Connect with us

Datenschutz & Sicherheit

Streit um Facebook-Seiten der Bundesregierung geht weiter


Die Bundesdatenschutzbeauftragte will im Streit um Facebook-Seiten der Bundesregierung nicht nachgeben. Daher legt sie Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln ein, wie die Behörde am Freitag in einer Pressemitteilung mitteilte. Ziel sei eine Klärung der Frage, ob und unter welchen Bedingungen staatliche Stellen offizielle Profile in Sozialen Medien betreiben dürfen.

Im Juli hatte das Kölner Gericht entschieden, dass keine gemeinsame datenschutzrechtliche Verantwortung zwischen Meta und dem Bundespresseamt (BPA) für die Datensammlungen des Social-Media-Betreibers bestehe. Entsprechend sei allein Meta für die rechtssichere Verarbeitung und Einholung der Einwilligung von Betroffenen verantwortlich. Das BPA dürfe deshalb weiter die Facebook-Seite der Bundesregierung mit derzeit etwa einer Million Follower:innen betreiben.

„Selbstverständlich sehen wir, wie wichtig es für den Staat geworden ist, auf sozialen Netzwerken zu kommunizieren“, heißt es von der amtierenden Bundesdatenschutzbeauftragten Louisa Specht-Riemenschneider zu der Berufung. „Welche Bedingungen dafür gelten, ist aber bislang völlig unklar und kann nur entweder durch den Gesetzgeber oder durch ein letztinstanzliches Urteil festgelegt werden.“

Fast 15 Jahre Rechtsunsicherheit

Das Gerichtsverfahren geht zurück auf eine Entscheidung von Specht-Riemenschneiders Amtsvorgänger Ulrich Kelber. Dieser hatte nach langem Mahnen und Warnen im Jahr 2022 dem Bundespresseamt den Betrieb der Facebook-Seite der Bundesregierung untersagt. Dagegen sind sowohl das BPA als auch Meta gerichtlich vorgegangen.

Hintergrund sind die umfangreichen Datensammlungen des Meta-Konzerns, der das Verhalten seiner Nutzer:innen auf den eigenen Plattformen und darüber hinaus auswertet. Mit den gewonnenen Informationen betreibt der Konzern unter anderem seine hyperpersonalisierten Empfehlungsalgorithmen, bietet zielgerichtete Werbung an und entwickelt KI-Dienste.

Seit langem gibt es zahlreiche Rechtsstreits darum, ob Metas Verhalten datenschutzkonform ist. Insgesamt wurde der Konzern wegen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung bereits zu mehreren Milliarden Euro Bußgeld verdonnert. Im Zentrum der aktuellen Auseinandersetzung steht die Frage: Inwiefern tragen die Betreiber offizieller Facebook-Seiten, die früher „Fanpages“ hießen, eine Mitverantwortung für Datenschutzverstöße?

Wir sind ein spendenfinanziertes Medium

Unterstütze auch Du unsere Arbeit mit einer Spende.

Bereits Anfang der 2010er-Jahre hatte die Datenschutzbehörde von Schleswig-Holstein die Schließung einer Facebook-Fanpage angeordnet, weil die Seitenbetreiber nicht sicherstellen konnten, dass Facebook sich an den Datenschutz hält. Der Fall ging bis vor den Europäischen Gerichtshof, der eine gemeinsame Verantwortung 2018 weitgehend bejahte.

Praktische Konsequenzen hatte das allerdings kaum. Meta stellte Seitenbetreibern 2019 ein „Addendum“ zur gemeinsamen Verantwortung zur Verfügung. Nach Auffassung der Datenschutzbehörden löste dies die Probleme allerdings nicht. Auch dass das BPA die Bereitstellung von Statistiken durch Facebook abstellte, hielt Kelber für unzureichend, wie er 2021 an die Bundesregierung schrieb.

