Künstliche Intelligenz
Statt 1000 Apps: DeepL will einen Agenten, sie alle zu bedienen
Wohl jeder Mitarbeiter, der in einem Büro sitzt, kennt das Problem. Es sind immer mehrere Fenster offen, Tabs, Apps und für jede Kleinigkeit bedarf es inzwischen einen eigenen Dienst, der spezialisiert und perfektioniert für seine Aufgabe ist. Die Kommunikation zwischen den Diensten? Oftmals mies. „Der Kleber zwischen den Apps sind wir, die Menschen“, sagt Stefan Mesken, Chief Scientist bei DeepL. Und er präsentiert auch sogleich die Lösung.
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DeepL Dialogues ist die hauseigene Veranstaltung, um neue Produkte vorzustellen. Dort präsentiert Mesken den DeepL Agenten, ein klassischer KI-Agent, der denen anderer Anbieter in nichts nachsteht. Er bietet dieselben Fähigkeiten, basiert auf einem Reasoning-Modell, lässt sich an die eigenen Anforderungen anpassen und entspricht dabei bereits einer ISO-Zertifizierung (27001). Und vor allem soll dieser KI-Agent der neue Klebstoff zwischen den Diensten sein. Da Agenten alles tun können, was auch Menschen am Computer machen, kann er die Integration und Zusammenführung verschiedener Aufgaben übernehmen, so stellt sich es DeepL vor. Das wiederum klingt tatsächlich anders als bei vielen anderen KI-Agenten-Anbietern. Während es dort immer wieder heißt, Agenten würden Menschen effizienter machen, indem sie direkt Aufgaben übernehmen – welche und wie auch immer –, geht DeepL eher ein übergeordnetes Problem an. Obwohl auch der DeepL Agent Analysen, Berichte und mehr erstellen kann, sogar über verschiedene Sprachen hinweg.

Stefan Mesken bei der DeepL Dialogues.
Freilich muss man dafür auch dem DeepL-Agenten sagen, was er tun soll. „Es ist keine Überraschung, dass es sich um ein Chat-Interface handelt“, sagt Mesken. Aber es ist eben nur ein Interface, über das sich viel erreichen lässt – in natürlicher Sprache, ohne große Hürden und Tricks oder Reiter, Buttons und versteckte Haken, die gesetzt werden müssen. Laut DeepL wechseln sogenannte Wissensarbeitende 1200 Mal am Tag zwischen verschiedenen Anwendungen, elf Stunden pro Woche fließen in die Suche nach Daten in unterschiedlichen Systemen.
Der Agent steht bereits seit zwei Monaten rund 1000 Testern zur Verfügung. Jetzt ist er da – für alle. „Wir wollen menschliches Potenzial entfalten, indem wir Arbeit in Bezug auf Sprache und darüber hinaus transformieren. Übersetzung bleibt unser Kern – und mit den heutigen Ankündigungen erweitern wir dieses Fundament, während wir gleichzeitig neue Maßstäbe für agentische KI setzen“, sagt DeepL-CEO und Gründer Jarek Kutylowski.
Customazation Hub für die eigenen Bedürfnisse
Neben dem DeepL Agenten bietet das Unternehmen nun einen Customization Hub an. Über diese Plattform können eigene Bedürfnisse festgelegt werden – also beispielsweise Glossare, Stilrichtlinien und Translation Memories, das sind wiederkehrende Übersetzungsrichtlinien.
Die Kunden von DeepL sind Unternehmen, die international agieren und entsprechend Mitarbeiter mit verschiedenen Standorten und Sprachen haben. Übersetzung bleibe wichtiger Bestandteil der DeepL-Produkte. Das Sprachangebot für Unternehmenskunden wird nochmal deutlich erweitert – um 70 Sprachen. In der EMEA-Region sind künftig alle 24 offiziellen Sprachen der EU verfügbar sowie Kroatisch, Bosnisch, Serbisch, Swahili, Afrikaans und Madagassisch.
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Kutylowski glaubt, bisher kratzen wir nur an der Oberfläche dessen, was KI im Unternehmensalltag bringen kann. Innovation passiere, aber oftmals im Schatten. Mitarbeiter probieren sich aus, finden Wege, wie KI ihnen helfen kann, aber es mangele oft noch daran, diese Ideen und Lösungen größer zu denken. „Die Kultur in Unternehmen muss dabei auch Fails zulassen, Mitarbeitern die Möglichkeit geben, sich auszuprobieren“, sagt der CEO.
(emw)
Künstliche Intelligenz
Justizministerin Hubig will Vorratsdatenspeicherung für drei Monate
Zur Bekämpfung von Kriminalität im Netz sollen Internetanbieter IP-Adressen künftig drei Monate speichern. Das geht aus einem Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hervor, über den zuerst die „Bild am Sonntag“ berichtete. Demnach wurde das Papier am Freitag zur Abstimmung an die übrigen Ministerien verschickt. Der Entwurf liegt auch der Deutschen Presse-Agentur dpa vor. „Bei Kinderpornografie, Online-Betrug und strafbarem Hass im Netz gilt bisher: Täter kommen viel zu oft davon. Das wollen wir ändern“, sagte Hubig der Zeitung.
