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Tankstellenbranche unter Druck: Kartellamt verlangt zügige Preisanpassung
Deutschlands oberster Wettbewerbshüter hat die Tankstellenbranche aufgefordert, die Preise für Benzin und Diesel rasch zu senken. Der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, sagte dem Handelsblatt mit Blick auf die Waffenruhe im Iran-Krieg und die damit gesunkenen Ölpreise: „Sinkende Rohölpreise sind ein klares Signal – und sie sollten sich auch zeitnah an der Zapfsäule widerspiegeln.“ In der Vergangenheit seien Preise als Folge höherer Kosten rasant gestiegen und langsamer gesunken, wenn die Kosten wieder gesunken seien. Mundt machte deutlich, dass er das kritisch sieht und nun „eine zügige Weitergabe der Entlastung“ erwarte.
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Rapider Anstieg, kaum Rückgang
Als Folge des Iran-Krieges sind die Preise für Benzin und Diesel in den vergangenen Wochen deutlich gestiegen, da der Iran eine für den Öltransport wichtige Meerenge zum Oman blockiert. Das bekommen auch Deutschlands Autofahrer zu spüren, die fürs Tanken viel mehr Geld zahlen müssen.
Dieselkraftstoff kostete im bundesweiten Tagesdurchschnitt zwischenzeitlich 2,447 Euro pro Liter – 70 Cent mehr als vor Kriegsausbruch und so viel wie nie zuvor. Superbenzin der Sorte E10 verfehlte sein Allzeithoch aus dem Jahr 2022 mit bis zu 2,192 Euro nur knapp. Zwischenzeitlich war der Kraftstoff um gut 41 Cent teurer als vor Kriegsbeginn. Beide Sorten haben sich am Mittwoch um rund drei Cent verbilligt. Die Preiserhöhungen seien sehr schnell weitergegeben worden, sagt Mundt im Handelsblatt-Interview. „Es wäre nur folgerichtig, wenn das in die andere Richtung genauso gilt.“
Begründungspflicht für Teuerungen
Deutschlands Wettbewerbshüter beobachten die Ölbranche seit langem kritisch. In der Branche sind einige wenige große Konzerne in mehreren Teilen der Wertschöpfungskette stark präsent, etwa bei Raffinerien. Kürzlich bekam das Bundeskartellamt mehr Befugnisse: Unternehmen sollen künftig darlegen müssen, dass Preissteigerungen sachlich gerechtfertigt sind. Dadurch soll es für das Kartellamt leichter werden, gegen überhöhte Spritpreise vorzugehen. Außerdem dürfen Tankstellenbetreiber den Preis nur noch einmal am Tag anheben.
Seine Behörde könne die Preise nicht „auf Knopfdruck senken“, sagt Mundt: „Unsere Aufgabe ist es, zu prüfen, ob Regeln verletzt werden, und dann konsequent einzugreifen.“ Das gehe nicht in wenigen Tagen, weil man belastbare Belege brauche. „Ein möglicher Missbrauch von Marktmacht muss gerichtsfest nachgewiesen werden – daran führt in einem Rechtsstaat kein Weg vorbei.“ Hohe Preise allein seien noch kein Verstoß gegen das Kartellrecht. Vielmehr gehe es um die Frage, ob solche hohen Preise durch Wettbewerb zustande kamen oder durch missbräuchliches Verhalten.
Zum Benzinpreis-Streit mit Unternehmen sagte Mundt der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (FAS), dass Gerichtsverfahren lange dauerten. Kürzlich hatte die Bundesregierung solche Verfahren zwar beschleunigt. „Jetzt können betroffene Unternehmen nicht mehr zweimal im Verfahren vor Gericht ziehen, sondern nur noch einmal“, so Mundt. „Das spart uns im Ernstfall einige Jahre, aber es bleibt dabei, dass diese Verfahren leider dauern.“
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(fpi)