Handreichung: Social Media immer nur als Parallelmedien

Für öffentliche Stellen ist das ein Dilemma, weil sie nicht nur ein Eigeninteresse haben, mit Bürger:innen zu kommunizieren, sondern dazu auch verfassungsrechtlich angehalten sind. Specht-Riemenschneider betont deshalb, dass sie Behörden nicht für die Nutzung von Sozialen Medien abstrafen wolle. Vielmehr sei es das Anliegen der BfDI, „die bislang weder gesetzlich noch höchstrichterlich geklärten Bedingungen für rechtskonforme Nutzung abschließend und unmissverständlich zu klären und dabei digitale Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern zu ermöglichen“.

Um vor einer endgültigen Klärung der Frage nach der gemeinsamen Verantwortung eine möglichst datenschutzkonforme Nutzung sozialer Medien durch öffentliche Stellen zu ermöglichen, veröffentlichte die Datenschutzbeauftragte mit der Berufungsankündigung eine eher allgemein gehaltene Handreichung für Behörden.

So sollen Behörden in Sozialen Medien beispielsweise Transparenz über die eigene Verarbeitung von Daten herstellen und eine Datenschutzfolgenabschätzung vornehmen, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Außerdem sollten Behörden, soweit es ihnen möglich ist, für Privacy by default sorgen. Dazu könnten Maßnahmen wie die Abschaltung der Statistik-Funktion und falls möglich eine Deaktivierung der Datennutzung für KI-Training gehören. Verarbeitungsintensive Zusatzfunktionen wie Gewinnspiele, Direktwerbung und Widgets sollten gar nicht genutzt werden.

Und: „Soziale Medien dürfen von öffentlichen Stellen des Bundes nur als Parallelmedium genutzt werden.“ Bürger:innen müssten immer die Möglichkeit haben, Informationen auch über andere Kanäle zu erhalten. Das gelte ebenfalls für Stellenanzeigen und Veranstaltungsankündigungen.



Source link

Datenschutz & Sicherheit

US-Investoren übernehmen Spyware-Hersteller NSO-Group | heise online


Die für ihre Überwachungssoftware Pegasus bekannte NSO-Group wird von einer US-amerikanischen Investorengruppe aufgekauft. Das bestätigt das Unternehmen gegenüber dem Online-Nachrichtenportal TechCrunch. Laut NSO-Sprecher Oded Hershowitz habe „eine amerikanische Investorengruppe Dutzende Millionen Dollar in das Unternehmen investiert und die Kontrollmehrheit erworben.“

Gegenüber TechCrunch betonte er, dass die Investition nichts daran ändere, dass das Unternehmen unter israelischer Kontrolle operiert. Der Hauptsitz verbleibe in Israel und auch die Kernoperationen werden weiter von dort ausgeführt. Die NSU-Group „wird weiterhin vollständig von den zuständigen israelischen Behörden beaufsichtigt und reguliert, darunter das Verteidigungsministerium und der israelische Regulierungsrahmen“, so Hershowitz.

Die genaue Investitionssumme sowie die Identität der Investoren nannte der Sprecher nicht. Spekulationen darüber gibt es aber längst. Wie die israelische Technik-Nachrichten-Seite Calcalist berichtet, stehe eine von dem Hollywood-Produzenten Robert Simonds geführte Gruppe hinter dem Deal. Laut Calcalist hat die Übernahme eine Vorgeschichte. Simonds war demnach offenbar bereits zuvor im Vorstand der NSO-Muttergesellschaft tätig, trat jedoch nach fünf Monaten zurück. Außerdem gebe es Hinweise darauf, dass William Wrigley Jr., ein Erbe des Wrigley-Kaugummi-Imperiums, möglicherweise an den Übernahmeplänen beteiligt ist oder war.