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Provider sollen sollen künftig vorsorglich speichern, welchem Internetanschluss eine IP-Adresse zu einem fraglichen Zeitpunkt zugeordnet war, wie es aus dem Justizministerium hieß. Gespeichert werden sollen demnach auch weitere Daten, die für eine eindeutige Zuordnung der IP-Adresse zu einem Anschlussinhaber nötig sind. IP-Adressen seien oft die einzigen Spuren, die Täter im digitalen Raum hinterlassen, sagte die Ministerin der „Bild am Sonntag“.
„Die IP-Adressen-Speicherung kann den Ermittlern entscheidend helfen: Sie sorgt dafür, dass digitale Spuren auch später noch verfolgt werden können, wenn das für die Aufklärung einer Straftat erforderlich ist.“ Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) sagte am Abend der Tagesschau nahezu wortgleich mit Hubig, die IP-Adresse sei „oft der einzige Hinweis“ auf mutmaßliche Täter.
Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag
Schon im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, die Telekommunikationsanbieter zu einer dreimonatigen Speicherung der IP-Adressen zu verpflichten. Wegen rechtlicher Unsicherheiten war die alte Regelung zur Vorratsdatenspeicherung seit 2017 nicht mehr genutzt worden. In Zeiten der Ampel-Regierung scheiterte eine Neuregelung an Uneinigkeit unter den Koalitionspartnern – besonders die FDP war gegen eine Pflicht zur Speicherung von IP-Adressen.
Die Vorratsdatenspeicherung ist seit langem umstritten. Kritiker fürchten eine Aushöhlung von Grundrechten. Hubig betonte deren Schutz. „Die Vertraulichkeit von Kommunikation bleibt strikt gewahrt. Bewegungs- und Persönlichkeitsprofile sind ausgeschlossen.“ Der Gesetzentwurf schaffe eine Lösung, die wirksam sei und gleichzeitig die Freiheit im Netz wahre, sagte die Justizministerin.
Opposition: Massenüberwachung und Grundrechtsaushöhlung
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Die Grünen finden den Ansatz trotzdem falsch. „Union und SPD planen offenkundig den Wiedereinstieg in die anlasslose Massenüberwachung im Internet“, warnte Rechtspolitiker Helge Limburg im „Stern“. Alle bisherigen Versuche, eine anlasslose flächendeckende Vorratsdatenspeicherung einzuführen, seien von Bundesverfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof gekippt worden. „Anstatt erneut mit dem Kopf gegen dieselbe Wand zu rennen, sollten sich Union und SPD endlich auf wirksame Alternativen besinnen“, forderte der Grünen-Politiker.
Die Innenpolitik-Expertin der Linken, Clara Bünger, kritisierte ebenfalls alte Reflexe. „Ich habe dabei ein massives Störgefühl: Ausgerechnet dort, wo es auf den Schutz von Grundrechten und die Vertraulichkeit der Kommunikation ankommt, wird anlasslos in der Breite gespeichert“, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur. „Das ist schleichende Grundrechtsaushöhlung und ein Generalverdacht gegen alle.“ Das Problem seien gar nicht fehlende Daten, sondern das Fehlen gut ausgebildeter Ermittlerinnen und Ermittler und digitaler Forensik.
Parallel zu der jetzt geplanten Umsetzung des Koalitionsvertrages gibt es auf Ebene der Europäischen Union derzeit Bestrebungen, eine Vorratsdatenspeicherung in den Mitgliedsstaaten für ein Jahr verpflichtend zu machen.
(nie)
Künstliche Intelligenz
Russisches ISS-Modul soll in neue Raumstation wandern
Die russische Raumfahrtbehörde Roskosmos will den russischen Teil der Internationalen Raumstation ISS, die Russian Orbital Station (ROS) nach dem dortigen Einsatz in der geplanten neuen Russischen Orbitalen Servicestation (ROSS) weiterverwenden. Damit gehen auch einige weitere Änderungen am russischen Raumfahrtprogramm einher.
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Die ROSS soll die Zukunft der russischen Raumfahrt werden. Ursprünglich sollte eine komplett neue Station entstehen. Erste Module wollte Roskomsos bereits 2027 ins All schießen, 2028 sollte die Station von Astronauten bewohnt werden können. In den darauffolgenden Jahren sollten es insgesamt sieben Module werden. Die Station sollte zudem im polaren Orbit kreisen, was einen direkten Überflug Russlands ermöglichen würde. Außerdem hätten Astronauten dann direkt vom russischen Weltraumbahnhof Wostotschny zur ROSS starten können, anstatt wie zur ISS von Baikonur in Kasachstan.
Russischer ISS-Teil soll weiterfliegen
Jetzt gibt es allerdings einen Kurswechsel: Das ISS-Modul ROS soll in Zukunft auch als Kernmodul der ROSS dienen. Die Verantwortlichen bei Roskosmos hätten diesem Vorgehen jetzt zugestimmt, zitiert die Nachrichtenagentur Arstechnica einen Roskosmos-Vertreter. Auch soll die ROSS demnach auf derselben Flugbahn wie der ISS platziert werden.
