Künstliche Intelligenz

Telemedizin: Patientenversorgung braucht einfach zugängliche Kommunikationswege


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Die Deutsche Gesellschaft für Telemedizin (DGTelemed) hat auf dem 14. nationalen Telemedizinkongress Positionspapiere veröffentlicht, in denen sie betont, wie wichtig digitale Vernetzung und die Zusammenarbeit aus der Ferne speziell vor dem Hintergrund der Krankenhausreform sei.

Ein digitaler Datenaustausch zwischen Krankenhäusern und Arztpraxen, etwa zum Übermitteln von Entlassbriefen an den Hausarzt, findet bislang nur selten statt. Regelmäßig wird beispielsweise die mangelnde Interoperabilität von Softwaresystemen einiger Anbieter für Krankenhaus- und Praxis-IT kritisiert, die ihre Kunden dadurch in Abhängigkeiten bringen und den reibungslosen Informationsfluss erschweren.

Die Spezialisierung der Kliniken und die damit einhergehende Begrenzung der Leistungen, die in Krankenhäusern angeboten werden, dürfe nicht zu Versorgungslücken führen, betont die DGTelmed. Gerade kleinere Krankenhäuser seien aufgrund „eingeschränkter fachärztlicher Verfügbarkeit, kleiner Bettenzahlen und technischer Ausstattung“ auf spezialisierte Zentren angewiesen, um die Patientensicherheit zu gewährleisten.

Telekooperationen müssten als gleichwertiger Bestandteil der Regelversorgung anerkannt werden, fordert die DGTelemed im Positionspapier „Telekooperation und digitale Netzwerkstrukturen“. Dafür sei eine moderne digitale Infrastruktur unerlässlich. Bis 2035 stehen mithilfe des Krankenhaustransformationsfonds rund 50 Milliarden Euro für die strukturelle Weiterentwicklung der Krankenhauslandschaft bereit. Die Antragsverfahren für Fördermittel seien jedoch komplex und zeitkritisch.

„Die Länder können erste Anträge zur Auszahlung von Fördermitteln für das Jahr 2026 nur bis zum 30. September 2025 stellen. Die Bedarfserhebung und das komplexe Antragsverfahren in der Kürze der Zeit umzusetzen, wird möglicherweise zur Herausforderung für alle Beteiligten“, warnt die DGTelmed. Da viele Krankenhäuser mit dem Markt nicht vertraut sind, empfiehlt die Gesellschaft externe Beratung und Schulung.

In einem weiteren Positionspapier „Zukunftsorientiert versorgen mit Telemonitoring“ betont die DGTelemed, wie wichtig Telemonitoring – das Erfassung, Verarbeitung und Auswerten strukturierter Daten – für die Versorgung chronisch Erkrankter und bei der wohnortnahen Versorgung sei. Entscheidend dafür seien telemedizinische Zentren (TMZ), deren Förderung auch in die Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung aufgenommen wurde. Mit ihnen können sich auch Regionen mit geringer Facharztdichte oder in kleineren Krankenhäusern Versorgungslücken vermeiden lassen.

Zudem sollte das Telemonitoring Bestandteil bestehender Disease-Management-Programme (DMP) werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss, das oberste Gremium der medizinischen Selbstverwaltung, hatte diesbezüglich Anforderungen für digitale DMP beschrieben und erkrankungsspezifische dDMP bei Diabetes mellitus Typ 1 und 2 beschlossen.

„Der bundesweite Start der elektronischen Patientenakte (ePA) ist ein Meilenstein auf dem Weg einer umfassend verfügbaren, zentralen digitalen Struktur zur Speicher- und Sichtungsmöglichkeit von Medikationsplänen sowie von dezentral erhobenen Befunden und Laborwerten“, heißt es von der DGTelmed. Doch für deren Erfolg seien offene und standardisierte Anbindungsmöglichkeiten erforderlich „sowie ein weiterer Ausbau der ePA zu einer Struktur, die neben der Ablage von Befunden auch zur zentralen, flexiblen Erfassung und Bereitstellung verschiedener strukturierter Datenmodelle genutzt werden kann“.

Ebenso sollten die Anbindung weiterer Dienste der Telematikinfrastruktur, etwa der TI-Messenger TIM und der Kommunikationsdienst im Medizinwesen, KIM, in die Software der Krankenhäuser und Arztpraxen optimiert werden. Doch bis dahin ist es noch ein weiter Weg.



Die Anzahl der Krankenhäuser, die an der elektronischen Patientenakte „teilnehmen“, liegt pro Woche bei ungefähr 300.

(Bild: TI-Dashboard der Gematik)

Die elektronische Patientenakte sollte eigentlich einen Wandel herbeiführen, doch insbesondere in Krankenhäusern bleibt ihre Nutzung bislang die Ausnahme. Gründe dafür sind nicht nur die vielerorts noch lückenhafte und störanfällige digitale Infrastruktur sowie die mangelnde Interoperabilität der Systeme. Hinzu kommt, dass viele Dokumente nicht wie gewünscht durchsuchbar sind und wichtige Datenformate, etwa DICOM für medizinische Bildgebung, bislang nicht unterstützt werden.

Die DGTelemed verlangt zudem eine stärkere Förderung der Versorgungsforschung im Bereich Telemonitoring und einen schnelleren Transfer erfolgreicher Projekte in die Regelversorgung.


(mack)



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