ist die hauseigene Veranstaltung, um neue Produkte vorzustellen. Dort präsentiert Mesken den DeepL Agenten, ein klassischer KI-Agent, der denen anderer Anbieter in nichts nachsteht. Er bietet dieselben Fähigkeiten, basiert auf einem Reasoning-Modell, lässt sich an die eigenen Anforderungen anpassen und entspricht dabei bereits einer ISO-Zertifizierung (27001). Und vor allem soll dieser KI-Agent der neue Klebstoff zwischen den Diensten sein. Da Agenten alles tun können, was auch Menschen am Computer machen, kann er die Integration und Zusammenführung verschiedener Aufgaben übernehmen, so stellt sich es DeepL vor. Das wiederum klingt tatsächlich anders als bei vielen anderen KI-Agenten-Anbietern. Während es dort immer wieder heißt, Agenten würden Menschen effizienter machen, indem sie direkt Aufgaben übernehmen – welche und wie auch immer –, geht DeepL eher ein übergeordnetes Problem an. Obwohl auch der DeepL Agent Analysen, Berichte und mehr erstellen kann, sogar über verschiedene Sprachen hinweg.


Stefan Mesken bei der DeepL Dialogues.

Stefan Mesken bei der DeepL Dialogues.

Stefan Mesken bei der DeepL Dialogues.

Freilich muss man dafür auch dem DeepL-Agenten sagen, was er tun soll. „Es ist keine Überraschung, dass es sich um ein Chat-Interface handelt“, sagt Mesken. Aber es ist eben nur ein Interface, über das sich viel erreichen lässt – in natürlicher Sprache, ohne große Hürden und Tricks oder Reiter, Buttons und versteckte Haken, die gesetzt werden müssen. Laut DeepL wechseln sogenannte Wissensarbeitende 1200 Mal am Tag zwischen verschiedenen Anwendungen, elf Stunden pro Woche fließen in die Suche nach Daten in unterschiedlichen Systemen.

Der Agent steht bereits seit zwei Monaten rund 1000 Testern zur Verfügung. Jetzt ist er da – für alle. „Wir wollen menschliches Potenzial entfalten, indem wir Arbeit in Bezug auf Sprache und darüber hinaus transformieren. Übersetzung bleibt unser Kern – und mit den heutigen Ankündigungen erweitern wir dieses Fundament, während wir gleichzeitig neue Maßstäbe für agentische KI setzen“, sagt DeepL-CEO und Gründer Jarek Kutylowski.

Neben dem DeepL Agenten bietet das Unternehmen nun einen Customization Hub an. Über diese Plattform können eigene Bedürfnisse festgelegt werden – also beispielsweise Glossare, Stilrichtlinien und Translation Memories, das sind wiederkehrende Übersetzungsrichtlinien.

Die Kunden von DeepL sind Unternehmen, die international agieren und entsprechend Mitarbeiter mit verschiedenen Standorten und Sprachen haben. Übersetzung bleibe wichtiger Bestandteil der DeepL-Produkte. Das Sprachangebot für Unternehmenskunden wird nochmal deutlich erweitert – um 70 Sprachen. In der EMEA-Region sind künftig alle 24 offiziellen Sprachen der EU verfügbar sowie Kroatisch, Bosnisch, Serbisch, Swahili, Afrikaans und Madagassisch.

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Kutylowski glaubt, bisher kratzen wir nur an der Oberfläche dessen, was KI im Unternehmensalltag bringen kann. Innovation passiere, aber oftmals im Schatten. Mitarbeiter probieren sich aus, finden Wege, wie KI ihnen helfen kann, aber es mangele oft noch daran, diese Ideen und Lösungen größer zu denken. „Die Kultur in Unternehmen muss dabei auch Fails zulassen, Mitarbeitern die Möglichkeit geben, sich auszuprobieren“, sagt der CEO.


(emw)



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Trotz Kritik aus der Wirtschaft: Kabinett beschließt höhere Ausweisgebühr


Der Personalausweis soll teurer werden: Das Bundeskabinett hat am Mittwoch beschlossen, die Gebühr von 37 auf 46 Euro zu erhöhen. Hinzu soll unverändert eine Fotogebühr in Höhe von 6 Euro kommen, wenn man das Passbild von der Behörde anfertigen lässt. In Kraft treten die Änderungen, wenn nach dem Kabinett auch noch der Bundesrat zustimmt.

