Künstliche Intelligenz
Studie: Streaming-Boom flacht ab – YouTube stark
Die Streaminganbieter in Deutschland erreichen nur bei Menschen über 30 noch Zuwächse. „Erstmals ziehen die 30- bis 49-Jährigen bei der Streaming-Abo-Nutzung mit 68 Prozent an den Jüngeren (14-29 Jahre) mit 66 Prozent vorbei“, steht in der Bewegtbild-Studie „Screens in Motion 2025“ der Zeitschrift „TV Spielfilm“ aus dem Burda Verlag.
Aufgrund des höheren Bevölkerungsanteils stelle die mittlere Altersgruppe ohnehin die mit Abstand größte Masse der Streaming-Abo-Nutzer. Die Autoren der Studie sehen alles in allem erstmals eine „gewisse Sättigung“ auf Deutschlands Streamingmarkt.
Streaming schrumpft im jungen Publikum leicht
Die Langzeitentwicklung der Sehdauern seit 2019 zeigt für jüngere Abonnenten sogar einen minimalen Rückgang der täglichen Streaming-Sehdauer auf hohem Niveau von 2 Minuten auf 1 Stunde 16 Minuten, wie in der Studie zu lesen ist. „In der mittleren Altersgruppe (30-49 Jahre) hat die Sehdauer Streaming im gleichen Zeitraum um 32 Minuten zugenommen, auf nun ebenfalls 1 Stunde 16 Minuten.“
Die über 50-Jährigen gucken den Ergebnissen zufolge aktuell nur 42 Minuten täglich Streamingangebote, das ist aber eine Zunahme um 25 Minuten. Größeres Neukunden-Potenzial ist demnach bei dem älteren Publikum zu vermuten.
Zwar seien Netflix und Amazon Prime Video nach wie vor die Platzhirsche. Auf Platz drei von den Nutzeranteilen her folge allerdings auf ähnlichem Niveau schon YouTube, also eine Video-Plattform. „Warum das so ist? Es hängt sicherlich mit dem Preis-Leistungs-Verhältnis zusammen“, sagte die Verantwortliche von „Screens in Motion“, Marion Sperlich, der Deutschen Presse-Agentur. Sie ist zugleich Head of Research Market Media Insights im Burda-Verlag.
Trend zum Abo-Hopping
„Hier besteht eine zunehmende Sensibilität bei den Streaming-Abonnenten“, erläuterte Sperlich. „Stehen Preis und Nutzung nicht mehr im Verhältnis, das heißt sind zum Beispiel nur noch wenige interessierende Formate verfügbar, wird ein Abo gekündigt und ein neues bei einem anderen Anbieter abgeschlossen. Abo-Hopping könnte man das nennen. Prime Video und Netflix scheinen folglich ihre Nutzer am besten mit ihren Inhalten bei Laune zu halten.“
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Die Mediatheken der Öffentlich-Rechtlichen hätten am Streamingboom der vergangenen Jahre durchaus profitiert, sagt Sperlich. „Wir wissen, dass die lineare TV-Nutzung zurückgeht, aktuell um 45 Minuten Sehdauer pro Tag im Vergleich zu 2019. Die Mediatheken der Sender allerdings, die im Prinzip die gleichen Inhalte anbieten, werden stärker genutzt. Das heißt, das, was klassisches TV an Sehdauer oder auch Nutzeranteilen verliert, geht nicht allein auf die Streaming-Abo-Anbieter über, sondern auch auf die eigenen Mediatheken.“
Für „Screens in Motion 2025“ hat das Marktforschungsinstitut YouGov Anfang März rund 2.000 Menschen befragt. Die Studie gilt als repräsentativ für die Bevölkerung ab 14 Jahren mit Onlinezugang in Deutschland.
(emw)
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Top 10: Das beste Tablet im Test – Apple vor Samsung und Lenovo
Huawei Matepad 12 X (2025)
Das Huawei Matepad 12 X (2025) bietet ein mattes und im Freien gut ablesbares Display. Eine Tastatur ist dabei, Google-Dienste gibt es nur über Umwege.