Eigentlich steht das Unternehmen auf der Sanktionsliste des US-Handelsministeriums, das amerikanischen Unternehmen den Handel mit dem Spyware-Anbieter untersagt. John Scott-Railton, ein leitender Forscher am Citizen Lab, der seit einem Jahrzehnt Missbrauchsfälle von NSO-Spyware untersucht, äußerte gegenüber TechCrunch Bedenken zur Übernahme: „NSO ist ein Unternehmen mit einer langen Geschichte, gegen amerikanische Interessen zu handeln und das Hacken amerikanischer Beamter zu unterstützen.“ Er bezeichnete Pegasus als „Diktator-Technik“, die nicht in die Nähe von Amerikanern gehöre.

Laut TechCrunch hatte NSO noch im Mai 2025 mithilfe einer Lobbyfirma mit Verbindungen zur Trump-Administration versucht, von der US-Blockadeliste entfernt zu werden.

Viele Spekulationen zur NSO-Übernahme stehen also im Raum. Das passt zur bisherigen Geschichte, denn seit seiner Gründung steht das Unternehmen im Zentrum zahlreicher Kontroversen. Forschungs- und Journalistengruppen sowie Amnesty International haben über Jahre hinweg dokumentiert, wie die Spionagesoftware Pegasus eingesetzt wurde, um Journalisten, Menschenrechtler und Politiker in unzähligen Ländern auszuspionieren.

Für Aufsehen sorgte in jüngerer Vergangenheit die Auseinandersetzung mit dem Meta-Konzern. Anfang Mai wurde das Unternehmen zur Zahlung von mehr als 167 Millionen US-Dollar (144 Millionen Euro) Schadensersatz an den zum Meta-Konzern gehörenden Messenger-Dienst WhatsApp verurteilt.

WhatsApp verklagte die NSO-Group bereits im Oktober 2019, weil diese angeblich durch unerlaubten Zugriff auf WhatsApp-Server die Spionagesoftware Pegasus auf den Geräten von etwa 1400 Nutzern installiert hatte, darunter eben Journalisten und Menschenrechtsaktivisten.

Die NSO-Group verteidigte sich mit dem Argument, ihre Software diene Strafverfolgungsbehörden und Geheimdiensten im Auftrag ausländischer Regierungen zur Bekämpfung von Terrorismus und anderen schweren Verbrechen.


(ssi)



Source link

Weiterlesen

Datenschutz & Sicherheit

Chatkontrolle und fünf neue Kolleg:innen


Ein Murmeltier schaut hinter einem Fels hervor.
Täglich grüßt die Chatkontrolle. (Symboltier) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Andreas Stroh; Bearbeitung: netzpolitik.org


Seit der vorigen Folge sind viele neue Leute ins Team gekommen. Eine dieser Personen könnt ihr in diesem Podcast kennenlernen: unser neuer – und erster – Volontär Timur. Er erzählt über sich und das, was ihn in seinen ersten Wochen bei netzpolitik.org überrascht hat.

Außerdem sprechen wir über das Thema, das uns diese Woche am meisten beschäftigt hat: die Chatkontrolle. Zwei Jahre nach der letzten Folge mit diesem Schwerpunkt berichtet Markus, wo wir heute stehen, und wie er es weiter aushält, beständig über diesen netzpolitischen Dauerbrenner zu berichten.


In dieser Folge: Timur Vorkul, Markus Reuter und Anna Biselli.
Produktion: Serafin Dinges.
Titelmusik: Trummerschlunk.


Hier ist die MP3 zum Download. Wie gewohnt gibt es den Podcast auch im offenen ogg-Format. Ein maschinell erstelltes Transkript gibt es im txt-Format.


Unseren Podcast könnt ihr auf vielen Wegen hören. Der einfachste: in dem Player hier auf der Seite auf Play drücken. Ihr findet uns aber ebenso bei Apple Podcasts, Spotify und Deezer oder mit dem Podcatcher eures Vertrauens, die URL lautet dann netzpolitik.org/podcast.


