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Studie: Warnung vor Engpässen bei Lithiumversorgung in Europa, China und USA


Forscher aus China, Schweden und Norwegen warnen vor möglichen Engpässen in der Lithium-Versorgung in Europa, China und den USA – drei großen Märkten für Elektromobilität. Trotz geplanter Produktionssteigerungen zwischen 2025 und 2030 könnten die Kapazitäten nicht ausreichen, zeigt demnach die Studie „Long on expectations, short on supply: Regional lithium imbalances and the effects of trade allocations by China, the EU, and the USA“, die am heutigen Donnerstag im Fachmagazin „Cell Reports Sustainability“ veröffentlicht wurde.

Aus der Analyse von 16 Szenarien zur Produktion und zum Bedarf von Lithium und seinen Zwischenprodukten geht hervor, dass insbesondere Europa und die USA auf Importe angewiesen bleiben. Nur China könnte laut der Modellierungsstudie von Xia Q et al. mit kleineren Batteriekapazitäten seinen Bedarf weitgehend selbst decken. Fachleute betonen, dass die Wertschöpfungskette komplexer ist als in der Studie modelliert, und empfehlen, Lithium effizienter einzusetzen – etwa durch kleinere Batterien oder mehr geteilte Mobilitätsangebote.

Zur Einschätzung der Produktion wurden Informationen zu Abbauprojekten aus Pressemitteilungen, Machbarkeitsstudien und Statistiken gesammelt und daraus verschiedene Szenarien für die Produktion von Lithium erstellt. Um den zukünftigen Bedarf abzuschätzen, wurden zwei Szenarien der Internationalen Energieagentur (IEA) zu den Verkaufszahlen von Elektrofahrzeugen mit vier unterschiedlichen Annahmen zur Batteriekapazität kombiniert.

Prof. Dr. Christoph Helbig, Professor für Ökologische Ressourcentechnologie an der Universität Bayreuth, kritisiert an der Studie, dass deren Autoren sich „ausschließlich auf den Handel mit Lithiumcarbonat und Lithiumhydroxid, zwei Zwischenprodukten“, konzentriert haben. „Der verfolgte Modellierungsansatz der Autoren ist auf die Produktion und den Handel mit Lithiumcarbonat und Lithiumhydroxid beschränkt. Die Autoren erwähnen zwar den für die globale Versorgung sehr wichtigen Handelsstrom von Lithiumgestein zur weiteren Verarbeitung von Australien nach China textlich, werten diesen allerdings nicht quantitativ aus. Damit fehlt in den modellierten Szenarien ein wesentlicher Baustein der globalen Lithium-Lieferkette und die Ergebnisse dieses Fachaufsatzes sollten daher nicht überinterpretiert werden“, so Helbig.

„Die Autoren der Studie entwerfen Szenarien für die Nachfrage und Produktion von Lithium auf Grundlage international anerkannter Prognosen und den Ankündigungen der Produzenten. […] Die Bandbreite der berücksichtigten Szenarien deckt jedoch einige mögliche Entwicklungen ab und scheint damit recht robust. Das Kernergebnis der Studie steigender Lithium-Nachfrage und unklarer Versorgungslage sollte also ernst genommen werden“, so Dr. Christoph Neef, wissenschaftlicher Mitarbeiter vom Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung, auf Nachfrage vom Science Media Center. Er weist zudem darauf hin, dass auch Alternativtechnologien wie Natrium-Ionen-Batterien besonders im Elektrofahrzeugmarkt bis 2030 noch keinerlei Entlastung bringen werden.

Auch Neef äußert Kritik daran, dass die Wertschöpfungs- und Lieferkette in der Studie „stark auf die Inverkehrbringung der Fahrzeuge, also die Nachfrage, sowie die Gewinnung von Lithium, also das Angebot, verkürzt [wird]“. Doch bereits jetzt komme „eine große Zahl der in Europa in Verkehr gebrachten Batterien aus Asien, das darin enthaltene Lithium aber aus Australien oder Südamerika. Besteht deshalb in Europa eine Versorgungsknappheit mit Lithium? Offenbar nicht, denn darum müssen sich nicht zuletzt die Zulieferer in der Materialindustrie kümmern, und die sitzen überwiegend in China oder Südkorea“.