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Wirtschaftsverbände kritisieren die geplante Gebührenerhöhung allerdings scharf und hoffen, sie noch verhindern zu können. Es handele sich um eine „unzulässige Quersubventionierung“, heißt es in einer aktuellen Stellungnahme der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK). Denn mit der Anhebung werde das Foto-Aufnahmesystem „PointID“ der staatlichen Bundesdruckerei finanziert, „zulasten des Einzelhandels und privater Automatenanbieter“.



Aufnahmesystem PointID: Kosten von geschätzt 171 Millionen Euro über fünf Jahre.

(Bild: Bundesdruckerei GmbH)

Hintergrund des Streits: Theoretisch können Kommunen frei wählen, ob sie das PointID-System der Bundesdruckerei oder Systeme privater Anbieter in ihren Bürgerämtern einsetzen. Im Frühjahr entschied das Bundesinnenminsterium (BMI) jedoch überraschend, dass die Kommunen PointID kostenlos nutzen können. Entwicklung, Produktion und Support der Geräte sollen nun laut BMI „nach dem Solidarprinzip“ über die allgemeine Ausweisgebühr finanziert werden.

„Es kann nicht sein, dass der Staat auf dem Rücken von Kunden und Privatwirtschaft die Bundesdruckerei subventioniert und ihr praktisch ein Monopol verschafft“, kritisiert Dirk Binding, Bereichsleiter Digitale Wirtschaft bei der DIHK. Der faktische Zwang zu PointID stelle nun Fotohändler, Drogerien und Automatenbetreiber vor existenzielle Herausforderungen. Für viele Fotofachgeschäfte mache die Passfotoerstellung bis zu 50 Prozent des Umsatzes aus, sagte Binding.

Den Vorwurf der Diskriminierung privater Anbieter weist das BMI zurück. Das kostenlose Angebot diene der Daseinsfürsorge und der Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse im gesamten Bundesgebiet, argumentiert das Ministerium. Die Kosten für PointID wirken sich nach Darstellung des Ministierums zudem „eher geringfügig“ auf die geplante Gebührenerhöhung aus.

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Unabhängig vom Streit um die Finanzierung gibt es mit PointID ein weiteres Problem: Aktuell besitzt das Bundesdruckerei-System laut einer Übersicht des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) kein gültiges BSI-Zertifikat für den Einsatz. Das ursprüngliche Zertifikat war lediglich vom 30.4.2025 bis 31.10.2025 gültig. Es ist also mittlerweile abgelaufen. Anstatt wie sonst üblich fünf Jahre lang, galt es lediglich ein halbes Jahr.

„Das Zertifikat wurde unter Auflagen erteilt und ist daher auf ein halbes Jahr befristet“, erklärte ein BSI-Sprecher auf Anfrage. Laut dem Konformitätsreport, der c’t vorliegt, bestand PointID in den technischen Prüfungen 21 Testfälle und scheiterte an acht Fällen. Unter anderem funktionierte die Hintergrundersetzung schlecht: In mehreren Fällen waren Teile des Hintergrunds zu sehen und „im Kernbereich des Gesichtes (z. B. Augen) wurden größere Änderungen vorgenommen und/oder der Umriss der Frisur verändert“, heißt es im Report.

Außerdem übertraf die Dauer des Aufnahmeprozesses die geforderte maximale Zeit von 30 Sekunden und die Beleuchtung war so dunkel eingestellt, dass „der Nutzer gehäuft die Meldung erhält, dass er/sie die Augen offen halten soll“. Kurz gesagt: Die Software des Gerätes war offenbar zum Prüfzeitpunkt noch ziemlich unreif.

Trotzdem dürfen die Kommunen weiterhin PointID für Passfotos nutzen. „Die Bundesdruckerei hat aktuell eine vorläufige Betriebserlaubnis für den Betrieb der PointID-Systeme, die den Betrieb auch ohne gültiges Zertifikat ermöglicht“, erklärte ein Sprecher des BMI auf Anfrage. Mit einer auflagenfreien Zertifizierung rechne man zeitnah.

Die Kosten für Entwicklung, Produktion und Support der staatlichen PointID-Systeme schätzte das BMI im Jahr 2020 auf 171 Millionen Euro über einen Zeitraum von fünf Jahren. Die nun vom Bundeskabinett beschlossene Gebührenerhöhung ist Teil zahlreicher weiterer Änderungen im Rahmen der „Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften„.