- mattes LCD reflektiert kaum
- hauchdünnes und hochwertiges Gehäuse
- praktische Tastatur
- Google-Apps und Dienste nur über Umwege
- Mittelklasse-Performance
Huawei Matepad 12 X (2025) im Test: Tolles Tablet mit mattem Display
Das Huawei Matepad 12 X (2025) bietet ein mattes und im Freien gut ablesbares Display. Eine Tastatur ist dabei, Google-Dienste gibt es nur über Umwege.
Mit der 2025er-Neuauflage des Matepad 12 X frischt Huawei sein gehobenes Mittelklasse-Tablet mit mattem Display auf. Serienmäßig liegt eine Tastatur bei, die auch als Schutzhülle dient. Unterstützt wird zudem der neue M-Pencil Pro, den Huawei zum Marktstart sogar kostenlos beilegt. Das Bundle kostet direkt beim Hersteller mit dem Rabatt-Code A89sd2umlhW nur 584 Euro statt 649 Euro (UVP).
Das Highlight des Geräts ist das Display – Huawei nennt es „Papermatte“. Dank seiner besonders matten Oberfläche wirkt es optisch fast wie ein Blatt Papier und reflektiert deutlich weniger als herkömmliche glänzende Bildschirme. Damit eignet sich das Tablet auch gut für den Einsatz im Freien oder in hellen Umgebungen.
Größtes Manko bleibt der Ausschluss der Google-Dienste aufgrund der US-Sanktionen gegen den chinesischen Hersteller. Es gibt jedoch inzwischen legale Umwege über alternative App-Stores und Sandbox-Lösungen, um weiterhin auf Google-Dienste zuzugreifen. Im Test zeigen wir, wie sich das Tablet schlägt – und wie gut die Nutzung von Google-Apps gelingt.
Design
Wie von Huawei gewohnt, überzeugen Design und Verarbeitung auf ganzer Linie. Optisch gleicht das neue Matepad 12 X dem Vorgänger von 2024, auch die Abmessungen sind nahezu identisch. Der Druckpunkt aller Tasten ist präzise und angenehm straff, die Materialwahl wirkt hochwertig.
Das Gehäuse ist erneut hauchdünn und leicht – bei 270 × 183 × 5,9 mm wiegt das Tablet rund 555 g. Selbst mit Tastatur und Schutzhülle bleibt es unter 900 g. Damit ist es handlich genug, um es bequem auf Dienstreisen oder in den Urlaub mitzunehmen. Zudem zeigt sich das Gehäuse erfreulich verwindungssteif und robust. Neben Weiß bietet Huawei das Tablet in einer neuen Farbe namens „Greenery“ an – einem minzigen Hellgrün.
Huawei Matepad 12 X (2025) – Bilder
Display
Die Displaygröße beträgt erneut 12 Zoll. Als Panel kommt ein LCD mit IPS-Technologie zum Einsatz. Insgesamt hat Huawei das Papermatte-Display überarbeitet, um die Ablesbarkeit zu verbessern. Laut Hersteller sollen Reflexionen rund 50 Prozent geringer ausfallen als beim Vorgänger.
Die Auflösung liegt bei 2800 × 1840 Pixeln im Seitenverhältnis 3:2 und liefert mit rund 280 ppi ein scharfes Bild, bei dem einzelne Pixel mit bloßem Auge nicht mehr zu erkennen sind. Die Bildwiederholrate erreicht bis zu 144 Hz in den Stufen 30, 60, 90, 120 und 144 Hz. Das sorgt für eine flüssige Darstellung beim Scrollen und Spielen.
Unsere Messungen zeigen eine maximale Helligkeit von knapp unter 900 Nits – das ermöglicht auch im Freien eine gute Ablesbarkeit, insbesondere in Kombination mit der matten Display-Oberfläche, die Reflexionen spürbar reduziert.
Ein kleiner Nachteil der Technologie: Farben wirken teilweise etwas pastellartig. Der Kontrast ist trotzdem ausgeprägt, auch wenn er nicht ganz an das OLED des Matepad Pro heranreicht. Insgesamt bietet das Display eine beeindruckende Darstellung – gerade für ein LCD. Der Farbstil tendiert leicht ins Kühle, ohne einen störenden Blaustich wie bei früheren Huawei-Modellen aufzuweisen.