Für diesen Zweck soll der russische Teil der ISS nach ihrem Dienstende im Jahr 2030 verbleiben, während der amerikanische Teil von einer SpaceX-Dragon-Raumsonde zurückgeführt wird, wo er kontrolliert in den Pazifik stürzen soll.
Ältere Aussage sorgt für Irritation
Die Pläne für eine Wiederverwendung sorgen in Russland für Kritik. Arstechnica zitiert die russischsprachige Zeitung New Izvestia. Demnach hatte es 2022 von demselben Roskosmos-Vertreter noch geheißen, das alte ISS-Modul sei mittlerweile von Bakterien und Pilzen befallen, die für Mensch und Gerät gefährlich sein können. Sie seien über die Jahre hinweg von den vielen Astronauten auf die Station getragen worden. Davon sei plötzlich keine Rede mehr, monieren die Journalisten.
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Der Zustand des ROS ist aber im Allgemeinen alles andere als gut. Seit Jahren gibt es Probleme mit Sauerstofflecks und die Besatzung verbringt einen erheblichen Teil ihrer Zeit mit Reparaturarbeiten. Mit der geplanten Weiterverwendung des Moduls dürfte Roskosmos zwar einiges an Geld sparen – den Preis stattdessen aber wohl in Zukunft mit technischen Problemen auf seiner neuen Raumstation bezahlen.
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(nen)
Künstliche Intelligenz
Visa-Verzögerungen: Apple und Google warnen US-Mitarbeiter vor Reisen
Die Anwaltskanzleien, welche Apple und Google in arbeitsrechtlichen Fragen beraten, haben an Mitarbeiter der beiden Unternehmen in der vergangenen Woche Mails verschickt. Darin warnen sie die Angestellten davor, derzeit die USA zu verlassen, wenn vor der Rückkehr deren Visa geprüft werden müssen. Das könnte bis zu einem Jahr dauern, schreiben die Anwälte. Daher sei es besser, ganz auf Auslandsreisen zu verzichten.
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Dies berichtet Business Insider, das eigenen Angaben zufolge Einblick in beide Schreiben nehmen konnte. Die Anwälte geben als Grund für die Verzögerungen der Visa-Prüfung an, dass nun auch Social-Media-Aktivitäten der Visumsinhaber vor einer Rückkehr in die USA geprüft würden. Damit seien die Botschaften und Konsulate außerhalb der Vereinigten Staaten derzeit überlastet.
Betroffen sind davon insbesondere Inhaber des Arbeitsvisums H1-B, das nur für hoch qualifizierte Fachkräfte vergeben wird. Das Visum ist an einen Arbeitgeber in den USA gebunden, wird zuerst für drei Jahre vergeben, kann aber verlängert werden. Erst kürzlich war für die Erteilung dieses Visums eine einmalige Zahlung von 100.000 US-Dollar gefordert worden.
H1-B und andere Visa betroffen
Laut Business Insider gelten die neuen Regelungen zur Socials-Prüfung aber auch für andere Visa wie H-4, F, J, und M. Sie werden unter anderem für Studenten vergeben. Mit keinem dieser Visa bekommt man eine Aussicht auf dauerhaften Aufenthalt in den USA, sie sind immer für zeitweisen Aufenthalt für etwa Ausbildung oder Arbeit gebunden. Vor allem H1-B ist besonders begehrt, denn die USA vergeben davon bisher jährlich 65.000 neue Exemplare, 20.000 kommen für ausländische Absolventen von US-Universitäten hinzu.
Über letzteren Mechanismus rekrutiert die High-Tech-Branche häufig neues Personal direkt nach dessen Studienabschluss. Gleiches gilt für US-Behörden und Stellen bei den Universitäten selbst, dafür gibt es Ausnahmen von den festen Stückzahlen. Erst in dieser Woche wurde bekannt, dass US-Behörden nach den DOGE-Kürzungen wieder händeringend Fachpersonal suchen. Dafür wurde das neue Programm „US Tech Force“ aufgelegt, bei dem die US-Tech-Branche ihre Mitarbeiter zeitweise an Behörden überstellen soll.
Die neuen Einreisereglungen kommen kurz nachdem die US-Regierung die Behörden des Außenministeriums angewiesen hatte, H1-B-Bewerber genauer zu prüfen. Wenn diese an „Zensur“ oder Moderation von US-Online-Plattformen beteiligt waren, sollen sie das Visum nicht mehr erhalten. Auch, wer die USA nur für Urlaubs- oder Geschäftsreisen über den Mechanismus ESTA besuchen will, soll demnächst seine Social-Media-Aktivitäten offenlegen, ebenso zahlreiche persönliche Daten und Kontakte, teils auf zehn Jahre rückwirkend. Dabei handelt es sich jedoch bisher nur um einen Vorschlag, den die Grenzschutzbehörde CBP zur Diskussion stellt. Der Entscheidungsprozess soll bis zum Frühling 2026 abgeschlossen sein.
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(nie)
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