Wir freuen uns auch über Kritik, Lob, Ideen und Fragen entweder hier in den Kommentaren oder per E-Mail an podcast@netzpolitik.org.


Links und Infos

Hausmitteilungen

Thema des Monats

Aus dem Maschinenraum

Blattkritik



Source link

Weiterlesen

Datenschutz & Sicherheit

Die Woche, in der die Bundesregierung unter Druck geriet


Liebe Leser:innen,

vor genau einer Woche stand im Wochenrückblick, dass die Bundesregierung im EU-Rat am 14. Oktober für die Chatkontrolle stimmen könnte. Auf Anfragen von uns hatte sie keine Position gegen die Überwachungspläne bezogen.

Jetzt, nur eine Woche später hat sich der Wind gedreht: Die Abstimmung im EU-Rat ist erstmal abgesagt, wohl auch weil sich die Bundesregierung am vergangenen Mittwoch gegen eine „anlasslose Chatkontrolle“ positioniert hat und es so keine Mehrheit geben würde. Das wohl gefährlichste Überwachungsprojekt Europas ist vorerst wieder abgewehrt.

Im letzten Wochenrückblick stand auch, dass es nicht zu spät für Proteste sei. Und genau das hat sich bewahrheitet: Es war nicht zu spät. Aus verschiedenen Ecken der Gesellschaft gab es Gegenwind, von Bitkom über den Kinderschutzbund bis zum Messenger-Platzhirsch WhatsApp. Aber auch jede Menge wütende Menschen, die massenweise E-Mails schrieben oder anriefen, um ihren Unmut zu äußern. Eine Petition sammelte in 48 Stunden mehr als 300.000 Unterschriften. Auf unserer Startseite gab es zwischenzeitlich kein anderes Thema mehr.

Am Ende lenkte die schwarz-rote Bundesregierung ein, nicht ohne frech zu behaupten, dass sie ja schon immer gegen die anlasslose Chatkontrolle gewesen sei.

Dieser Etappensieg der Zivilgesellschaft ist ein toller Erfolg. Er zeigt, dass es sich lohnt zu protestieren. Aber das Thema Chatkontrolle ist noch lange nicht vom Tisch. Einerseits müssen wir hierzulande ganz genau schauen, was die Bundesregierung eigentlich unter der Ablehnung einer anlasslosen Chatkontrolle versteht. Meint das auch Überwachungstools wie Client-Side-Scanning? Wie sieht es mit Zugriff bei einem „Anlass“ aus? Es darf keine Technologien auf unseren Smartphones und Computern geben, die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung in irgendeiner Form umgehen oder schwächen. Dazu muss die Bundesregierung deutlich stehen.

Auf der anderen Seite steht im EU-Rat nur ein Teil der Mitgliedsländer gegen die Chatkontrolle. Wenn da einzelne Länder kippen, könnte die Chatkontrolle trotz des Widerstands aus Deutschland doch noch kommen. Es ist also wichtig, dass auch EU-weit Bewusstsein geschaffen wird, wie gefährlich das ist – und dass Chatkontrolle nicht zur Demokratie passt. Es bleibt also viel zu tun, wir berichten natürlich weiterhin.

Dennoch können wir uns jetzt erstmal ein Gläschen Crémant gönnen und uns freuen, dass es auch noch gute Nachrichten in dieser sonst so turbulenten Welt gibt.

Herzliche Grüße

Markus Reuter

Wir sind ein spendenfinanziertes Medium

Unterstütze auch Du unsere Arbeit mit einer Spende.

Der Etappensieg bei der Chatkontrolle ist das Verdienst einer quicklebendigen Zivilgesellschaft, die es geschafft hat, in klugen und unerwarteten Bündnissen die Wichtigkeit des Themas allen vor Augen zu führen. Zeit, dafür Danke zu sagen.

Lesen Sie diesen Artikel: So geht Demokratie



Source link

Weiterlesen

Beliebt