Kamera
Als Hauptkamera kommt eine Linse mit 50 Megapixeln und LED-Blitz zum Einsatz – ungewöhnlich für ein Tablet. Die Frontkamera bietet dagegen typische, wenn auch eher magere 8 Megapixel. Ein Foto-Wunder ist das Matepad damit zwar nicht, was wir aber auch nicht erwartet hätten.
Bei Tageslicht liefert die Hauptkamera solide Ergebnisse, auch wenn Farbtreue und Dynamikumfang besser sein könnten. Für das Abfotografieren von Dokumenten ist die Qualität jedoch vollkommen ausreichend. Videos lassen sich mit beiden Linsen jeweils nur in Full-HD mit 30 FPS aufnehmen.
Ausstattung
Mit dem Kirin T92 kommt im Vergleich zum Vorjahresmodell ein neues SoC zum Einsatz, wie auch beim Matepad Pro 12.2 (2025). Dieser bietet allerdings weiterhin nur Mittelklasse-Leistung. Für normale Alltagsaufgaben wie Surfen, Notizen erstellen oder Zeichnen genügt die Performance vollkommen – bei grafikintensiven Spielen oder komplexeren Anwendungen stößt sie jedoch an ihre Grenzen.
Das zeigen auch die Benchmarks: 10.500 Punkte im PCMark, 4500 Punkte im 3DMark Wild Life und 1300 Punkte im Wild Life Extreme sind keine Rekordwerte, für Casual Games aber ausreichend.
Das Tablet bietet 12 GB Arbeitsspeicher und 256 GB internen Speicher, der sich nicht erweitern lässt. Bei der Funktechnik stehen Wi-Fi 7 sowie Bluetooth 5.2 zur Verfügung. Im WLAN werden allerdings nur die Bänder 2,4 GHz und 5 GHz unterstützt – das 6-GHz-Band fehlt.
Zum schnellen Koppeln von Stift und Tastatur nutzt Huawei die proprietäre Nearlink-Technik, die im Test zuverlässig und verzögerungsfrei funktionierte. Einen Fingerabdrucksensor gibt es hingegen nicht.
Die vier Lautsprecher des Tablets liefern einen überraschend guten Klang. Der Sound ist klar und voluminös, Stimmen werden sauber wiedergegeben und selbst die Bässe kommen trotz des flachen Gehäuses ordentlich zur Geltung. Für den Medienkonsum – ob beim Streamen von Videos, Musikhören oder Spielen – ist die Klangqualität mehr als ausreichend und hebt sich deutlich von vielen anderen Tablets in dieser Preisklasse ab.
Huawei bietet das Smart Magnetic Keyboard mit integriertem Ständer an. Es gehört zum Lieferumfang, dient gleichzeitig als Schutzhülle und haftet per Magnet am Tablet. Im Alltag lässt es sich schnell an- oder abnehmen – sehr praktisch. Mit einer Dicke von rund 7 mm und einem Gewicht von knapp 300 g bleibt das Zubehör angenehm handlich.
In unserem Test lag beim weißen Modell eine US-Tastatur bei, das grüne Modell ist hingegen mit deutschem QWERTZ-Layout erhältlich. Die Verarbeitungsqualität ist erstklassig, und das Schreibgefühl überzeugt – für eine Tablet-Tastatur wirklich gut. Zwar muss man sich anfangs etwas an die Tastenanordnung und -größe gewöhnen, zum Verfassen von E-Mails oder kürzeren Texten ist das Smart Magnetic Keyboard aber mehr als ausreichend.
Gut gefallen hat uns auch der M-Pencil Pro. Er ist 160 mm lang, 9 mm dick und liegt dank seiner ausgewogenen Balance angenehm in der Hand. Offiziell ist der Stift optional, Huawei legt ihn zum Verkaufsstart allerdings ohne Aufpreis bei. Der M-Pencil haftet magnetisch an der rechten oberen Seite des Tablets, wo er auch innerhalb von 30 Minuten voll aufgeladen wird. Auf dem neuen Display schreibt er spürbar flüssiger und mit weniger Widerstand als beim Vorgängermodell.