(cwo)



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Fakeshops täuschen Online-Käufer | heise online


Fast jeder achte Online-Shopper ist in den vergangenen zwei Jahren auf einen betrügerischen Fakeshop hereingefallen. Das geht aus einer Forsa-Umfrage im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

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Täuschend echt aussehende Fakeshops im Internet kassieren Geld für die Bestellung von Waren, die niemals beim vermeintlichen Käufer ankommen. Über einen besseren Schutz der Konsumenten soll an diesem Donnerstag beim Deutschen Verbrauchertag in Berlin diskutiert werden.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht große Online-Plattformen wie Google und Meta in der Pflicht. „Wer mit Werbung sein Geld verdient, darf sich nicht aus der Verantwortung stehlen“, mahnte die vzbv-Chefin Ramona Pop. Die Hälfte der von der Verbraucherzentrale untersuchten Fakeshops schalten Werbung auf diesen großen Plattformen.

Das Meinungsforschungsinstitut Forsa hatte im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands zwischen dem 1. und 12. September 2025 eine repräsentative Telefonbefragung mit 1503 Personen ab 14 Jahren durchgeführt. Die statistische Fehlertoleranz liegt bei +/- 3 Prozentpunkten. Die Frage lautete: „Ist es in den letzten zwei Jahren vorgekommen, dass Sie in einem Online-Shop etwas bestellt und bezahlt haben – dann aber keine Ware kam, so dass Sie im Nachhinein davon ausgehen, dass der Shop gar nicht echt war, sondern es sich um einen sogenannten ‚Fake-Shop‘ gehandelt hat?“


(dmk)



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Donnerstag: Open-Source-Office aus deutscher Cloud, M365-Copilot ohne US-Cloud


Mit „Ionos Nextcloud Workspace“ gibt es jetzt eine deutsche Konkurrenz zu Microsoft 365, der cloudbasierten Office-Suite. Der Verzicht auf US-Clouds soll die digitale Souveränität stärken, denn die auf Open Source basierende Office- und Kollaborations-Plattform wird in deutschen Rechenzentren betrieben. Diesen Trend hat Microsoft ebenfalls erkannt. Deshalb sollen auch Cloud-Kunden in Deutschland bis Ende nächsten Jahres die Option bekommen, dass ihre Copilot-Daten die Landesgrenze nicht überschreiten. Der Konzern will die Daten künftig in den Ländern verarbeiten und speichern, wo sich die jeweiligen Nutzer befinden. Derweil plant die EU, die europaweit geltende Rechtslage hinsichtlich Datenschutz zu verschlanken. Aus gleich vier Datengesetzen soll eines werden. In dem neuen Data Act soll auch die Cookie-Problematik adressiert werden, während die Vorratsdatenspeicherung einen eigenen Rechtsakt bekommen soll – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.

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Diese Woche ist „Ionos Nextcloud Workspace“ an den Start gegangen. Die beiden Unternehmen bezeichnen die Plattform als „europäische Alternative zu Angeboten wie Microsoft 365„, die die digitale Souveränität der Nutzer unterstreicht, denn die Daten bleiben in Deutschland. Das soll „höchste Anforderungen an Datenschutz und Sicherheit erfüllen“. Aber auch diese auf Open Source basierende Office- und Kollaborations-Plattform verzichtet nicht auf einen KI-Assistenten. Zudem bietet der Online-Arbeitsplatz erwartungsgemäß E-Mail, Office, Videokonferenzen und Chat, wobei die Software in deutschen Rechenzentren betrieben wird. Preislich positioniert sich Ionos Nextcloud Workspace wie versprochen unterhalb von M365: Office-Alternative aus Deutschland von Ionos und Nextcloud ist jetzt verfügbar.