Dennoch räumt Neef ein, dass Europa, die USA und in Teilen Chinas abhängig von Rohstoffen anderer Länder sind. Der Lithiummangel betreffe zuerst die Märkte, in denen die Kunden weniger zahlungskräftig sind. „Dies ist erfahrungsgemäß nicht in Europa oder den USA der Fall und hat mit den eigenen Produktionskapazitäten für Rohstoffe wenig zu tun“, so Neef. Die eigene Rohstoffförderung spiele dabei nur eine untergeordnete Rolle.


(mack)



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Vorsicht, Kunde! – Paket kommt nicht an


Pakete gehen mitunter verloren, dann ist in den meisten Fällen zunächst der Paketdienst gefragt, zuweilen auch der Versender. Rechtsanwalt Niklas Mühleis klärt über die Rechte von Sender und Empfänger und die Pflichten des Transportdienstleisters auf: Wer kann einen Nachforschungsantrag stellen, wie lange hat der Paketdienstleister Zeit, auf eine Verlustmeldung zu reagieren und wer haftet bei Verlusten?

Bei einem missglückten Versand hängt die Haftung vom sogenannten Gefahrübergang ab. Verkaufen Unternehmen eine Ware an private Verbraucher, sind sie bis zur Zustellung der Ware für die Sendung zuständig. Bei Geschäften zwischen Privatleuten endet die Haftung des Versenders dagegen mit Übergabe des Pakets an den Versanddienstleister, dem sogenannten Gefahrübergang.

Der Versender in dem im c’t-Podcast behandelten Fall hatte sein Paket aufgrund einer Überlänge zusätzlich versichert. Ob eine solche Zusatzversicherung beim Verlust zuständig ist, hängt von den in den AGB festgehaltenen Bedingungen ab – beim zufälligen Untergang einer Sache, etwa bei höherer Gewalt, ist die Haftung meist ausgeschlossen. Standardmäßig sind Pakete beim Versand ohnehin bis 500 Euro versichert, allerdings gibt es hier einige Konditionen, die eine Schadensbegleichung ausschließen.

„Wenn ich eine spezielle Transportversicherung abschließe, kann es sein, dass ich bessere Konditionen bekomme.“ (Urs Mansmann)

c’t-Redakteur Urs Mansmann rät dringend, die zu versendende Ware sicher zu verpacken, da sie beim Transport auch mal rauer behandelt wird. War sie nicht ausreichend verpackt, ist der Transportdienstleister aus der Haftung. Außerdem empfiehlt er, sich Sendungen an einen Paketshop schicken zu lassen, statt nach Hause, oder aber eine Abstellgenehmigung an einem sicheren Platz am Haus zu erteilen. c’t-Redakteurin Ulrike Kuhlmann weist darauf hin, dass im Fall einer Abstellgenehmigung Pakete nicht mehr versichert sind, sobald der Lieferdienst sie am vereinbarten Ort (vermeintlich) abgelegt hat oder sie aus (vermeintlich) sicheren Ablageort gestohlen wurden.

Geht ein Paket verloren, sollten Betroffene einen Nachforschungsantrag stellen und in diesem alle nötigen Fakten zum verschickten Inhalt nennen, also was ist drin, welchen Wert hat die Ware, wann sie verschickt wurde und mit welcher Liefernummer quittiert. Zusätzlich sollten sie sämtliche Belege anhängen, eine angemessene Frist setzen und gegebenenfalls Schadensersatz geltend machen, rät Rechtsanwalt Mühleis.

Als Frist hält Mühleis zwei Wochen für ausreichend, etwaige Schadensersatzansprüche ergeben sich aus Paragraf 823 Absatz 1 BGB. Darin heißt es „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das … Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“

Wie man beim Paketdienst effektiv sein Recht einfordert, welche Fristen beim Paketversand angemessen sind und was es mit der Bring-, Hol- und Schickschuld zwischen Sender und Empfänger auf sich hat, klären die drei in der aktuellen Episode des c’t-Verbraucherschutz-Podcasts „Vorsicht, Kunde!“.

Sämtliche Episoden des Verbraucherschutz-Podcasts sowie die darin behandelten Fälle finden Sie unter ct.de/Vorsicht-Kunde. Wir freuen uns über Anregungen, Lob und Kritik zum c’t-Podcast „Vorsicht, Kunde!“ in den Kommentaren.