Drückt man den M-Pencil vorn mit zwei Fingern zusammen, öffnet sich ein Schnellstartmenü. Wird dagegen auf die Rückseite des Stifts gedrückt, startet das Tablet direkt die Notizen-App. Im Lieferumfang liegen drei austauschbare Spitzen bei, die jeweils für unterschiedliche Einsatzzwecke – etwa zum Schreiben oder Zeichnen – optimiert sind.
Software
Das Matepad 12 X läuft mit Harmony OS 4.3, Huaweis eigenem Betriebssystem. Die Oberfläche erinnert optisch an iOS, lässt sich aber für Android-Nutzer leicht anpassen – inklusive klassischem App-Drawer. Die Bedienung ist flüssig, Eingaben werden schnell umgesetzt. Praktisch ist primär das Multitasking: Mehrere Apps können nebeneinander geöffnet und in der Größe flexibel angepasst werden.
Ab Werk sind diverse Anwendungen vorinstalliert, darunter WPS Office als Alternative zu Microsoft Office, M-Pen-Zone und Gopaint für Stylus-Nutzer sowie Petal Maps und Petal Search als Ersatz für Google-Dienste. Besonders Gopaint überzeugt als Zeichentool und ist eine gelungene Alternative zu Photoshop. Ergänzt wird das Paket durch Huawei Health, Kids Corner und das Game Center.
Ein Nachteil bleibt das Fehlen der Google-Dienste. Über die App Gallery lassen sich mithilfe der quelloffenen Stores Aurora Store und Gbox dennoch viele Android-Apps installieren. Das erfordert etwas Einarbeitung, etwa beim Erteilen von Berechtigungen oder der Speicherfreigabe, läuft danach aber weitgehend reibungslos – auch bei Apps wie Youtube oder Gmail.
Der Aurora Store ist eine alternative App-Quelle, die direkten Zugriff auf Anwendungen aus dem Google Play Store ermöglicht – ohne die Google Mobile Services. Als quelloffener, inoffizieller Client erlaubt er anonyme Downloads zum Schutz der Privatsphäre, kann aber auch mit einem Google-Konto verknüpft werden, um gekaufte Apps zu nutzen. Häufig kommt er zusammen mit Micro G zum Einsatz, einer Open-Source-Implementierung der Google-Dienste für bessere App-Kompatibilität.
Gbox wiederum fungiert als Sandbox-Umgebung, die fehlende Google-Dienste emuliert. Sie ermöglicht die Nutzung von Play Store und Google-Apps in einer separaten Umgebung, ohne sie direkt in Harmony OS zu integrieren. Dadurch können Nutzer viele Google-Dienste wie auf einem herkömmlichen Android-Gerät verwenden – einfach, sicher und mit hoher App-Kompatibilität.
Das Tablet verfügt über eine Widevine-L1-Zertifizierung, die die technische Voraussetzung für HD-Streaming ist. In der Praxis hängt die Wiedergabequalität bei Diensten wie Netflix oder Disney+ jedoch von der Installationsmethode der App ab. Nur wenn die Netflix-App über die Gbox-Umgebung installiert wird, funktioniert das Streaming in Full-HD. Die direkt über den Aurora Store bezogene Version der App beschränkt die Auflösung hingegen auf SD. Ein ähnliches Verhalten zeigte sich im Test bei Disney+.
Akku
Der Akku hat eine Kapazität von 10.100 mAh und sorgt für eine starke Laufzeit. Im Battery Test von PCMark erreichten wir bei einer Helligkeit von 200 Nits einen Wert von rund 13 Stunden – ein starkes Ergebnis im Tablet-Vergleich. Auch bei der Nonstop-Videowiedergabe sind sogar 14 bis 15 Stunden möglich.
Dank des mitgelieferten 66-Watt-Netzteils ist der Akku zudem schnell wieder gefüllt: Eine vollständige Ladung dauert rund 90 Minuten.