Den Ruf nach digitaler Souveränität hat auch Microsoft gehört. Deshalb können Daten deutscher Copilot-Nutzer in Microsoft 365 ab Ende kommenden Jahres ausschließlich in deutschen Rechenzentren verarbeitet werden, wie der Konzern jetzt mitteilt. Die bisher in nur vier Ländern verfügbare Option der Copilot-Datenverarbeitung innerhalb der Landesgrenzen wird im nächsten Jahr auf elf weitere Standorte erweitert, darunter Deutschland, Polen und Italien. Bei der Nutzung von Copilot findet die Datenverarbeitung dann ausschließlich in Rechenzentren statt, die im jeweils eigenen Land stehen. Damit sollen insbesondere Kunden der öffentlichen Hand oder stark regulierter Branchen den M365-Copilot rechtskonform nutzen können, erklärt Microsoft: „Souveräne Datenverarbeitung“ für M365-Copilot kommt 2026.

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Die Rechtslage, auf die sich Microsoft bezieht, soll bald übersichtlicher werden. Denn mit dem digitalen Omnibusgesetz, mit dem die EU-Kommission einige Regeln im Digitalbereich auf einmal vereinfachen will, sollen Open Data Directive, Free Flow of non-personal Data-Verordnung, Data Governance Act und Data Act nur noch ein Gesetz werden – der dann überarbeitete Data Act. Damit soll der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) künftig vor allem ein Gesetz mit Regeln zur Datennutzung gegenüberstehen, begründete die zuständige EU-Beamtin das Vorhaben. Tatsächlich überlagerten sich die verschiedenen Rechtsakte teilweise. Doch auch die DSGVO selbst solle inhaltlich angefasst werden für den digitalen Omnibus: EU-Kommission will Datengesetze zusammenfassen.

Die Deutsche Bank hat umfangreiche Kredite für den Bau von KI-Rechenzentren vergeben. Gerät nicht bloß ein einzelner Kreditnehmer, sondern die Branche insgesamt in Zahlungsschwierigkeiten, könnte das die Bank hart treffen. Die Branche investiert derzeit hunderte Milliarden Euro in neue Rechenzentren, deren Computer bald technisch veraltet sein dürften. Zudem ist unklar, wer am Ende die Kosten tragen soll. Daher suchen Geldgeber nach Wegen, ihre finanziellen Risiken zu reduzieren. Jetzt wird berichtet, dass Manager der Deutschen Bank erwägen, auf fallende Aktienkurse von KI-Unternehmen zu wetten. Denn fallende Kurse könnten ein Indiz für finanzielle Schwierigkeiten der Branche sein. Kommt es dazu, könnte die Bank einen Teil der Kreditverluste durch die Spekulationsgewinne ausgleichen: Deutsche Bank sucht Ausweg aus dem Risiko der KI-Finanzierung.

Nicht zuständig erachtet sich ein britisches Gericht bezüglich des Kernvorwurfs der Bildagentur Getty Images gegen die Londoner KI-Firma Stability AI. Getty wirft Stability AI vor, Millionen Copyright-geschützter Fotos aus der Getty-Datenbank zum Trainieren der KI-Modelle verwendet zu haben. Doch hat Stability AI seine Modelle nicht in England oder Wales trainiert. Daher erklärte sich die Richterin für unzuständig; der Fall könne allenfalls dort verhandelt werden, wo das Training tatsächlich stattgefunden hat. Den weiteren Vorwurf, das fertig trainierte KI-Modell selbst sei eine rechtsverletzende Kopie der Trainingsbilder, hat die Richterin zwar inhaltlich behandelt, aber nicht anerkannt. Denn das Modell selbst speichert keine Kopien der Fotos: Londoner Gericht hilft Bildagentur Getty Images bei Copyright vs KI nicht.

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In der heutigen Ausgabe der #heiseshow sprechen wir unter anderem über den möglichen Kollaps des E-Rezept-Systems wegen fehlender Heilberufsausweise, vor dem Kassenärzte warnen. Droht tatsächlich die Rückkehr zum Papierrezept? Was bedeutet das für Patienten und Apotheken? Zudem diskutieren wir die weltweiten Änderungen bei Android, auf die sich Google und Epic Games geeinigt haben. Welche Auswirkungen hat das auf App-Stores und Entwickler, auch bei Apples App Store? Profitieren am Ende auch die Nutzer davon? Ferner blicken wir zurück auf 25 Jahre Internationale Raumstation. Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse hat die ISS gebracht? Welche Rolle spielt sie für künftige Weltraummissionen? Das sind die Themen heute um 17 Uhr live in der #heiseshow: E-Rezept-Chaos, Android-Öffnung, ISS-Jubiläum.

Auch noch wichtig:


(fds)



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