Hier können Sie den c’t-Artikel zu dem im Podcast behandelten Streitfall nachlesen:

Der Fall Andreas K.: Lange Reaktionszeiten bei DPD

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(uk)





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iX-Workshop Advanced Kubernetes Security: Effektive Maßnahmen und Best Practices


Die Orchestrierung und Automatisierung durch Kubernetes erfordert es, die große Angriffsfläche, Multi-Tenancy und die Integration mit CI/CD-Pipelines durch starke Security-Maßnahmen vor Angriffen zu sichern.

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Ihr Trainer Benjamin Koltermann ist ein anerkannter Experte für Cloud- und Kubernetes-Sicherheit. Als CEO und Security Architect bei KolTEQ führt er Projekte für große, regulierte Unternehmen und begleitet sie bei der sicheren Transformation hin zu Cloud-Lösungen und Kubernetes.


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(ilk)



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Überblick: Diese Airlines nehmen AirTags zum Gepäck-Tracking


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Mittlerweile unterstützen insgesamt 30 Fluggesellschaften die Möglichkeit, über Apples „Wo ist?“-Findenetzwerk nach verlorengegangenem Gepäck zu suchen. In dieser Woche kam der saudische Flag-Carrier Saudia Airlines hinzu, wie lokale Medien berichteten. Dies sei Teil des „kontinuierlichen Engagements für die digitale Transformation“ der Fluggesellschaft, so Technikchef Abdulgader Attiah. Man wolle die Erfahrung der Fluggäste mit „modernster Technik und innovativen Lösungen“ stärken.

Tatsächlich hilft die „Wo ist?“-Funktion Menschen dabei, mehr Einblick in die Gepäcksituation beim Reisen zu erhalten. Findet sich ein Tracker (es kann ein AirTag, aber auch ein kompatibles „Wo ist?“-Gerät sein, von denen es mittlerweile sehr viele gibt) im Aufgabegepäck, lässt sich etwa stets feststellen, ob die Koffer wirklich mitgekommen sind oder aber noch am Ausgangsflughafen stehen. Mit der sogenannten Präzisionssuche, sobald sich das Objekt in der Nähe befindet, lässt sich sogar feststellen, ob der Koffer bald vom Band rollt. Perfekt ist das Tracking zwar nicht immer, weil Apple-Geräte anderer Menschen zur Positionsweitergabe in der Nähe sein müssen (mit Ausnahme der Präzisionssuche im Nahfeld), doch sind diese bekanntermaßen weit verbreitet. Apple hat laut eigenen Angaben mittlerweile drei Milliarden iPhones verkauft.

Die seit dem vergangenen Jahr ausgerollte Erweiterung von „Wo ist?“ auf Airlines verbindet nun beide Welten: Die Systeme der Fluggesellschaften zum Auffinden verlorenen Gepäcks und die Daten aus AirTag und Co., die die Nutzer bereitstellen. Apple hat dazu in iOS und über ein Webportal eine Freigabe implementiert, mit der man einzelne Tracker für solche Suchen nutzen kann. Daten des Users bleiben dabei geschützt. Die Weitergabe der Informationen ist über die „Wo ist?“-Anwendung möglich, Mindestvoraussetzung sind iOS oder iPadOS 18.2 sowie macOS 15.2. Anschließend lässt sich auch ein Link teilen, bei dem die Ortsangabe automatisch aktualisiert wird.

Die Liste der Gesellschaften, die „Wo ist?“ aktuell unterstützen, wird immer länger. Hier eine aktuelle Übersicht:

  • AJet
  • Aer Lingus
  • Air Canada
  • Air France
  • Air India
  • Air New Zealand
  • American Airlines
  • Austrian Airlines
  • Breeze Airways
  • British Airways
  • Brussels Airlines
  • Cathay Pacific
  • China Airlines
  • Delta
  • Eurowings
  • Finnair
  • Iberia
  • JetBlue
  • KLM
  • Lufthansa
  • Porter Airlines
  • Qantas
  • Saudia
  • Singapore Airlines
  • SunExpress
  • SWISS
  • Turkish Airlines
  • United
  • Virgin Atlantic
  • Vueling

Im Falle eines Gepäckverlustes sollte man im Rahmen der Meldung bei der Airline jeweils angeben, dass man „Wo ist?“-Nutzer ist. Dann wird der Link übergeben. Das Tracking wird automatisch gestoppt, sobald man sein Gepäck wieder hat.


(bsc)



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