Preis
Das Matepad 12 X hat mit Tastatur eine UVP von 649 Euro. Wer direkt bei Huawei kauft, bekommt das Tablet sowie den neuen M Pencil Pro sowie eine Maus und drei Jahre Garantie kostenlos dazu. Mit dem Rabatt-Code A89sd2umlhW sinkt der Preis zudem auf 584 Euro. Das weiße Modell ist aktuell vergriffen oder nur mit englischer Tastatur erhältlich. Mit deutscher Tastatur gibt es das Tablet jedoch in Grün.
Fazit
Das Matepad 12 X (2025) zeigt sich als hochwertiges Mittelklasse-Tablet für produktive Nutzer und Kreative. Das matte „Papermatte“-Display ist das klare Highlight: Es spiegelt kaum, bleibt auch im Freien gut ablesbar und bietet mit 144 Hz eine flüssige Darstellung. Dazu überzeugen der ausdauernde Akku mit bis zu 15 Stunden Laufzeit und die kräftigen Lautsprecher.
Mitgeliefert werden Tastatur und M‑Pencil Pro – beide gut verarbeitet und im Alltag echte Mehrwerte. Der Stylus reagiert präzise, und das Smart Magnetic Keyboard eignet sich bestens für kurze Schreibarbeiten.
Der Kirin T92 liefert solide Mittelklasse-Leistung, reicht für Alltags- und Kreativaufgaben locker aus, stößt bei anspruchsvollen Spielen aber an Grenzen. Einschränkend bleibt das Fehlen nativer Google-Dienste, auch wenn Aurora Store und Gbox praktikable Umwege bieten.
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Temu, Shein und Co: Zollfreigrenze soll schon 2026 fallen
Die EU-Finanzminister haben beschlossen, die 150-Euro-Zollfreigrenze zwei Jahre früher aufzuheben als geplant. „Wir stellen sicher, dass Zölle ab dem ersten Euro bezahlt werden und schaffen so gleiche Voraussetzungen für europäische Anbieter und beschränken den Zufluss von Billiggütern“, erklärte die dänische Finanzministerin Stephanie Lose am Donnerstag in Brüssel.
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Bislang galt: geringwertige Warensendungen mit einem Wert von weniger als 150 Euro durften unverzollt die Grenzen passieren. Was zu einer Flut von solchen Kleinsendungen in die EU geführt hatte: insgesamt 4,6 Milliarden dieser Sendungen kamen 2024 in die EU. Einen beträchtlichen Anteil daran haben Händler, die über Onlineversandhandels-Plattformen ihre Waren in Europa feilbieten, 91 Prozent der Warensendungen kamen nach EU-Angaben aus China.
Durch diese massenhaften Einzelsendungen florierte zwar die Logistikbranche – doch für die Marktüberwachungsbehörden, die eigentlich beim Zoll ankommende Waren stichprobenhaft auf die Einhaltung von Vorschriften prüfen sollen, ist die Paketflut eine Denial-Of-Service-Attacke: Sie erstickten förmlich in Sendungen und können ihrem Kontrollauftrag kaum mehr nachkommen.
Und den Staatskassen entgingen auf diese Weise bislang massiv Einnahmen: 65 Prozent der Pakete, so Schätzungen der EU, seien unzutreffend deklariert. Wertvollere Produkte würden als geringwertige Güter angegeben, und so die eigentlich fällige Einfuhrumsatzsteuer umgangen. Pro Paket können das zwar wenige Euro sein – bei Milliarden an Sendungen kommt hier jedoch einiges zusammen.
2026 statt 2028
Eigentlich sollte deshalb die Zollfreigrenze erst 2028 gestrichen werden: Dann will die EU ein neues, einheitliches und volldigitales Zollanmeldesystem einführen. Doch darauf wollten die Finanzminister nicht mehr warten und die bisherige Zollfreigrenze schon 2026 abschaffen – dafür soll nach der heutigen Einigung schnellstmöglich eine temporäre Lösung gefunden werden.
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Die für Digitales und die größten Marktplätze zuständige EU-Vizekommissionspräsidentin Henna Virkkunen erklärte auf Bluesky, sie sei mit der nun im Wirtschafts- und Finanzministerrat (Ecofin) getroffenen Einigung sehr zufrieden. Es handele sich um einen „wichtigen Schritt in Richtung eines fairen und nachhaltigen E-Commerce.“
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I am very pleased about the agreement reached at the ECOFIN Council today: The customs duty exemption for consignments below 150€ will be abolished in early 2026 – two years sooner than originally foreseen. An important step towards ensuring fair and sustainable e-commerce.
— Henna Virkkunen (@hennavirkkunen.bsky.social) 13. November 2025 um 17:03
Für Verbraucher in der EU bedeutet das vor allem zwei Dinge: Künftig könnten mehrere Bestellungen wieder häufiger in einem Paket oder aus EU-Lagern geliefert werden. Und der Fernostdirektimport könnte preislich künftig um einige Prozente weniger attraktiv sein.
(mho)
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Idealo-Verfahren: Richter sehen Schaden durch Google
Im Verfahren des Preisvergleichsdienstes Idealo gegen den US-Suchmaschinenriesen scheint eine Verurteilung Googles zu Schadenersatz wahrscheinlich. Doch nicht nur bei der angemessenen Höhe gibt es viele offene Fragen.
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Es ist ein am Ende vielleicht gar nicht mehr so komplizierter Prozess, der nun seit Jahren läuft. Als am Morgen die Parteien zur mündlichen Verhandlung im Auktionssaal des Amtsgerichts aufeinandertreffen, den das für Zivilstreitigkeiten zuständige Landgericht Berlin II aufgrund des großen Interesses an dem Verfahren nutzt, wissen beide Parteien nicht, was sie erwartet.
Der Fall des Preisvergleichsanbieters Idealo, der zum Axel-Springer-Universum gehört, hat viele Facetten. Idealo will 3,3 Milliarden Euro Schadenersatz. Der Vorwurf: Google habe seine eigenen Preisvergleichsdienste bevorzugt und andere Anbieter wie eben Idealo trotz marktbeherrschender Stellung rechtswidrig behindert. 2,7 Milliarden Euro seien der beantragte Mindestschaden, machen die Idealo-Vertreter am Morgen noch einmal klar. Google sieht keinerlei Schaden und auch kein schuldhaftes Fehlverhalten, so die Argumente der Anwälte
EU-Entscheidung für ersten Zeitraum maßgeblich
Der Vorsitzende der Richter im Landgericht, Michael Vogel, nimmt sich am Morgen Zeit, den zahlreichen Rechtsvertretern beider Parteien mit einigen Ausführungen Hinweise zu geben, was die Kammer am Landgericht erwägen würde.
Weil ein Beschluss der EU-Kommission von 2017, in dem ein die Google-Wettbewerber behinderndes Verhalten bei Preisvergleichsdiensten festgestellt wurde, als endgültig anzusehen ist – nachdem alle juristischen Einwände Googles bei den europäischen Gerichten erfolglos blieben – gebe es für das Gericht hier keine Spielräume. Das Gericht habe „nichts daran zu kritisieren oder davon abzuweichen“, erläutert Vogel. Erst für die danach liegende Zeit würden die Richter eine eigene Würdigung vornehmen. Zumindest an einem Punkt scheint die Linie deutlich: „Wenn Traffic entzogen worden ist, muss man annehmen, dass hier ein Schaden entstanden sein kann.“
Immer wieder gibt Vogel Hinweise an die Prozessbeteiligten, was das Gericht als Rechtsauffassung und -folge für plausibel erachtet. Vieles scheint während der mündlichen Verhandlung in Berlin dafürzusprechen, dass das Landgericht einen von Google beziehungsweise Alphabet zu verantwortenden Schaden bei Idealo sieht, aber eine Verhandlung ist noch lange kein Urteil.
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Ein Schaden, der schwer zu fassen ist
Die eigentliche Krux, wie sich im Laufe der Verhandlung herausstellt, besteht in zwei Dingen: Wie bemisst man den Schaden richtig, der Idealo und anderen entstanden ist? Was Schadensberechnung und Schadenshöhe betrifft, haben beide Seiten umfangreiche Gutachten für das „kontrafaktische Szenario“ vorgelegt, wie sich die Suchmaschine wohl entwickelt hätte, wenn Google sich nicht selbst bevorzugt hätte.
Die Kammer lässt offen, was das Gericht für plausibel hält, gibt hier aber auch der Klägerseite von Idealo einen Hinweis. So hegt das Gericht wohl Zweifel, dass aus jeder Produktsuche auch ein potenzieller Preisvergleichsnutzer zu berechnen sei, wenn Google nach dem Ende des erfolglosen Froogle-Produkts nicht angefangen hätte, den Preisvergleich in die Ergebnisseiten einzubauen. „Wenn man sich das jetzt wegdenkt, ob dann in jedem Fall der Nutzer tatsächlich bei einem Vergleichsdienst gelandet wäre: Vielleicht, vielleicht auch nicht“, sagt Michael Vogel.
Das Gericht wird sich darüber eigene Gedanken machen müssen, wenn die Parteien sich nicht doch noch vergleichen. Das aber schien zumindest während der Verhandlung unwahrscheinlich.
Strittig blieb neben der möglichen Schadenshöhe vor allem auch die Schadensdauer. Vor allem relevant: Wie ist der Zeitraum zu beurteilen, ab dem Google die Darstellung von Preisen über den Suchergebnissen infolge der Beanstandungen durch die EU-Kommission geändert hat? Dass die EU-Kommission die Änderungen nicht beanstandet habe, heiße nicht, dass keine wettbewerbswidrige Situation vorgelegen habe.
Googles Anwälte argumentierten vor Gericht unter anderem, dass die Firma die Bevorzugung eigener Dienste eingestellt habe. Idealo habe selbst auf die Möglichkeit verzichtet, am System der „Shopping Units“ genannten Boxen, die nach dem Einschreiten der Kommission an die Stelle der alten Preisvergleichsdarstellung getreten war. Das sei ein von Googles sonstigen Prozessen unabhängiger Vermarktungsplatz, auf den alle Preisvergleichsseiten seit Jahren bieten könnten. Und mehr sei europarechtlich auch nicht geboten, so die Anwälte des Konzerns.
Die eigentliche Verhandlung dauerte, nachdem im Vorhinein bereits umfangreiche Schriftsätze ausgetauscht wurden, nur wenige Stunden. Und doch dürften alle Parteien nun klarer sehen, was die Richter als klärungsbedürftig sehen und was nicht. Wie weiter verfahren wird und wann somit vielleicht auch mit einem Urteil in dem Milliardenverfahren zu rechnen ist, dazu will sich die zuständige Kammer am Landgericht Berlin II wohl noch im Laufe des Tages verhalten.
„Wie evil geht es denn?“
Tatsächlich dürfte der Fall fast schon unabhängig davon, was die Kammer um den vorsitzenden Richter am Landgericht Berlin II für Recht befindet, mindestens eine weitere Instanz beschäftigen. Sich mit einem Richterspruch abzufinden, dafür geht es für beide Parteien um viel zu viel Geld. Für Idealo-Mitgründer Albrecht von Sonntag geht es um nahezu alles. Google habe, sagt er nach der Verhandlung, geradezu perfide versucht, alle anderen Preisvergleichsanbieter in seine Infrastruktur zu zwingen. „Sind wir bescheuert und schicken unser Inventar zu unserem größten Konkurrenten?“, fragt er. „Wie evil geht es denn?“, fragt von Sonntag auf dem Gerichtsflur. Und einen weiteren Trumpf hat er noch: Das 2019 begonnene und jahrelang ausgesetzte Verfahren gegen Google ist auf die Rechtslage vor dem Inkrafttreten des Digital Markets Act begrenzt – weitere Ansprüche seien mit diesem überarbeiteten Wettbewerbsrecht nicht ausgeschlossen.
Immerhin: Eine Zwangsversteigerung, wie sie im Saal in der Littenstraße sonst regelmäßig stattfindet, droht dem US-Unternehmen selbst dann nicht, wenn das Gericht über Idealos Mindestschadensberechnung hinausgehen würde. Alphabet setzte 2024 weltweit 350 Milliarden US-Dollar um.
(mack)
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